Landtag Brandenburg Drucksache 5/1726 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 579 der Abgeordneten Kathrin Dannenberg Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/1331 Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Abschluss Wortlaut der Kleinen Anfrage 579 vom 06.05.015: Verließen im Schuljahr 2008/09 noch über 700 Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss die Schule, waren es im Schuljahr 2010/11 noch 470. Trotz dieser erfreulichen Tendenz ist jeder junge Mensch, der die Schule ohne Abschluss verlässt, eine/r zu viel. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler verließen ohne einen Abschluss im Schuljahr 2013/14 a) eine Oberschule b) eine Gesamtschule c) ein Gymnasium d) eine Förderschule? 2. Wie hoch ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die die Schule ohne Abschluss verlassen haben , an der Gesamtzahl der Schulabgängerinnen und –abgänger des entsprechenden Schuljahres 2013/14? 3. Welche Maßnahmenwerden an Schulen ergriffen, um die Zahl der Schulabgängerinnen und – abgänger ohne Abschluss zu verringern? Welche Hinweise bzw. Empfehlungen für die Schulen und Lehrkräfte hat die Landesregierung hierzu? Welche Unterstützung erhalten die Schulen für solche gezielten Maßnahmen? 4. Welche Projekte gibt es in Brandenburg zur Verhinderung von Schulaversion bzw. zur Arbeit mit Schulverweigerinnen und Schulverweigerern (bitte nach Landkreisen auflisten)? Welche dieser Projekte werden landesweit vom MBJS, von Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe oder von Schulen in Eigenregie durchgeführt? Datum des Eingangs: 10.06.2015 / Ausgegeben: 15.06.2015 2 5. Wie viele Schülerinnen und Schüler nehmen an diesen Projekten teil? Wie hoch ist dabei der Anteil der erfolgreichen Rückführungen? 6. Wie verteilen sich diese Schülerinnen und Schüler auf a) Primarstufe b) Klasse 7 und 8 c) Klasse 9 und 10? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Datengrundlage für die Antwort auf die Fragen 1 und 2 ist die Schuldatenerhebung des MBJS mit dem Stichtag 9. Juli 2014. Einbezogen wurden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft. Bei der Interpretation der Daten ist Folgendes zu beachten: Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit einem Abschluss der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ oder mit einem Abschluss der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ haben zwar einen Abschluss, nämlich den des Bildungsgangs der speziellen Förderschule, dieser ist aber nicht dem Hauptschulabschluss/der Berufsbildungsreife gleichgestellt. In den Veröffentlichungen des MBJS und in den Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamts sowie der Kultusministerkonferenz werden stets die Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss/ohne Berufsbildungsreife ausgewiesen. Dieser Systematik wird bei der Antwort auf die Fragen 1 und 2 gefolgt. Bei den Schulabgängerinnen und Schulabgängern der Oberschule und der Förderschule werden die Schülerinnen und Schüler mit einem speziellen Förderschulabschluss als „Darunterposition“ angegeben, das heißt, sie sind in der Zahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger insgesamt enthalten. Frage 1: Wie viele Schülerinnen und Schüler verließen ohne einen Abschluss im Schuljahr 2013/14 a) eine Oberschule b) eine Gesamtschule c) ein Gymnasium d) eine Förderschule? Zu Frage 1: Insgesamt verließen am Ende des Schuljahres 2013/2014 nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht 1.462 Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss/ohne Berufsbildungsreife eine Schule im Land Brandenburg, darunter 684 mit einem Abschlusszeugnis der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ und 235 mit einem Abschlusszeugnis der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“. a) 432 Schülerinnen und Schüler verließen eine Oberschule ohne Hauptschulabschluss/ohne Berufsbildungsreife, darunter 57 mit einem Abschluss der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ und zwei mit dem Abschluss der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“. Bei den Schülerinnen 3 und Schülern mit einem speziellen Abschluss der Förderschule handelt es sich um Teilnahme im gemeinsamen Unterricht. b) 45 Schülerinnen und Schüler verließen eine Gesamtschule ohne Hauptschulabschluss/ohne Berufsbildungsreife. c) 10 Schülerinnen und Schüler verließen ein Gymnasium ohne Hauptschulabschluss/ohne Berufsbildungsreife. d) 975 Schülerinnen und Schüler verließen eine Förderschule ohne Hauptschulabschluss/ohne Berufsbildungsreife, darunter 627 mit einem Abschluss der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ und 233 mit einem Abschluss der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“. Frage 2: Wie hoch ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler, die die Schule ohne Abschluss verlassen haben, an der Gesamtzahl der Schulabgängerinnen und -abgänger des entsprechendes Schuljahres 2013/14? Zu Frage 2: Insgesamt verließen am Ende des Schuljahres 2013/2014 nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht 17.332 Schülerinnen und Schüler eine allgemeinbildende Schule (einschließlich ZBW und berufliches Gymnasium). Auf diese Zahl bezogen beträgt der Anteil der Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss/ohne Berufsbildungsreife 8,4 %.FN1 Werden die Schülerinnen und Schüler mit einem speziellen Förderschulabschluss nicht berücksichtigt, verließen 543 Schülerinnen und Schüler die Schule ohne Abschluss, das entspricht einem Anteil von 3,1 %. Betrachtet man nur die Schulentlassenen aus Oberschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und Förderschulen verließen 15. 519 Schülerinnen und Schüler am Ende des Schuljahres 2013/2014 nach Vollendung der Vollzeitschulpflicht die Schule. Auf diese Zahl bezogen beträgt der Anteil der Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss/ohne Berufsbildungsreife 9,4 %. Werden die Schülerinnen und Schüler mit einem speziellen Förderschulabschluss nicht berücksichtigt, verließen 543 Schülerinnen und Schüler die Schule ohne Abschluss, das entspricht einem Anteil von 3,5 %. Frage 3: Welche Maßnahmen werden an Schulen ergriffen, um die Zahl der Schulabgängerinnen und –abgänger ohne Abschluss zu verringern? Welche Hinweise bzw. Empfehlungen für die Schulen und Lehrkräfte hat die Landesregierung hierzu? Welche Unterstützung erhalten die Schulen für solche gezielten Maßnahmen ? Zu Frage 3: Eine besondere Aufgabe der Oberschule ist die Vermittlung von Qualifikationen und Kompetenzen, die in die spätere berufliche Ausbildung münden können. Im Vergleich der Schulformen fand sich im Jahr der Einführung der Oberschulen im Jahr 2005 mit Ausnahme der Förderschulen der größte Teil jener Schülerinnen und Schüler, die die Schule ohne einen Schulabschluss verlassen, in der Oberschule. Daher wurde vonseiten des Bildungsministeriums in der EU-Förderperiode 2007 – 2013 mit dem Förderprogramm „Initiative Oberschule“ (IOS) eine Förderung speziell für die Schulform „Oberschule“ entwickelt und umgesetzt. Mit dem Förderprogramm