Drucksache 6/1750 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 633 des Abgeordneten Michael Jungclaus Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/1444 Wortlaut der Kleinen Anfrage 633 vom 13.05.2015: Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht in Brandenburg Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18. November 2010 entschieden, dass die Benutzungspflicht von Radwegen nur angeordnet werden darf, wenn eine qualifizierte Gefahrenlage vorliegt, welche in den besonderen örtlichen Verhältnissen begründet ist. Demnach müssen die Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO gegeben sein, bevor die Benutzungspflicht von Radwegen mit Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 angeordnet werden darf. Ich frage die Landesregierung: 1. Wer ist nach Auffassung der Landesregierung für die Umsetzung des Bundesverwaltungsgerichtsurteils in Brandenburg zuständig? Wie viele Kilometer Radwege waren in Brandenburg bis zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes mit den Zeichen 237, 240 und 241 versehen (bitte nach Landkreisen und dort nach Bundes -, Landes- und Kreisstraßen aufschlüsseln)? Wie viele Kilometer Radwege sind in Brandenburg, Stand 31. Mai 2015, mit den Zeichen 237, 240 und 241 versehen (bitte nach Landkreisen und dort nach Bundes-, Landes- und Kreisstraßen aufschlüsseln)? In der Antwort auf eine Anfrage vom August 2013 (DS 5/7752) heißt es zur Frage 1: „Die Straßenverkehrsbehörden wurden nicht aufgefordert eine derartige Statistik zu erstellen, sondern schrittweise benutzungspflichtige Radwege zu überprüfen, beginnend mit Problemfällen, zu denen bereits Widerspruchs- oder Klageverfahren anhängig waren, bis hin zu allen weiteren Abschnitten .“. Wie weit ist diese Überprüfung der benutzungspflichtigen Radwege voran geschritten und was sind die Ergebnisse? Liegt der von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) erarbeitete Leitfaden zur Beurteilung qualifizierter Gefahrenlagen aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse vor und wenn ja, wie wird mit diesem Leitfaden in Brandenburg umgegangen? Plant die Landesregierung einen eigenen Leitfaden Radverkehr, wie beispielsweise Niedersachsen , zu erstellen? 2. 3. 4. 5. 6. Datum des Eingangs: 11.06.2015 / Ausgegeben: 16.06.2015 Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wer ist nach Auffassung der Landesregierung für die Umsetzung des Bundesverwaltungsgerichtsurteils in Brandenburg zuständig? Zu Frage 1: Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass der Bund aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes dafür sorgen muss, dass eine bundesweit einheitliche Handlungsgrundlage für die Umsetzung der StVO unter Beachtung des Urteils geschaffen wird. Die Erarbeitung des Leitfadens, den das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in Auftrag gegeben hat, soll dem nachkommen. Bis zu dessen Einführung haben die unteren Straßenverkehrsbehörden des Landes Brandenburg in den regelmäßig bei der obersten Straßenverkehrsbehörde stattfindenden Besprechungen die Möglichkeit, eine fachliche Unterstützung zu erhalten. Frage 2: Wie viele Kilometer Radwege waren in Brandenburg bis zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit den Zeichen 237, 240 und 241 versehen (bitte nach Landkreisen und dort nach Bundes-, Landes- und Kreisstraßen aufschlüsseln)? Frage 3: Wie viele Kilometer Radwege sind in Brandenburg, Stand 31. Mai 2015, mit den Zeichen 237, 240 und 241 versehen (bitte nach Landkreisen und dort nach Bundes-, Landes- und Kreisstraßen aufschlüsseln )? Zu Fragen 2 und 3: Der Landesregierung liegt keine Statistik über benutzungspflichtige Radwege vor. Frage 4: In der Antwort auf eine Anfrage vom August 2013 (DS 5/7752) heißt es zur Frage 1: „Die Straßenverkehrsbehörden wurden nicht aufgefordert eine derartige Statistik zu erstellen, sondern schrittweise benutzungspflichtige Radwege zu überprüfen, beginnend mit Problemfällen, zu denen bereits Widerspruchs - oder Klageverfahren anhängig waren, bis hin zu allen weiteren Abschnitten.“. Wie weit ist diese Überprüfung der benutzungspflichtigen Radwege voran geschritten und was sind die Ergebnisse? Zu Frage 4: Die Überprüfung der benutzungspflichtigen Radwege, die durch die örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden erfolgt, ist noch nicht abgeschlossen. Die Abwägung in Einzelfällen gestaltet sich in der Praxis immer noch schwierig, da zum einen Klageverfahren noch anhängig sind und sich zum anderen auch mit den bisher im Land Brandenburg entschiedenen Klageverfahren keine weiteren verallgemeinerungsfähigen Handlungsgrundlagen für eine Beibehaltung oder Aufhebung der Benutzungspflicht ableiten lassen. Frage 5: Liegt der von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) erarbeitete Leitfaden zur Beurteilung qualifizierter Gefahrenlagen aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse vor und wenn ja, wie wird mit diesem Leitfaden in Brandenburg umgegangen? Zu Frage 5: Nein, der vom BMVI in Auftrag gegebene Leitfaden liegt noch nicht vor. Frage 6: Plant die Landesregierung einen eigenen Leitfaden Radverkehr, wie beispielsweise Niedersachsen, zu erstellen? Zu Frage 6: Nein. Es ist kein eigener Leitfaden geplant.