Datum des Eingangs: 11.06.2015 / Ausgegeben: 11.06.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1745 Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 7 der CDU-Fraktion Drucksache 6/765 Sport in Brandenburg Wortlaut der Großen Anfrage 7 vom 03.03.2015: Sport dient nicht allein der Gesundheit und dem Wohlbefinden des Einzelnen; im Sport erfahren Menschen Gemeinschaft, übernehmen Verantwortung für andere, üben Teamgeist und Fairness ein und leben ein demokratisches Miteinander. Die Begeisterung für den Sport verbindet Menschen, mit und ohne Behinderung, über Generationen und Herkunft hinweg. Brandenburg verfügt über eine vielfältige Vereinslandschaft. Ohne das Engagement vieler Brandenburgerinnen und Brandenburger – ob als Trainer oder als ehrenamtliche Funktionäre – wären die Vereine nicht denkbar. Erst ihr Einsatz macht Brandenburg zu einem Land des Breitensports. Damit leisten sie einen unverzichtbaren Beitrag für eine lebenswerte Heimat. Allerdings stellt nicht nur der demographische Wandel den Sport in Brandenburg vor strukturelle Herausforderungen . Vielerorts bedarf es Investitionen in die sportliche Infrastruktur. Es gilt Brandenburgs Attraktivität als Austragungsort für Wettkämpfe zu erhalten. Die Berliner Bewerbung um die Olympischen Sommerspiele 2014 oder 2028 gibt ebenfalls Anlass zu einer gründlichen Bestandsaufnahme der Situation des Sports in Brandenburg. Die Politik ist gefordert wertzuschätzen, was Sportler wie Ehrenamtliche im Sport für unsere Gesellschaft leisten. Diese Wertschätzung muss sich in einer Sportpolitik ausdrücken, die Vereine nach Kräften unterstützt und sich den Herausforderungen stellt, vor denen insbesondere der Breitensport in Brandenburg steht. Denn eine aktive Sportpolitik ist Politik für ein besseres Brandenburg. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: Breiten- und Leistungssport 1. Wie hat sich die Anzahl der Brandenburger Sportvereine in den vergangenen zehn Jahren entwi- ckelt? (bitte nach Landkreisen/kreisfreien Städten aufschlüsseln) 2. Wie viele der Brandenburger Sportvereine fallen in den Bereich a. des Leistungssports, b. des Kinder- und Jugendsports, c. des Seniorensports, d. des Behindertensports, e. der Bewegungsförderung und des Gesundheitssports? 3. Wie viele Brandenburgerinnen und Brandenburger sind in Vereinen sportlich aktiv? (bitte nach Sportarten, Geschlecht, Alter und Landkreisen/kreisfreien Städten aufschlüsseln) 4. Für welche Sportarten gibt es Schwerpunkte in Brandenburg? 5. Für welche Sportarten sieht die Landesregierung Defizite? 6. Wie viele Brandenburgerinnen und Brandenburger sind ehrenamtlich im Sport tätig? 7. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung getroffen beziehungsweise wird die Landesregie- rung treffen, um ehrenamtliche Tätigkeiten im Sport zu unterstützen? 8. Durch welche Maßnahmen und mit welchen Konzepten fördert die Landesregierung den Leis- tungssport? 9. Durch welche Maßnahmen und mit welchen Konzepten sorgt die Landesregierung für ein flächen- deckendes und bedarfsgerechtes Angebot in den folgenden Bereichen a. Kinder- und Jugendsport, b. Seniorensport, c. Behindertensport, d. Bewegungsförderung und Gesundheitssport? 10. Welche Tätigkeiten in Sportvereinen unterliegen den Regelungen des gesetzlichen Mindestlohnes? (bitte insbesondere auf sogenannte Vertragsamateure eingehen) 11. In welchem Umfang unterliegen Sportvereine Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Mindestlohn? 12. Welche Auswirkungen wird die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns auf die Vielfalt der Ver- einslandschaft im Land Brandenburg haben? 13. Welche Projekte hat die Landesregierung mit welchem Mitteln und mit welchen Ergebnissen in den Jahren 2009 bis 2015 unterstützt? 14. Durch welche Maßnahmen wird die Landesregierung die Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention im Bereich Sport voranbringen? 15. Wie beurteilt die Landesregierung die Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf den Brei- tensport und den Leistungssport in den nächsten zehn Jahren, nicht zuletzt im Hinblick auf die unterschiedlichen Bedürfnisse verschiedener Altersgruppen? 16. Durch welche Maßnahmen setzt sich die Landesregierung gegen Gewalt und sexuellen Miss- brauch im Breiten- und Leistungssport ein? Wie werden die Sportverbände und Sportvereine daran beteiligt? 17. Mit welchen Maßnahmen geht die Landesregierung gegen Doping im Sport vor? Sportförderung in Brandenburg 18. In welcher Höhe und für welche Zwecke wurde in den Jahren 2009 bis 2014 der Sport von der Landesregierung gefördert? (bitte nach Haushaltsjahren aufschlüsseln) 19. Welche finanziellen Mittel wurden im gleichen Zeitraum für folgende Schwerpunkte aufgewandt (bitte jeweils nach Haushaltsjahren für die Zeit 2009 bis 2014 aufschlüsseln): a. für die Förderung des Leistungssports, b. für Kinder- und Jugendsport, c. für Seniorensport, d. für den Behindertensport, e. für die Bewegungsförderung und Gesundheitssport im Rahmen von Gesundheitsvorsorge? 20. Wie hoch sind die Pro-Kopf-Ausgaben für den Sport im Land Brandenburg? Wie hoch sind die Pro- Kopf-Ausgaben für den Sport im Mittel aller Bundesländer? 21. Welche Förderprogramme des Bundes und der Europäischen Union hat die Landesregierung in diesem Zeitraum herangezogen? Mit welchem Volumen an Fördermitteln wurden welche Institutionen gefördert? (bitte nach Haushaltsjahren für die Zeit 2009 bis 2014 aufschlüsseln) 22. Wie hoch war in diesem Zeitraum die Förderung privatwirtschaftlicher Sportprojekte? (bitte nach Haushaltsjahren für die Zeit 2009 bis 2014 aufschlüsseln) 23. Wie hoch waren in diesem Zeitraum die staatlichen Einnahmen aus Glücksspielen, die mittelbar oder unmittelbar für die Förderung des Sports verwendet wurden? (bitte nach Haushaltsjahren für die Zeit 2009 bis 2014 aufschlüsseln) 24. In welcher Höhe hat es in den vergangenen fünf Jahren Unterstützung für Sportveranstaltungen aus Haushaltsmitteln gegeben? 25. Welche Großveranstaltungen sind für Brandenburg in den nächsten Jahren geplant? Welche Mittel aus dem Haushalt sind hierfür vorgesehen? 26. Welche Schwerpunkte will die Landesregierung in der Sportförderung in Brandenburg in dieser Legislaturperiode setzen? 27. Welche Mittel plant die Landesregierung, für die folgende Schwerpunkte in den Jahren 2016 und 2017 zur Verfügung zu stellen: a. für die Förderung des Leistungssports, b. für Kinder- und Jugendsport, c. für Seniorensport, d. für den Behindertensport, e. für die Bewegungsförderung und den Gesundheitssport? 28. In welcher Höhe und mit welcher Laufzeit soll der „Goldene Plan Brandenburg“ fortgeführt werden? (bitte nach Landes- und europäischen Mitteln sowie ggf. Bundesmitteln aufschlüsseln) 29. Welche Förderschwerpunkte wird der „Goldene Plan Brandenburg“ dabei setzen? Sportstätten 30. Wie viele Sportstätten gibt es in Brandenburg, und für welche Sportarten sind sie geeignet? (bitte nach Sportart und Landkreisen/kreisfreien Städten aufschlüsseln) 31. Für welche Sportarten und in welchen Landkreisen/kreisfreien Städten wird der Bedarf an Sport- stätten verfehlt? 32. Wie bewertet die Landesregierung den Zugang zu Sportstätten im ländlichen Raum? 33. Wie viele Sportstätten werden für Wettkämpfe genutzt? 34. Wie viele Sportstätten befinden sich in einem ungenügenden Zustand? (bitte nach Sportart und Landkreisen/kreisfreien Städten aufschlüsseln) 35. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Investitionsbedarf in Sportstätten im Land Brandenburg (Neubau, Ausbau, Instandsetzung, Modernisierung)? 36. Welche Förderprogramme des Landes Brandenburg, des Bund sowie der Europäischen Union wurden in den Jahren 2009 bis 2014 für Investitionen in Sportstätten verwendet? 37. In welcher Höhe plant die Landesregierung, in den Jahren 2015 bis 2019 in Sportstätten zu inves- tieren? 38. Welche Bundesmittel bzw. Mittel der Europäischen Union werden voraussichtlich für diesen Zeit- raum zur Verfügung stehen? 39. Nach welchen Kriterien fördert die Landesregierung die Sanierung und den Bau von Sportstätten? 40. Wie und bis wann wird die Landesregierung für die Umsetzung von Barrierefreiheit in den Sport- stätten Sorge tragen? Woraus werden dazu Fördermittel zur Verfügung stehen? 41. Wie viele Freibädern und Hallenbädern gibt es in Brandenburg und in welchem Zustand sind sie? 42. Wie viele davon werden als Schwimmsportstätten genutzt? Wie viele dienen dem schulischen Schwimmunterricht? Sport in Bildungseinrichtungen 43. Welche Möglichkeiten des Sports und der Bewegung gibt es in Brandenburger Kindertagesstätten? 44. Wie fördert die Landesregierung eine sport- und bewegungsfreundliches Ausrichtung a) von Kin- dertagesstätten und b) von Schulen? 45. Wie viele Schulsporthallen gibt es im Land Brandenburg? In welchen Zustand befinden sie sich? Und wie hoch ist der weitere Bedarf an Schulsporthallen? (bitte nach Landkreisen/kreisfreien Städten aufschlüsseln.) 46. Wie fördert Brandenburg den Bau und die Sanierung von Schulsporthallen? Welche Mittel des Bundes und der Europäischen Union stehen dafür zur Verfügung? 47. Welche Schulen mit einer Spezialisierung im Sport gibt es in Brandenburg? (bitte nach Landkrei- sen/kreisfreien Städten aufgliedern) 48. Welche dieser Schulen sind „Eliteschulen des Sports“? 49. Wie haben sich die Kontingentstunden im Fach Sport seit der Gründung des Landes Brandenburg im Jahre 1990 entwickelt? (bitte nach Klassenstufe und Schultyp aufschlüsseln)? 50. Wie viele Sportstunden sind an Brandenburger Schulen in den vergangenen fünf Schuljahren ausgefallen ? (bitte für jedes Schuljahr aufschlüsseln) 51. Wie viele Sportlehrer sind an Brandenburger Schulen beschäftigt? 52. Wie hat sich das durchschnittliche Alter von in Brandenburg beschäftigten Sportlehrern in den ver- gangenen zehn Jahren entwickelt? 53. Wie viele Sportstunden sind an Brandenburger Schulen in den vergangenen zehn Schuljahren von fachfremden Lehrern erteilt worden? 54. Wie viele Absolventen der Universität Potsdam haben in den vergangenen zehn Jahren die Lehr- amtsbefähigung (Erstes Staatsexamen bzw. Master of Education) für das Fach Sport erworben? (bitte nach Jahren aufschlüsseln) 55. Welche zusätzlichen Sportangebote organisieren Schulen in Brandenburg (Sport AGs)? 56. Gibt es Angebote externer Sport-Anbieter an Brandenburger Schulen? Wenn ja, welche Anbieter sind dies? 57. Wie viele Kooperationen zwischen Sportvereinen und Schulen oder Kindertagesstätten gibt es in Brandenburg? 58. Wie fördert die Landesregierung die gute Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen und Sportvereinen? 59. Inwiefern können Sportvereine Schulsporthallen nutzen? 60. Wie fördert die Landesregierung die Teilnahme Brandenburger Schülerinnen und Schüler am bun- desweiten Wettbewerb „Jugend trainiert für Olympia“? 61. Welche Sportmöglichkeiten gibt es für traumatisierte Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen und Sammelunterkünften für Flüchtlinge? 62. Wie werden in Brandenburg sportlich weniger leistungsstarke Schülerinnen und Schüler an den Sport herangeführt? Olympische Sommerspiele 2024 oder 2028 63. Wie bewertet die Landesregierung die Berliner Bewerbung um die Olympischen Sommerspiele 2024 oder 2028 und insbesondere eine Brandenburger Beteiligung daran? 64. Welche Vereinbarungen hat die Landesregierung mit dem Land Berlin, aber auch mit anderen ostdeutschen Bundesländern für den Fall einer Berliner Olympiabewerbung getroffen? 65. Welche olympischen Wettkämpfe können grundsätzlich an welchen Sportstätten im Land Bran- denburg ausgetragen werden? 66. In welchem Umfang müssten Sportstätten für den Fall einer Austragung olympischer Wettkämpfe aufgerüstet werden, und in welcher Höhe würden so Kosten anfallen? (bitte nach Sportstätten aufschlüsseln ) 67. Wie plant die Landesregierung die Brandenburger Bevölkerung – insbesondere an möglichen Austragungsorten – an der Planung von Wettkämpfen zu beteiligen und für die Olympischen Spiele zu werben? Sport und Wirtschaft 68. Wie hoch waren die Umsätze der Sportwirtschaft in Brandenburg in den Jahren 2013 und 2014? 