IOS wurden die Oberschulen bei der Aufgabe unterstützt, die Anschlussfähigkeit der Schülerinnen und Schüler für die nachfolgenden Bildungsgänge zu sichern sowie über die Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit einen erfolgreichen Übergang in die FN1 Dieser Anteil ist mit dem in den Veröffentlichungen des MBJS angegebenen Anteil nicht vergleichbar. In den Veröffentlichungen des MBJS wird entsprechend einer KMK-Vereinbarung auf die gleichaltrige Wohnbevölkerung und nicht auf die Zahl der Schulentlassenen insgesamt prozentuiert. 4 Berufsbildung zu ermöglichen.Durch die gezielte Unterstützung der Schülerinnen und Schüler der Oberschule konnte im Vergleich der Schuljahre 2007/2008 und 2013/2014 die Quote der Schulabgängerinnen und -abgänger, die die Oberschule ohne Abschluss verlassen haben, von 3,1 Prozent auf 2,2 Prozent gesenkt werden. Um diesen Erfolg abzusichern und zukunftsfest zu gestalten, wird ab August 2015 mit der „Initiative Sekundarstufe I“ ein Nachfolgeprogramm der IOS-Förderung in Umsetzung gehen, das neben den Oberschülerinnen und Oberschülern auch die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-10 an Gesamtschulen und Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ als Zielgruppe hat. Darüber hinaus hat das MBJS in der ESF-Förderperiode 2007-2013 ein weiteres ESF-Programm mit dem Ziel umgesetzt, die Zahl der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Abschluss zu reduzieren. Das Landesprogramm zur Förderung „Integrierter Projekte von Jugendhilfe und Schule zur Vermeidung von Schulabbrüchen bei schulverweigernden Jugendlichen“ richtete sich gezielt an schulverweigernde Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9. Das Ziel bestand darin, diesen Schülerinnen und Schülern mit verfestigtem schulverweigerndem Verhalten, die durch Regelangebote der Schule nicht mehr erreicht werden, im Rahmen ihrer Vollzeitschulpflicht einen Schulabschluss (die Berufsbildungsreife) zu ermöglichen. Dazu erhielten diese Schülerinnen und Schüler ein besonderes Lernangebot, das mit einer begleitenden sozialpädagogischen Unterstützung gekoppelt war. Dieses Programm endet mit Auslaufen der ESF-Förderperiode 2007-2013 am 31.07.2015. Das MBJS plant, in der Förderperiode 2014-2020 ein Folgeprogramm „Projekte Jugendhilfe/Schule 2020“ aufzulegen, das sich weiterhin gezielt an schulverweigernde Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I richten soll. Gemäß § 17 Abs. 1 Nummer 11 des Brandenburgischen Schulgesetzes können im Bildungsgang der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ folgende Abschlüsse vergeben werden: a) am Ende der Jahrgangsstufe 10 ein Abschluss der Schule mit dem sonderpädagogischen Förder- schwerpunkt „Lernen“ , b) am Ende der Jahrgangsstufe 10 ein der Berufsbildungsreife entsprechender Abschluss nach Lan- desrecht. Mit der Änderung der Sonderpädagogik-Verordnung (SopV) 2009 sind gemäß § 17 Abs.6 SopV die Voraussetzungen zum Erteilen des unter b) genannten Abschlusses neu geregelt worden. Am Ende der Jahrgangsstufe 10 erwirbt einen der Berufsbildungsreife entsprechenden Abschluss, wer spätestens in der Jahrgangsstufe 10 entsprechend den Rahmenlehrplänen der Sekundarstufe I unterrichtet wurde. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler in Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ mit einem dem Hauptschulabschluss/der Berufsbildungsreife entsprechenden Abschluss hat sich vom Schuljahr 2010/ 2011 von 7,7% zum Schuljahr 2013/2014 auf 11,2% kontinuierlich erhöht. Frage 4: Welche Projekte gibt es in Brandenburg zur Verhinderung von Schulaversion bzw. zur Arbeit mit Schulverweigerinnen und Schulverweigerern (bitte nach Landkreisen auflisten)? Welche dieser Projekte werden landesweit vom MBJS, von Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe oder von Schulen in Eigenregie durchgeführt? 