Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1781 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 647 der Abgeordneten Rainer Genilke und Dierk Homeyer der CDU-Fraktion Drucksache 6/1469 Wortlaut der Kleinen Anfrage 647 vom 18.5.2015 Schleusen im Land Brandenburg Das Land Brandenburg verfügt über eine Vielzahl von Wasserstraßen, in deren Mit- telpunkt die Flüsse Oder, Spree, Havel und Elbe stehen. Rund 30.000 Kilometer Fließgewässer befinden sich insgesamt im Land Brandenburg. Durch zahlreiche Schleusen wird sichergestellt, dass die Wasserstraßen den unterschiedlichen Nut- zern bedarfsgerecht zur Verfügung stehen. Zuletzt wurden durch eine Verkürzung der Öffnungszeiten an mehreren Schleusen jedoch leider die Nutzungsmöglichkeiten deutlich eingeschränkt. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Schleusen gibt es an welchen Wasserstraßen im Land Brandenburg (bitte nach Bundes- und Landeswasserstraßen sowie den jeweiligen Flüssen bzw. Kanälen aufschlüsseln)? 2. Zu welchem Anteil werden die einzelnen Schleusen für den Wassertourismus oder den Güterverkehr genutzt? 3. Welche Öffnungszeiten gelten jeweils für die Schleusen im Land Brandenburg (bitte entsprechend aufschlüsseln)? 4. Wie viele Wasserfahrzeuge haben im vergangenen Jahr die Schleusen im Land Brandenburg passiert (bitte für jede Schleuse den Durchschnittswert pro voller Stunde über den Zeitraum der Öffnungszeit angeben)? 5. Wie genau ist die Frequentierung der einzelnen Schleusen im Land Brandenburg zwischen 18-19, 19-20, 20-21 sowie 21-22 Uhr? 6. Sieht die Landesregierung die Möglichkeit, Schleusen durch Anwohner, Vereine oder private Initiativen (wie beispielsweise in den Niederlanden möglich) bedienen zu lassen? 7. Sieht die Landesregierung die Möglichkeit, Schleusen zu automatisieren und Schleusungsvorgänge per Fernsteuerung durchzuführen? 8. Im Auftrag des Ministers für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft hat der Landesforstbetrieb Kontakt mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aufgenommen und einen Vorschlag zum Einsatz von Forstpersonal an den Schleusen im Land Brandenburg unterbreitet. Auf welcher Ebene fand diese Kontaktaufnahme statt, welchen Inhalt hat dieser Vorschlag im Detail und welche Positionen wurden bei den Verhandlungen von den jeweiligen Seiten kommuniziert? 9. Welche Überlegungen seitens der Landesregierung gibt es, um flexiblere Schleusenöffnungszeiten zu ermöglichen? 10. Betrifft die Reduzierung des Personals des Bundes alle Bundeswasserstraßen oder nur die so genannten Nebenwasserstrecken (touristische Nutzung)? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Lan- desplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1 Wie viele Schleusen gibt es an welchen Wasserstraßen im Land Brandenburg (bitte nach Bundes- und Landeswasserstraßen sowie den jeweiligen Flüssen bzw. Kanälen aufschlüsseln)? Zu Frage 1: An Wasserstraßen des Bundes existieren in Brandenburg insgesamt 55 Schleusen. An den schiffbaren Landesgewässern befinden sich 72 Schleusen in der Zuständigkeit des LUGV. Weitere Schleusen befinden sich in Zuständigkeit von Kommunen. Frage 2: Zu welchem Anteil werden die einzelnen Schleusen für den Wassertourismus oder den Güterverkehr genutzt? Zu Frage 2: a) Schleusen an den Wasserstraßen des Bundes Von den Schleusen an Wasserstraßen des Bundes werden 38 Schleusen aus- schließlich touristisch genutzt. 