Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1814 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 661 des Abgeordneten Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/1507 Einwanderungswelle aus dem Kosovo und Albanien Wortlaut der Kleinen Anfrage 661 vom 22.05.2015: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat seine Prognose über die Asylbe- werber deutlich nach oben korrigiert. Es rechnet jetzt mit 400.000 Erstanträgen in diesem Jahr. In der PNN vom 08.05.2015 wird die Behörde mit der Warnung vor einer wahren „Migrationswelle aus Albanien“ zitiert. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) spricht von einer deutlich wachsenden Zahl von Asylantragstellern aus Alba- nien. Deutschland sei für Staatsangehörige dieser Region „Hauptzielland“. 2014 hatten albanische Staatsgehörige 7.865 Erst- und 248 Folgeanträge gestellt - zwischen 400 und 900 im Monat. In diesem Jahr seien die Zahlen dramatisch ange- stiegen, vorläufiger Höhepunkt: der März mit 6.300 albanischen Asylsuchenden. Damit kamen in einem Monat aus diesem Mittelmeerland fast so viele Flüchtlinge wie im ganzen Jahr zuvor. Über das Verteilungssystem Easy werden laut BAMF rund 20.000 asylsuchende Personen aus Albanien registriert. Auch sei mit stark anstei- genden Asylanträgen zu rechnen. Ich frage die Landesregierung: 1.) Was gedenkt die Landesregierung gegen diesen Zustrom von Nicht- Kriegsflüchtlingen zu unternehmen? 2.) Warum veranlasst die Landesregierung bei diesen Antragstellern keine beschleu- nigte Abschiebung wie in Bayern? 3.) Welche Kosten erwartet die Landesregierung durch die steigende Anzahl von Kosovaren und Albanern? 4.) Mit welchen Mitteln sollen diese bezahlt werden? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommu- nales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Länder Albanien und Kosovo bildeten im April 2015 deutschlandweit die Plätze 1 und 2 der Hauptherkunftsländer bei den Asylanträgen. Die Außenstelle des Bundes- amtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Eisenhüttenstadt bearbeitet derzeit auch Asylanträge von Albanern, nicht jedoch von Staatsangehörigen des Kosovo, es sei denn, es handelt sich um Angehörige gemischt-nationaler Familien. Frage 1: Was gedenkt die Landesregierung gegen diesen Zustrom von Nicht- Kriegsflüchtlingen zu unternehmen? zu Frage 1: Die Landesregierung Brandenburg hat mangels Zuständigkeit keine Möglichkeiten, die Einreise von Asylsuchenden aus den Balkan-Staaten Albanien und Kosovo zu steuern. Dies ist in erster Linie Angelegenheit des Bundes im Rahmen der EU und im Rahmen der bilateralen Beziehungen zu den betroffenen Staaten. Frage 2: Warum veranlasst die Landesregierung bei diesen Antragstellern keine beschleunig- te Abschiebung wie in Bayern? zu Frage 2: Die Landesregierung kann nicht bestätigen, dass in Brandenburg keine beschleunig- ten Abschiebungen durchgeführt werden. Vielmehr führt das Land z. B. beschleunig- te Rückführungen von albanischen Staatsangehörigen direkt aus der Erstaufnahme- einrichtung durch, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen, insbesondere also die vollziehbare Ausreisepflicht nach Abschluss des Asylverfahrens bereits während des Aufenthaltes in der Aufnahmeeinrichtung entsteht. Frage 3: Welche Kosten erwartet die Landesregierung durch die steigende Anzahl von Koso- varen und Albanern? zu Frage 3: Die Zahl der Asylgesuche aus dem Kosovo ist aus den vorgenannten Gründen im Land Brandenburg sehr gering. Hinsichtlich des Herkunftslandes Albanien hat das BAMF bereits festgestellt, dass die Situation auf dem Westbalkan jede Asylprognose größeren Unwägbarkeiten unterwirft. Entsprechendes gilt für etwaige Haushalts- o- der Kostenschätzungen der Länder. Auch wegen der schlechten Planbarkeit der Asylzugänge aus Albanien gehen laufende Haushaltsplanungen von einem generel- len Anstieg der Ausgaben aus, der nicht auf spezielle Zugänge einzelner Herkunfts- länder umgelegt werden kann. Frage 4: Mit welchen Mitteln sollen diese bezahlt werden? zu Frage 4: Die Finanzierung der Unterbringungs- und Versorgungsbedarfe in der Erstaufnah- meeinrichtung erfolgt aus den Haushaltsmitteln des Landes. Die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten zum Ausgleich für die nach dem Lan- desaufnahmegesetz übertragene Aufgabe der Aufnahme und vorläufigen Unterbrin- gung der im Landesaufnahmegesetz benannten Personengruppen sowie der Durch- führung des Asylbewerberleistungsgesetzes eine pauschale Kostenerstattung durch das Land. Nach der Erstattungsverordnung werden darüber hinaus notwendige Be- wachungskosten sowie Personalkosten für überregionale Beratung gesondert erstat- tet. Zudem erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte für die Schaffung neuer Kapa- zitäten eine Investitionspauschale in Höhe von 2.300,81 Euro pro Platz als gesetzli- che Leistung gemäß § 6 Absatz 2 Landesaufnahmegesetz.