69. Welche in der Sportwirtschaft tätigen Unternehmen gibt es aktuell in Brandenburg, und wie viele Menschen werden dort beschäftigt? (bitte nach sportspezifischen Branchen aufgliedern) 70. Mit welchen Firmen oder Branchen der Sportwirtschaft ist Brandenburg marktführend? 71. Welche Sportanbieter aus der Privatwirtschaft existieren in Brandenburg? 72. Wie hoch ist der Anteil des Gesundheitssports am Angebot der Vereine und am Angebot kommer- zieller Anbieter? 73. Welche Sportförderung besteht seitens Brandenburger Firmen a. beim Sportstättenbau, b. beim Sponsoring von Vereinen oder Verbänden, c. beim Sponsoring von Veranstaltungen? 74. In welcher Höhe werden Mittel der Wirtschaftsförderung für den Sport eingesetzt? 75. Wie bewertet die Landesregierung die Zukunft der Sportwirtschaft in Brandenburg? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Große Anfrage wie folgt: Breiten- und Leistungssport Frage 1: Wie hat sich die Anzahl der Brandenburger Sportvereine in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? (bitte nach Landkreisen/kreisfreien Städten aufschlüsseln) Zu Frage 1: Die Anzahl der brandenburgischen Sportvereine ist von 2.825 im Jahr 2005 auf 2.925 im Jahr 2015 angestiegen. Es werden nur die Sportvereine aufgeführt, die dem LSB als Dachverband des organisierten Sports im Land Brandenburg angehören. Dies gilt auch für die Statistiken zu den Fragen 2 und 3 im Land: Tabelle 1: Sportvereine in Brandenburg nach Kreis- und Stadtsportbünden (KSB/SSB) KSB/SSB Vereine gesamt Stand 01.01.2005 Vereine gesamt Stand 01.01.2015 SSB Brandenburg e. V. 82 85 SSB Cottbus e. V. 139 131 SSB Frankfurt (Oder) e. V. 73 70 SSB Potsdam e. V. 129 154 KSB Barnim e. V. 163 174 KSB Dahme-Spreewald e. V. 165 173 KSB Elbe-Elster e. V. 186 179 KSB Havelland e. V. 132 149 KSB Märkisch-Oderland e. V. 186 192 KSB Oberhavel e. V. 202 213 KSB Oberspreewald-Lausitz e. V. 153 160 KSB Oder-Spree e. V. 228 231 KSB Ostprignitz-Ruppin e. V. 149 156 KSB Potsdam-Mittelmark e. V. 199 221 KSB Prignitz e. V. 116 99 KSB Spree-Neiße e. V. 162 166 KSB Teltow-Fläming e. V. 181 192 KSB Uckermark e. V. 180 180 LSB gesamt 2.825 2.925 Quelle: Statistik des Landessportbundes Brandenburg e. V. (LSB) Frage 2: Wie viele der Brandenburger Sportvereine fallen in den Bereich a. des Leistungssports, b. des Kinder- und Jugendsports, c. des Seniorensports, d. des Behindertensports, e. der Bewegungsförderung und des Gesundheitssports? Zu Frage 2: a. Artikel 35 der Verfassung des Landes Brandenburg unterscheidet unter Auslassung der nicht klar abgrenzbaren Kategorie „Leistungssport“ allein zwischen Breiten- und Spitzensport. Von den insgesamt 2.925 Sportvereinen weisen nur ca. 30 Vereine dem Spitzensport zuzuordnende A- bis CKader auf. Selbst die Mitglieder dieser 30 Sportvereine sind in ihrer übergroßen Mehrzahl Breitensportler . b. 2.529 der o.g. Vereine haben Kinder bzw. Jugendliche bis zum 26. Lebensjahr als Mitglieder. c. 2.449 Sportvereine haben Mitglieder im Alter von über 60 Jahren. d. 164 Vereine bieten Sport für Behinderte an, ohne ausschließlich für diese Zielgruppe Angebote zu unterbreiten. e. Den Sportvereinen kann generell unterstellt werden mit ihren Angeboten Bewegung zu fördern. In diesem Sinn fallen alle Sportvereine in den Bereich der Bewegungsförderung. Gesundheitssport im engeren Sinne bieten 104 der o.g. 2.925 Sportvereine mit zertifizierten Präventionssport- bzw. Rehabilitationssportangeboten an. Frage 3: Wie viele Brandenburgerinnen und Brandenburger sind in Vereinen sportlich aktiv? (bitte nach Sportarten , Geschlecht, Alter und Landkreisen/kreisfreien Städten aufschlüsseln) Zu Frage 3: Die Vereinsmitglieder verteilen sich nach folgender Altersklasse- und Geschlechterstruktur auf die Landkreise/kreisfreien Städte wie folgt: Tabelle 2: Altersklassenstruktur der Kreis- und Stadtsportbünde Altersklasse -6 -14 -18 -21 -26 -40 -50 -60 >60 Summe LSB Brandenburg e.V. in 2.925 Vereinen männl. 8.863 42.266 15.729 6.369 13.931 35.189 27.949 25.438 28.410 204.144 weibl. 6.541 24.112 8.270 2.776 5.164 14.439 16.700 17.472 27.926 123.400 Summe 15.404 66.378 23.999 9.145 19.095 49.628 44.649 42.910 56.336 327.544 SSB Brandenburg an der Havel e.V. in 85 Vereinen männl. 386 1.283 463 186 381 1.038 928 848 1.028 6.541 weibl. 275 949 286 93 167 400 393 398 765 3.726 Summe 661 2.232 749 279 548 1.438 1.321 1.246 1.793 10.267 SSB Cottbus e.V. in 131 Vereinen männl. 341 1.891 896 364 771 2.192 1.642 1.795 2.277 12.169 weibl. 214 929 377 141 285 958 1.236 1.775 3.142 9.057 Summe 555 2.820 1.273 505 1.056 3.150 2.878 3.570 5.419 21.226 SSB Frankfurt (Oder) e.V. in 70 Vereinen männl. 251 927 425 198 431 1.081 789 825 750 5.677 weibl. 191 647 370 124 267 628 546 590 893 4.256 Summe 442 1.574 795 322 698 1.709 1.335 1.415 1.643 9.933 SSB Potsdam e.V. in 154 Vereinen männl. 739 3.570 1.269 489 1.246 3.136 2.100 1.690 2.307 16.546 weibl. 421 2.134 775 330 707 1.694 1.308 1.280 2.377 11.026 Summe 1.160 5.704 2.044 819 1.953 4.830 3.408 2.970 4.684 27.572 KSB Barnim e.V. in 174 Vereinen männl. 632 3.072 978 411 831 2.309 1.870 1.631 2.071 13.805 weibl. 393 1.556 454 204 347 954 1.076 1.056 1.686 7.726 Summe 1.025 4.628 1.432 615 1.178 3.263 2.946 2.687 3.757 21.531 KSB Dahme-Spreewald e.V. in 173 Vereinen männl. 490 2.522 930 405 890 2.166 1.647 1.510 1.680 12.240 weibl. 389 1.428 492 162 295 768 936 945 1.429 6.844 Summe 879 3.950 1.422 567 1.185 2.934 2.583 2.455 3.109 19.084 KSB Elbe-Elster e.V. in 179 Vereinen männl. 221 1.614 720 370 795 1.932 1.378 1.344 1.408 9.782 weibl. 226 956 375 121 192 559 647 734 1.060 4.870 Summe 447 2.570 1.095 491 987 2.491 2.025 2.078 2.468 14.652 KSB Havelland e.V. in 149 Vereinen männl. 764 2.907 1.025 378 773 1.639 1.459 1.172 1.182 11.299 weibl. 544 1.609 552 177 264 860 1.144 828 1.104 7.082 Summe 1.308 4.516 1.577 555 1.037 2.499 2.603 2.000 2.286 18.381 KSB Märkisch-Oderland e.V. in 192 Vereinen männl. 1.012 3.063 946 334 754 1.990 1.654 1.582 1.820 13.155 weibl. 788 1.813 466 182 358 990 1.088 1.240 2.131 9.056 Summe 1.800 4.876 1.412 516 1.112 2.980 2.742 2.822 3.951 22.211 KSB Oberhavel e.V. in 213 Vereinen männl. 790 3.635 1.218 454 999 2.422 1.892 1.512 1.657 14.579 weibl. 575 2.166 671 226 372 1.005 1.142 984 1.483 8.624 Summe 1.365 5.801 1.889 680 1.371 3.427 3.034 2.496 3.140 23.203 KSB Oberspreewald-Lausitz e.V. in 160 Vereinen männl. 227 1.699 750 295 740 1.789 1.365 1.266 1.312 9.443 weibl. 187 916 277 86 185 563 669 805 1.366 5.054 Summe 414 2.615 1.027 381 925 2.352 2.034 2.071 2.678 14.497 KSB Oder-Spree e.V. in 231 Vereinen männl. 453 3.166 1.267 480 1.000 2.390 2.144 1.927 2.023 14.850 weibl. 359 1.877 736 184 341 964 1.264 1.395 2.266 9.386 Summe 812 5.043 2.003 664 1.341 3.354 3.408 3.322 4.289 24.236 KSB Ostprignitz-Ruppin e.V. in 156 Vereinen männl. 171 1.466 602 256 573 1.475 1.250 1.296 1.196 8.285 weibl. 107 755 284 95 172 475 648 761 932 4.229 Summe 278 2.221 886 351 745 1.950 1.898 2.057 2.128 12.514 KSB Potsdam-Mittelmark e.V. in 221 Vereinen männl. 1.023 3.743 1.349 432 918 2.498 2.197 1.921 2.069 16.150 weibl. 727 2.351 698 192 320 1.099 1.545 1.520 2.100 10.552 Summe 1.750 6.094 2.047 624 1.238 3.597 3.742 3.441 4.169 26.702 KSB Prignitz e.V. in 99 Vereinen männl. 91 863 408 214 421 1.005 726 728 840 5.296 weibl. 85 389 177 60 144 342 468 588 982 3.235 Summe 176 1.252 585 274 565 1.347 1.194 1.316 1.822 8.531 KSB Spree-Neiße e.V. in 166 Vereinen männl. 324 1.874 746 328 770 2.078 1.659 1.625 1.599 11.003 weibl. 271 1.008 389 97 213 623 773 890 1.357 5.621 Summe 595 2.882 1.135 425 983 2.701 2.432 2.515 2.956 16.624 KSB Teltow-Fläming e.V. in 192 Vereinen männl. 585 3.129 998 387 788 1.966 1.681 1.341 1.590 12.465 weibl. 528 1.605 519 178 284 886 972 811 1.356 7.139 Summe 1.113 4.734 1.517 565 1.072 2.852 2.653 2.152 2.946 19.604 KSB Uckermark e.V. in 180 Vereinen männl. 363 1.842 739 388 850 2.083 1.568 1.425 1.601 10.859 weibl. 261 1.024 372 124 251 671 845 872 1.497 5.917 Summe 624 2.866 1.111 512 1.101 2.754 2.413 2.297 3.098 16.776 Quelle: Statistik des Landessportbundes Brandenburg e. V. (LSB). Die Mitglieder des Landessportbundes verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Sportarten: Tabelle 2: Mitglieder in den Sportarten Sportart Mitglieder 01. Aikido 284 02. Badminton 4.108 03. Bahnengolf 42 04. Basketball 2.476 05. Behindertensport 4.682 06. Billard 2.225 07. Bogenschießen 752 08. Boxen 1.163 09. Eissport 45 10. Faustball 365 11. Fechten 520 12. Fußball 81.293 13. Gehörlosensport 74 14. Gewichtheben 1.939 15. Golf 368 16. Handball 11.888 17. Hockey 1.275 18. Judo 5.598 19. Kanu 4.013 20. Karate 3.640 21. Kegeln 7.104 22. Klootsch./Bosseln 0 23. Leichtathletik 7.372 24. Prellball 84 25. Radrennsport 1.659 26. Rasenkraftsport 17 27. Pferdesport 10.785 28. Ringen 1.044 29. Rollkunstlauf 110 30. Rudern 2.897 31. Rugby 587 32. Schwimmen 4.874 33. Luftsport 1.109 34. Segeln/Windsurfen 6.039 35. Skisport 751 36. Musik- und Spielmannswesen 1.049 37. Sportakrobatik 446 38. Sportschützen 10.208 39. Squash 23 40. Taekwondo 658 41. Tanzsport 7.105 42. Tauchsport 1.137 43. Tennis 6.127 44. Tischtennis 8.979 45. Gerätturnen 6.034 46. Volleyball 13.098 47. Wandern 1.502 48. Triathlon 758 49. Casting 28 50. Schach 1.950 51. Wasserspringen 0 52. Yoga 408 53. Gymnastik 17.836 54. Sportensemble 176 55. Angeln 262 56. Allgemeine Sportgruppe 25.160 57. Popgymnastik 0 58. Bodybuilding 1.875 59. Aerobic 3.710 60. Völkerball 0 61. Bergsteigen 672 62. Orientierungslauf 126 63. Motorsport 1.822 64. RKB Solidarität (Rad- und Kraftfahrer-Bund) 221 65. Hallenradsport 480 66. Mod. Fünfkampf 85 67. Motorbootsport 2.455 68. Seesportmehrkampf 697 69. Wasserball 333 70. Rhythmische Sportgymnastik 689 71. American Football 543 72. DLRG 2.740 73. Schlittenhundesport 116 74. Inline-Skating 618 75. Ju-Jutsu 1.292 76. Arnis (Kampfsport) 168 77. Floorball 224 78. Kung-Fu 86 79. Sommer-Biathlon 25 80. Wasserski 310 81. Sumo 206 82. Synchronschwimmen 4 83. Bob- u. Schlittensport 263 84. BMX 283 85. Sonstige Sportarten 13.730 86. Baseball 105 87. Softball 2 88. Eishockey 276 89. Kick-Boxen 446 90.Trampolinturnen 34 91. Rhönradturnen 54 92. Darts 152 93. Cheerleading 1.196 94. Reha-Sport 12.306 95. Gesundheitssport 6.098 96. Turnierhundesport 44 97. Rollhockey 0 Quelle: Statistik des Landessportbundes Brandenburg e. V. (LSB). Frage 4: Für welche Sportarten gibt es Schwerpunkte in Brandenburg? Zu Frage 4: Bezogen auf den Spitzensport gibt es im Land Brandenburg 18 vom Deutschen Olympischen Sportbund anerkannte Schwerpunktsportarten sowie 4 weitere vom Landessportbund Brandenburg benannte regionale und traditionelle Schwerpunktsportarten: Tabelle 3: Schwerpunktsportarten im Land Brandenburg Frankfurt (Oder) Cottbus Luckenwalde Neustadt (Dosse) Potsdam DOSB Boxen Gerätturnen/ M RingenAnm.2 Reiten Kanu-Rennsport Judo Radsport Leichtathletik RingenAnm.1 Moderner Fünfkampf Sportschießen Rudern Gewichtheben Schwimmen Radsport Triathlon Handball/ F Wasserball Fußball/ F Bob LSB Fußball/ M Fußball/ M Volleyball/ F Volleyball/ F Handball/ M Handball/ M Trampolin Anm.1 griechisch-römischer Stil Anm.2 Freistil Quelle: Erhebung des MBJS. Frage 5: Für welche Sportarten sieht die Landesregierung Defizite? Zu Frage 5: Für den Bereich Spitzensport sieht die Landesregierung keine Defizite im Sportartenspektrum des Landes Brandenburg. Frage 6: Wie viele Brandenburgerinnen und Brandenburger sind ehrenamtlich im Sport tätig? Zu Frage 6: Nach Angaben des LSB Brandenburg e. V. sind ca. 46.000 Brandenburgerinnen und Brandenburger im vereinsorganisierten Sport der Dachorganisation ehrenamtlich tätig. Frage 7: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung getroffen beziehungsweise wird die Landesregierung treffen, um ehrenamtliche Tätigkeiten im Sport zu unterstützen? Zu Frage 7: Die Landesregierung fördert den Sport nach