Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1749 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 631 der Abgeordneten Frau Barbara Richstein der CDU-Fraktion Drucksache 6/1442 Aufgabenerfüllung der kreisfreien Städte in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 631 vom 13.05.2015: Im Ausschuss für Inneres und Kommunales in der Sitzung am 12. März 2015 führte der Minister des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Herr Karl- Heinz Schröter, folgendes zu dem Tagesordnungspunkt „Verwaltungs- und Kreisgebietsreform sowie weitere Reformen in der Landesverwaltung – Sachstandsbericht des Ministeriums des Innern und für Kommunales“ aus: „Bei der Einkreisung der kreisfreien Städte sei es eigentlich ganz einfach. Man brauche lediglich die „Reset-Taste“ drücken und feststellen, welche Vorgaben der Gesetzgeber bei der Kreisgebietsreform 1993 gemacht habe. Damals habe für Verwaltungsstrukturen auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte bei einem gewissen Abweichungskorridor eine Mindestzahl von (120.000 bis) 150.000 Einwohnern gegolten. Es sei aber eine andere Bevölkerungsentwicklung vorausgesetzt worden, als sie tatsächlich stattgefunden habe. Wenn man heute einen Blick auf die kreisfreien Städte, ihre Einwohnerzahl und die zu erwartende Entwicklung der Einwohnerzahl werfe, dann habe sich Potsdam als klare Ausnahme so entwickelt, wie es 1993 angenommen worden sei. Potsdam sei gewachsen. Die anderen drei kreisfreien Städte hätten seither jedoch einen massiven Bevölkerungsverlust hinnehmen müssen. Sie erfüllten die Voraussetzungen, die bei der Kreisgebietsreform 1993 aufgestellt worden seien, schonlange nicht mehr. Deshalb sei es auch bereits ohne die Delegation zusätzlicher Aufgaben erforderlich, darüber nachzudenken, ob sie ihre gegenwärtigen Aufgaben fach- und sachgerecht und unter guten Kostenaspekten wahrnehmen könnten. Ein Blick in die Haushalte der drei kreisfreien Städte Cottbus, Brandenburg an der Havel und Frankfurt (Oder), lasse vermuten, dass dies nicht mehr der Fall sei.“ Ich frage die Landesregierung: 1. Welche der nachfolgend genannten Aufgaben werden von den jeweiligen kreisfreien Städten des Landes Brandenburg nicht sach- und fachgerecht ausgeführt (Bitte jeweils einzeln beantworten und begründen)? a) Vollzug des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, insbesondere die Trägerschaft des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung sowie die Trägerschaft für den Katastrophenschutz b) Vollzug des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes, insbesondere die Trägerschaft des bodengebundenen Rettungsdienstes c) Vollzug der Aufgaben der Staatsangehörigkeitsbehörden d) Vollzug des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte- Beseitigungsgesetzes, insbesondere die Trägerschaft der Tierkörperbeseitigung e) Vollzug des Brandenburgischen Straßengesetzes, insbesondere die Trägerschaft der Straßenbaulast f) Vollzug der durch die Straßenverkehrsrechts-Zuständigkeits-Verordnung den kreisfreien Städten zugewiesenen Aufgaben, insbesondere der unteren Straßenverkehrsbehörde und der unteren Verwaltungsbehörde g) Vollzug der Brandenburgischen Bauordnung, insbesondere die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde h) Vollzug des Brandenburgischen Vermessungsgesetzes, insbesondere die Aufgaben der Katasterbehörden i) Vollzug des ÖPNV-Gesetzes, insbesondere die Trägerschaft der Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung im Übrigen öffentlichen Personennahverkehr einschließlich des Ausbildungsverkehrs j) Vollzug des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes, insbesondere die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde k) Vollzug des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes, insbesondere die Aufgaben als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sowie die Aufgaben der unteren Abfallwirtschaftsbehörden l) Vollzug des Brandenburgischen Wassergesetzes, insbesondere die Aufgaben der unteren Wasserbehörden m) Vollzug der Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe n) Vollzug des Landesaufnahmegesetzes, insbesondere die Aufnahme und vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes o) Vollzug des Brandenburgischen Schulgesetzes, insbesondere die Trägerschaft von weiterführenden alllgemeinbildenden Schulen, Oberstufenzentren und Schulen des zweiten Bildungsweges p) Vollzug des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes, insbesondere die Sicherstellung der Krankenversorgung in Krankenhäusern q) Vollzug des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes, insbesondere die Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde 2. Welche anderen Aufgaben werden von den jeweiligen kreisfreien Städten des Landes Brandenburg nicht sach- oder fachgerecht ausgeführt (Bitte jeweils einzeln beantworten und begründen)? