Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1785 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 649 des Abgeordneten Benjamin Raschke der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/1471 Ferkelzuchtanlage Wadelsdorf - Nachfragen zu den Antworten der Landesre- gierung auf die Kleine Anfrage 6/505: Wortlaut der Kleinen Anfrage 649 vom 18.05.2015: Zu den Antworten auf die Kleine Anfrage 6/505 zur Ferkelzuchtanlage Wadelsdorf ergeben sich weitere Nachfragen. Ich frage die Landesregierung: Tierbestand 1. Wann wurden wie viele Tiere in welche Ställe (Nr. und Bezeichnung) ein- und umgestallt? 2. Wann wurden wie viele Ferkel in welchem Stall (Nr. und Bezeichnung) geboren bzw. wann wird mit den ersten eigenen Zuchtferkeln gerechnet? Zum Problemkreis Gülle, Trink- und Brauchwasser 3. Welche Gülleabnahmeverträge wurden bisher insgesamt vom Anlagenbetreiber wann wem vorgelegt: Bitte um Benennung der Abnehmer und jährlichen Abnahmemengen? Sind weitere Gülleabnahmeverträge in Planung, wenn ja wie viele und in welchem Umfang? 4. Wann wurde das neue Güllelagerbecken in Betrieb genommen bzw. wann ist mit der Inbetriebnahme zu rechnen? Wieviel Gülle ist seit November 2014 angefallen und wohin wurde diese verbracht? 5. Wann und mit welchem Ergebnis wurden Trink- und Brauchwasserproben (erhobene Parameter incl. ermittelte Werte bitte angeben) durch wen veranlasst? Welche behördlichen Maßnahmen wurden im Zuge der Auswertung der Ergebnisse geprüft und ggf. veranlasst? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die nachfolgenden Antworten stellen den bei den zuständigen Behörden vorliegen- den Sachstand am 29. Mai 2015 dar. In Bezug auf die Informationen, die aus Daten- schutzgründen nicht veröffentlicht werden können, verweist die Landesregierung auf die für die Überwachung der jeweiligen fachrechtlichen Anforderungen zuständigen Behörden des Landkreises und das Landesumweltamt als zuständige im- missionsschutzrechtliche Überwachungsbehörde für die Schweinemastanlage in Wadelsdorf, bei denen die betreffenden Informationen und darüber hinaus auch die jeweils aktuellen Überwachungsergebnisse vorliegen. Tierbestand Frage 1: Wann wurden wie viele Tiere in welche Ställe (Nr. und Bezeichnung) ein- und umge- stallt? Zu Frage 1: Die Einstallung der Tiere ist nachfolgend tabellarisch aufgeführt: Stall Nummer Tierplätze Einstallung Stall 2 (Deckstall) 232 + 2 Eber 13.11.2014 Stall 3 (Wartestall) 320 06.03.2015 Stall 5 (Deckstall) 228 + 3 Eber 03.02.2015 Stall 4 (Wartestall) 290 17.04.2015 Frage 2: Wann wurden wie viele Ferkel in welchem Stall (Nr. und Bezeichnung) geboren bzw. wann wird mit den ersten eigenen Zuchtferkeln gerechnet? Zu Frage 2: Bisher wurden keine Ferkel geboren. In Kürze wird mit den ersten Abferkelungen im Stall 6 (Abferkelstall) gerechnet. Über die Anzahl der Ferkel können erst nach der Geburt Aussagen getroffen werden. Zum Problemkreis Gülle, Trink- und Brauchwasser Frage 3: Welche Gülleabnahmeverträge wurden bisher insgesamt vom Anlagenbetreiber wann wem vorgelegt: Bitte um Benennung der Abnehmer und jährlichen Abnahme- mengen? Sind weitere Gülleabnahmeverträge in Planung, wenn ja wie viele und in welchem Umfang? Zu Frage 3: Dem Landkreis liegen insgesamt drei Gülleabnahmeverträge mit einer jährlichen Ab- nahmemenge von insgesamt 6.500 m³ Gülle vor. Aus Gründen des Datenschutzes werden die Vertragspartner nicht benannt. Über die Planung weiterer Gülleabnahmeverträge durch den Anlagenbetreiber liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Frage 4: Wann wurde das neue Güllelagerbecken in Betrieb genommen bzw. wann ist mit der Inbetriebnahme zu rechnen? Wieviel Gülle ist seit November 2014 angefallen und wohin wurde diese verbracht? Zu Frage 4: Der neue Güllebehälter ist fertiggestellt. Die Überprüfung der Dichtigkeit von Behälter und Kanalisation ist erfolgt. Nach Vorlage des Prüfprotokolls wird die Fertigstellung der Bauaufsichtsbehörde angezeigt und der Behälter in Betrieb genommen. Auf der Grundlage der vom Anlagenbetreiber mit der Mail vom 26.05.2015 mitgeteil- ten Tierplatzauslastung und den Einstallungsdaten ab dem 13.11.2014 (siehe Ant- wort zu Frage 1) ist bei konservativer Bewertung von einem Gülleanfall per 31.05.2015 entsprechend der Vorgaben der derzeit gültigen Düngeverordnung von insgesamt ca. 790 m³ auszugehen. Das mögliche Güllestauvolumen bei dem zurzeit genutzten Güllesammeleinrichtun- gen in den sanierten Ställen beträgt zurzeit 1.641 m³. Ein Verbringen von Gülle aus der Schweinezuchtanlage ist den Behörden nicht bekannt. Frage 5: Wann und mit welchem Ergebnis wurden Trink- und Brauchwasserproben (erhobene Parameter incl. ermittelte Werte bitte angeben) durch wen veranlasst? Welche be- hördlichen Maßnahmen wurden im Zuge der Auswertung der Ergebnisse geprüft und ggf. veranlasst? Zu Frage 5: Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurden Untersuchungsbefunde zur Qualität des Trinkwassers, die durch den Anlagenbetreiber veranlasst wurden, durch das zuständige Gesundheitsamt bewertet. Da die Werte für die Parameter Eisen und Mangan dabei nicht den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entsprachen, hat sich der Bauherr selbst zur Errichtung einer entsprechenden Aufbereitungsanlage ver- pflichtet. Die Baugenehmigung für den Sozialtrakt enthält eine Auflage zur Sicherstel- lung der Versorgung mit Trinkwasser nach Trinkwasserverordnung. Nach entspre- chender Anzeige der Trinkwasserversorgungsanlage durch den Anlagenbetreiber bleiben die Verpflichtungen zur Überwachung nach Trinkwasserverordnung beste- hen.