dem Sportförderungsgesetz des Landes Brandenburg. Das Fördervolumen des Landes in Höhe von derzeit 16 Mio. Euro soll ab dem Jahr 2017 um eine weitere Million auf 17 Mio. Euro aufgestockt werden. An diesen Landesmitteln partizipieren nach den Förderrichtlinien des LSB in erheblichem Maße die unter Frage 6 aufgeführten ehrenamtlichen Helfer zur Absicherung des Sportbetriebes auf Vereins- und Verbandsebene. Die Koalitionsvereinbarung sieht weiterhin vor, die Zusammenarbeit zwischen Sportvereinen und Schulen zu intensivieren sowie zur verstärkten Nachwuchsgewinnung für das Ehrenamt die Schülerqualifizierung in Form der Mentorenausbildung auszubauen. Grundsätzlich begrüßt und unterstützt die Landesregierung jede Form des freiwilligen Einsatzes. Dies gilt ebenso für das Engagement im und für den Sport. Zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements hat die Landesregierung verschiedene Instrumente der Anerkennung geschaffen, die auch zur Würdigung des Engagements junger Menschen genutzt werden, z.B. die Brandenburger Ehrenamtskarte und der Freiwilligenpass, die Auszeichnung zum „Ehrenamtler des Monats“, die Einladung zum jährlichen Ehrenamtsempfang der Landtags-Präsidentin und des Ministerpräsidenten. Beim jährlichen Ehrenamtsempfang des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport werden ehrenamtliche Helfer des Sports aus allen Landesregionen geehrt. Sie partizipieren auch an den verschiedenen Auszeichnungswettbewerben . Die Landesregierung unterstützt das bürgerschaftliche Engagement im Land zudem durch Landesrahmenverträge zur Unfall- und Haftpflichtversicherung, die auch die freiwilligen Tätigkeiten im Sportbereich absichern, sofern diese gemäß dem Subsidiaritätsprinzip nicht schon anderweitig, meist durch den Sportverein, versichert sind. Diese Maßnahmen werden auch in Zukunft fortgeführt. Frage 8: Durch welche Maßnahmen und mit welchen Konzepten fördert die Landesregierung den Leistungssport ? Zu Frage 8: Bei der Förderung des leistungsorientierten Kinder- und Jugendsports sowie des Spitzensports orientiert sich die Landesregierung an den Konzepten des Deutschen Olympischen Sportbundes und des Landessportbundes Brandenburg (z.B.: Nationales Spitzensportkonzept des DOSB, Konzept Begabtenförderung Brandenburg, Strategiepapier des LSB Brandenburg „Sportland Brandenburg 2020 – gemeinsam Perspektiven entwickeln“) und richtet die Fördermaßnahmen, teilweise im olympischen Zyklus oder auch jährlich danach aus. Dazu gehören: - Förderung von Olympiaprojekten der Vereine, - Förderung des Olympiastützpunktes Brandenburg, - Förderung materialintensiver Sportarten in der Sekundarstufe I der Spezialschulen Sport, - Bundesligaförderung für die Spielsportarten der Spezialschulen Sport, - Förderung der sportmedizinischen und sportpsychologischen Betreuung für Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I der Spezialschulen Sport, - Förderung der Sporthilfe Brandenburg. Frage 9: Durch welche Maßnahmen und mit welchen Konzepten sorgt die Landesregierung für ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Angebot in den folgenden Bereichen a. Kinder- und Jugendsport, b. Seniorensport, c. Behindertensport, d. Bewegungsförderung und Gesundheitssport? Zu Frage 9: a. Wie bereits zur Beantwortung zu Frage 7 dargestellt, werden die Sportfördermittel des Landes weit- gehend über die Förderrichtlinien des LSB an Vereine und Verbände weitergegeben, wobei der Förderung des Kinder- und Jugendsports Priorität eingeräumt wird. Die Kinder und Jugendlichen, die noch keinem Sportverein angehören, werden über das von MBJS und LSB geförderte Landesprogramm zur Kooperation von Sportvereinen mit Schulen an den organisierten Vereinssport herangeführt . Im abgeschlossenen Schuljahr waren daran landesweit über 10.800 Schülerinnen und Schüler beteiligt. Mit dem im Jahr 2014 gestarteten Förderprogramm zur Kooperation von Sportvereinen mit Kitas werden jährlich bis zu 180 Kooperationsmaßnahmen landesweit durch MBJS und LSB gemeinsam gefördert. Mit dem vom MBJS geförderten Inline-Skating-Projekt werden brandenburgische Schülerinnen und Schülern bewegungsorientierte Wander- und Projekttage auf Skates angeboten. In der bisher 10-jährigen Laufzeit des Projekts beteiligten sich insgesamt ca. 25.000 Schülerinnen und Schüler an diesem europaweit einmaligen Projekt und erlernten dabei das Inlineskaten. Im Bereich des leistungsorientierten Kinder- und Jugendsports orientiert sich die Landesregierung an den Konzepten des Landessportbundes Brandenburg und der Landesfachverbände. Mit 162 Landesstützpunkten wird ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Angebot für den leistungsorientierten Kinder- und Jugendsport in 43 Sportarten vorgehalten. Die drei Spezialschulen in Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam sowie die zwei Spezialklassen in Luckenwalde (Ringen) und Neustadt /Dosse (Reiten) bieten ein bedarfsgerechtes Angebot für 16 Sportarten zur Begabungsförderung im Sport. Die Maßnahmen unterstützen den langfristigen Leistungsaufbau junger Talente und sind ausgerichtet auf die Vereins- und Stützpunktförderung, Wettkampfförderung sowie Trainerfinanzierung . b. Im Rahmen der Landessportförderrichtlinie „Projekte“ erhalten Vereine bei der Neugründung von Seniorensportgruppen eine Anschubfinanzierung (vgl. Seniorenpolitisches Maßnahmepaket der Landesregierung), des Weiteren werden die Landesseniorenspiele sowie das gemeinsame Symposium Seniorensport der Landessportbünde Berlin und Brandenburg unterstützt. c. Die Landesregierung fördert den Behindertensport unter Beachtung des Sportförderungsgesetzes, dabei sind insbesondere zugleich die Belange von Menschen mit Behinderungen zu beachten. Die Entwicklung des Behindertensports, speziell auch des paralympischen Sports, wird von der Landesregierung in Abstimmung mit dem Behinderten-Sportverband Brandenburg aktuell mit 200.000 € in 2015 gefördert. d. Im Rahmen des von der Landesregierung geförderten „Bündnisses Gesund Älter werden“ wird der Schwerpunkt „Bewegt und mobil älter werden“ verfolgt. Das Bündnis sammelte gute Praxisbeispiele zum Thema, wobei sich zeigte, dass neben den Sportvereinen auch andere Vereine, unabhängige Initiativen und Wohlfahrtsverbände Angebote der Bewegungsförderung unterbreiten (www.buendnis-gesund-aelter-werden.de). Die Landessportkonferenz hatte 2013 unter dem Thema „Sport und Gesundheit“ Empfehlungen ausgesprochen, in denen unter anderem die „verstärkte flächendeckende Förderung von Sport und körperlicher Aktivität im Einsatz der Prävention und Therapie von u.a. kardiovaskulären, muskuloskelettalen und psychischen Erkrankungen als ein politisches Ziel des Landes unabhängig von Alter, Geschlecht, sozialer Herkunft und Migrationshintergrund “ formuliert wurde. Weiterhin hat die Landessportkonferenz hervorgehoben: „Der Erfolg des organisierten Sports in Brandenburg wird künftig stärker daran gemessen, in welchem Ausmaß es gelingt, einen höheren Prozentsatz der Bevölkerung Brandenburgs zu regelmäßiger körperlicher Aktivität zu bringen. Von hoher Relevanz sind dabei Sportangebote zum Zweck der Gesundheitsförderung“. Vor dem Hintergrund sieht die Landesregierung ein großes Potenzial bei den Sportvereinen zum Ausbau von Bewegungsförderung und Gesundheitssport (vgl. bereits Antwort zur Frage 2e). Frage 10: Welche Tätigkeiten in Sportvereinen unterliegen den Regelungen des gesetzlichen Mindestlohnes? (bitte insbesondere auf sogenannte Vertragsamateure eingehen) Zu Frage 10: Im Spitzengespräch mit dem Deutschen Olympischen Sportbund und dem Deutschen Fußballbund am 23.02.2015 stellte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) klar, dass die mit dem 01.01.2015 eingeführte Mindestlohnregelung nicht für Vertragsamateure und ehrenamtlich Engagierte in Sportvereinen gelten soll. Bei ehrenamtlichen Tätigkeiten, die bisher durch eine Minijobregelung ergänzt worden sind (Übungsleiter, Platzwart) wurde empfohlen, diese Tätigkeiten künftig nicht mehr als Minijob auszugestalten. Es solle stattdessen die Abrechnung mit Aufwandsentschädigung oder auch Auslagenersatz erfolgen. Die Ausgestaltung der Verträge und die tatsächlichen Verhältnisse seien durch die Vereine vor Ort zu klären. Frage 11: In welchem Umfang unterliegen Sportvereine Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Mindestlohn? Zu Frage 11: In Betracht kommt in erster Linie die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit gemäß § 17 Mindestlohngesetz (MiLoG). Dabei gilt diese Aufzeichnungspflicht nur für eine Minderheit der Beschäftigten. Es handelt sich gemäß § 17 Abs. 1 MiLoG um Minijobber und Beschäftigte in neun sog. schwarzarbeitsgeneigten Branchen nach § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes. Zu diesen Branchen gehören u.a. das Gaststätten- sowie das Gebäudereinigungsgewerbe. Entscheidend für die Sportvereine ist, ob Tätigkeiten als Ehrenamt oder als Arbeitnehmer ausgeführt werden. Ehrenamtlich Tätige unterliegen nicht dem Mindestlohngesetz und damit auch nicht den Aufzeichnungspflichten . Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Sportvereinen wiederum unterliegen denselben Aufzeichnungspflichten wie andere Arbeitnehmer auch; z.B. dann, wenn sie als Minijobber beschäftigt werden und/oder im Gaststätten- und Gebäudereinigungsgewerbe tätig sind. Die Anforderungen an die Aufzeichnungspflicht sind erheblich niedriger, als teilweise in der Presse zu lesen ist. Aufzuzeichnen sind lediglich Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. Dies muss mindestens einmal wöchentlich erfolgen. Die Aufzeichnung kann handschriftlich und durch den Arbeitnehmer selbst erfolgen. Das BMAS hat das Modell eines den Anforderungen genügenden einfachen Stundenzettels auf seiner Homepage eingestellt. Frage 12: Welche Auswirkungen wird die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns auf die Vielfalt der Vereinslandschaft im Land Brandenburg haben? Zu Frage 12: Aufgrund der zu Frage 10 formulierten Klarstellungen zum Mindestlohngesetz sind aus Sicht der Landesregierung keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vielfalt der Vereinslandschaft im Land Brandenburg zu erwarten. Frage 13: Welche Projekte hat die Landesregierung mit welchen Mitteln und mit welchen Ergebnissen in den Jahren 2009 bis 2015 unterstützt? Zu Frage 13: Folgende, tabellarisch zusammengestellte Projekte wurden in den Jahren 2009 bis 2014 unterstützt: (Angaben für 2015 können noch nicht gemacht werden, da der Landeshaushalt noch nicht vom Haushaltsgesetzgeber beschlossen wurde.) Tabelle 4: Darstellung der Förderbereiche der Sportförderung 2009-2014 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Allgemeine Sportförderung Beträge in Euro Vereinsförderung 1.570.000 1.600.000 1.500.000 1.500.000 1.550.000 1.600.000 Aus- und Fortbildung 135.000 125.000 135.000 135.000 135.000 135.000 Wettkampfkosten 500.000 500.000 450.000 450.000 450.000 450.000 Satzungsgemäße Zwecke Landessportbund Brandenburg e.V. 2.310.000 2.946.400 2.975.300 3.062.900 3.377.400 3.254.900 Satzungsgemäße Zwecke Landessportverbände / Leistungsorientierter Kinderund Jugendsport 1.605.000 1.605.000 1.615.000 1.615.000 1.558.000 1.574.000 LSB-Projekte (im Rahmen der Zuwendung ) 148.000 130.000 115.000 115.000 112.000 150.000 Breitensportprojekte und - veranstaltungen 190.177 133.375 156.666 147.804 167.864 160.794 Kooperation Schule/Verein 150.000 150.000 150.000 150.000 150.000 195.000 Behindertensport 75.000 118.523 140.145 142.465 170.099 172.777 Schulsport (u. a. Jugend trainiert für Olympia) 538.004 522.675 602.906 664.405 631.720 522.075 Summe 7.221.181 7.830.973 7.840.017 7.982.574 8.302.083 8.214.546 Schule-Leistungssport-Verbund Trainer/Honorartrainer/ Mischfinanzierte Trainer 3.529.000 3.415.900 3.486.200 3.487.600 3.917.600 3.936.100 Verbundsysteme SEK I / Nachwuchsleistungssport 560.284 461.350 555.600 546.150 599.959 546.036 Olympiastützpunkte 1.077.810 1.037.381 1.099.376 1.077.187 1.092.194 