17 Schleusen dienen dem Güterverkehr. Auch diese können touristisch genutzt werden. Über den genauen Anteil bei jeder einzelnen Schleuse kann nur die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Auskunft ge- ben. b) Schleusen an schiffbaren Landesgewässern Alle durch das LUGV betriebenen Schleusen werden überwiegend für den Wassertourismus – teilweise inkl. Fahrgastschifffahrt – genutzt. Teilweise werden sie von der Berufsfischerei genutzt. Güterverkehr spielt keine Rolle. Die genaue Aufschlüsselung wird nicht erfasst. Frage 3: Welche Öffnungszeiten gelten jeweils für die Schleusen im Land Brandenburg (bitte entsprechend aufschlüsseln)? Zu Frage 3: Die jeweils aktuellen Betriebszeiten von Schleusen der Wasser- und Schifffahrtsver- waltung des Bundes sind unter folgendem Link einzusehen: https://www.elwis.de/mvc/main.php?modul=schleuseninfo Die jeweils aktuellen Betriebszeiten der Schleusen an schiffbaren Landesgewässern sind unter folgendem Link einzusehen: http://www.lbv.brandenburg.de/schleusen.htm Frage 4: Wie viele Wasserfahrzeuge haben im vergangenen Jahr die Schleusen im Land Brandenburg passiert (bitte für jede Schleuse den Durchschnittswert pro voller Stun- de über den Zeitraum der Öffnungszeit angeben)? Frage 5: Wie genau ist die Frequentierung der einzelnen Schleusen im Land Brandenburg zwischen 18-19, 19-20, 20-21 sowie 21-22 Uhr? Zu Fragen 4 und 5: Über Daten für die Schleusen an Wasserstraßen des Bundes kann nur die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Angaben machen. An einigen Schleusen an schiffbaren Landesgewässern werden in der Hauptsaison (zwischen Mai – September) Daten erhoben. Dort wird eine durchschnittliche Öff- nungszeit von 8,86 Stunden/Tag zur Berechnung der stündlichen Frequentierung zugrunde gelegt. Siehe Tabelle in der Anlage. Frage 6: Sieht die Landesregierung die Möglichkeit, Schleusen durch Anwohner, Vereine oder private Initiativen (wie beispielsweise in den Niederlanden möglich) bedienen zu las- sen? Zu Frage 6: Bei den Schleusen an Bundeswasserstraßen sieht die Landesregierung den Bund in der Pflicht, diese zu bedienen. Bei den Schleusen an schiffbaren Landesgewässern kann grundsätzlich eine Bedienung durch Dritte erfolgen. Dies setzt jedoch zunächst bauliche sicherheitsrelevante Anpassungen sowie fachlich geeignetes Personal voraus. Ein Haftungsausschluss muss gesichert sein. Derzeit ist die Bedienung der wasserwirtschaftlichen Anlagen den Wasser- und Bodenverbänden übertragen. Frage 7: Sieht die Landesregierung die Möglichkeit, Schleusen zu automatisieren und Schleu- sungsvorgänge per Fernsteuerung durchzuführen? Zu Frage 7 Die Landesregierung ist darüber informiert, dass die Wasser- und Schifffahrtsverwal- tung des Bundes grundsätzlich an einer weiteren Automatisierung ihre Schleusen arbeitet. Genaue Angaben über einzelne Investitionen kann nur der Bund machen. Von den Schleusen an schiffbaren Landesgewässern sind die großen Schleusen Kossenblatt und Beeskow automatisiert. Die Automatisierung weiterer Schleusen ist vom Grundsatz her technisch möglich. Es wäre jedoch zu prüfen, ob jeweils der hohe finanzielle Aufwand für die Automatisierung im Verhältnis zum Nutzen gerechtfertigt ist. Aufsicht und Handlungsfähigkeit im Fall von Störungen und Unfällen müssen weiterhin gewährleistet werden. Frage 8: Im Auftrag des Ministers für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft hat der Landesforstbetrieb Kontakt mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aufgenommen und einen Vorschlag zum Einsatz von Forstpersonal an den Schleusen im Land Brandenburg unterbreitet. Auf welcher Ebene fand diese Kontaktaufnahme statt, welchen Inhalt hat dieser Vorschlag im Detail und welche Positionen