Datum des Eingangs: 25.11.2014 / Ausgegeben: 01.12.2014 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/170 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 24 der Abgeordneten Gordon Hoffmann und Ludwig Burkardt der CDU-Fraktion Drucksache 6/51 Bildungsstandort Treuenbrietzen Wortlaut der Kleinen Anfrage 24 vom 20.10.2014: Laut Schulentwicklungsplan des Landreises Potsdam-Mittelmark für das Schuljahr 2015/2016 sind die Anmeldungen für das Gymnasium am Burgwall in Treuenbrietzen rückläufig. Eine weitere Ausnahmegenehmigung soll nicht erteilt werden. Der Gym- nasialstandort Treuenbrietzen steht damit vor dem Aus. Dies bedeutet eine massive Schwächung der Region. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie schätzt die Landesregierung den wohnortnahen Zugang zur schulischen Bildung in Treuenbrietzen ein? 2. Welche Bedeutung misst sie grundsätzlich dem Schulstandort Treuenbrietzen bei? 3. Unter welchen Voraussetzungen und gemäß welchen Verfahren wäre eine Umwandlung des Gymnasiums am Burgwall in eine Gesamtschule genehmi- gungsfähig? 4. Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit, durch eine Umwandlung des Gymnasiums am Burgwall in eine Gesamtschule den Zugang zur allge- meinen Hochschulreife in Treuenbrietzen zu erhalten? Im Koalitionsvertrag kündigen die SPD und Die LINKE an, sogenannte „Schulzen- tren“ zu schaffen. Der Koalitionsvertrag sieht diese Möglichkeit ausdrücklich auch für Gymnasien vor. Bereits in der letzten Legislaturperiode erklärte Finanzminister Görke ausdrücklich, dass dadurch aufgrund sinkender Schülerzahlen bedrohte Schulstand- orte erhalten werden könnten. 5. Welche Voraussetzungen sind aus Sicht der Landesregierung für die Schaf- fung von Schulzentren nötig? 6. Welche Verfahren zur Schaffung von Schulzentren plant die Landesregie- rung? 7. Unter welchen Voraussetzungen könnten aus Sicht der Landesregierung die geplanten Schulzentren an Standorten mit rückläufigen Schülerzahlen Schul- schließungen verhindern? 8. Inwieweit könnten die Schulzentren insbesondere den Zugang zur allgemei- nen Hochschulreife sichern? 9. Wären in Treuenbrietzen die Voraussetzungen für ein Schulzentrum, wie es der Koalitionsvertrag vorsieht, gegeben und wie schätzt die Landesregierung die Möglichkeit ein, durch ein solches Schulzentrum den gymnasialen Stand- ort Treuenbrietzen zu erhalten? 10. Unter welchen Voraussetzungen könnte das Gymnasium am Burgwall bis zur möglichen Schaffung eines Schulzentrums erhalten bleiben? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie schätzt die Landesregierung den wohnortnahen Zugang zur schulischen Bildung in Treuenbrietzen ein? Zu Frage 1: Der wohnortnahe Zugang zur schulischen Bildung in Treuenbrietzen ist durch eine Grundschule und eine weiterführende Schule in Treuenbrietzen sowie weiterführen- de Schulen in Bad Belzig, Brück und Beelitz gegeben. Frage 2: Welche Bedeutung misst sie grundsätzlich dem Schulstandort Treuenbrietzen bei? Zu Frage 2: Die Landesregierung misst einem möglichst wohnungsnahen und regional ausgewo- genen Angebot schulischer Bildungsgänge hohe Bedeutung zu, wobei die Zustän- digkeit für die einzelnen Schulstandorte bei den Schulträgern liegt. Im Schuljahr 2012/2013 ist die Schule von 43 Schülerinnen und Schülern und im 2013/2014 von 41 Schülerinnen und Schülern angewählt worden. Im laufenden Schuljahr 2014/2015 sind am Gymnasium in Treuenbrietzen nur über eine Ausnahme 7. Klassen einge- richtet worden. Ob zum kommenden Schuljahr erneut 7. Klassen eingerichtet werden können, ist abhängig vom Anmeldeverhalten sowie von der Eignungsfeststellung. Für die Einrichtung von Klassen sind die Regelungen der VV- Unterrichtsorganisation maßgeblich. Frage 3: Unter welchen Voraussetzungen und gemäß welchen Verfahren wäre eine Umwand- lung des Gymnasiums am Burgwall in eine Gesamtschule genehmigungsfähig? Frage 4: Wie bewertet die Landesregierung die Möglichkeit, durch eine Umwandlung des Gymnasiums am Burgwall in eine Gesamtschule den Zugang zur allgemeinen Hoch- schulreife in Treuenbrietzen zu erhalten? Zu den Fragen 3 und 4: Gemäß § 100 Absatz 2 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG) sind die Land- kreise und kreisfreien Städte verpflichtete Träger von weiterführenden allgemeinbil- denden Schulen. Gemeinden und deren Zusammenschlüsse