Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1779 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 659 der Abgeordneten Birgit Bessin und Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/1505 Brandanschlag Zossen / Verdächtige freigelassen Wortlaut der Kleinen Anfrage 659 vom 22. Mai 2015: Vor dem geplanten Asylbewerberheim in Wünsdorf-Waldstadt (Teltow-Fläming) sind drei Mülltonnen in Flammen aufgegangen. Die mutmaßlichen Täter, ein 32-jähriger Zossener und ein 23-Jähriger aus Wünsdorf, sollen laut MAZ vom 19.05.2015 bekannte Neonazis sein. Beide Männer sind wegen Körperverletzung und Propagandadelikten bekannt. Auch Brandenburgs Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) forderte , „die Täter die volle Härte des Gesetzes“ spüren zu lassen. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum wurden die beiden mutmaßlichen Täter freigelassen, obwohl eine Fluchtgefahr bestehen könnte? 2. Warum ist gegen die beiden mutmaßlichen Täter kein Haftbefehl erlassen worden? 3. Werden die beiden mutmaßlichen Täter von der Polizei überwacht? 4. Ist der Polizei bekannt, wo sich die beiden mutmaßlichen Täter zurzeit aufhal- ten? 5. Mussten die beiden mutmaßlichen Täter ihre Personalausweise/Reisepässe abgeben? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum wurden die beiden mutmaßlichen Täter freigelassen, obwohl eine Fluchtge- fahr bestehen könnte? Frage 2: Warum ist gegen die beiden mutmaßlichen Täter kein Haftbefehl erlassen worden? zu den Fragen 1 und 2: Sowohl der Haftgrund der Fluchtgefahr als auch weitere Haftgründe wurden von der zuständigen Staatsanwaltschaft Potsdam geprüft und für nicht gegeben erachtet. Infolgedessen waren die vorläufigen Festnahmen der beiden Tatverdächtigen aufzuheben . Frage 3: Werden die beiden mutmaßlichen Täter von der Polizei überwacht? Frage 4: Ist der Polizei bekannt, wo sich die beiden mutmaßlichen Täter zurzeit aufhalten? zu den Fragen 3 und 4: Die Beschuldigten besitzen einen festen Wohnsitz, dieser ist polizeilich bekannt. Im Übrigen sieht sich die Landesregierung wegen des vorrangigen Schutzes des lau- fenden Ermittlungsverfahrens gehalten, im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage keine Auskünfte über mögliche Maßnahmen oder konkrete Erkenntnisse zu erteilen. Frage 5: Mussten die beiden mutmaßlichen Täter ihre Personalausweise/Reisepässe abgeben? Zu Frage 5: Nein.