Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1667 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 621 der Abgeordneten Dr. Saskia Ludwig der CDU-Fraktion Drucksache 6/1392 Verkauf des Grundstückes Am Lehnitzsee 1 durch das Land Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 621 vom 12.05.2015: Im Januar 2011 hat das Land Brandenburg vertreten durch das Ministerium der Fi- nanzen das Grundstück Am Lehnitzsee 1 Ecke Am Wiesenrand an der Bundesstra- ße 2 inklusive des Plattenbaus und des Chausseehauses in Potsdam Neu Fahrland verkauft. Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Verkaufserlös konnte das Land Brandenburg durch den Verkauf generieren ? 2. War dem Land Brandenburg bekannt, dass der Verkauf der Villa Adlon unmittelbar bevor stand und die Käufer auch bereit waren das Grundstück zu kaufen? 3. Welche Informationen zur Asbestbelastung lagen vor? a. Wie viele Verprobungen im Sinne der Asbestverordnung wurden durchgeführt ? b. Sind die Ergebnisse dem Käufer mitgeteilt worden? (Wenn nein, warum nicht?) 4. Ist eine Aufnahme der Liegenschaft, als ehemaliger Wasch- und Tankplatz der NVA, in das Altlastenkataster erfolgt? (Wenn nein, warum nicht?) 5. Lagen vor Verkauf Gutachten zur Boden- und Gebäudebelastung vor? 6. Gab es vor Verkauf eine Kostenschätzung zur Sanierung des Grundstücks und der Gebäude? 7. War die komplexe erschließungstechnische Verflechtung der Grundstücke mit den Nachbargrundstücken bekannt, die zu einer starken Entwertung aller verflochtenen Grundstücke bei einer Trennung führt? 8. Wie ist die wahrscheinlich nicht funktionierende Erschließung vor dem Hintergrund der Lage im Wasserschutzgebiet zu beurteilen? 9. War der Verkauf mit dem Ortsbeirat abgestimmt worden? 10. Hat das Land Brandenburg und / oder die Stadt Potsdam mit dem Käufer weitere Grundstücksgeschäfte getätigt? 11. Welche Personen waren am Verkauf auf Seiten des Landes direkt und indirekt beteiligt? 12. Der jetzige Besitzer der Gebäude plant nach Informationen diese als Massenunterkunft für Arbeitskräfte zu nutzen. Gibt es dafür eine Genehmigung bzw. liegt ein Antrag für die Genehmigung vor? 13. Kann bei einer Nutzung des Gebäudes als Wohngebäude ausgeschlossen werden , dass es zu einer Gesundheitsgefährdung der Bewohner kommt? 14. Können aufgrund des möglichen hohen Anteils an schwach gebundenem Asbest Gefahren für die Nachbargrundstücke von den Gebäuden aus? 15. Gab und gibt es eine Gefährdungsabschätzung hinsichtlich der Risiken für das Grund- und Trinkwasser? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine An- frage wie folgt: Frage 1: Welchen Verkaufserlös konnte das Land Brandenburg durch den Verkauf generie- ren? zu Frage 1: Eine Veröffentlichung des Verkaufserlöses im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage ist der Landesregierung aus datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich verwehrt. Frage 2: War dem Land Brandenburg bekannt, dass der Verkauf der Villa Adlon unmittelbar bevor stand und die Käufer auch bereit waren das Grundstück zu kaufen? zu Frage 2: Ja. Frage 3: Welche Informationen zur Asbestbelastung lagen vor? a. Wie viele Verprobungen im Sinne der Asbestverordnung wurden durchgeführt? b. Sind die Ergebnisse dem Käufer mitgeteilt worden? (Wenn nein, warum nicht?) zu Frage 3: Es war bekannt, dass bei dem Mehrzweckbau mit Asbestbelastungen zu rechnen ist. 2009 wurde ein Umwelt-Ingenieurbüro mit einer Schadstoffuntersuchung des Mehr- zweckgebäudes beauftragt. Im Rahmen dieser Untersuchung wurden 4 Proben ent- nommen und untersucht. Die Asbestbelastungen des Gebäudes wurden im Exposé der Liegenschaft genannt