Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1811 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 671 des Abgeordneten Christoph Schulze der BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/1530 Wortlaut der Kleinen Anfrage 671 vom 26.05.2015 Anspruch auf Schallschutz für „Neubetroffene“ im Rahmen neuer Flugrouten Am 12.05.2015 fand in Blankenfelde-Mahlow in der Astrid-Lindgren-Schule eine Bür- gerversammlung statt, wo durch die Gemeindeverwaltung und den Umweltaus- schuss in Anwesenheit und unter Mitwirkung der Deutschen Flugsicherung, mit Ver- tretern aus Berlin und der Zentrale bei Frankfurt, erörtert wurde, wie künftig Flugrou- ten in Richtung Westabflug aussehen könnten. Vertreter der Deutschen Flugsiche- rung stellten insgesamt vier Varianten vor, darunter auch die Variante 4, die eine Nordumfliegung von Blankenfelde-Mahlow vorsieht und insgesamt die meisten Be- troffenen, nämlich 31.000 Einwohner umfasst. In diesem Zusammenhang kam von Bürgerinnen und Bürgern die Frage auf, ob dann die „Neubetroffenen“ Ansprüche auf Schallschutz hätten. Diese Frage konnte keiner beantworten. Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: 1. Sind der Landesregierung die vier Varianten der Abflüge von der Nordbahn in Richtung Westabflug bekannt? 2. Trifft es zu, dass die Variante 4 ca. 31.000Betroffene generiert? 3. Trifft es zu, dass von der Variante 3 und 4 insbesondere der Ortsteil Blanken- felde-Mahlow „Waldblick“ betroffen wäre? 4. Wie schätzt die Landesregierung ein, ist die Notwendigkeit der Ausstattung der dortigen Häuser mit Schallschutz? Gibt es bereits Berechnungen, ob Ortsteile dort dann im Tag- oder Nachtschutzgebiet liegen würden? 5. Wie viele vom Fluglärm „Neubetroffene“ im Ortsteil Mahlow-Waldblick wird es wenn die Variante 4 kommt, zukünftig geben? 6. Sind bereits Lärmberechnungen für den äquivalenten Dauerschallpegel be- rechnet worden? Wenn ja, in welcher Höhe? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sind der Landesregierung die vier Varianten der Abflüge von der Nordbahn in Rich- tung Westabflug bekannt? Zu Frage 1: Der Landesregierung sind die vier von der Deutschen Flugsicherung entwickelten Varianten für Abflugverfahren während der Nacht von der Nordbahn in Richtung Westen aus den Präsentationen der Deutschen Flugsicherung im Zuge der Sitzungen der Fluglärmkommission bekannt. Frage 2: Trifft es zu, dass die Variante 4 ca. 31.000 Betroffene generiert? Zu Frage 2: Laut Berechnungen der Deutschen Flugsicherung wohnen ca. 31.000 Personen un- terhalb eines Streifens, der sich mit einer Breite von jeweils einer Nautischen Meile (1,852 km) links und rechts entlang des Verlaufs der Variante 4 erstreckt. Eine Aus- sage über den Grad der damit möglicherweise verbundenen Belästigung durch Flug- lärm wird mit dieser Berechnung nicht getroffen. Frage 3: Trifft es zu, dass von der Variante 3 und 4 insbesondere der Ortsteil Blankenfelde- Mahlow „Waldblick“ betroffen wäre? Zu Frage 3: Gemäß den von der Deutschen Flugsicherung auf den Sitzungen der Fluglärmkom- mission gezeigten Präsentationen verlaufen die Flugwege der Varianten 2 und 4 über das Gebiet der Siedlung Mahlow-Waldblick. Frage 4: Wie schätzt die Landesregierung ein, ist die Notwendigkeit der Ausstattung der dorti- gen Häuser mit Schallschutz? Gibt es bereits Berechnungen, ob Ortsteile dort dann im Tag- oder Nachtschutzgebiet liegen würden Zu Frage 4: Da die vier Varianten für Abflugverfahren von der Nordbahn in Richtung Westen von der Deutschen Flugsicherung nur für Abflüge während der Nacht entwickelt wurden, haben sie keinen Einfluss auf die Lärmbelastung am Tag bzw. das Tagschutzgebiet. Sofern an einem Grundstück ein für die Nachtstunden (22:00 bis 06:00 Uhr) der sechs verkehrsreichsten Monate ermittelten energieäquivalenten Dauerschallpegels von 50 dB(A) außen oder sechs Lärmereignisse pro Nacht (22:00 bis 06:00 Uhr) mit einem A-bewerteten Maximalpegel von 70 dB(A) außen für jeweils eine Durch- schnittsnacht der sechs verkehrsreichsten Monate erreicht bzw. überschritten wer- den, besteht gemäß Planfeststellung für dieses Grundstück unabhängig von den ausgewiesenen Schutzgebieten ein Anspruch auf Einhaltung der Nachtschutzziele. Frage 5: Wie viele vom Fluglärm „Neubetroffene“ im Ortsteil Mahlow-Waldblick wird es wenn die Variante 4 kommt, zukünftig geben? Zu Frage 5: Ob die Festlegung eines nächtlichen Abflugverfahrens durch das Bundesaufsichts- amt für Flugsicherung entsprechend der von der Deutsche Flugsicherung entwickel- ten Variante 4 in der Siedlung Mahlow-Waldblick zu neuen Ansprüchen auf Schall- schutzvorrichtungen für Schlafräume führt, ist derzeit nicht bekannt. Frage 6: Sind bereits Lärmberechnungen für den äquivalenten Dauerschallpegel berechnet worden? Wenn ja, in welcher Höhe? Zu Frage 6: Gemäß Abschnitt A II Nr. 5.1.9 der Planfeststellung werden insbesondere bei geän- derten An- und Abflugverfahren am Flughafen die festgelegten Schutz- und Entschä- digungsgebiete neu ausgewiesen werden, wenn sich der energieäquivalente Dauer- schallpegel an der äußeren Grenze des Schutzgebiets an den Schnittpunkten mit den An- und Abflugstrecken um mehr als 2 dB(A) ändert. Darüber hinaus wird die Planfeststellungsbehörde gemäß Abschnitt A II Nr. 5.1.10 der Planfeststellung nach der erstmaligen Festlegung der Flugverfahren für den zu- künftigen Flughafen Berlin Brandenburg durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsi- cherung gemäß § 27 a LuftVO die bisher festgelegten Schutz- und Entschädigungs- gebiete auf der Grundlage der Daten des ersten vollständigen Betriebsjahres (zwei aufeinanderfolgende Flugplanperioden) nach Maßgabe der 1. FLSV insgesamt neu ausweisen, und zwar unabhängig davon, ob sich der energieäquivalente Dauer- schallpegel an der äußeren Grenze der Gebiete an den Schnittpunkten mit den An- und Abflugstrecken um mehr als 2 dB(A) ändert.