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche der nachfolgend genannten Aufgaben werden von den jeweiligen kreisfreien Städten des Landes Brandenburg nicht sach- oder fachgerecht ausgeführt (Bitte jeweils einzeln beantworten und begründen)? a) Vollzug des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, insbesondere die Trägerschaft des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung sowie die Trägerschaft für den Katastrophenschutz b) Vollzug des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes, insbesondere die Trägerschaft des bodengebundenen Rettungsdienstes c) Vollzug der Aufgaben der Staatsangehörigkeitsbehörden d) Vollzug des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte- Beseitigungsgesetzes, insbesondere die Trägerschaft der Tierkörperbeseitigung e) Vollzug des Brandenburgischen Straßengesetzes, insbesondere die Trägerschaft der Straßenbaulast f) Vollzug der durch die Straßenverkehrsrechts-Zuständigkeits-Verordnung den kreisfreien Städten zugewiesenen Aufgaben, insbesondere Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörde und der unteren Verwaltungsbehörde g) Vollzug der Brandenburgischen Bauordnung, insbesondere die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde h) Vollzug des Brandenburgischen Vermessungsgesetzes, insbesondere die Aufgaben der Katasterbehörden i) Vollzug des ÖPNV-Gesetzes, insbesondere die Trägerschaft der Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung im Übrigen öffentlichen Personennahverkehr einschließlich des Ausbildungsverkehrs j) Vollzug des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes, insbesondere die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde k) Vollzug des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes, insbesondere die Aufgaben als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sowie die Aufgaben der unteren Abfallwirtschaftsbehörden l) Vollzug des Brandenburgischen Wassergesetzes, insbesondere die Aufgaben der unteren Wasserbehörden m) Vollzug der Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe n) Vollzug des Landesaufnahmegesetzes, insbesondere die Aufnahme und vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes o) Vollzug des Brandenburgischen Schulgesetzes, insbesondere die Trägerschaft von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, Oberstufenzentren und Schulen des zweiten Bildungsweges p) Vollzug des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes, insbesondere die Sicherstellung der Krankenversorgung in Krankenhäusern q) Vollzug des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes, insbesondere die Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde zu Frage 1: Die fach- und sachgerechte Aufgabenwahrnehmung aller der in der Frage 1 genannten Aufgaben ist eine dauerhafte Herausforderung, vor der die kreisfreien Städte aufgrund ihrer vielfältigen Aufgaben in besonderem Maße stehen. Die Landesregierung unterstützt dabei die kreisfreien Städte sowohl in rechtlicher als auch finanzieller Hinsicht im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Ihr sind strukturelle Defizite bei der fach- und sachgerechten Aufgabenerledigung durch die kreisfreien Städte nicht bekannt. Eine sog. Defizitanalyse beim Aufgabenvollzug durch die kreisfreien Städte existiert nicht. Davon zu unterscheiden ist allerdings die Frage, ob die o. g. Aufgaben auch dauerhaft wirtschaftlich, fach- und sachgerecht durch die kreisfreien Städte wahrgenommen werden können. Angesichts der Haushaltssituation der drei kreisfreien Städte Cottbus, Brandenburg an der Havel und Frankfurt (Oder) können hieran Zweifel bestehen. Auch mit Blick auf die Verwaltungsstrukturreform 2019 bedarf es für mögliche Einkreisungen einer solchen Erhebung nicht. Denn die anstehende Verwaltungsstrukturreform wird gerade nicht angestrebt, weil Defizite bei der Aufgabenerledigung in großer Zahl aufgetreten sind oder bekannt wären, sondern vor allem um die Strukturen zukunftsfest trotz demographischen Wandels zu machen und um die kommunale Selbstverwaltung zu stärken. Dies gilt insbesondere für das Ziel, die bisher kreisfreien Städte in ihrer Oberzentrumsfunktion zu stärken. Frage 2: Welche anderen Aufgaben werden von den jeweiligen kreisfreien Städten des Landes Brandenburg nicht sach- oder fachgerecht ausgeführt (Bitte jeweils einzeln beantworten und begründen)? zu Frage 2: In Bezug auf weitere von der Frage 1 nicht erfassten Aufgaben, die von den kreisfreien Städten wahrgenommen werden, gelten die o. g. Ausführungen entsprechend.