1.047.035 Förderung überregional herausragender Sportveranstaltungen 372.200 339.600 407.883 251.002 264.311 328.650 Summe 5.539.294 5.254.231 5.549.059 5.361.939 5.874.063 5.857.821 Spitzensport Bundesligaförderung / Vereinsförderung 171.506 299.448 345.147 383.285 276.403 293.070 Sporthilfe 315.000 315.000 315.000 291.050 290.000 268.775 Summe 486.506 614.448 660.147 674.335 566.403 561.845 Investitionen Sportstätten (überregional und Standorte OSP) 1.031.475 1.561.072 663.828 526.735 1.199.580 1.555.371 vereinseigener Sportstättenbau 171.384 525.408 42.864 1.372.699 274.213 85.896 Kofinanzierung GPO 328.800 278.304 30.380 Summe Investitionen 1.531.659 2.364.784 737.072 1.899.434 1.473.794 1.641.267 insgesamt 14.778.640 16.064.436 14.786.295 15.918.282 16.226.342 16.275.479 Quelle: Auswertung des MBJS Die Seniorensportspiele (Maßnahme 34 des Seniorenpolitischen Maßnahmenpaketes der Landesregierung ) wurden 2013 anteilig in Höhe von 10.000 € mitfinanziert. „Gemeinsamer Aktivplatz für Senioren, Seniorinnen und Kinder“ (Maßnahme 36 des Seniorenpolitischen Maßnahmenpaketes): 2013 erhielten aus Mitteln des Fonds zur Förderung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Projekte in den neuen Ländern (sogenannter „Mauerfonds“) in Höhe von 189.700 € sechs kommunale Verwaltungen, Wohnungsunternehmen bzw. Träger eine Zuwendung zum Aufbau generationenübergreifender Aktivplätze. Für die Förderung der dualen Karriere von Spitzensportlern, d.h. optimale Abstimmung von Training und Wettkampf mit beruflicher Ausbildung oder Studium, wurden in 2007 (Landesfeuerwehr) und in 2012 (Landespolizei) zwei Projekte begonnen, die Athletinnen und Athleten aus brandenburgischen Vereinen eine optimale Vorbereitung auf ihre individuellen, sportlichen Höhepunkte wie Weltmeisterschaften oder Olympische Spiele ermöglichen. Dem aktuellen „TEAM RIO – LAND BRANDENBURG“ (insgesamt: 48 Sportlerinnen und Sportler) gehören 5 der Sportfördergruppe der Landespolizei (z.Z. 17 Stellen) und 5 aus der Sportfördergruppe der Landesfeuerwehr (z.Z. 13 Stellen) an. Frage 14: Durch welche Maßnahmen wird die Landesregierung die Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention im Bereich Sport voranbringen? Zu Frage 14: Die Landesregierung hat im Dezember 2011 das „Behindertenpolitische Maßnahmenpaket“ beschlossen . Darin sind auch die Maßnahmen des Sports festgeschrieben, die auch schon umgesetzt sind bzw. eine fortlaufende Umsetzung erfahren. Dazu gehören die Verstärkung des schulsportlichen Wettbewerbs „Jugend trainiert für Paralympics“, einschließlich einer qualitativen und quantitativen Erweiterung, die Förderung des paralympischen Spitzensports, die Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Behinderung an den Eliteschulen des Sports, die Schaffung von barrierefreier Zugänglichkeit und Nutzungsmöglichkeit von Sportanlagen sowie die Umsetzung und Überarbeitung des Wassersportentwicklungsplans im Sinne der Förderung der behindertenfreundlichen Nutzung von Wassersportrouten und - revieren. Frage 15: Wie beurteilt die Landesregierung die Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf den Breitensport und den Leistungssport in den nächsten zehn Jahren, nicht zuletzt im Hinblick auf die unterschiedlichen Bedürfnisse verschiedener Altersgruppen? Zu Frage 15: Nach Artikel 35 der Landesverfassung soll die Sportförderung des Landes die Bedürfnisse Älterer in besonderer Weise berücksichtigen. Vor dem Hintergrund der bereits Anfang der 90er Jahre absehbaren demografischen Entwicklung und dem daraus entstandenen Veränderungsdruck auf die Sportvereine zur altersgerechten Angebotserweiterung hat das Land bereits im Jahr 1993 das Projekt „Sport mit Älteren “ unter Einbeziehung des Landessportbundes und der Universität Potsdam ins Leben gerufen. Davon ausgehend, dass sich eine aktive Lebensweise, zu der auch altersgerechte, körperliche Aktivität gehört, positiv auf die Mobilität, Selbstständigkeit, Lebensqualität und Gesundheit im Alter auswirkt, unterstützt die Landesregierung im Rahmen der Seniorenpolitischen Leitlinien „Gesundheitliche Prävention fördern“ verschiedene mit einem aktiven Altern verbundene Initiativen und Projekte. Hierzu gehört insbesondere das Bündnis „Gesund Älter werden in Brandenburg“, dessen Schwerpunkt seit seiner Gründung im Jahr 2012 in der Initiative „Bewegt und mobil älter werden“ liegt. Alte und hochaltrige Bürgerinnen und Bürger sollen ihre unterschiedlichen Bedürfnisse nach körperlicher Aktivität durch Sport und andere Formen von gemeinschaftlichen Aktionen ausleben können (z.B. Spaziergangs- und Tanzgruppen ). In diesem Zusammenhang ist auf die Thematik der Landessportkonferenzen von 2013 und 2014 hinzuweisen , in deren Ergebnis dem Landessportbund empfohlen wird, verstärkt darauf hinzuwirken, dass deutlich mehr Sportvereine gesundheitsbezogene Bewegungsangebote unterbreiten. Zudem soll im Rahmen der fortzuschreibenden „Seniorenpolitischen Leitlinien“ ein Programm „Sport im Alter“ in Kooperation mit dem Landessportbund Brandenburg entwickelt werden. In der vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg dargestellten demografischen Entwicklung von 2009 bis 2030 wird deutlich, dass – bedingt durch den negativen demografischen Echoeffekt – ein weiterer Geburtenrückgang zu erwarten ist. Laut Bevölkerungsprognose ist für 2025 in der Altersgruppe von 0 bis unter 18 Jahren mit ca. 10 % weniger Kindern und Jugendlichen (- 36.000) gegenüber 2015 zu rechnen . Dadurch sinkt in gleichem Umfang der potenzielle Talentpool für die sportliche Begabungsförderung. Im leistungsorientierten Kinder- und Jugendsport ist davon auszugehen, dass somit ca. 25.000 Kinder weniger für die Talentfindung als noch zum gegenwärtigen Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Frage 16: Durch welche Maßnahmen setzt sich die Landesregierung gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch im Breiten- und Leistungssport ein? Wie werden die Sportverbände und Sportvereine daran beteiligt? Zu Frage 16: Das Bundeskinderschutzgesetz enthält im Kontext mit dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verpflichtende Standards des Kinderschutzes für Träger der Jugendhilfe, z.B. zur Vorlage des erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses. Ihre Ausgestaltung und Umsetzung im Bereich des freien Sports liegen in der Autonomie des organisierten Sports in Deutschland. Flankierend befasst sich die Sportministerkonferenz seit mehreren Jahren mit der Thematik, die im Jahr 2013 zu der Beschlussfassung „Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Sport“ führte. Unter Einbeziehung des Landes Brandenburg werden dabei eine Bewertung der Maßnahme zur Prävention und Intervention durch die Sportvereine und -verbände vorgenommen. Nach dem Prinzip der Subsidiarität unterstützt die Landesregierung Maßnahmen des organisierten Sports zur Verbesserung des Kinderschutzes. Hier ist auf die im Jahr 2013 gemeinsam mit dem Landessportbund und der Brandenburgischen Sportjugend vorgestellte Broschüre „Kinderschutz im Sport“, bezuschusst von der Landesregierung, zu verweisen. Sie ging allen Sportvereinen des Landessportbundes zu. Sie enthält neben rechtlichen Grundlagen praktische Hinweise sowie eine Übersicht aller regionalen und überregionalen Beratungsstellen. Im Jahr 2014 förderte die Landesregierung die landesweite Fachveranstaltung „Für den Kinderschutz“ sowie eine Neuauflage der Broschüre zum „Kinderschutz im Sport“. Die Fachstelle Kinderschutz wurde 2006 auf der Grundlage des Programms der Landesregierung zur Qualifizierung der Kinderschutzarbeit (LT-Drs. 4/2733) beim Träger Start gGmbH errichtet, seither kontinuierlich aus Mitteln des LJP/MBJS mit aktuell knapp 200.000 € jährlich finanziert. Die Fachstelle berät und qualifiziert die Jugendämter und ihre Kooperationspartner hinsichtlich des Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung, Misshandlung und sexuellem Missbrauch. Mit diesem Auftrag unterstützt die Fachstelle auch die Kooperation von Jugendämtern und Sportvereinen. Sie ist zugleich regelmäßiger Ansprech- und Kooperationspartner der Brandenburgischen Sportjugend des LSB. Frage 17: Mit welchen Maßnahmen geht die Landesregierung gegen Doping im Sport vor? Zu Frage 17: Die Landesregierung Brandenburg vertritt die Null Toleranz - Position beim Thema „Doping im Sport“ und fördert und unterstützt alle Maßnahmen, die die Umsetzung dieser Position ermöglichen. Dazu gehören: Umsetzung aller diesbezüglichen Sportminister- und Kultusministerkonferenz-Beschlüsse (SMK- und KMK-Beschlüsse), Finanzierung der Dopingkontrollen bei D/C-Kadern, landesinterne Umsetzung des Dopingpräventionsplans der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA), finanzielle Förderung der Dopingpräventionsmaßnahmen der NADA, Sicherung einer rechtlichen Handhabe für die Rückforderung von Fördermitteln bei Verstoß gegen Anti Doping Regeln. Die Themenfelder „Dopingprävention“ und „Anti Doping“ sind Unterrichtsbestandteile in den Spezialschulen Sport. Sportförderung in Brandenburg Frage 18: In welcher Höhe und für welche Zwecke wurde in den Jahren 2009 bis 2014 der Sport von der Landesregierung gefördert? (bitte nach Haushaltsjahren aufschlüsseln) Zu Frage 18: Siehe bereits die Beantwortung von Frage 13. Frage 19: Welche finanziellen Mittel wurden im gleichen Zeitraum für folgende Schwerpunkte aufgewandt (bitte jeweils nach Haushaltsjahren für die Zeit 2009 bis 2014 aufschlüsseln): a. für die Förderung des Leistungssports, b. für Kinder- und Jugendsport, c. für Seniorensport, d. für den Behindertensport, e. für die Bewegungsförderung und Gesundheitssport im Rahmen von Gesundheitsvorsorge? Zu Frage 19: Die finanziellen Mittel werden nicht nach Schwerpunkten erfasst. Eine tabellarische Auflistung der Förderbereiche des Sports erfolgt voranstehend bei der Beantwortung von Frage 13. Frage 20: Wie hoch sind die Pro-Kopf-Ausgaben für den Sport im Land Brandenburg? Wie hoch sind die ProKopf -Ausgaben für den Sport im Mittel aller Bundesländer? Zu Frage 20: Die Pro-Kopf-Ausgaben für die im Einzelplan des MBJS veranschlagten Mittel des Landes für die Sportförderung liegen zurzeit bei 6,53 Euro. Die Pro-Kopf-Ausgaben der Länder für die Sportförderung betragen im Mittel 7,62 Euro. Die vorliegenden Daten basieren auf den jeweiligen Haushaltsansätzen für das Jahr 2015 der in den Ländern für den Sport zuständigen Ressorts. Soweit in den Ländern vorhanden, sind Lottomittel enthalten. Die Vergleichbarkeit ist nur bedingt gegeben aufgrund struktureller Unterschiede in der Sportförderung der Bundesländer (Stadtstaaten/Flächenländer). Zur Berechnung der Pro-Kopf-Ausgaben liegen Rückmeldungen aus 13 Bundesländern vor. Frage 21: Welche Förderprogramme des Bundes und der Europäischen Union hat die Landesregierung in diesem Zeitraum herangezogen? Mit welchem Volumen an Fördermitteln wurden welche Institutionen gefördert ? (bitte nach Haushaltsjahren für die Zeit 2009 bis 2014 aufschlüsseln) Zu Frage 21: Die Förderprogramme teilen sich in Investitions- und Spitzensportförderungen: Tabelle 5: Darstellung Förderprogramme der EU und des Bundes für Investitionen EU-Mittel Förderprogramm Institution 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Richtlinie des MIL über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILE) und LEADER Goldener Plan Brandenburg (GPB) vereinseigener Sportstättenbau , Zuwendungen an Sportvereine 8.724.123,07 - - - - - vereinseigener Sportstättenbau , Zuwendungen an Gemeinden - 2.343.513,88 1.804.802,61 2.170.662,78 - - Summen: dav. ELER Bund Land 8.724.123,07 6.928.134,04 36.508,10 1.759.480,93 2.343.513,88 2.343.513,88 - - 1.804.802,61 1.804.802,61 - - 2.170.662,78 1.810.142,29 216.312,34 144.208,25 - - Bundesmittel Förderprogramm Institution 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Leistungssportförderprogramm des Bundes Sportstätten (überregional und Standorte OSP) 427.349,00 1.618.811,75 541.751,00 1.250.940,03 