Datum des Eingangs: 27.11.2014 / Ausgegeben: 02.12.2014 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/178 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 38 des Abgeordneten Raik Nowka der CDU-Fraktion Drucksache 6/66 Defibrillatoren zur Rettung von Menschenleben Wortlaut der Kleinen Anfrage 38 vom 04.11. 2014: Die häufigste Todesursache in Deutschland sind die Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Zwischen 100.000 und 150.000 Menschen erleiden jährlich einen plötzlichen Herztod. Dabei sind Männer häufiger betroffen als Frauen. In mehr als der Hälfte der Fälle tritt ein „Plötzlicher Herztod“ bei einer zuvor nicht bekannten Herzerkrankung auf. Die Überlebenschancen der Betroffenen verbessern sich durch den schnellen Einsatz von Defibrillatoren. Ein umfangreicheres Datennetz mit Standorten für Defibrillatoren wird von definetz e.V. betrieben. Auch das DRK hat im Jahr 2012 eine Übersicht über Standorte veröffentlicht . Der Bevölkerung ist allerdings oft nicht bekannt, wo sich diese Standorte befinden. Ich frage die Landesregierung: 1. Liegt der Landesregierung eine aktuelle Übersicht über die Standorte mit öffentlich zugänglichen Defibrillatoren im Land Brandenburg vor? (wenn ja, bitte die Standorte benennen) 2. Welche Kenntnis hat die Landesregierung, wie sich die Anzahl der öffentlich zugänglichen Defibrillatoren seit 2009 entwickelt hat? 3. Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Ersthelfer es im Jahr 2009 gab, die auch am Defibrillator ausgebildet wurden, und wie viele bis zum jetzigen Zeitpunkt zusätzlich ausgebildet wurden? 4. Wie oft kamen die ausgebildeten Ersthelfer nach Kenntnis der Landesregierung seit 2009 am Defibrillator zum Einsatz? 5. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Bevölkerung besser zu informieren und sensibilisieren, damit im Notfall schneller reagiert werden kann? 6. Hält die Landesregierung den weiteren Ausbau von Standorten - insbesondere in öffentlichen Gebäuden - für sinnvoll? (bitte die Antwort begründen) 7. Wie haben sich die Kosten für die Anschaffung und Wartung für Defibrillatoren seit 2009 entwickelt? 8. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, die Anschaffung weiterer Geräte finanziell zu unterstützen? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Liegt der Landesregierung eine aktuelle Übersicht über die Standorte mit öffentlich zugänglichen Defibrillatoren im Land Brandenburg vor? (wenn ja, bitte die Standorte benennen) zu Frage 1: Die Anzahl der im Land Brandenburg öffentlich zugänglichen Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) wird nicht zentral erfasst. Auf Anfrage hat die gemeinnützige Organisation Definetz e.V. die gemeldeten Standortdaten für das Land Brandenburg aus ihrer Datenbank extrahiert. Danach sind im Land Brandenburg 115 AED gemeldet, 11 weitere Standorte sind registriert, wurden jedoch noch nicht überprüft. Definetz e.V. schätzt die Zahl der zur Verfügung stehenden AED doppelt so hoch ein. Der Grund hierfür dürfte in der Tatsache zu sehen sein, dass in Deutschland verschiedene Organisationen Datenbanken für AED-Standorte entwickelt haben, die unabhängig voneinander solche Daten erheben. Dabei sind die Organisationen zumeist auf Meldungen der Betreiber oder interessierter Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Diese Meldungen erfolgen nicht immer an alle Datenbanken zeitgleich, so dass die Organisationen nicht über einheitliche Daten verfügen. Frage 2: Welche Kenntnis hat die Landesregierung, wie sich die Anzahl der öffentlich