Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1769 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 645 des Abgeordneten Axel Vogel der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/1467 Konzept für den weiteren Umgang mit dem Müll nach dem Deponiebrand in Bernau Wortlaut der Kleinen Anfrage 645 vom 19.05.2015: Am 05. September 2005 ereignete sich ein Großbrand auf einer Deponie für Recyclingmaterial in Bernau bei Berlin (siehe auch Drucksache 4/2089, Kleine Anfrage 804). Der Brand konnte erst nach 5 Tagen durch Abdecken der Deponie mit einer Schicht aus Erde erstickt werden. Als Brandursache wurde von Brandstiftung ausgegangen . Nach dem Brand stellte sich raus, dass die genehmigte Menge an Abfall weit überschritten worden war und zudem nicht genehmigte Stoffe deponiert wurden. Die Überreste des Brandes, über 240.000m3 Plastikmüll und andere Stoffe, lagern aktuell noch dort. Eine Abdeckung zum Schutz eindringendem Wasser ist bis heute nicht errichtet worden. Ich frage die Landesregierung: 1. Was war die Ursache für den Großbrand nach heutigem Stand der Erkenntnisse und wer konnte bisher in welchem Umfang wofür haftbar gemacht werden? 2. Wer hat die Kosten der Brandbekämpfung zu welchen Anteilen getragen? 3. Welche Konsequenzen hat die Landesregierung aus den Vorfall gezogen? Wurde die „Richtlinie über den Brandschutz bei der Lagerung von Sekundärstoffen aus Kunststoff“ vom 29. Juni 1998 überarbeitet bzw. weitere Richtlinien diesbezüglich erlassen? 4. In welchen Abständen finden auf Deponien in Brandenburg Kontrollen statt? 5. Wer ist heute für die aktuell dort lagernden Abfälle zuständig? Datum des Eingangs: 15.06.2015 / Ausgegeben: 22.06.2015 6. Wer hat die Kosten für eine sachgerechte Entsorgung der Brandreste und verbleibenden Abfälle zu tragen und mit welchen Kosten wird gerechnet? 7. Welches Konzept verfolgen die Landesregierung und der Landkreis Barnim 10 Jahre nach dem Brand mit den noch heute dort lagernden Stoffen? Ist eine Beräumung des Areals mit Entsorgung der Abfälle geplant oder wird eine dauerhafte Lagerung angestrebt? 8. Welche Voraussetzungen müssten erfüllt werden, um die Abfälle dort weiterhin zu lagern? 9. Welche Konzepte liegen für eine Verwertung der Abfälle vor? 10. Welche Maßnahmen des Monitorings von schädlichen Umwelteinflüssen laufen seit dem Brand an bzw. im Umfeld der Deponie? Bitte um Auflistung der genauen Maßnahmen mit Angabe ihrer Dauer. 11. Wurden seit Beginn der Überwachung Grenzwertüberschreitungen von umweltrelevanten Parametern insbesondere Grundwassermessungen festgestellt? Fall Ja, wann und wo bei welchen Parametern? 12. Sind die Daten aus dem Umweltmonitoring öffentlich zugänglich? Falls Ja, wo? Falls Nein, warum nicht? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche EntwicklungUmwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der in der Kleinen Anfrage angesprochene Brand ereignete sich nicht auf einer Deponie im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, sondern auf dem ehemaligen Anlagengelände der Gesellschaft für Abfallverwertung und Bodensanierung mbH (GEAB ). Die GEAB hatte seinerzeit entgegen der bestehenden Anlagengenehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der diesbezüglich vom zuständigen Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) erlassenen Anordnungen zur Wiederherstellung eines genehmigungskonformen Anlagenbetriebes (Annahmestopp, Beräumungsverfügung, Stilllegungsanordnung etc.) große Mengen an Überbeständen von Abfällen angehäuft. Der Vollzug der Anordnungen des LUGV wurde durch die Möglichkeiten, gegen das Verwaltungshandeln der Behörde vorzugehen, verzögert bzw. erschwert. Das Unternehmen befindet sich derzeit in Liquidation. Frage 1: Was war die Ursache für den Großbrand nach heutigem Stand der Erkenntnisse und wer konnte bisher in welchem Umfang wofür haftbar gemacht werden? zu Frage 1: Ursache für den Großbrand war eine Brandstiftung durch einen zur Tatzeit alkoholisierten Einzeltäter in der Nacht vom 9. zum 10. September 2005. Der Täter wurde zwischenzeitlich rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Frage 2: Wer hat die Kosten der Brandbekämpfung zu welchen Anteilen getragen? zu Frage 2: Die Kosten für die Brandbekämpfung wurden zu 100 % durch den Landkreis Barnim getragen. Frage 3: Welche Konsequenzen hat die Landesregierung aus dem Vorfall gezogen? Wurde die „Richtlinie über den Brandschutz bei der Lagerung von Sekundärstoffen aus Kunststoff“ vom 29. Juni 1998 überarbeitet bzw. weitere Richtlinien diesbezüglich erlassen? zu Frage 3: Um der Brandvermeidung und -begrenzung bei den Abfallentsorgungsanlagen vorzubeugen , haben das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz , das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung sowie das Ministerium des Innern am 08.12.2005 ein Gemeinsames Rundschreiben verfasst. Unter Bezugnahme auf das Gemeinsame Rundschreiben hat sich die oberste Bauaufsichtsbehörde mit einem Schreiben vom 29.05.2006 an die unteren