5 Zu Frage 4: In der ESF-Förderperiode 2007-2013 wurden im Rahmen des Landesprogramms zur Förderung „Integrierter Projekte von Jugendhilfe und Schule zur Vermeidung von Schulabbrüchen bei schulverweigernden Jugendlichen“ vom MBJS bis einschließlich Schuljahr 2014/2015 insgesamt 28 Projekte für schulverweigernde Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 ausgeschrieben. Im lfd. Schuljahr 2014/2015 werden im Rahmen dieses Programms 26 Projekte umgesetzt. Diese Projekte, die mit ESF-Mitteln der Förderperiode 2007-2013 und mit Landesmitteln finanziert werden, werden von freien Trägern der Jugendhilfe gemeinsam mit Oberschulen oder Gesamtschulen umgesetzt. Die Auflistung dieser Projekte nach Landkreisen, Projektträgern, Projektstandorten und den beteiligten Schulen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Tabelle 1: Projekte zur Verhinderung von Schulaversion bzw. zur Arbeit mit Schulverweigerinnen und Schulverweigerern im Rahmen des ESF-Programms „Integrierte Projekte von Jugendhilfe und Schule zur Vermeidung von Schulabbrüchen bei schulverweigernden Jugendlichen“ im Schuljahr 2014/2015 Lfd. Nr. Landkreis/ kreisfreie Stadt Projektträger/ Projektstandort Beteiligte Schule 1 Prignitz Ländliche Erwachsenenbildung Prignitz-Havelland e.V./ Perleberg OT Quitzow Friedrich-Gedike-Oberschule Perleberg 2 Ostprignitz-Ruppin OUTLAW gGmbH/ Kyritz Carl-Diercke-Oberschule Kyritz 3 Ostprignitz-Ruppin STATTwerke e.V./Wittstock Dr.Wilhelm-Polthier-Oberschule Wittstock 4 Ostprignitz-Ruppin Ländliche Erwachsenenbildung Prignitz-Havelland e.V./ Neuruppin Oberschule „Alexander Puschkin“ Neuruppin 5 Oberhavel OUTLAW gGmbH/Zehdenick Exin-Oberschule Zehdenick 6 Oberhavel OUTLAW gGmbH/Velten Oberschule Velten 7 Uckermark AWO Kreisverband Uckermark e.V./Gollmitz Oberschule „Carl Friedrich Grabow“ Prenzlau 8 Uckermark Angermünder Bildungswerk e.V./Angermünde Ehm-Welk-Oberschule Angermünde 9 Barnim ASB Regionalverband Barnim e.V./ Eberswalde Karl-Sellheim-Oberschule Eberswalde 10 Barnim Bildungseinrichtung Buckow e.V./ Bernau Oberschule am Rollberg Bernau 11 Märkisch-Oderland Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands (CJD)/ Seelow Oberschule „Bertolt Brecht“ Seelow 12 Märkisch-Oderland Stiftung SPI, Niederlassung Brandenburg / Bad Freienwalde Erna- und Kurt-Kretschmann-Oberschule Bad Freienwalde, Grund- und Oberschule Wriezen 13 Oder-Spree Verein für Jugendhilfe und Sozialarbeit e.V./ Fürstenwalde 2. Oberschule „Juri Gagarin“ Fürstenwalde 14 Oder-Spree pewobe gGmbH Frankfurt (Oder)/ Eisenhüttenstadt Gesamtschule 3 Eisenhüttenstadt 15 Frankfurt (Oder) Stiftung SPI, Niederlassung Brandenburg /Frankfurt (Oder) Oberschule „Ulrich von Hutten“ Frankfurt (Oder) 16 Dahme-Spreewald ASB Kreisverband Lübben e.V./ Alt-Zauche Ludwig-Leichhardt-Oberschule Goyatz 17 Teltow-Fläming GFB-gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung Brandenburger Kinder und Jugendlicher mbH/ Ludwigsfelde OT Siethen Gottlieb-Daimler-Oberschule Ludwigsfelde 18 Teltow-Fläming WIR e.V. Zossen/Zossen Oberschule Wünsdorf 6 19 Havelland Stiftung SPI, Niederlassung Brandenburg /Rathenow Oberschule „Johann Heinrich August Duncker“ Rathenow 20 Havelland Ländliche Erwachsenenbildung Prignitz-Havelland