Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1770 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 650 der Abgeordneten Dr. Jan Redmann und Rainer Genilke der CDU-Fraktion Drucksache 6/1479 Wortlaut der Kleinen Anfrage 650 vom 20. Mai 2015 Verkehrssicherheit entlang der B 103 zwischen Schönebeck und Boddin Am 24. Februar ist bei einem Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 103 zwischen Schönebeck und Boddin eine 13-jährige Schülerin ums Leben gekommen, welche sich auf dem Heimweg von der Schule nach Hause befand. Die verstorbene Schülerin hatte an einer außerhalb der Ortschaft gelegenen Haltestelle den Bus verlassen, wollte die Straße überqueren um einen Anschlussbus zu erreichen und wurde dabei von einem PKW erfasst. Im Bereich der Unfallstelle ist momentan eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h zugelassen. Wir fragen die Landesregierung: 1. Ist beabsichtigt die Bushaltestelle in die geschlossene Ortschaft zu verlegen? Falls nein, warum nicht? 2. Ist beabsichtigt, die zugelassene Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Un- fallstelle zu reduzieren? Falls nein, warum nicht? 3. Ist beabsichtigt, bauliche Maßnahmen, beispielsweise in Form eines Fahr- bahnteilers oder eines Fußgängerüberwegs, im Bereich der Unfallstelle umzusetzen ? Falls nein, warum nicht? 4. Ist beabsichtigt, eine Fußgängerschutzanlage mit Druckknopfampel im Bereich der Unfallstelle zu errichten? Falls nein, warum nicht? 5. Sieht die Landesregierung weitere Möglichkeiten, die Verkehrssicherheit im Bereich der Unfallstelle zu erhöhen? 6. Haben in diesem Bereich in den vergangenen fünf Jahren Verkehrskontrollen oder Geschwindigkeitsüberwachungen der Polizei stattgefunden? Falls ja, wie viele und welche Verstöße wurden festgestellt? 7. Sind die Ermittlungen zum Unfallhergang abgeschlossen? Wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, um den Unfallhergang zu rekonstruieren? 8. Ist nach Meinung der Landesregierung die Gestaltung und Lage der Bushalte- stelle für den Unfall mitursächlich? 9. Wie viele Bushaltestellen gibt es im Land Brandenburg entlang von Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften? (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen sowie Trägern der Straßenbaulast) 10. Wie viele Unfälle gab es im vergangenen Jahr im Umfeld von Bushaltestellen außerhalb von geschlossenen Ortschaften? Bei wie viele dieser Unfälle gab es Schüler als Unfallbeteiligte? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist beabsichtigt die Bushaltestelle in die geschlossene Ortschaft zu verlegen? Falls nein, warum nicht? zu Frage 1: Es ist nicht vorgesehen, die an der B 103 außerorts liegende Bushaltestelle in die geschlossene Ortschaft zu verlegen. In der Ortslage Schönebeck gibt es bereits eine Haltestelle, die regelmäßig durch die Verkehrsgesellschaft Prignitz angefahren wird. Die Einrichtung einer weiteren Haltestelle ist aufgrund der geringen Ausnutzung durch Fahrgäste nicht gerechtfertigt. Frage 2: Ist beabsichtigt, die zugelassene Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Unfallstelle zu reduzieren? Falls nein, warum nicht? zu Frage 2: Die derzeit zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h entspricht den örtlichen Gegebenheiten unter Berücksichtigung der geringen Verkehrsbelastung. Es ist nicht beabsichtigt, die im Bereich der Unfallstelle weiter zu reduzieren. In den betreffenden Abschnitten der B 103 wurden die Haltestellen im Linienverkehr in sogenannte Busbuchten verlegt. Der motorisierte Individualverkehr kann ungehindert an diesen Busbuchten vorbeifahren. Die Fahrgäste befinden sich in einer sicheren Entfernung zu den Fahrstreifen. Frage 3: Ist beabsichtigt, bauliche Maßnahmen, beispielsweise in Form eines Fahrbahnteilers oder eines Fußgängerüberwegs, im Bereich der Unfallstelle umzusetzen? Falls nein, warum nicht? zu Frage 3: Bauliche Maßnahmen in Form eines Fahrbahnteilers oder