wurden bei den Verhandlungen von den jeweiligen Seiten kommuniziert? Zu Frage 8: Am 13.05.2015 hat das erste Gespräch zwischen dem Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt – Außenstelle Ost (WSV) stattgefunden. Hierbei wurden die Möglichkeiten des Einsatzes von Beschäftigten des LFB erörtert, beide Beteiligten wollen dieses grundsätzlich möglich machen. In einem weiteren Schritt werden nun durch die WSV die erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen (die u.a. auch ein Praktikum und eine Eignungsprüfung umfassen) definiert und vorbereitet, so dass ein Einsatz als Schichtleiter an Schleusenbetriebsstellen von Binnenwasserstraßen möglich ist. Seitens des LFB wird ein Personalauswahlverfahren vorbereitet und werden die tarifrechtlichen Voraussetzungen des Einsatzes geprüft. Frage 9 Welche Überlegungen seitens der Landesregierung gibt es, um flexiblere Schleu- senöffnungszeiten zu ermöglichen? Zu Frage 9: Die Landesregierung hat die für die Schleusenöffnungszeiten an Bundeswasserstra- ßen zuständige Bundesregierung gebeten die bisherigen Öffnungszeiten sicherzu- stellen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Die Schleusenöffnungszeiten in Zuständigkeit des Landes sind bereits jetzt abhängig vom Bedarf unterschiedlich geregelt. Ein weiterer Bedarf zur Flexibilisierung wird nicht gesehen. Frage 10: Betrifft die Reduzierung des Personals des Bundes alle Bundeswasserstraßen oder nur die so genannten Nebenwasserstrecken (touristische Nutzung)? Zu Frage 10: Die Landesregierung verfügt über keine Informationen über den genauen Personaleinsatz innerhalb der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Anlage zur Antwort auf die Kleine Anfrage 647 Tabelle: Schleusen an schiffbaren Landesgewässern des Landes Brandenburg Schleusen Gewässer Frequentierung (Fahrzeuge je Stunde der Öffnungszeit) 2014 Frequentierung Fahrzeuge (Anzahl geschleuster Fahrzeuge) 2014 Tiergartenschleuse Ruppiner Kanal Mai: 0,70 Juni: 1,37 Juli: 1,82 August: 1,95 Sept.: 0,70 2.026 dav. Mai: 192 dav. Juni: 363 dav. Juli: 500 dav. Aug.: 535 dav. Sept.: 186 Schleuse Hohenbruch Ruppiner Kanal Mai: 0,63 Juni: 1,31 Juli: 1,83 August: 1,83 Sept.: 0,70 1.945 dav. Mai: 174 dav. Juni: 349 dav. Juli: 504 dav. Aug.: 503 dav. Sept.: 188 Schleuse Altfriesack Ruppiner Wasserstraße Mai: 1,45 Juni: 2,47 Juli: 2,86 August: 3,06 Sept.: 1,16 3.307 dav. Mai: 399 dav. Juni: 657 dav. Juli: 787 dav. Aug,: 841 dav. Sept.: 307 Schleuse Altruppin Ruppiner Wasserstraße Mai: 2,75 Juni: 4,83 Juli: 5,85 August: 6,04 Sept.: 2,96 8.336 dav. Mai: 755 dav. Juni: 1.283 dav. Juli: 1.608 dav. Aug.: 1.659 dav. Sept.: 786 Schleuse Hakenberg Fehrbelliner Wasserstraße Mai: 1,25 Juni: 1,11 Juli: 0,75 August: 0,68 Sept.: 0,44 1.320 dav. Mai: 331 dav. Juni: 295 dav, Juli: 205 dav. Aug.: 186 dav. Sept.: 117 Kahnschleuse Gülpe Gülper Havel keine Nachweisführung keine Nachweisführung, geringe Nutzung Schleuse Gnevsdorf Gnevsdorfer Vorfluter k.N. (keine Nachweisführung) k.N., geringe Nutzung aufgrund weiterhin gesperrter Schleuse Quitzöbel (bis vorauss. 2018) 18 Schleusen im Unterspreewald k.N. k.N Schleuse AltSchadow Krummer Spree k.N. k.N. Schleuse Kossenblatt Krumme Spree k.N. k.N. Schleuse Beeskow Spree Nottekanal k.N. k.N. k.N. k.N. 3 Schleusen im Seite 2 Nottekanal Gallunschleuse Gallunkanal k.N. k.N. Sperrwehr Märkisch Buchholz Dahme k.N. k.N. Überfallwehr Märkisch Buchholz Dahme k.N. k.N. Hermdorfer Mühle Dahme k.N k.N. Schleuse Prierow Dahme k.N. k.N. 36 Schleusen im Ing. Bereich Burg k.N. k.N. k.N. = keine Nachweisführung Page 1 Page 2