und bei der Wertermittlung berücksichtigt. Frage 4: Ist eine Aufnahme der Liegenschaft, als ehemaliger Wasch- und Tankplatz der NVA, in das Altlastenkataster erfolgt? (Wenn nein, warum nicht?) zu Frage 4: Die Liegenschaft ist nicht im Altlastenkataster des Landes verzeichnet. Dem Bran- denburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen ist weder das Vorhan- densein von Altlasten bekannt, noch dass die Fläche als Altlastenverdachtsfläche in Betracht kommen könnte. Frage 5: Lagen vor Verkauf Gutachten zur Boden- und Gebäudebelastung vor? zu Frage 5: Hinsichtlich der Gebäudebelastung wird auf die Antwort zu Frage 3, hinsichtlich der Bodenbelastung auf die Antwort zu Frage 4 Bezug genommen. Frage 6: Gab es vor Verkauf eine Kostenschätzung zur Sanierung des Grundstücks und der Gebäude? zu Frage 6: Es lagen 2 Angebote zur Sanierung und zum fachgerechten Abriss vor, die der mit der Verwertung der Villa Adlon beauftragte Makler eingeholt hatte. Frage 7: War die komplexe erschließungstechnische Verflechtung der Grundstücke mit den Nachbargrundstücken bekannt, die zu einer starken Entwertung aller verflochtenen Grundstücke bei einer Trennung führt? zu Frage 7: Die erschließungstechnische Verflechtung beider Grundstücke miteinander war be- kannt. Im Rahmen der Angebotseinholung wurde darauf hingewiesen. Frage 8: Wie ist die wahrscheinlich nicht funktionierende Erschließung vor dem Hintergrund der Lage im Wasserschutzgebiet zu beurteilen? zu Frage 8: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 9: War der Verkauf mit dem Ortsbeirat abgestimmt worden? zu Frage 9: Nein. Frage 10: Hat das Land Brandenburg und / oder die Stadt Potsdam mit dem Käufer weitere Grundstücksgeschäfte getätigt? zu Frage 10: Die mit Grundstücksgeschäften für das Land Beauftragten, die Landesbetriebe für Liegenschaften und Bauen, Forst und Straßenwesen sowie die Brandenburgische Boden Gesellschaft für Grundstücksverwaltung und -verwertung mbH (BBG) haben keine weiteren Grundstücksgeschäfte mit dem Käufer geschlossen. Eine Auswertung sämtlicher Liegenschaftsgeschäftsvorgänge des Landes vor der Gründung der zuvor genannten Landesbetriebe und der BBG war in der für die Beantwortung einer Klei- nen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Frage 11: Welche Personen waren am Verkauf auf Seiten des Landes direkt und indirekt betei- ligt? zu Frage 11: Beteiligt waren die im BLB im Bereich Liegenschaftsmanagement für die Verwertung zuständige Bearbeiterin, die dort für die Wertermittlung zuständige Mitarbeiterin so- wie die dort im Bereich Planung für die Prüfung der Entbehrlichkeit des Objekts für das Land Zuständigen. Der Verwertungsvorgang wurde von der im BLB im Zentralbe- reich 3 für die Wertermittlung zuständigen Bearbeiterin, von der Leiterin Liegen- schaftsmanagements des BLB-Zentralbereichs 3 und dem Beauftragten des Haus- halts des BLB mitgezeichnet. Frage 12: Der jetzige Besitzer der Gebäude plant nach Informationen diese als Massenunter- kunft für Arbeitskräfte zu nutzen. Gibt es dafür eine Genehmigung bzw. liegt ein An- trag für die Genehmigung vor? Frage 13: Kann bei einer Nutzung des Gebäudes als Wohngebäude ausgeschlossen werden, dass es zu einer Gesundheitsgefährdung der Bewohner kommt? Frage 14: Können aufgrund des möglichen hohen Anteils an schwach gebundenem Asbest Gefahren für die Nachbargrundstücke von den Gebäuden aus? Frage 15: Gab und gibt es eine Gefährdungsabschätzung hinsichtlich der Risiken für das Grund- und Trinkwasser? zu den Fragen 12 bis 15: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor, im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.