Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1821 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 658 der Abgeordneten Thomas Jung und Andreas Kalbitz der AfD-Fraktion Drucksache 6/1504 Wortlaut der Kleinen Anfrage 658 vom 21.05.2015 Fehlender Lärmschutz am BER Am neuen BER-Flughafen in Schönefeld kommt das Schallschutzprogramm kaum voran. Für 11.900 Wohnungen wurden Anträge gestellt, 655 wurden bewilligt. Seit einer Woche wird vorübergehend auf der neuen BER-Südbahn geflogen. In den un- mittelbar am BER gelegenen Orten Blankenfelde-Mahlow oder Waltersdorf besteht für 14.000 Wohnungen Anspruch auf Schutz, für 11.900 Wohnungen wurden Anträge gestellt. Doch Laut Tagesspiegel vom 14.05.2015 hat „bislang (Stand 31. März) die Flughafengesellschaft erst für 655 Wohnungen Schallschutz abschließend bewilligt – und dafür das Geld ausgezahlt.“ Vor einem Monat waren es mit 565 Fällen kaum weniger. Bisher waren es nur 88 Wohnungen, für die der Flughafen den Anwohnern die Kosten für den Einbau von Schallschutzfenstern, Dämmungen und Lüftern erstat- tet hat. „Vor einem Monat war das eine einzige Wohnung weniger.“ Gros der Fälle, 567 Bewilligungen, sind ausgezahlte Entschädigungen. Die erhalten Eigentümer für Gebäude, in denen der Schutzstandard technisch nicht erreicht werden kann und die Schallschutzkosten 30 Prozent des Verkehrswertes übersteigen würden und sich der Einbau nicht lohnt. Wir fragen die Landesregierung: 1. Verzögert sich durch den schleppenden Schallschutz-Einbau die Eröffnung des Flughafens erneut? 2. Wir hier auf Kosten der Anwohner mit Geld gesundheitliche Gefährdung wissentlich in Kauf genommen? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Verzögert sich durch den schleppenden Schallschutz-Einbau die Eröffnung des Flughafens erneut? Zu Frage 1: Im Hinblick auf die Umsetzung der Auflagen zum baulichen Schallschutz durch die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) ist von entscheidender Bedeutung, ob die FBB diejenigen Anspruchsberechtigten, die rechtzeitig, d.h. mindestens ein Jahr vor der geplanten Inbetriebnahme einen Antrag auf Schallschutz gestellt haben, in die Lage versetzt hat, sich die erforderlichen Schallschutzeinrichtungen einbauen zu lassen . Dies ist dann der Fall, wenn die FBB den Anspruchsberechtigten rechtzeitig, d.h. mindestens sechs Monate vor dem beantragten Inbetriebnahmezeitpunkt, eine Anspruchsermittlung übersendet. Laut Aussage der FBB soll dies gewährleistet werden. Frage 2: Wir hier auf Kosten der Anwohner mit Geld gesundheitliche Gefährdung wissentlich in Kauf genommen? Zu Frage 2: Soweit der Fluglärm in der Umgebung des zukünftigen Verkehrsflughafens Berlin Brandenburg das gesundheitlich zumutbare Höchstmaß möglicherweise übersteigt, hat die Planfeststellungsbehörde im Sinne einer Vorsorge die Träger des Vorhabens verpflichtet, die betroffenen Grundstücke auf Antrag zu übernehmen. Dies ist ab ei- nem für die Tagstunden (06:00 bis 22:00 Uhr) der sechs verkehrsreichsten Monate ermittelten energieäquivalenten Dauerschallpegel von 70 dB(A) außen der Fall. In den übrigen Bereichen liegt eine solche Belastung nicht vor.