zugänglichen Defibrillatoren seit 2009 entwickelt hat? zu Frage 2: Der Landesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Frage 3: Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Ersthelfer es im Jahr 2009 gab, die auch am Defibrillator ausgebildet wurden und wie viele bis zum jetzigen Zeitpunkt zusätzlich ausgebildet wurden? zu Frage 3: Erste-Hilfe-Kurse werden von mehreren Organisationen (z.B. Deutsches Rotes Kreuz, Die Johanniter, Arbeiter-Samariter-Bund u.a.) angeboten. Der Umgang mit dem AED wird jedoch nicht im Erste-HilfeGrundkurs , sondern in Ergänzungslehrgängen angeboten, die erst nach dem Besuch eines Erste-HilfeKurses belegt werden können. Der Landesregierung liegen keine Angaben über Ersthelfer vor, die einen AED-Kurs besucht haben. Frage 4: Wie oft kamen die ausgebildeten Ersthelfer nach Kenntnis der Landesregierung seit 2009 am Defibrillator zum Einsatz? zu Frage 4: Der Landesregierung liegen hierüber keine statistischen Daten vor. Frage 5: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Bevölkerung besser zu informieren und sensibilisieren, damit im Notfall schneller reagiert werden kann? zu Frage 5: Organisationen wie Definetz e.V. bieten über Apps, die interessierte Bürgerinnen und Bürger kostenlos auf ihr Smartphone laden können, die Möglichkeit, sich den nächstgelegenen AED-Standort sekundenschnell anzeigen zu lassen. Unabhängig davon wäre zu prüfen, ob die Schulung an AED nicht grundsätzlich in den Erste-Hilfe-Kursen angeboten werden kann. Frage 6: Hält die Landesregierung den weiteren Ausbau von Standorten - insbesondere in öffentlichen Gebäuden - für sinnvoll? (bitte die Antwort begründen) zu Frage 6: Die Installation von AED an öffentlich zugänglichen Standorten kann ein Beitrag zur Senkung der Sterblichkeit an „plötzlichem Herztod“ sein. Dies ist jedoch nur ein Teilaspekt im Zusammenhang mit der Erstversorgung von Herz-Kreislauf-Stillständen. Besondere Bedeutung kommt aus Sicht der Landesregierung der Sensibilisierung der Bevölkerung zu. Hier gilt es, für die Laienreanimation und ihre Bedeutung für die Erste Hilfe zu werben. Durch Schulungs- und Aufklärungsarbeit kann die Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung erhöht werden. Eine informierte Bevölkerung kann AED-Standorte mit Hilfe von Apps (siehe Frage 5) abfragen und unverzüglich Reanimationsmaßnahmen durchführen. Frage 7: Wie haben sich die Kosten für die Anschaffung und Wartung für Defibrillatoren seit 2009 entwickelt? zu Frage 7: Der Landesregierung liegen zur Kostenentwicklung für die Anschaffung und Wartung von AED seit 2009 keine Daten für. Die Kosten für einen AED liegen in 2014 zwischen 600 und 2.000 Euro. Wartung und Betrieb für einen Zeitraum von 5 Jahren sind mit ca. 2.000 Euro anzusetzen. Der Aufwand für eine Installation ist abhängig vom gewählten Standort. Die Kosten hierfür betragen zwischen 500 Euro bei einer Standardinstallation und 1500 Euro, wenn eine Heizung oder Klimatisierung erforderlich wird. Zwischenzeitlich ist es möglich, die Geräte mit einer Internet-basierten Verbindung zu überwachen und so etwaige Wartungs- und Reparaturbedarfe zeitnah zu erkennen. Zudem ist ein Tracking der Geräte möglich. So kann der Verbleib der entsprechend ausgerüsteten Geräte nach einem Einsatz schnell festgestellt werden. Frage 8: Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, die Anschaffung weiterer Geräte finanziell zu unterstützen? zu Frage 8: Die Landesregierung sieht derzeit keine Möglichkeit, die Anschaffung weiterer AED finanziell zu unterstützen .