2.515.257,00 965.254,00 Goldener Plan Ost (GPO) vereinseigener Sportstättenbau ,LSB 338.000,00 - - - - - Summen: 765.349,00 1.618.811,75 541.751,00 1.250.940,03 2.515.257,00 965.254,00 Quelle: Auswertung des MBJS Im Zeitraum 2009 bis 2011 förderten der Bund und das Land Infrastrukturvorhaben im Land Brandenburg auf der Grundlage des KPII/Zukunftsinvestitionsgesetzes (ZuInvG) im Rahmen des Konjunkturpakets II. Es erfolgten teilweise direkte Förderungen durch das Land. Zum überwiegenden Teil wurden die Mittel jedoch der kommunalen Ebene als sog. Pauschalmittel zur Verfügung gestellt. Eine abschließende Übersicht der Letztempfänger liegt dem Land nicht vor, da aufgrund der im ZuInvG gesetzlich vorgegebenen Trägerneutralität dieser Aspekt von lediglich nachrangiger Bedeutung war. Alle Vorhaben im Rahmen des ZuInvG durchgeführten Vorhaben sind in einer Tabelle eines standardisierten Tabellenkalkulationsprogramms erfasst. Die darin erfassten Förderbereiche entsprechen § 3 Abs. 1 ZuInvG, worin der „Sport“ nicht gesondert erwähnt, aber im Rahmen z. B. der Bildungsinfrastruktur oder sonstigen Infrastrukturinvestitionen als Fördergegenstand zulässig war. Insofern ist eine nachträgliche systematische und zuverlässige Auswertung des vorhandenen Datenbestandes in Bezug auf die Förderungen des Sports im Sinne der Fragestellung nicht möglich. Eine Auswertung der Maßnahmenbeschreibungen nach der Buchstabenkombination „Sport“ ergab 353 geförderte Einzelvorhaben mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 142,6 Mio. €. Davon haben der Bund 83,3 Mio. € und das Land 16,6 Mio. € getragen. Die restlichen Mittel wurden durch die kommunale Ebene und/oder ggf. sonstige Maßnahmenträger aufgebracht. Eine Aufteilung auf die einzelnen Jahre lässt der vorhandene Datenbestand nicht zu. Spitzensport-Förderung ist zum Aufgabenfeld des Bundes gehörig, konkret im Bundesministerium des Innern (BMI) verortet. Die Grundlage sind das „Programm des Bundesministeriums des Innern zur Förderung des Leistungssports sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports auf nationaler und internationaler Ebene mit Rahmenrichtlinien (Leistungssportprogramm – LSP vom 28. September 2005)“ und ergänzende Förderrichtlinien. Die Landesregierung hat in dem genannten Zeitraum die diesbezüglichen Programme des BMI für die Spitzensport-Förderung genutzt. In der nachfolgenden Tabelle sind die geförderte Institution und das Volumen an Fördermitteln, welches durch das BMI für diese Zwecke in den Haushaltsjahren 2009 bis 2014 zur Verfügung gestellt wurde, aufgeschlüsselt : Tabelle 6: Fördermittel des BMI in den Haushaltsjahren 2009 bis 2014 Institution Trägerverein des Olympiastützpunktes Brandenburg e.V. Zweck Betriebskostenzuschuss (Beträge in €) sportmedizinische und sportpsychologische Betreuung von Kaderathleten (Beträge in €) 2009 2.957.570 193.520 2010 2.957.570 275.520 2011 3.167.095 275.520 2012 3.114.253 229.320 2013 3.117.288 229.320 2014 3.137.998 229.320 Quelle: Auswertung des MBJS Frage 22: Wie hoch war in diesem Zeitraum die Förderung privatwirtschaftlicher Sportprojekte? (bitte nach Haushaltsjahren für die Zeit 2009 bis 2014 aufschlüsseln) Zu Frage 22: Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Frage 23: Wie hoch waren in diesem Zeitraum die staatlichen Einnahmen aus Glücksspielen, die mittelbar oder unmittelbar für die Förderung des Sports verwendet wurden? (bitte nach Haushaltsjahren für die Zeit 2009 bis 2014 aufschlüsseln) Zu Frage 23: Tabelle 7: Höhe der Verwendung der Einnahmen aus Glücksspielen zur Förderung des Sports im Land Bbg 2009 14.778.640 € 2010 16.073.741 € 2011 14.811.295 € 2012 15.932.282 € 2013 16.267.454 € 2014 16.334.166 € Quelle: Auswertung des MBJS Frage 24: In welcher Höhe hat es in den vergangenen fünf Jahren Unterstützung für Sportveranstaltungen aus Haushaltsmitteln gegeben? Zu Frage 24: In den vergangenen fünf Jahren hat es 1.591.446 € an Unterstützung ausschließlich für überregional herausragende Sportveranstaltungen (siehe Tabelle zur Frage 13) aus Haushaltsmitteln gegeben. Frage 25: Welche Großveranstaltungen sind für Brandenburg in den nächsten Jahren geplant? Welche Mittel aus dem Haushalt sind hierfür vorgesehen? Zu Frage 25: Folgende Großveranstaltungen sind geplant. Soweit schon bekannt, sind die Haushaltsmittel angegeben : Tabelle 8: Haushaltsansätze für Großveranstaltungen in den Jahren 2015 bis 2016 Großveranstaltung Ort Haushaltsmittel Spreewaldmarathon 2015 Spreewald 20.000,00 € Billard EM Karambol 2015 Brandenburg an der Havel 10.000,00 € ICF Worldcup Marathon (Kanu) 2015 Brandenburg an der Havel 7.500,00 € SideCarCross/QuadCross EM 2015 Schwedt 15.000,00 € Enduro EM Finale 2015 Rüdersdorf 5.000,00 € Ruder EM 2016 Brandenburg an der Havel 150.000,00 € Kanu Marathon WM 2016 Brandenburg an der Havel noch keine Mittelplanung Turnier der Meister® 2016 GymWorld Challenge Cup Cottbus noch keine Mittelplanung Quelle: Erhebung des MBJS Frage 26: Welche Schwerpunkte will die Landesregierung in der Sportförderung in Brandenburg in dieser Legislaturperiode setzen? Zu Frage 26: Für die 6. Wahlperiode des Brandenburger Landtages hat die Landesregierung folgende Schwerpunkte gesetzt: Ab 2017 ist die Erhöhung der Sportförderung auf 17 Mio. € zur Stärkung des Breiten, Behinderten- und Leistungssports vorgesehen. Außerdem sind die Fortsetzung des Goldenen Plans Brandenburg (bis zu 2 Mio. €/Jahr) und ein zusätzliches Investitionsförderprogramm beschlossen, das Mittel für die kommunale Freizeit- und Sportinfrastruktur in Höhe von 15 Mio. € vorsieht. Ferner sind die Stärkung des Ehrenamtes sowie die Zusammenarbeit zwischen Verein und Schule, die Förderung der Barrierefreiheit von Sporteinrichtungen und die Förderung des olympischen und paralympischen Leistungssports festgelegt . Weiterentwickelt werden sollen die Zusammenarbeit mit dem Landessportbund und das Fördersystem der Sportschulen sowie die „duale Karriere“ von Sportlern (siehe auch Koalitionsvertrag). Frage 27: Welche Mittel plant die Landesregierung, für die folgende Schwerpunkte in den Jahren 2016 und 2017 zur Verfügung zu stellen: a. für die Förderung des Leistungssports, b. für Kinder- und Jugendsport, c. für Seniorensport, d. für den Behindertensport, e. für die Bewegungsförderung und den Gesundheitssport? Zu Frage 27: Die Landesregierung plant die Sportförderung der Jahre 2016 und 2017 in Form einer aktualisierten Fortschreibung der Daten aus den vorhergehenden Jahren. Für das Jahr 2017 muss bis zur Vorlage eines aktuellen Haushaltsbeschlusses zur Erhöhung der Sportfördermittel auf 17 Mio. € von dem bisherigen HH-Ansatz von 16 Mio. € ausgegangen werden: Tabelle 9: Planung der Förderbereiche der Sportförderung 2016 und 2017 2016 2017 Allgemeine Sportförderung Vereinsförderung 1.600.000 1.600.000 Aus- und Fortbildung 135.000 135.000 Wettkampfkosten 450.000 450.000 Satzungsgemäße Zwecke Landessportbund Brandenburg e.V. 3.254.900 3.254.900 Satzungsgemäße Zwecke Landessportverbände / Leistungsorientierter Kinder- und Jugendsport 1.574.000 1.574.000 LSB-Projekte (im Rahmen der Zuwendung) 150.000 150.000 Breitensportprojekte und -veranstaltungen 335.000 335.000 Kooperation Schule/Verein 195.000 195.000 Behindertensport 200.000 200.000 Schulsport (u. a. Jugend trainiert für Olympia) 475.000 475.000 Summe 8.368.900 8.368.900 Schule-Leistungssport-Verbund Trainer/Honorartrainer/Mischfinanzierte Trainer 3.936.100 3.936.100 Verbundsysteme SEK I / Nachwuchsleistungssport 580.000 580.000 Olympiastützpunkte 1.185.000 1.185.000 Förderung überregional herausragende Sportveranstaltungen 300.000 300.000 Summe 6.001.100 6.001.100 Frage 28: In welcher Höhe und mit welcher Laufzeit soll der „Goldene Plan Brandenburg“ fortgeführt werden? (bitte nach Landes- und europäischen Mitteln sowie ggf. Bundesmitteln aufschlüsseln) Zu Frage 28: Der „Goldene Plan Brandenburg“ soll in den Jahren 2014 bis 2020 mit einem Volumen von jährlich bis zu 2 Mio. € pro Jahr fortgesetzt werden. Das heißt pro Jahr:  EU-Mittel: bis zu 1,6 Mio. € (80%)  Landesmittel: bis zu 0,4 Mio. € (20%). Frage 29: Welche Förderschwerpunkte wird der „Goldene Plan Brandenburg“ dabei setzen? Zu Frage 29: Der Schwerpunkt des „Goldenen Plans Brandenburg“ liegt bei investiven Maßnahmen des Sportstättenbaus , die sich in kommunale Konzepte einordnen und entsprechend ihrer Bedeutung für Identifikation , Gesundheit und Integration in das ELER-Programm Eingang finden. Gemäß der Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) liegt die Sicherung der öffentlichen Einrichtungen für die Grundversorgung der Bevölkerung im ländlichen Raum im Mittelpunkt der Förderung. Die Sportvereine mit ihren Sportstätten bilden dabei eine wichtige Grundlage für eine sinnvolle und gesundheitsorientierte Freizeitgestaltung besonders für die Kinder und Jugendlichen. Hauptsächlich werden bestehende Anlagen (Gebäude bzw. Sportplätze) modernisiert oder entsprechend dem Bedarf erweitert. Energetische Sanierungen und die Schaffung einer zeitgemäßen sanitären Ausstattung sind Förderschwerpunkte der nicht ausschließlich nur für die Mitglieder des Sportvereins nutzbaren Anlagen. Sportstätten Frage 30: Wie viele Sportstätten gibt es in Brandenburg, und für welche Sportarten sind sie geeignet? (bitte nach Sportart und Landkreisen/kreisfreien Städten aufschlüsseln) Spitzensport Bundesligaförderung / Vereinsförderung 315.000 315.000 Sporthilfe 315.000 315.000 Summe 630.000 630.000 Investitionen Sportstätten (überregional u. Standorte OSP) 1.000.000 1.000.000 Vereinseigener Sportstättenbau 0 0 Summe 1.000.000 1.000.000 05 810 - insgesamt 16.000.000 16.000.000 Zu Frage 30: Das MBJS hat mit Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte im Zeitraum 2008 – 2011 eine Sportstättenerhebung als Geschäftsstatistik durchgeführt. Die erhobenen Daten wurden in den Folgejahren in Zusammenarbeit mit den Landkreisen und kreisfreien Städten aktualisiert. In der derzeit vorliegenden Sportstättenstatistik sind 5.363 Sportstätten erfasst. Dabei liegen für folgende Sportstättenarten Daten vor: Hallenbäder, Freibäder, Sporthallen, Sportplätze, Mehrzweckgebäude , Bootslager, Regattastrecken, Kegelbahnen, Schießplätze, Reitplätze, Reithallen, Tennisplätze, Tennishallen, Radsportanlagen, Golfplätze, Freizeitsportanlagen und Naturbadestellen: Tabelle 10: Übersicht der Sportstätten im Land Brandenburg Landkreise BRB CB FF P BAR LDS EE HVL MOL OHV OSL LOS OPR PM PR SPN TF UM Summe Hallenbäder 1 1 3 3 1 4 4 1 1 1 6 3 6 2 3 3 2 2 47 Freibäder 1 0 0 0 1 5 6 3 2 0 5 1 1 11 4 10 7 1 58 Sporthallen 29 41 29 57 53 68 60 56 82 62 52 53 51 69 40 56 70 43 971 Sportplätze 30 55 16 48 50 104 111 87 92 82 84 95 52 114 64 87 90 70 1331 Mehrzweckgebäude 32 31 20 10 29 67 79 38 62 48 47 43 39 55 31 73 40 39 783 Bootslager 24 1 1 19 3 18 23 12 19 14 1 30 13 11 15 8 7 15 234 Regattastrecken 1 0 0 0 0 0 0 0 1 0 1 1 2 2 0 0 4 1 13 Kegelbahnen 6 10 6 3 12 20 39 9 21 16 33 20 19 26 15 28 33 6 322 Schießplätze 2 1 2 1 6 16 18 4 17 7 5 12 8 11 10 14 15 4 153 Reitplätze 0 2 1 1 7 17 19 21 21 15 3 23 16 20 17 20 48 6 257 Reithallen 1 2 1 1 4 8 7 14 9 13 0 7 6 10 11 6 11 4 115 Tennisplätze 3 4 1 3 6 9 5 6 10 5 5 10 5 6 3 4 9 4 98 Tennishallen 0 0 0 1 1 1 2 0 2 0 1 2 1 1 1 0 2 1 16 Radsportanlagen 0 1 1 0 0 0 1 0 1 0 0 0 0 1 0 1 0 0 6 Golfplätze 0 0 0 0 1 0 0 3 1 1 0 1 1 1 0 1 3 0 13 Freizeitsport 13 50 44 1 11 16 93 29 70 42 72 34 21 33 28 47 103 53 760 Naturbadestellen 6 5 2 2 7 26 11 7 15 13 8 29 6 7 7 11 16 8 186 Summe 149 204 127 150 192 379 478 290 426 319 323 364 247 380 249 369 460 257 5363 Quelle: Sportstättenerhebung des MBJS Frage 31: Für welche Sportarten und in welchen Landkreisen/kreisfreien Städten wird der Bedarf an Sportstätten verfehlt? Zu Frage 31: Zur Ermittlung des Bedarfs in den Städten und Gemeinden empfiehlt das MBJS sich des Instrumentes der Sportentwicklungsplanung zu bedienen. Empfehlungen dazu liegen vor und werden derzeit weiterentwickelt . Empfohlen werden unter