e.V./ Friesack Kooperationsschule Friesack 21 Havelland Ländliche Erwachsenenbildung Prignitz-Havelland e.V./ Oberschule Falkensee 22 Potsdam-Mittelmark JOB e.V. Teltow/Beelitz Solar-Oberschule Beelitz 23 Brandenburg a.d.H. Internationaler Bund (IB) e.V./ Brandenburg an der Havel Otto-Tschirch-Oberschule Brandenburg a.d.H. 24 Spree-Neiße Stiftung SPI, Niederlassung Brandenburg /Spremberg Berufsorientierende Oberschule Spremberg 25 OberspreewaldLausitz gG TÜV Rheinland Bildungswerk mbH/Lauchhammer Oberschule „Am Wehlenteich“ Lauchhammer 26 Cottbus Stiftung SPI, Niederlassung Brandenburg /Cottbus Sachsendorfer Oberschule Cottbus Quelle: Auswertung des MBJS Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen für schulverweigernde Kinder und Jugendliche in eigener Verantwortung der Regionalstellen des Landesamtes für Schule und Lehrerbildung und der öffentlichen Träger der Jugendhilfe umgesetzt. Beispielhaft sind hier die „Schule des Lebens“ in Rüdersdorf im Landkreis Märkisch-Oderland in Trägerschaft der WIBB gGmbH und die Lernprojekte im Jugendhaus „Oase“ in Potsdam in Trägerschaft der Hoffbauer Stiftung zu nennen. Maßnahmen, die in der Verantwortung der Regionalstellen des Landesamtes für Schule und Lehrerbildung und den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe umgesetzt werden, werden auch vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Zeitdauer nicht regelmäßig erfasst. Frage 5: Wie viele Schülerinnen und Schüler nehmen an diesen Projekten teil? Wie hoch ist dabei der Anteil der erfolgreichen Rückführungen? Zu Frage 5: Mit Verweis auf die Antwort zu Frage 4 ist die Landesregierung nur in Bezug auf die im Rahmen des Landesprogramms geförderten Projekte aussagefähig. In den ESF-geförderten Projekten werden jeweils 12 Plätze pro Projekt gefördert. Somit nehmen im lfd. Schuljahr 2014/2015 in den 26 geförderten Projekten im Durchschnitt insgesamt 312 Schülerinnen und Schüler teil. Über den gesamten Zeitraum der Förderperiode 2007-2013 wurden bis einschließlich Schuljahr 2015/2016 nach statistischen Angaben der LASA - Landesagentur für Struktur und Arbeit Brandenburg GmbH mit Stand vom 30.04.2015 insgesamt 2.981 Teilnehmende lt. Zuwendungsbescheid erreicht. Dabei wurden in den Zuwendungsbescheiden maximal 12 Plätze pro Projekt zugrunde gelegt. Da bei entsprechendem Bedarf auch mehr als 12 Schülerinnen und Schüler in das Projekt aufgenommen werden können und frei werdende Plätze – beispielsweise bei Abbruch der Maßnahme – auch im lfd. Schuljahr jederzeit nachbesetzt werden können, ist davon auszugehen, dass tatsächlich mehr als 2.981 Schülerinnen und Schüler durch dieses Angebot erreicht wurden. In der Förderperiode 2007-2013 richtete sich das Programm ausschließlich an schulverweigernde Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9, die in den Projekten ihre Vollzeitschulpflicht erfüllten. Ein zentrales Projektziel war das Erreichen der Berufsbildungsreife am Ende der Jahrgangsstufe 9. Eine Rückführung in Regelklassen der Jahrgangsstufe 10, um z.B. höhere Schulabschlüsse zu erreichen, erfolgte zwar in einzelnen Fällen, war jedoch kein ausdrückliches Programmziel. Daher wurde die Zahl der Rückführungen statistisch nicht erfasst. 7 Frage 6: Wie verteilen sich diese Schülerinnen und Schüler auf a) Primarstufe, b) Klasse 7 und 8, c) Klasse 9 und 10? Zu Frage 6: Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. In der Förderperiode 2007-2013 richtete sich das Landesprogramm ausschließlich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9.