eines Fußgängerüberweges an der Unfallstelle sind derzeit nicht vorgesehen. Fußgängerüberwege dürfen nur innerhalb geschlossener Ortschaften und nicht auf Straßen angelegt werden, auf denen schneller als 50 km/h gefahren werden darf (§ 26 StVO). Die Haltestelle wird im Linienverkehr täglich nur von max. 20 Bussen angefahren. Im Querungsbereich der Haltestellen sind in beide Fahrrichtungen ausreichende Sichtverhältnisse vorhanden. Der Fahrgastwechsel findet im gesicherten Bereich der Busbuchten statt. Zusätzlich ist im Vorfeld der Haltestellen das Zeichen 136 StVO (Kinder) aufgestellt. Frage 4: Ist beabsichtigt, eine Fußgängerschutzanlage mit Druckknopfampel im Bereich der Unfallstelle zu errichten? Falls nein, warum nicht? zu Frage 4: Nein, es ist nicht beabsichtigt, eine Fußgängersignalanlage mit Anforderung im Bereich der Unfallstelle zu errichten, da die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen wie z.B. hohes Unfallgeschehen bzw. hoher Querungsbedarf nicht erfüllt sind. Frage 5: Sieht die Landesregierung weitere Möglichkeiten, die Verkehrssicherheit im Bereich der Unfallstelle zu erhöhen? zu Frage 5: Im Ergebnis eines Vor-Ort-Termins der örtlichen Unfallkommission wurde das Verkehrszeichen Geschwindigkeitsbeschränkung 70 km/h versetzt. Das Verkehrszeichen wurde in Höhe des Endes der Ausrundung der Zufahrt K 7011 Kehrberg versetzt , damit es für die aus Richtung Kehrberg auf die B 103 einbiegenden Verkehrsteilnehmer besser sichtbar ist. Die örtlichen Gegebenheiten erfordern nach Ansicht der örtlichen Verkehrsunfallkommission keine weiteren Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Frage 6: Haben in diesem Bereich in den vergangenen fünf Jahren Verkehrskontrollen oder Geschwindigkeitsüberwachungen der Polizei stattgefunden? Falls ja, wie viele und welche Verstöße wurden festgestellt? zu Frage 6: In der örtlich zuständigen Polizeiinspektion Prignitz werden keine Statistiken zu den Kontrollorten und den dort festgestellten Verstößen bei Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen geführt. Frage 7: Sind die Ermittlungen zum Unfallhergang abgeschlossen? Wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, um den Unfallhergang zu rekonstruieren? zu Frage 7: Die polizeilichen Ermittlungen zum Unfallhergang wurden am 23.03.2015 abgeschlossen . Durch die zuständige Staatsanwaltschaft wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben. Frage 8: Ist nach Meinung der Landesregierung die Gestaltung und Lage der Bushaltestelle für den Unfall mitursächlich? zu Frage 8: Nein. Unfallursache im vorliegenden Fall war Unaufmerksamkeit beim Überschreiten der Fahrbahn. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 3 bis 5 verwiesen. Frage 9: Wie viele Bushaltestellen gibt es im Land Brandenburg entlang von Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften? (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen sowie Trägern der Straßenbaulast) Zu Frage 9: Bushaltestellen gehören zum übrigen ÖPNV, dessen Durchführung im Land Brandenburg den Landkreisen und kreisfreien Städten als Aufgabenträger obliegt. Die nachfolgende Übersicht enthält die Anzahl der Bushaltestellen außerhalb geschlossener Ortschaften für die einzelnen Aufgabenträger. Die Angaben basieren auf den Meldungen der Aufgabenträger an den VBB. Kreis Haltestellen außerorts BAR 62 BRB 22 CB 6 EE 74 FFO 7 HVL 54 LDS 118 LOS 105 MOL 119 OHV 94 OPR 54 OSL 47 P 18 PM 91 PR 95 SPN 99 TF 66 UM 161 Gesamt 1.292 Für eine Zuordnung der Haltestellen nach Straßenbaulastträgerschaft liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Frage 10: Wie viele Unfälle gab es im vergangenen Jahr im Umfeld von Bushaltestellen außerhalb von geschlossenen Ortschaften? Bei wie vielen dieser Unfälle gab es Schüler als Unfallbeteiligte? Zu Frage 10: Im Jahre 2014 wurden 10 Unfälle an Bushaltestellen im außerörtlichen Bereich registriert . Bei einem Unfall war ein Schüler beteiligt.