anderem Analysen des Schul-, Vereins- und sportartenspezifischen Bedarfs vor Ort, bei Einbeziehung der örtlichen Nutzergruppen, mit dem Ziel einer kooperativen Sportentwicklung . Frage 32: Wie bewertet die Landesregierung den Zugang zu Sportstätten im ländlichen Raum? Zu Frage 32: Die Landesregierung geht davon aus, dass grundsätzlich eine öffentliche Nutzung der vorhandenen Sportstätten (im Sinne einer Nutzung durch Vereine oder andere Sportgruppen) nach Abstimmung mit dem jeweiligen Träger der Sportstätte flächendeckend möglich ist. Nähere Regelungen zur Nutzung, insbesondere für öffentliche und öffentlich geförderte Sportstätten, enthält § 6 des Gesetzes über die Sportförderung im Land Brandenburg. Frage 33: Wie viele Sportstätten werden für Wettkämpfe genutzt? Zu Frage 33: Es ist davon auszugehen, dass alle vorhandenen Sportstätten für Wettkampfzwecke genutzt werden können, soweit dies aufgrund der baulichen Beschaffenheit möglich ist. Frage 34: Wie viele Sportstätten befinden sich in einem ungenügenden Zustand? (bitte nach Sportart und Landkreisen /kreisfreien Städten aufschlüsseln) Zu Frage 34: Für 3.928 Sportstätten liegen dem MBJS statistische Daten zu den Bauzuständen vor. Hierbei wurde in 4 Bauzustandsstufen unterschieden (1=gut erhalten, 2=geringe Schäden, 3=schwerwiegende Schäden, 4=unbrauchbar). Bei 51 erhobenen Sportstätten wurde ein ungenügender Bauzustand festgestellt, der diese als unbrauchbar (Bauzustandsstufe 4) einstuft. Tabelle 11: Unbrauchbare Sportstätten (Bauzustandsstufe 4) Landkreise BR B C B F F P BA R LD S E E HV L MO L OH V OS L LO S OP R P M P R SP N T F U M Summe Hallenbäder 0 Freibäder 0 Sporthallen 2 1 2 5 Sportplätze 1 4 1 4 1 2 1 1 13 1 29 Mehrzweckgebäude 2 1 2 1 6 Bootslager 2 1 2 5 Regattastrecken 0 Kegelbahnen 0 Schießplätze 0 Reitplätze 5 5 Reithallen 0 Tennisplätze 0 Tennishallen 0 Radsportanlagen 0 Golfplätze 0 Freizeitsport 0 Naturbadestellen 1 1 Summe 3 4 3 0 0 4 3 3 2 0 1 23 0 0 1 0 0 4 51 Quelle: Sportstättenerhebung des MBJS Frage 35: Wie hoch schätzt die Landesregierung den Investitionsbedarf in Sportstätten im Land Brandenburg (Neubau, Ausbau, Instandsetzung, Modernisierung)? Zu Frage 35: Seit der ab 1994 realisierten Kommunalisierung der Investitionsförderung des Landes für den allgemeinen Sportstättenbau liegen der Landesregierung keine Erfassungen des Gesamtinvestitionsbedarfes vor. Die Ermittlung des Investitionsbedarfes für Sportstätten ist Sache der i.d.R. kommunalen Träger der Sportstätten. Frage 36: Welche Förderprogramme des Landes Brandenburg, des Bundes sowie der Europäischen Union wurden in den Jahren 2009 bis 2014 für Investitionen in Sportstätten verwendet? Zu Frage 36: Folgende Förderprogramme des Landes, des Bundes sowie der Europäischen Union wurden im Zeitraum 2009 bis 2014 für Investitionen von Sportstätten verwendet:  EU-Förderprogramm: - Goldener Plan Brandenburg - EU-Mittel (ELER) mit Kofinanzierung durch das Land Brandenburg;  Bundesförderprogramm: - Konjunkturpaket II (KPII/Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder – Zukunftsinvestitionsgesetz) - Leistungssportprogramm des Bundes (2005)  Landesförderprogramme: - Goldener Plan Brandenburg - Städte, Minispielfelderprogramm des Fußball Landesverbandes Brandenburg e. V. (FLB) - Förderung aus Mitteln des ehemaligen Vermögens von Parteien und Massenorganisationen der DDR („PMO-Mittel“). Förderungen im Bereich Stadtentwicklung: Auf der Grundlage der vorgelegten Integrierten Stadtentwicklungskonzepte (INSEK) können in der nationalen Städtebauförderung auch Sporteinrichtungen gefördert werden. Der Umfang der Förderung ist abhängig von der konkreten Bedeutung der Sporteinrichtungen für das geförderte Gebiet und wird deshalb statistisch nicht erfasst. Ein weitergehender, fokussierter Einsatz von Städtebauförderungsmitteln nur für den Sportstättenbau ist nicht möglich. Generell können Städtebauförderungsmittel nur zur Unterstützung integrierter Stadtentwicklungsmaßnahmen verwendet werden. Mit dem Förderprogramm zur energetischen Erneuerung der sozialen Infrastruktur in den Kommunen bzw. Gemeinden (Investitionspakt) konnten auch Sporteinrichtungen mit einem Förderzuschuss berücksichtigt werden. Im Programm 2008 (Start der Bewilligungstätigkeit erst Mitte Dezember 2008) wurden 2 Zuwendungsbescheide - für ein Stadion und eine Sporthalle – mit einem Gesamtvolumen von 554.000 € erteilt. Für 3 Schulturnhallen bzw. -sporthallen betrug die Bewilligung im Programm 2009 insgesamt ca. 1.67 Mio. €. Die Beträge setzten sich jeweils zur Hälfte aus Bundes- und Landesmitteln zusammen. Turnhallen waren auch Bestandteil weiterer Investitionspaktprojekte. Die Anzahl wurde aber nicht erfasst. Eine Trennung nach einzelnen Gebäudeteilen bei der Antragstellung und bei der Bewilligung (auch volumenmäßig) wurde ebenfalls nicht vorgenommen. Im Rahmen der Richtlinie zur nachhaltigen Stadtentwicklung wurden von 2009-2015 für ein Funktionsgebäude auf einem Stadiongelände und eine Sport- und Freizeitanlage EFRE-Mittel in Höhe von ca. 2,3 Mio. € gewährt. Sondervermögen „Aufbauhilfefonds“: Aus dem Aufbauhilfefonds werden Hochwasserschäden an zahlreichen Sportanlagen und Sporteinrichtungen in Brandenburg gefördert. Dazu zählen div. Vereins-und Bootshäuser von Wassersportvereinen, Sportboothäfen, Sportplätze, eine Tennisanlage, eine Kegelbahn und ein Sportlerheim und Jugendclub. Der Umfang der bewilligten Maßnahmen reicht von kleineren Sanierungen bis hin zu Ersatzneubauten und Neuanlagen. Frage 37: In welcher Höhe plant die Landesregierung, in den Jahren 2015 bis 2019 in Sportstätten zu investieren? Zu Frage 37: Im Haushaltsentwurf zur mittelfristigen Finanzplanung ist beabsichtigt, für die kommunale Sportstättenbauförderung Landesmittel in Höhe von jährlich 1,0 Mio. € aus dem Einzelplan 05 bereitzustellen. Die Mittel werden beim Kapitel 05 810/Titel 883 60 veranschlagt. Mit diesen Mitteln fördert das Land überregional bedeutende Sportstätten mit Bundes- und Landesinteresse, wie die Sportstätten des Olympiastützpunktes Brandenburg, an den Standorten Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam sowie die Regattastrecke in Brandenburg an der Havel. Im Rahmen des „Goldenen Plans Brandenburg“ (EUELER -Mittel) plant die Landesregierung in den Jahren 2014 bis 2020 Fördermittel-Investitionen in Höhe von jährlich bis zu 2 Mio. € für Sportstätten (EU-ELER und Kofinanzierung). Gemäß Koalitionsvertrag ist ab 2016 über den Zeitraum der Legislatur ein zusätzliches Investitionsförderprogramm zur Stärkung der Infrastruktur unter anderem der kommunalen Freizeit- und Sportinfrastruktur in Höhe von 15 Mio. € vorgesehen. Frage 38: Welche Bundesmittel bzw. Mittel der Europäischen Union werden voraussichtlich für diesen Zeitraum zur Verfügung stehen? Zu Frage 38: Der Einsatz von Bundesmitteln ist für den Zeitraum von 2015 bis 2019 nicht bekannt. Im „Goldenen Plan Brandenburg“ sollen für den Zeitraum 2014 bis 2020 bis zu 11,2 Mio. € EU-Mittel zur Verfügung stehen. Frage 39: Nach welchen Kriterien fördert die Landesregierung die Sanierung und den Bau von Sportstätten? Zu Frage 39: Im Jahr 1994 wurden die investiven Sportfördermittel in die kommunale Investitionspauschale des Gemeindefinanzierungsgesetzes überführt (heute Finanzausgleichsgesetz). Das für Sport zuständige Ministerium hat somit keine Förderzuständigkeit mehr für kommunale Sportstätten. Lediglich überregional bedeutende Sportstätten, wie die Sportstätten des Olympiastützpunktes Brandenburg an den Standorten Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam sowie die Regattastrecke in Brandenburg an der Havel, können daher Zuwendungen für kommunale Investitionsmaßnahmen erhalten. Die Investitionen für die vereinseigenen Sportstätten im Rahmen des Programms „Goldener Plan Brandenburg“ sind auf der Grundlage einer Projektliste des Landessportbundes Brandenburg e. V. in den ELER-Prozess eingebunden . Frage 40: Wie und bis wann wird die Landesregierung für die Umsetzung von Barrierefreiheit in den Sportstätten Sorge tragen? Woraus werden dazu Fördermittel zur Verfügung stehen? Zu Frage 40: Die Landesregierung hat zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein Behindertenpolitisches Maßnahmenpaket beschlossen. In diesem Paket sind unter anderem auch Maßnahmen zur barrierefreien Zugänglichkeit und Nutzungsmöglichkeit von Sportanlagen enthalten. Seit Anerkennung der Paralympischen Trainingsstützpunkte Leichtathletik und Schwimmen durch den Deutschen Behindertensportverband e.V. werden in den Sportzentren an der Dresdener Straße in Cottbus, als zukünftiges paralympisches Sportzentrum des Landes, und Am Luftschiffhafen in Potsdam Fördermittel des Landes für Maßnahmen zum barrierefreien Umbau der Sportstätten eingesetzt. Die Landesmittel werden aus dem Einzelplan 05 zur Verfügung gestellt. Dabei sind die Mittel beim Kapitel 05 810/Titel 883 60 veranschlagt . Frage 41: Wie viele Freibäder und Hallenbäder gibt es in Brandenburg und in welchem Zustand sind sie? Zu Frage 41: In der vorliegenden Sportstättenstatistik (siehe auch Antwort auf Frage 30) sind 58 Freibäder und 47 Hallenbäder erfasst. Dabei liegen für die Bauzustände (siehe auch Antwort auf Frage 34) folgende statistische Daten vor: Tabelle 12: Anzahl der Hallenbäder, Freibäder und deren Bauzustände Hallenbäder 47 Freibäder 58 Landkreise Bauzustand 1 Bauzustand 2 Bauzustand 3 Bauzustand 4 Bauzustand 1 Bauzustand 2 Bauzustand 3 Bauzustand 4 BRB 1 1 CB 1 FF 3 P 2 1 BAR 1 1 LDS 4 3 2 EE 3 1 3 2 1 HVL 1 1 2 MOL 1 1 1 OHV 0 1 4 OSL 3 3 1 1 LOS 1 2 OPR 4 2 1 PM 1 1 8 1 2 PR 3 1 2 1 SPN 1 1 1 6 4 TF 2 4 2 1 UM 1 1 1 l Summe 32 12 3 0 29 22 7 0 Quelle: Sportstättenerhebung des MBJS Frage 42: Wie viele davon werden als Schwimmsportstätten genutzt? Wie viele dienen dem schulischen Schwimmunterricht? Zu Frage 42: Die Landesregierung geht davon aus, dass grundsätzlich alle Freibäder und Hallenbäder als Schwimmsportstätten genutzt werden können. Sport in Bildungseinrichtungen Frage 43: Welche Möglichkeiten des Sports und der Bewegung gibt es in Brandenburger Kindertagesstätten? Zu Frage 43: Es gehört inzwischen zur Grundlage pädagogischen Selbstverständnisses, dass „die kindliche Aneignung von Welt (...) auf Körpererfahrung angewiesen () ist). Körpererfahrung ist die Grundlage und der Motor für die Integration der verschiedenen Sinnesbereiche. Auch die Entwicklung des Denkens ist an Handlung gebunden. Die motorische Entwicklung von Kindern ist eine wesentliche Voraussetzung für ihre intellektuellen, sozialen und sprachlichen Entwicklungsschritte". Deshalb ist der Bildungsbereich „Körper, Bewegung und Gesundheit" der erste Bereich in den für die pädagogische Arbeit in Kitas verbindlichen „Grundsätzen elementarer Bildung". Und weiter ist dort bestimmt: „Jede Einrichtung der Kindertagesbetreuung legt in ihrer Konzeption dar, wie sie die körperlichen Kompetenzen aller Kinder unterstützt. Dazu gehören Angaben zum Freispiel im Kindergarten, zur Raumgestaltung, zum Spielangebot, zur gesunden Ernährung, zur Gestaltung von Mahlzeiten, zur Herausforderung von Körper- und Bewegungsgeschicklichkeit im Alltag und in Horten zum körperlichen Ausgleich nach einem anstrengenden Schultag" (siehe Grundsätze elementarer Bildung in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung im Land Brandenburg, MBJS Bbg). Eine der wichtigsten Voraussetzungen der Bewegungsförderung in Kindertagesstätten ist das Raumangebot innerhalb des Gebäudes wie in der Freifläche. Aus diesem Grund hat die Sicherung der entsprechenden räumlichen Bedingungen im Rahmen der Erlaubniserteilung der Einrichtungen eine hohe Bedeutung . Hier muss auch bei einem Druck auf Kapazitätserweiterungen dem Bewegungs- und damit Entwicklungsbedarf der Kinder entsprochen werden. Frage 44: Wie fördert die Landesregierung eine sport- und bewegungsfreundliche Ausrichtung a) von Kindertagesstätten und b) von Schulen? Zu Frage 44: a) Kindertagesbetreuung ist zuerst eine Aufgabe der Träger