Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1809 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 664 des Abgeordneten Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/1510 Bluttat im Teltower Flüchtlingsheim Wortlaut der Kleinen Anfrage 664 vom 22.05.2015: In einem Wohnblock an der Potsdamer Straße in Teltow (Potsdam-Mittelmark) ist am 05.05.2015 ein 21Jahre alter Mann aus Somalia erstochen worden. Die Tatzeit liegt nach Angaben der Polizei zwischen 7.00 und 9.00 Uhr. Offenbar wurde er Opfer ei- nes Streits mit einem 35-Jährigen, der ebenfalls aus Somalia stammt. Nach Informa- tionen der MAZ bewohnte er mit dem Opfer dasselbe Zimmer. MAZ vom 06.05.2015: „In diesem Zimmer war der 21-Jährige gegen 10.30 Uhr auch schwer verletzt aufgefunden worden.“ Er starb an einem Stich in die Halsschlagader. Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es Wachschutz für die Bewohner des Heims? 2. Wenn ja, was sind die Aufgaben des Wachschutzes? 3. Gedenkt die Landesregierung gegen mögliche Gewalttaten unter Asylbewerbern zu unternehmen? Wenn ja, was konkret? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Ge- sundheit, Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Nach Nummer 1.1.4 des Runderlasses des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Ge- sundheit und Familie vom 8. März 2006 zu den Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung nach der Erstattungsver- ordnung zum Landesaufnahmegesetz müssen die Gemeinschaftsunterkünfte durch bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen gegen unbefugtes Eindrin- gen und gegen Angriff von außen geschützt sein. Die Betreiberin oder der Betreiber ist zu verpflichten, vor Inbetriebnahme der Gemeinschaftsunterkunft mit der zustän- digen Polizeidienststelle ein Sicherheitskonzept zu erstellen, das die eigenen Sicher- heitsmaßnahmen wie beispielsweise Einsatz von geeignetem Wachpersonal sowie die polizeilichen Präventions- und Schutzmaßnahmen festlegt. Frage 1: Gibt es Wachschutz für die Bewohner des Heims? zu Frage 1: Betreiber der Gemeinschaftsunterkunft in Teltow ist der Landkreis Potsdam- Mittelmark. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hat einen Vertrag mit der Firma WSD- Teltow abgeschlossen, in welchem der Einsatz von Wachpersonal festgelegt ist. Frage 2: Wenn ja, was sind die Aufgaben des Wachschutzes? zu Frage 2: Nach dem beim Landesamt für Soziales und Versorgung eingereichten Sicherheits- konzept ist die Wachschutzfirma dafür zuständig, die Gemeinschaftsunterkunft vor Gefahren von außen und innen zu schützen. Konkret bedeutet dies, Beeinträchti- gungen der Funktion der Einrichtung sowie die Zerstörung oder die Inbesitznahme der Gemeinschaftsunterkunft durch Störerinnen oder Störer zu verhindern. Dabei soll die Nutzbarkeit und Funktionsfähigkeit des Objekts erhalten bleiben. Weiterhin sieht das Sicherheitskonzept vor, dass vor Ort rund um die Uhr Ansprechpersonen zur Verfügung stehen, die das Vertrauen der Flüchtlinge genießen, Beleidigungen, Übergriffe oder andere strafrechtlich relevante Handlungen dokumentieren, und die Flüchtlinge ermutigen und unterstützen, Strafanzeigen zu erstatten. Frage 3: Gedenkt die Landesregierung gegen mögliche Gewalttaten unter Asylbe- werbern zu unternehmen? Wenn ja, was konkret? zu Frage 3: Der Landespräventionsrat Brandenburg wird in Zusammenarbeit mit der Integrati- onsbeauftragten des Landes Brandenburg in den nächsten drei Jahren das Projekt „Leben und Arbeiten ohne Gewalt – Anti-Gewalt- und Deeskalationstrainings für Be- wohnerinnen und Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende und Flüchtlinge sowie für das Personal der Gemeinschaftsunterkünfte“ unterstützen. Im Vorfeld dieses Projektes wurde im Rahmen eines Vorprojektes zum Jahresende 2014 bereits in fast allen Gemeinschaftsunterkünften eine Befragung von Bewohne- rinnen und Bewohnern sowie dem Personal der Unterkünfte zu gewalttätigen Vor- kommnissen durchgeführt. Zusammenfassend war festzustellen: Die Gemein- schaftsunterkünfte in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Branden- burg geben in Bezug auf gewalttätige Vorkommnisse kein einheitliches Bild ab. So wie die Unterkünfte sich beispielsweise in Hinblick auf Kapazität, Lage oder Perso- nalausstattung unterscheiden, zeigt sich eine erhebliche Differenzierung der Ge- meinschaftsunterkünfte hinsichtlich der Art und vor allem der Häufung von gewalttä- tigen Vorkommnissen. Ziel des Projektes ist es, die Präventionsarbeit in den Gemeinschaftsunterkünften im Verlauf der Projektlaufzeit deutlich zu stärken, indem die Handlungskompetenz des Personals der Gemeinschaftsunterkünfte in der Entgegnung von Aggressionen ge- zielt entwickelt wird und die Fähigkeiten zur Früherkennung und bewusstem Wahr- nehmen von Situationen mit Gefährdungspotential gleichfalls entwickelt werden. Jährlich sollen auch ca. 30 Personen aus dem Kreis der Flüchtlinge und Asylsuchen- den geschult werden, mit aggressiven Situationen umzugehen, und im Alltag als „Streitschlichtende“ vermittelnd wirksam zu werden. Das Vorhaben wendet sich da- her an zwei Zielgruppen, zum einen an das Personal der Gemeinschaftsunterkünfte (einschließlich Angehörige des in den Gemeinschaftsunterkünften tätigen Wach- schutzes) und zum anderen an Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinschafts- unterkünfte. Im Zentrum des Projektes stehen Schulungen und begleitende bzw. nachbereitende kollegiale Beratungen, die jeweils Teilnehmende aus einer bestimm- ten Region zusammenführen. In den Schulungen werden Informationen vermittelt und angemessenes Verhalten trainiert. Die dabei eingesetzten Methoden zur Infor- mationsvermittlung und zum Verhaltenstraining sind entsprechend dem konkreten Lernziel und der pädagogischen Situation variabel. Bei einer erfolgreichen Absolvie- rung der geplanten Schulungen sind bei den Teilnehmenden Kompetenzentwicklun- gen zu erwarten, die einen deutlichen Beitrag leisten zur Etablierung eines positiven, am gewaltfreien Zusammenleben orientierten Werte- und Normensystems.