Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1666 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 613 des Abgeordneten Björn Lakenmacher der CDU-Fraktion Drucksache 6/1378 Erstellung und Nacherfassung der Polizeilichen Kriminalstatistik Wortlaut der Kleinen Anfrage 613 vom 11.05.2015: In der Pressekonferenz am 27. März 2015 zur Polizeilichen Kriminalitätsstatistik wurde bekannt, dass neben der Polizeidirektion West auch in der Polizeidirektion Süd bei der Erstellung der Kriminalitätsstatistik von der bundeseinheitlichen Richtlinie abgewichen wurde. Bis heute ist der Vorwurf der „Manipulation“ der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik nicht ausgeräumt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie erklären sich die Differenzen zwischen den „alten“ und „neuen Zahlen“ der Polizeilichen Kriminalstatistik 2014, welche im Ergebnis nach der sog. Nacherfassung insgesamt eine Abweichung von mehr 2 % aufweisen? 2. Wie teilen sich die etwa 4000 nacherfassten Straftaten zwischen den vier Polizeidirektionen auf? 3. Kann mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass über die überprüften Datensätze hinaus, auch in weiteren Fällen Straftaten nicht nach der bundeseinheitlichen Richtlinie erfasst und registriert wurden? 4. Zu welchem Zeitpunkt war der Landesregierung aufgrund welcher Informationsquelle bekannt, dass die Polizeidirektion Süd ebenfalls eine andere Erfassungsmethode angewandt hat? 5. Für welchen genauen Zeitraum wurde jeweils in der Polizeidirektion West und in der Polizeidirektion Süd die von der bundeseinheitlichen Richtlinie abweichende Erstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik und Registratur von Straftaten durchgeführt? 6. Wann genau wurden die abweichende Erfassungen in der Polizeidirektion West und der Polizeidirektion Süd jeweils angeordnet und wann wurde wieder zurückgenommen und an die bundeseinheitlichen Richtlinien angepasst? 7. Wer genau hat die Erfassung im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik nach der umstrittenen Erfassungsmethode jeweils in den und für die verschiedenen Direktionen angeordnet? 8. Gibt oder gab es im Polizeipräsidium, insbesondere in den betroffenen Polizeidirektionen, disziplinarrechtliche Konsequenzen aufgrund der beschriebenen Vorgänge um die Erstellung der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik? Wenn nein, warum nicht? 9. Wer trägt für die fehlerhafte Erfassung der Straftaten, für die fehlerhafte Polizeiliche Kriminalitätsstatistik samt Aufklärungsquoten und die daraus entstandene Notwendigkeit einer unter hohem Personal- und Finanzaufwand erfolgten sog. Nacherfassung die Verantwortung? 10. Wie bewertet die Landesregierung die Prognose des vor der Polizeistrukturreform eingesetzten Aufbaustabes, dass die Kriminalitätsbelastung in Brandenburg sinken werde und die Aufklärungsquote besser würde, vor dem Hintergrund der gegenwärtig vorliegenden Zahlen zur Kriminalitätsbelastung? 11. Werden die Expertenempfehlungen zur Evaluation öffentlich gemacht? Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie erklären sich die Differenzen zwischen den „alten“ und „neuen Zahlen“ der Polizeilichen Kriminalstatistik 2014, welche im Ergebnis nach der sog. Nacherfassung insgesamt eine Abweichung von mehr 2 % aufweisen? zu Frage 1: Die unterschiedlichen Auslegungen von Fallkonstellationen insbesondere bei der Verwendung juristischer Termini führten zu einer veränderten Erfassungspraxis. Die Differenzen erklären sich aus den zuvor im Polizeipräsidium (PP) vorgenommenen Regelungen und deren Korrektur nach dem Ministerentscheid vom 20. Januar 2015 auf der Grundlage der bundeseinheitlichen Richtlinie die PKS zu erstellen. Um eine Vergleichbarkeit der PKS 2014 mit den Folgejahren herstellen zu können, wurden diejenigen Fallgruppen einer Nachprüfung gemäß den bundeseinheitlichen PKS-Richtlinien 2015 unterzogen, die zuvor Gegenstand der strittigen Einzelregelungen waren. Dies führte zu einer Differenz zwischen den „alten“ und „neuen“ Zahlen der PKS 2014. Frage 2: Wie teilen sich die etwa 