der Einrichtungen und der örtlichen Trä- ger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Landesregierung unterstützt die Wahrnehmung der Aufgabe durch Fortbildung, Modellprojekte und Veröffentlichungen. Im Bereich der Bewegungsförderung hat die Landesregierung ein Projekt der Brandenburgischen Sportjugend unterstützt, in dem modellhaft Anregungen entwickelt und veröffentlicht wurden. Sie sind heute noch als Veröffentlichung „Prakt ische Anregungen für eine ganzheitliche Bewegungserziehung in Kindertagesstätten" in den Kitas vorhanden. Daneben ist insbesondere ein Projekt in Kooperation mit der Universität Potsdam und der AOK-Brandenburg „Pfiffikus durch Bewegungsfluss" hervorzuheben. Diese und weitere Anregungen sind von der „Online-Bibliothek" auf den Internetseiten des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport herunterzuladen. Zudem haben Landesregierung (MBJS) und Landessportbund mit dem Jahr 2014 ein gemeinsames Programm zur Kooperation von Sportvereinen mit Kitas in Höhe von insgesamt 90.000 Euro aufgelegt. Damit können jährlich bis zu 180 Kooperationsmaßnahmen gefördert werden. b) Unter dem Motto „Mit Gesundheit gute Schule machen“ wurde im Land Brandenburg das Schu l- entwicklungsprojekt Anschub.de in den Jahren 2009 bis 2010 in 12 Pilotschulen so erfolgreich durchgeführt. Das Landesinstitut für Schule und Medien wurde 2012 beauftragt, die Projektleitung für Anschub-Transfer zu übernehmen, 20 neue Schulen ab Schuljahresbeginn 2011/2012 neu aufzunehmen und durch regionale Schulentwicklungsberater zu unterstützen. Das Ziel ist, durch Gesundheitsinvestitionen die Qualität der Bildung und die Zufriedenheit aller an den Programmschulen in nachweisbarem Maße zu verbessern. Ab dem Schuljahr 2014/2015 sind Angebote der kooperierenden Krankenkassen und weiterer Partner hinzugekommen, die Schulgruppen im Land Brandenburg mit sachlichen und finanziellen Mitteln bei der Entwicklung ihrer Schule zur „guten gesunden Schule" unterstützen. Die Schulgruppen werden von regionalen BUSS-Beraterinnen und -Beratern über mehrere Jahre in ihrem Prozess begleitet. Frage 45: Wie viele Schulsporthallen gibt es im Land Brandenburg? In welchen Zustand befinden sie sich? Und wie hoch ist der weitere Bedarf an Schulsporthallen? (bitte nach Landkreisen/kreisfreien Städten aufschlüsseln .) Zu Frage 45: Die Absicherung des Schulsports ist Aufgabe der kommunalen Träger. Zur Anzahl der Sporthallen im Land Brandenburg wird auf die Beantwortung der Frage 30 verwiesen. Frage 46: Wie fördert Brandenburg den Bau und die Sanierung von Schulsporthallen? Welche Mittel des Bundes und der Europäischen Union stehen dafür zur Verfügung? Zu Frage 46: Die Förderung des Baus und der Sanierung von Schulsporthallen aus den Europäischen Strukturfonds ELER und EFRE ist bei Einhaltung aller konkreten Festlegungen der Förderrichtlinien, insbesondere hinsichtlich des Nutzungsschwerpunktes möglich. Auch im Rahmen der Ausgestaltung des StadtUmland -Wettbewerbs ist grundsätzlich eine Förderung von Schulsporthallen aus dem EFREStrukturfonds möglich. Zusätzliche finanzielle Mittel des Landes Brandenburg und des Bundes zur Förderung des Baus und der Sanierung von Schulsporthallen stehen gegenwärtig nicht zur Verfügung. Frage 47: Welche Schulen mit einer Spezialisierung im Sport gibt es in Brandenburg? (bitte nach Landkreisen /kreisfreien Städten aufgliedern) Zu Frage 47: Schulen mit besonderer Prägung können sich als Spezialschulen Sport oder Spezialklassen Sport organisieren : Tabelle 13: Schulen mit besonderer Prägung Spezialisierung Landkreis/kreisfreie Stadt Schule Spezialschule Sport Cottbus Lausitzer Sportschule Cottbus Frankfurt (Oder) Sportschule Frankfurt (Oder) Potsdam Sportschule Potsdam „Friedrich-Ludwig-Jahn“ Spezialklasse Sport Teltow-Fläming Oberschule Luckenwalde Ostprignitz-Ruppin Prinz-von-Homburg-Schule Gesamtschule Quelle: Schuldatenerhebung Frage 48: Welche dieser Schulen sind „Eliteschulen des Sports“? Zu Frage 48: Die „Eliteschulen des Sports“ im Land Brandenburg sind:  Lausitzer Sportschule Cottbus,  Sportschule Frankfurt (Oder),  Sportschule Potsdam „Friedrich-Ludwig-Jahn“,  Oberschule Luckenwalde. Frage 49: Wie haben sich die Kontingentstunden im Fach Sport seit der Gründung des Landes Brandenburg im Jahre 1990 entwickelt? (bitte nach Klassenstufe und Schultyp aufschlüsseln)? Zu Frage 49: Die Kontingentstunden im Fach Sport haben sich wie folgt entwickelt: Tabelle 14: Kontingentstunden in der Grundschule nach Jahrgangsstufen (JST) JST 1 und 2 JST 3 und 4 JST 5 und 6 1990 bis 2003 2 3 3 ab 2003 3 3 3 Tabelle 15: Kontingentstunden Sekundarstufe I (Gesamtschulen, Gymnasien, Realschulen, Oberschulen) JST 7 JST 8 JST 9 JST 10 ab 1990 3 3 3 3 Tabelle 16: Sekundarstufe II (Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe, Gymnasien, Oberstufenzentren) Tabelle 17: Wochenstundentafel an Schulen mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“ JST 1 JST 2 JST 3 JST 4 JST 5 JST 6 JST 7 JST 8 JST 9 JST 10 ab 1990 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 Einführungsphase Qualifikationsphase ab 1990 3 jeweils 3 Frage 50: Wie viele Sportstunden sind an Brandenburger Schulen in den vergangenen fünf Schuljahren ausgefallen ? (bitte für jedes Schuljahr aufschlüsseln) Zu Frage 50: Hierzu liegen keine Daten vor, da der Unterrichtsausfall nicht bezogen auf Unterrichtsfächer erhoben wird. Frage 51: Wie viele Sportlehrer sind an Brandenburger Schulen beschäftigt? Zu Frage 51: An brandenburgischen Schulen in öffentlicher Trägerschaft sind 2.946 Lehrkräfte (Personen) mit dem Ausbildungsfach Sport beschäftigt (Datengrundlage: Schuldatenerhebung, Stichtage: 06.10.2014 für allgemeinbildende Schulen, 10.11.2014 für berufliche Schulen). Frage 52: Wie hat sich das durchschnittliche Alter von in Brandenburg beschäftigten Sportlehrern in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? Zu Frage 52: Das Durchschnittsalter der an Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Land Brandenburg beschäftigten Lehrkräfte mit dem Ausbildungsfach Sport hat sich in den letzten Schuljahren wie folgt entwickelt: Tabelle 18: Durchschnittsalter der Lehrkräfte mit Ausbildungsfach Sport Schuljahr 2005/ 2006 2006/ 2007 2007/ 2008 2008/ 2009 2009/ 2010 2010/ 2011 2011/ 2012 2012/ 2013 2013/ 2014 2014/ 2015 Durchschnittsalter 49,27 49,48 49,74 50,12 50,35 50,07 50,42 50,82 50,85 50,76 Quelle: Schuldatenerhebung, Stichtage der Schuldatenerhebungen in den betreffenden Schuljahren Frage 53: Wie viele Sportstunden sind an Brandenburger Schulen in den vergangenen zehn Schuljahren von fachfremden Lehrern erteilt worden? Zu Frage 53: Anzahl der Unterrichtsstunden im Fach Sport, die an Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Land Brandenburg durch Lehrkräfte ohne das Ausbildungsfach Sport unterrichtet wurden, nach Schuljahren: Tabelle 19: Anzahl der Unterrichtsstunden Fach Sport von Lehrkräften ohne Ausbildungsfach Sport Schuljahr 2005/ 2006 2006/ 2007 2007/ 2008 2008/ 2009 2009/ 2010 2010/ 2011 2011/ 2012 2012/ 2013 2013/ 2014 2014/ 2015 Unterrichtsstunden 5545 5277 5080 5298 5298 5654 5442 5216 5188 5124 Quelle: Schuldatenerhebung Frage 54: Wie viele Absolventen der Universität Potsdam haben in den vergangenen zehn Jahren die Lehramtsbefähigung (Erstes Staatsexamen bzw. Master of Education) für das Fach Sport erworben? (bitte nach Jahren aufschlüsseln) Zu Frage 54: Die Anzahl der Absolventen der Universität Potsdam für die Jahre 2003 bis 2013 (für 2014 liegen noch keine Angaben vor) ist der folgenden Tabelle zu entnehmen: Tabelle 20: Absolventen der Universität Potsdam Jahr Absolventen 2003 39 2004 28 2005 45 2006 29 2007 49 2008 34 2009 40 2010 42 2011 48 2012 56 2013 66 2014 57 Quelle: Hochschulprüfungsstatistik des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg Frage 55: Welche zusätzlichen Sportangebote organisieren Schulen in Brandenburg (Sport AGs)? Zu Frage 55: Im Schuljahr 2014/2015 gibt es an allgemeinbildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Land Brandenburg 2002 Sport-Arbeitsgemeinschaften. Sie teilen sich wie folgt nach Sportarten auf: Tabelle 21: Aufteilung Sport-Arbeitsgemeinschaften nach Sportarten Sportart Anzahl der AG Abenteuer- und Erlebnissport 30 Allg. Sportgruppe/Fördersport 210 Badminton/Federball 41 Basketball 82 Fußball 307 Gerätturnen 29 Gymnastik/Tanz 155 Handball 127 Hockey 13 Judo/Selbstverteidigung 94 Kanu 14 Kraftsport/Fitness 22 Leichtathletik 106 Radsport 26 Reitsport 16 Ringen 22 Rudern 14 Rugby 2 Schwimmen 39 Segeln 3 Skisport 2 Tennis 27 Tischtennis 138 Volleyball 173 Zirkus/Akrobatik 49 sonstige Sportarten 261 Quelle: Schuldatenerhebung, Stichtag: 06.10.2014 Frage 56: Gibt es Angebote externer Sport-Anbieter an brandenburgischen Schulen? Wenn ja, welche Anbieter sind dies? Zu Frage 56: Ja, es gibt externe Sportanbieter an den Brandenburger Schulen. Eine detaillierte Übersicht liegt dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport nicht vor. Die Schulen können ihre Selbstständigkeit für die Entwicklung und Förderung eines vielfältigen Schullebens nutzen. Sie unterstützen deshalb schulische Initiativen, die hierzu beitragen. Angebote Dritter sollen von den Schulen in ihre Tätigkeit einbezogen werden, soweit dies die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages der Schule fördern kann. Frage 57: Wie viele Kooperationen zwischen Sportvereinen und Schulen oder Kindertagesstätten gibt es in Brandenburg ? Frage 58: Wie fördert die Landesregierung die gute Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen und Sportvereinen ? Zu den Fragen 57 und 58: Jährlich werden ca. 675 bis 700 Kooperationsmaßnahmen von Sportvereinen mit Schulen sowie ca. 180 mit Kitas durch die Landesregierung auf der Grundlage entsprechender Förderrichtlinien gefördert. Darüber hinausgehende Kooperationen werden auf Landesebene nicht erfasst. Frage 59: Inwiefern können Sportvereine Schulsporthallen nutzen? Zu Frage 59: Grundsätzlich entscheidet der Eigentümer, der in der Regel auch der Träger der Sporthalle ist, über die Nutzung der Halle. Dabei ist § 6 des Sportförderungsgesetzes zu berücksichtigen. Es ist davon auszugehen , dass die meisten Schulsporthallen sowohl für Schulsport als auch für Vereinssport genutzt werden . Die Nutzung durch Vereine erfolgt in der Regel auf der Basis von Nutzungs- und Vergabesatzungen der Träger der Sportstätte. Einen exakten Überblick über die Nutzung hat die Landesregierung nicht. Frage 60: Wie fördert die Landesregierung die Teilnahme Brandenburger Schülerinnen und Schüler am bundesweiten Wettbewerb „Jugend trainiert für Olympia“? Zu Frage 60: Für den bundesweiten Wettbewerb der Schulen „Jugend trainiert für Olympia“ werden vonseiten des Landes folgende Förderungen vorgehalten:  Im Rahmen von Personalkosten werden 30 Beraterinnen und Berater für schulsportliche Wettbewerbe tätig und  im Rahmen von Sachkosten werden jährlich 430 T€ für die Organisation der Regional- und Landesfinals , Fahrtkosten und Entsendung zu Bundesfinalveranstaltungen zur Verfügung gestellt. Frage 61: Welche Sportmöglichkeiten gibt es für traumatisierte Kinder in Erstaufnahmeeinrichtungen und Sammelunterkünften für Flüchtlinge? Zu Frage 61: In der Erstaufnahmeeinrichtung hat der erforderliche Ausbau der Unterbringungskapazitäten durch die Errichtung von Wohncontainern auf dem Gelände der Stammliegenschaft in Eisenhüttenstadt dazu beigetragen, dass die dortigen früheren Freiflächen auf ein Minimum reduziert werden mussten. Dadurch stehen ein Volleyballfeld sowie eine Basketballanlage nicht mehr zur Verfügung. Ein kleiner Fußballplatz ist vorhanden. Die auf dem Gelände befindliche Turnhalle kann aufgrund ihrer mittlerweile erfolgten Nutzung als Notunterkunft derzeit nicht für Sport- und Freizeitaktivitäten genutzt werden. Zusätzliche Freiflächen werden bis Ende des Jahres 2015 wegen der laufenden Bauarbeiten für den Baustellenbetrieb benötigt. Die vorhandenen Spielgeräte sind