Datum des Eingangs: 25.11.2014 / Ausgegeben: 01.12.2014 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/168 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 41 der Abgeordneten Sven Petke und Björn Lakenmacher der CDU-Fraktion Drucksache 6/75 Wortlaut der Kleinen Anfrage 41 vom 5. November 2014: Großraum- und Schwerverkehr in Brandenburg Vor dem Hintergrund der weiteren Förderung von Infrastrukturprojekten im Land BB (z.B. Energieanlagen/Windparks) und des prognostizierten steigenden Verkehrsaufkommens auf Brandenburger Straßen und Autobahnen ist auch eine steigende Anzahl von Großraum- und Schwerverkehr zu erwarten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Anzahl der durchgeführten Schwerlasttransporte im Land Brandenburg in den letzten 3 Jahren entwickelt (Anzahl pro Monat in den letzten 3 Jahren )? 2. In welchem Umfang wurden diese Schwerlasttransporte in den letzten 3 Jahren von der Polizei begleitet? (Anzahl der eingesetzten Funkstreifenwagen bzw. Begleitfahrzeuge der Polizei nach Monaten in den letzten 3 Jahren)? 3. Hält die Landesregierung den Umfang der polizeilichen Begleitungen von Schwerlasttransporten für erforderlich? 4. Wenn nicht, welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung zu ergreifen, um die Polizei des Landes kurzfristig von diesen Begleitaufgaben zu entlasten? 5. Beabsichtigt die Landesregierung Maßnahmen zu ergreifen, um die Polizei zukünftig von dieser Aufgabe zu entbinden? Wenn ja, welche und in welchem Zeitraum ? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1 Wie hat sich die Anzahl der durchgeführten Schwerlasttransporte im Land Brandenburg in den letzten 3 Jahren entwickelt (Anzahl pro Monat in den letzten 3 Jahren )? Zu Frage 1: Über die durchgeführten Schwerlasttransporte liegen der Landesregierung keine statistischen Daten vor. Statistisch erfasst werden Anträge auf Zustimmungserklärungen (für Schwertransporte aus anderen Bundesländern, die nach Brandenburg kommen) und Erlaubnisse (Anträge, die in Brandenburg gestellt werden für Großraum und Schwertransporte und die in Brandenburg beginnen). Gestellte Anträge sind nicht mit durchgeführten Groß- und Schwerlasttransporten gleichzusetzen. Anträge führen ggf. auch zu Dauer- oder Mehrfachgenehmigungen. Wie häufig von diesen Gebrauch gemacht wurde, ist der Landesregierung nicht bekannt. Zur Entwicklung der Anträge für Großraum- und Schwertransporte in den letzten 3 Jahren im Land Brandenburg gilt nachfolgende Übersicht: a.) jährlich 2011: insgesamt 40.002 2012: insgesamt 48.427 2013: insgesamt 50.878 b.) aufgeschlüsselt nach Monaten in den Jahren 2011 bis 2013: Monat Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Januar 2766 4312 4196 Februar 2520 3249 3368 März 3397 3733 3866 April 2860 3369 3987 Mai 3656 3763 3811 Juni 3540 4521 4492 Juli 3385 4634 5117 August 3437 4289 4151 September 3618 4182 4333 Oktober 3228 4761 4772 November 4235 4590 5193 Dezember 3360 3024 3592 insgesamt 40002 48427 50878 Frage 2 In welchem Umfang wurden diese Schwerlasttransporte in den letzten 3 Jahren von der Polizei begleitet? (Anzahl der eingesetzten Funkstreifenwagen bzw. Begleitfahrzeuge der Polizei nach Monaten in den letzten 3 Jahren)? Zu Frage 2: Ob bei Großraum- und Schwertransporten polizeiliche Begleitung erforderlich ist, ist in der Verwaltungsvorschrift zur StVO zu § 46 Rdnr. 75 bis 84 festgelegt. Auch führen Bauwerke mit eingeschränkten Nutzungsparametern (z.B. auf Brandenburgischen Autobahnen) und eine Vielzahl von Baustellen zu polizeilichen Maßnahmen. In den letzten drei Jahren ist die folgende Anzahl von Anträgen auf polizeiliche Begleitung von Großraum- und Schwertransporten im Polizeipräsidium eingegangen: Monat Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Januar 723 706 723 Februar 740 614 685 März 834 834 770 April 602 722 954 Mai 1195 931 757 Juni 791 1016 783 Juli 723 1056 931 August 986 1159 1004 September 940 1189 1093 Oktober 880 1148 1143 November 1054 1560 1179 Dezember 796 896 819 Zur Anzahl der eingesetzten Funkstreifenwagen liegen keine Daten vor. Frage 3 Hält die Landesregierung den Umfang der polizeilichen Begleitungen von Schwerlasttransporten für erforderlich? Frage 4 Wenn nicht, welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung zu ergreifen, um die Polizei des Landes kurzfristig von diesen Begleitaufgaben zu entlasten? Frage 5 Beabsichtigt die Landesregierung Maßnahmen zu ergreifen, um die Polizei zukünftig von dieser Aufgabe zu entbinden? Wenn ja, welche und in welchem Zeitraum? Zu Fragen 3 bis 5: Die Landesregierung hält den derzeitigen Umfang der polizeilichen Begleitung für nicht erforderlich. Sie hat sich in den Verkehrs- und Innenministerkonferenzen für eine Reduzierung der Polizeibegleitung von Großraum- und Schwertransporten ausgesprochen und entsprechende Beschlüsse unterstützt. Auf Bitten der Fachministerkonferenzen erstellt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) derzeit Verkehrszeichen-Regelpläne für Großraum - und Schwertransporte, die von den zuständigen Genehmigungsbehörden für Großraum- und Schwertransporte angeordnet werden können. Die Bekanntmachung der dort festgesetzten Verkehrszeichen gegenüber dem Verkehr soll von Spezialbegleitfahrzeugen aus erfolgen und entsprechende polizeiliche Anordnungen ersetzen. Parallel hierzu überarbeitet das BMVI die Verwaltungsvorschrift der StVO zu Großraum- und Schwertransporten. Zeitgleich erarbeitet die Landesregierung Brandenburg die Änderung der Straßenverkehrsrechtszuständigkeitsverordnung . Damit soll der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg im Zusammenhang mit der Durchführung von Großraum- und Schwertransporten ermächtigt werden, auf Basis der neuen bundesrechtlichen Regelungen eigenständig verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 Abs. 1 StVO treffen zu können. Darüber hinaus beteiligt sich das Land Brandenburg aktiv an bundesweiten Arbeitsgruppen , Versuchen und Pilotprojekten, um die Zielstellung - Reduzierung der Polizeibegleitung bei Groß- und Schwerlasttransporten - zu unterstützen und die Verkehrssicherheit bei diesen Transporten zu erhöhen.