4000 nacherfassten Straftaten zwischen den vier Polizeidirektionen auf? zu Frage 2: Veränderung absolut Land Brandenburg gesamt 3.985 Polizeidirektion Nord 247 Polizeidirektion Ost 446 Polizeidirektion Süd 1.468 Polizeidirektion West 1.820 Im Wesentlichen wird auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage 512 (Drucksache 6/1460) und insbesondere die dortigen Vorbemerkungen verwiesen. Frage 3: Kann mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass über die überprüften Datensätze hinaus, auch in weiteren Fällen Straftaten nicht nach der bundeseinheitlichen Richtlinie erfasst und registriert wurden? zu Frage 3: Auf der Grundlage des Ministerentscheides vom 20. Januar 2015 und Erlass Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) vom 26. Januar 2015 kann ausgeschlossen werden, dass in Brandenburg nach Regelungen verfahren wird, die nicht den bundeseinheitlichen Richtlinien entsprechen. Grundsätzlich kann in der Polizeilichen Kriminalstatistik jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass im Einzelfall auf Grund unterschiedlicher Interpretation und Bewertung des Sachverhaltes durch den Sachbearbeiter statistische Erfassungsfehler erfolgen. Diesen wird grundsätzlich im Rahmen der Qualitätskontrolle nachgegangen und eine ggf. erforderliche Korrektur der Erfassung vorgenommen. Frage 4: Zu welchem Zeitpunkt war der Landesregierung aufgrund welcher Informationsquelle bekannt, dass die Polizeidirektion Süd ebenfalls eine andere Erfassungsmethode angewandt hat? zu Frage 4: Der Abschlussbericht der Prüfgruppe des Landeskriminalamtes (LKA) vom 13. Februar 2015 lag dem MIK am 16. Februar 2015 vor. Zu diesem Zeitpunkt ist dem MIK bekannt geworden, dass neben der Polizeidirektion (PD) West auch in der PD Süd und in geringerem Maße in den PD Nord und Ost so verfahren wurde. Frage 5: Für welchen genauen Zeitraum wurde jeweils in der Polizeidirektion West und in der Polizeidirektion Süd die von der bundeseinheitlichen Richtlinie abweichende Erstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik und Registratur von Straftaten durchgeführt? Frage 6: Wann genau wurden die abweichende Erfassungen in der Polizeidirektion West und der Polizeidirektion Süd jeweils angeordnet und wann wurde wieder zurückgenommen und an die bundeseinheitlichen Richtlinien angepasst? zu den Fragen 5 und 6: Es wird auf die Antwort der Landesregierung (Drucksache 6/1390) zur Frage 2 der Kleinen Anfrage 500 vom 11. Mai 2015 verwiesen. Frage 7: Wer genau hat die Erfassung im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik nach der umstrittenen Erfassungsmethode jeweils in den und für die verschiedenen Direktionen angeordnet? Frage 9: Wer trägt für die fehlerhafte Erfassung der Straftaten, für die fehlerhafte Polizeiliche Kriminalitätsstatistik samt Aufklärungsquoten und die daraus entstandene Notwendigkeit einer unter hohem Personal- und Finanzaufwand erfolgten sog. Nacherfassung die Verantwortung? zu den Fragen 7 und 9: Aus datenschutzrechtlichen Gründen können hierzu keine Angaben gemacht werden. Frage 8: Gibt oder gab es im Polizeipräsidium, insbesondere in den betroffenen Polizeidirektionen, disziplinarrechtliche Konsequenzen aufgrund der beschriebenen Vorgänge um die Erstellung der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 8: Nein. Es wird auf die Beantwortung zur Frage 1 verwiesen. Frage 10: Wie bewertet die Landesregierung die Prognose des vor der Polizeistrukturreform eingesetzten Aufbaustabes, dass die Kriminalitätsbelastung in Brandenburg sinken werde und die Aufklärungsquote besser würde, vor dem Hintergrund der gegenwärtig vorliegenden Zahlen zur Kriminalitätsbelastung? zu Frage 10: Aus der heutigen Sicht betrachtet, sind die prognostischen Entwicklungen noch nicht eingetreten. Frage 11: Werden die Expertenempfehlungen zur Evaluation öffentlich gemacht? Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 11: Eine Veröffentlichung von „Expertenempfehlungen“ ist nicht vorgesehen. Vielmehr fließen alle Hinweise und Erkenntnisse in den zu erstellenden „Evaluierungsbericht“ ein.