mengenmäßig unzureichend (eine zweisitzige Schaukel, eine Wippe, zwei Klettergerüste, eine Torwand, ein zweites Volleyballfeld) und befinden sich alters- und vandalismusbedingt in einem schlechten Zustand. In der Außenstelle in der Karl-Marx-Str. 36 in Eisenhüttenstadt (AWO-Wohnheim) stehen bisher keinerlei Sportmöglichkeiten oder Spielanlagen für Kinder zur Verfügung. Die Freiflächen sind wegen der städtischen Bebauung sehr begrenzt. Die hilfsweise ebenfalls genutzte Aufnahmeeinrichtung für das Flughafenasylverfahren in Schönefeld verfügt über eine ca. 515 m² große Freifläche sowie einen Spielplatz. Beides wurde im Jahr 2012 instand gesetzt bzw. neu errichtet. In der Außenstelle in Ferch existiert im Außenbereich ein Fußballplatz. Das ehrenamtlich tätige „Netzwerk der Hilfe“ hat bereits einen Sandkasten für die Kinder der Einrichtung aufgestellt und eine Fahrradwerkstatt eingerichtet. Die Errichtung neuer Spiel- und Sportanlagen ist fester Bestandteil der konzeptionellen Liegenschaftsplanungen an allen Standorten der Erstaufnahmeeinrichtung. In der Stammliegenschaft in Eisenhüttenstadt und in der Außenstelle in Ferch sollen noch im Laufe des Jahres 2015 Spielplätze errichtet werden . Für die künftige Außenstelle Doberlug-Kirchhain beabsichtigt die Zentrale Ausländerbehörde, nach Abschluss der Bauarbeiten ausreichende Spielanlagen und -geräte zu errichten. Um Sportmöglichkeiten in den Asylbewerberheimen und Unterkünften zu erschließen, unterstützt die Landesregierung über das Projekt „Integration durch Sport“ der Brandenburgischen Sportjugend mit einem seit zwei Jahren erhöhten Fördervolumen auch Sportvereine, die Kinder und Jugendliche aus diesen Einrichtungen sportbetont betreuen. Es ist davon auszugehen, dass sich darunter außerdem traumatisierte Kinder befinden. Derartige Angebote bestehen u.a. in Garzau/Rehfelde (LK MOL), in Bad Belzig, Teltow (beide LK PM), in Potsdam, Sedlitz (LK OSL), Eisenhüttenstadt (LK LOS), Waßmannsdorf (LK LDS), Cottbus, Herzberg (LK EE) und Forst (LK SPN). Frage 62: Wie werden in Brandenburg sportlich weniger leistungsstarke Schülerinnen und Schüler an den Sport herangeführt? Zu Frage 62: Weniger leistungsstarke Schülerinnen und Schüler benötigen Erfolgserlebnisse innerhalb und außerhalb des Schulsports. Außerhalb der Schule sind zuerst die Erziehungsberechtigten gefragt, auf Entwicklungsdefizite und Bewegungseinschränkungen entsprechend zu reagieren und gemeinsam mit ihren Kindern entsprechende Angebote wahrzunehmen. Die veränderten Lebensbedingungen machen im Bereich Schule für eine zunehmende Anzahl von Schülerinnen und Schülern den Sportunterricht ergänzende Fördermaßnahmen erforderlich. Dazu zählen insbesondere Angebote eines Sportförderunterrichts. Der Sportförderunterricht kann zusätzlich zum obligatorischen Sportunterricht an den Schulen durchgeführt werden. Er ist vor allem für Schülerinnen und Schüler bestimmt, die motorische Defizite und psycho-soziale Auffälligkeiten aufweisen, und zielt darauf ab, ihre Bewegungsentwicklung positiv zu beeinflussen und ihre Gesundheit und damit ihr Wohlbefinden zu steigern. Seit dem Schuljahr 2009/2010 erfolgt im Fach Sport eine landesweite Evaluation der motorischen Grundfähigkeiten von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe (JST) 3. Die sechs wissenschaftlichen Tests bilden die Basis eines umfassenden Projekt („EMOTIKON-Grundschulsport“), das neben der Evaluation (Erhebung und Bewertung) auch die Förderung des motorischen Könnens integriert. Ein wichtiges Ziel ist es, jedem Kind entsprechend seinem gezeigten Leistungsniveau (motorische Schwächen bis hin zu Begabungen) und seinen sportbezogenen Interessen eine optimale motorische, ganzheitlich ausgerichtete Entwicklungsförderung zu ermöglichen. Die Teilnahme am Sportförderunterricht wird den Kindern empfohlen. Sportförderunterricht kann an den Schulen eingerichtet werden, wenn eine dafür zertifizierte Sportfachlehrkraft vorhanden ist. Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bietet seit vier Jahren eine „vertiefende Fortbildung“ zur Erteilung von Sportförderunterricht für Sportfachlehrkräfte an. Diese wird von den Sportlehrkräften stark nachgefragt und führt besonders an Schulen mit Ganztagsangeboten zur erfolgreichen Einrichtung von Sportförderunterrichtsangeboten. Darüber hinaus bietet das Kooperationsprogramm „Sportverein/Landesfachverband und Schule“ des MBJS/LSB eine individuelle motorische Entwicklungsförderung. Olympische Sommerspiele 2024 oder 2028 Frage 63: Wie bewertet die Landesregierung die Berliner Bewerbung um die Olympischen Sommerspiele 2024 oder 2028 und insbesondere eine Brandenburger Beteiligung daran? Frage 64: Welche Vereinbarungen hat die Landesregierung mit dem Land Berlin, aber auch mit anderen ostdeutschen Bundesländern für den Fall einer Berliner Olympiabewerbung getroffen? Frage 65: Welche olympischen Wettkämpfe können grundsätzlich an welchen Sportstätten im Land Brandenburg ausgetragen werden? Frage 66: In welchem Umfang müssten Sportstätten für den Fall einer Austragung olympischer Wettkämpfe aufgerüstet werden, und in welcher Höhe würden so Kosten anfallen? (bitte nach Sportstätten aufschlüsseln) Frage 67: Wie plant die Landesregierung die Brandenburger Bevölkerung – insbesondere an möglichen Austragungsorten – an der Planung von Wettkämpfen zu beteiligen und für die Olympischen Spiele zu werben ? Zu den Fragen 63 bis 67: Die Stadt Berlin hatte neben Hamburg das Interesse bekundet, sich für die Durchführung der Olympischen und Paralympischen Sommerspiele 2024 und 2028 zu bewerben. Für eine Berliner Olympiabewerbung waren die Regattastrecke Brandenburg an der Havel für Kanu-rennsport und Rudern, das Stadion der Freundschaft in Cottbus für Fußball (weiblich), die Galopprennbahn in Hoppegarten für Springreiten, Dressurreiten am Neuen Palais in Potsdam und Golf auf den Anlagen des Berliner Golfclub Stolper Heide oder des Sporting Club Berlin Scharmützelsee für die olympischen Wettbewerbe vorgesehen. Zwischen der Landesregierung und dem Land Berlin, aber auch mit anderen ostdeutschen Bundesländern wurden für den Fall einer Berliner Olympiabewerbung keine Vereinbarungen getroffen. Der Umfang der notwendigen Baumaßnahmen und die Kosten für die Herstellung wettkampftauglicher olympischer Sportstätten wurden nicht ermittelt. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hat sich in der Mitgliederversammlung am 21.03.2015 jedoch für eine Bewerbung der Stadt Hamburg um die Olympischen Sommerspiele 2024 und 2028 entschieden. Eine Beteiligung der Stadt Berlin und des Landes Brandenburg an den Bewerbungen für die Olympischen Spiele 2024 und 2028 in Hamburg ist nicht vorgesehen. Sport und Wirtschaft Frage 68: Wie hoch waren die Umsätze der Sportwirtschaft in Brandenburg in den Jahren 2013 und 2014? Zu Frage 68: Die Sportwirtschaft ist eine breite Querschnittsbranche, für deren Abgrenzung keine feststehende Definition existiert. Zur Sportwirtschaft im engeren Sinne gehören die Hersteller von Sportgeräten, der Groß- und Einzelhandel mit Fahrrädern und Sport- und Campingartikeln, die Vermieter von Sport- und Freizeitgütern sowie die Erbringung von Dienstleistungen des Sports. Im weiteren Sinne zählen auch Bereiche wie der Sporttourismus, Sportmedien und -werbung, Sportbekleidung und Sportnahrungsmittel etc. dazu. Insbesondere bei den letztgenannten ist eine Abgrenzung nach der Wirtschaftszweigklassifikation nur begrenzt möglich. Eine umfassende Abbildung mittels der amtlichen Statistik ist daher nur eingeschränkt möglich. Auf Bundesebene wurde ein Sportsatellitenkonto eingerichtet, das Grundlage für die Datenerhebung bzgl. der Sportwirtschaft ist. Eine Regionalisierung dieser Daten erfolgt nicht. Die Umsatzsteuerstatistik weist im Land Brandenburg für das Jahr 2013 folgende Umsätze in Wirtschaftszweigen , die der Sportwirtschaft in Gänze oder partiell zugeordnet werden können, aus: Tabelle 3: Umsatzsteuerstatistik Land Brandenburg (2013) Kennzeich - nung Wirtschaftszweig Steuerpflichtige mit Lieferungen und Leistungen über 17.500 EUR Steuerbarer Umsatz insgesamt darunter Lieferungen und Leistungen Anzahl in 1.000 EUR 32.3 Herstellung von Sportgeräten 6 8.183 7.410 46.49.2 Großhandel mit Fahrrädern, Fahrradteilen und -zubehör, Sport- und Campingartikeln (ohne Campingmöbel) 13 51.701 46.604 47.64 Einzelhandel mit Fahrrädern, Sportund Campingartikeln 290 109.717 102.996 77.21 Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten 43 8.559 8.467 93.1 Erbringung von Dienstleistungen des Sports 462 166.294 165.644 93.11 Betrieb von Sportanlagen 135 103.386 103.171 93.12 Sportvereine 117 26.832 26.480 93.13 Fitnesszentren 124 26.812 26.790 93.19 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen des Sports 86 9.263 9.203 Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Statistischer Bericht L IV 1 - j / 13 Für 2014 liegen der Landesregierung entweder noch keine statistischen Daten zum Umsatz in der Sportwirtschaft vor bzw. unterliegen diese der Geheimhaltung. Frage 69: Welche in der Sportwirtschaft tätigen Unternehmen gibt es aktuell in Brandenburg, und wie viele Menschen werden dort beschäftigt? (bitte nach sportspezifischen Branchen aufgliedern) Zu Frage 69: Unternehmensscharfe Angaben werden von der Landesregierung nicht erhoben. Die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit weist für den Wirtschaftszweig „Erbringung von Dienstleistungen des Sports“ (Wz 93.1) mit Stichtag 31. Dezember 2013 2.679 und mit Stichtag 30. Juni 2014 2.824 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte im Land Brandenburg aus. Weitere Angaben zu einzelnen Bereichen der Sportwirtschaft liegen der Landesregierung bisher nicht vor. Frage 70: Mit welchen Firmen oder Branchen der Sportwirtschaft ist Brandenburg marktführend? Zu Frage 70: Nach den Erkenntnissen der Landesregierung existiert im Land Brandenburg kein Unternehmen, welches in der Sportwirtschaft als marktführend zu bezeichnen wäre. Frage 71: Welche Sportanbieter aus der Privatwirtschaft existieren in Brandenburg? Zu Frage 71: Unternehmensscharfe Angaben liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 72: Wie hoch ist der Anteil des Gesundheitssports am Angebot der Vereine und am Angebot kommerzieller Anbieter? Zu Frage 72: Bezogen auf den Teil des Gesundheitssports am Angebot der Vereine wird auf die Beantwortung der Frage 2 e) verwiesen. Über den Anteil des Gesundheitssports am Angebot kommerzieller Anbieter liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 73: Welche Sportförderung besteht seitens Brandenburger Firmen a. beim Sportstättenbau, b. beim Sponsoring von Vereinen oder Verbänden, c. beim Sponsoring von Veranstaltungen? Zu Frage 73: Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Frage 74: In welcher Höhe werden Mittel der Wirtschaftsförderung für den Sport eingesetzt? Zu Frage 74: Im Rahmen des Bund-Länder-Programms Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ ist eine direkte Förderung des Bereichs Sport nicht möglich. Das Land Brandenburg unterstützt tourismusrelevante Investitionen von Unternehmen und Investitionen in die touristische Infrastruktur, die partiell auch sportlichen Betätigungen dienen können, z.B. Radwege , Hafenanlagen. Ein separierter anteiliger Ausweis der Mittel der Wirtschaftsförderung für den Sport ist nicht möglich, da die sportliche Nutzung nur ein Teilaspekt der Nutzung ist, der keinen Vorrang hat und keinen expliziten Geschäftszweck darstellt. Frage 75: Wie bewertet die Landesregierung die Zukunft der Sportwirtschaft in Brandenburg? Zu Frage 75: Der Sport hat eine große gesellschaftliche Bedeutung, und sportliche Betätigung nimmt einen zunehmenden Stellenwert ein. Dementsprechend steigt die Nachfrage nach Sportprodukten und -dienstleistungen . Die Sportwirtschaft weist daher auch im Land Brandenburg gute Wachstumschancen auf. Ferner sind positive Synergieeffekte zwischen Tourismus- und Sportwirtschaft im Land Brandenburg möglich.