Bauaufsichtsbehörden gewandt, wonach die angekündigten Überwachungen der Abfallanlagen mit brennbaren Abfällen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, erfolgen sollen. Dem Schreiben war eine Checkliste als Leitfaden für die Überprüfung beigefügt. Eine Änderung der „Richtlinie über den Brandschutz bei der Lagerung von Sekundärstoffen aus Kunststoff“ (Kunststofflager-Richtlinie - KLR) wurde nicht vorgenommen . Frage 4: In welchen Abständen finden auf Deponien in Brandenburg Kontrollen statt? zu Frage 4: Abfalllager werden in der Regel einmal im Jahr überwacht. Bei Bedarf erfolgt darüber hinaus eine z. T. häufigere anlassbezogene Überwachung. Frage 5: Wer ist heute für die aktuell dort lagernden Abfälle zuständig? zu Frage 5: Nach Nr. 1.23.7 der Anlage zur Abfall- und Bodenschutz-Zuständigkeitsverordnung (AbfBodZV) in der Fassung vom 16.09.2014 liegt die abfallrechtliche Zuständigkeit beim LUGV. Frage 6: Wer hat die Kosten für eine sachgerechte Entsorgung der Brandreste und verbleibenden Abfälle zu tragen und mit welchen Kosten wird gerechnet? zu Frage 6: Grundsätzlich ist der ehemalige Anlagenbetreiber und Grundstückseigentümer für die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung der Abfälle verantwortlich und hat hierfür auch die Kosten zu tragen. Hierzu hat das LUGV rechtliche Schritte gegen die GEAB i. L. eingeleitet. Die entsprechenden Verfahren sind noch nicht abgeschlossen . Nach Schätzung des LUGV betragen die Kosten für die Entsorgung der Abfälle bis zu 38 Mio. €. Frage 7: Welches Konzept verfolgen die Landesregierung und der Landkreis Barnim 10 Jahre nach dem Brand mit den noch heute dort lagernden Stoffen? Ist eine Beräumung des Areals mit Entsorgung der Abfälle geplant oder wird eine dauerhafte Lagerung angestrebt ? Frage 9: Welche Konzepte liegen für eine Verwertung der Abfälle vor? zu Frage 7 und 9: Im Jahr 2012 hat das LUGV in Zusammenarbeit mit der unteren Bodenschutzbehörde des Landkreises Barnim eine Gefährdungsabschätzung für alle Abfallablagerungen beauftragt. Die Untersuchung wurde vom 07.05. bis 22.05.2012 durchgeführt. Ziel des Gutachtens war die Ermittlung der Gefahrenlage für die Schutzgüter „Grundwasser, Boden, Luft“ - auch in ihrer Langzeitauswirkung. Es wurde festgestellt, dass keine konkrete Gefährdung für die Schutzgüter besteht (siehe auch Antworten zu Fragen 10 und 11). Deshalb und vor dem Hintergrund der bestehenden Verantwortlichkeit des Anlagenbetreibers und Grundstückseigentümers für die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung der Abfälle wird gegenwärtig kein Erfordernis für Konzepte der Landesregierung gesehen. Frage 8: Welche Voraussetzungen müssten erfüllt werden, um die Abfälle dort weiterhin zu lagern? zu Frage 8: Eine dauerhafte Lagerung der Abfälle vor Ort kommt dann in Betracht, wenn Sicherungsmaßnahmen , wie z. B. das Aufbringen einer Abdichtung ausreichen, um Gefahren abzuwenden und die Anforderungen des Boden- und Gewässerschutzes erfüllt werden. Frage 10: Welche Maßnahmen des Monitorings von schädlichen Umwelteinflüssen laufen seit dem Brand an bzw. im Umfeld der Deponie? Bitte um Auflistung der genauen Maßnahmen mit Angabe ihrer Dauer. zu Frage 10: Im Jahr 2008 hat das LUGV in Teilbereichen der Abfallläger der GEAB i.L. eine Untersuchung auf Vorhandensein von Deponiegas beauftragt. Die Untersuchung wurde vom 02.07. bis 04.07.2008 durchgeführt. Ziel der Untersuchung war die Ermittlung der Gefährdungen für Arbeitnehmer. Im Ergebnis der Untersuchung wurde Deponiegas festgestellt. Infolgedessen veranlasste das Landesamt für Arbeitsschutz vor der Arbeitsstätte zur Abfallbehandlung (Leichtbauhalle) das Setzen von Bodenluftpegeln zur Migrationsüberwachung deponiegasvergleichbarer Gefährdungen. Diese Überwachung wurde am 16.02.2010 eingestellt. Das LUGV hat im Jahr 2012 in Zusammenarbeit mit der unteren Bodenschutzbehörde des Landkreises Barnim eine Gefährdungsabschätzung für alle Abfallablagerungen beauftragt. Die Untersuchung wurde vom 07.05. bis 22.05.2012 durchgeführt. Ziel des Gutachtens war die Ermittlung der Gefahrenlage für die Schutzgüter „Grundwasser, Boden, Luft“ - auch in ihrer Langzeitauswirkung. Es wurde festgestellt , dass keine konkrete Gefährdung für die Schutzgüter besteht. Allerdings wurde im Ergebnis des Gutachtens die Gefährdung der Standsicherheit von Haufwerken festgestellt. Als Maßnahme hat das LUGV in 2013 Hinweisschilder zum Verbot des Betretens vor den Abfallhaufwerken aufstellen lassen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Frage 11: Wurden seit Beginn der Überwachung Grenzwertüberschreitungen von umweltrelevanten Parametern insbesondere Grundwassermessungen festgestellt? Fall Ja, wann und wo bei welchen Parametern? zu Frage 11: Es wurden keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt (siehe Antwort zu Frage 10). Frage 12: Sind die Daten aus dem Umweltmonitoring öffentlich zugänglich? Falls Ja, wo? Falls Nein, warum nicht? zu Frage 12: Ein Umweltmonitoring wird nicht durchgeführt.