können Träger solcher Schulen sein, wenn die Schülerzahl für die Errichtung oder Fortführung einer in der Schulentwicklungsplanung als notwendig bezeichneten weiterführenden allgemein- bildenden Schule vorhanden oder innerhalb von fünf Jahren zu erwarten ist. Der Schulentwicklungsplan des Landkreises Potsdam-Mittelmark für den Zeitraum 2013/2014 bis 2018/2019 weist bis zum Ende des Schuljahres 2018/2019 keinen Bedarf für eine zusätzliche öffentliche Gesamtschule in der berlinfernen Region des Landkreises aus. Es ist daher erforderlich, dass die Stadt Treuenbrietzen eine Ab- stimmung mit dem Landkreis Potsdam-Mittelmark herbeiführt, ob der Landkreis in seiner Zuständigkeit für die Schulentwicklungsplanung und die überörtlichen Belange der Schulversorgung ebenfalls einen Bedarf für die Änderung der Schulform des Gymnasiums am Burgwall in eine Gesamtschule sieht und diese in die Fortschrei- bung der Schulentwicklungsplanung des Landkreises aufnehmen wird. Eine Gesamtschule umfasst die Sekundarstufe I und eine dreijährige gymnasiale Oberstufe. Gemäß § 104 Absatz 3 BbgSchulG muss bei der Errichtung von Schulen die Mindestzügigkeit für wenigstens fünf Jahre ab Eröffnung gesichert sein. Dabei sind die Richtwerte für die Klassenbildung gemäß § 103 Absatz 4 Satz 2 Nr. 1 BbgSchulG zugrunde zu legen. Da aufgrund der leistungsheterogenen Zusammen- setzung der Schülerinnen und Schüler sowie der inneren Organisation einer Ge- samtschule nur ein Teil der „eigenen“ Schülerschaft zur allgemeinen Hochschulreife geführt wird, müssen Gesamtschulen von Anbeginn über eine ausreichende Anzahl von Zügen verfügen, die auch die Mindestbedingungen für die gymnasiale Oberstufe realistisch erscheinen lassen. Weiterhin ist es förderlich, wenn zusätzlich Schülerin- nen und Schüler anderer weiterführender Schulen, die die Voraussetzungen für den Besuch der gymnasialen Oberstufe besitzen, diese an dem Standort nachfragen. Die Genehmigungsfähigkeit einer Gesamtschule hängt wesentlich von dem Vorhanden- sein einer gymnasialen Oberstufe ab. Eine Bewertung der Erfolgsaussichten einer Umwandlung einer Schule kann schon aufgrund der vielfältigen Voraussetzungen nicht vorgenommen werden. Allerdings erscheinen die für eine Genehmigung zur Errichtung einer Gesamtschule notwendi- gen Voraussetzungen derzeit gemäß Schulentwicklungsplan des Kreises Potsdam- Mittelmark als nicht gegeben. Für Schülerinnen und Schüler, die die Voraussetzungen zum Besuch der gymnasia- len Oberstufe erfüllen, stehen in der Region die Standorte in Beelitz und Bad Belzig zur Verfügung. Bei Bedarf steht das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport den Beteiligten im kommunalen und regionalen Planungsprozess beratend zur Verfügung. Vorbemerkung der Fragesteller vor Frage 5: Im Koalitionsvertrag kündigen die SPD und Die LINKE an, sogenannte „Schulzen- tren“ zu schaffen. Der Koalitionsvertrag sieht diese Möglichkeit ausdrücklich auch für Gymnasien vor. Bereits in der letzten Legislaturperiode erklärte Finanzminister Görke ausdrücklich, dass dadurch aufgrund sinkender Schülerzahlen bedrohte Schulstand- orte erhalten werden könnten. Frage 5: Welche Voraussetzungen sind aus Sicht der Landesregierung für die Schaffung von Schulzentren nötig? Frage 6: Welche Verfahren zur Schaffung von Schulzentren plant die Landesregierung? Frage 7: Unter welchen Voraussetzungen könnten aus Sicht der Landesregierung die geplan- ten Schulzentren an Standorten mit rückläufigen Schülerzahlen Schulschließungen verhindern? Frage 8: Inwieweit könnten die Schulzentren insbesondere den Zugang zur allgemeinen Hochschulreife sichern? Frage 9: Wären in Treuenbrietzen die Voraussetzungen für ein Schulzentrum, wie es der Koa- litionsvertrag vorsieht, gegeben und wie schätzt die Landesregierung die Möglichkeit ein, durch ein solches Schulzentrum den gymnasialen Standort Treuenbrietzen zu erhalten? Frage 10: Unter welchen Voraussetzungen könnte das Gymnasium am Burgwall bis zur mögli- chen Schaffung eines Schulzentrums erhalten bleiben? Zu den Fragen 5 bis 10: Die organisatorische Ausgestaltung von Schulzentren und deren rechtliche Grundla- gen werden im Anschluss an die erst jüngst erfolgte Konstituierung der Landesregie- rung und nach einer Konkretisierung der im Koalitionsvertrag getroffenen Aussagen entwickelt werden.