Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1823 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 656 des Abgeordneten Andreas Gliese der CDU-Fraktion Drucksache 6/1502 Impfungen gegen die Mareksche Krankheit in Rassegeflügelbeständen Wortlaut der Kleinen Anfrage 656 vom 22.05.2015: Die Durchführung von Impfungen gegen die Mareksche Krankheit stellt insbesondere die Rassegeflügelzüchter im Land Brandenburg vor große Herausforderungen. Ursa- che hierfür ist, dass die von der Pharmaindustrie angebotenen Abpackungen geeig- neter Impfstoffdosen zu groß und damit zu teuer für die kleinen Rassegeflügelbe- stände sind, um empfängliche Hühnerrassen gegen die Mareksche Krankheit zu imp- fen. So ist der Impfstoff in Ampullen zu 1.000 Impfstoffdosen erhältlich. Das Interesse der Impfstoffhersteller scheint hier einzig und allein auf die Wirtschaftsgeflügelbe- stände ausgerichtet zu sein, verkennt dabei jedoch, dass Impfungen in Rassegeflü- gelbeständen ebenfalls notwendig sind, um dieser virusbedingten Erkrankung vorzu- beugen. Ein weiteres Problem in der Rassegeflügelzucht stellt die Einführung einer neuen Impfstoffgeneration dar. Diese muss in flüssigem Stickstoff aufwendig trans- portiert und gelagert werden, was jedoch erst ab 20.000 Impfstoffdosen erfolgt. Zu- dem besteht ein drittes Problem darin, dass nicht alle Tierärzte in der Lage sind, die größeren Abpackungsmengen zur Anwendung in kleinen Rassegeflügelbeständen vorrätig zu halten. Letztlich sind hierdurch nicht nur die einzelnen Bestände wegen fehlender Impfungen in den ersten Lebenstagen gefährdet, sondern darüber hinaus wird auch die genetische Vielfalt eingeschränkt. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Umstellung vom alten auf den neuen, zellassoziierten Impfstoff gegen die Mareksche Krankheit zum Schutz der Ras- sengeflügelbestände in Brandenburg? 2. Welche Informationen und Kenntnisse liegen der Landesregierung über den Durchimpfungsgrad gegen die Mareksche Krankheit bei Rassegeflügel vor und nach der Impfstoffumstellung im Land Brandenburg vor? 3. Hat die Landesregierung in der Vergangenheit auf mögliche Probleme hinsicht- lich der Impfstoffumstellung sowie des mangelnden Angebots kleinerer Impfdo- senabgaben und des damit verbundenen Durchimpfungsgrades in den Rassege- flügelbeständen hingewiesen und sich gegenüber der Pharmaherstellern (z.B. über den Landestierarzt) geäußert? Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? 4. Für die Mareksche Krankheit als Tierseuche besteht in Deutschland eine Melde- pflicht. Hingegen Wirtschaftsgeflügelbestände regelmäßig gegen die Mareksche Krankheit geimpft werden, werden diese bei Rassegeflügelbeständen aufgrund der eingangs beschriebenen Probleme nur selten durchgeführt, so dass es hier immer wieder zum Auftreten der hochansteckenden Viruskrankheit kommt. Damit sind die Rassegeflügelbestände auch ein Infektionsrisiko für die Wirtschaftsge- flügelbestände. Welche Unterstützung und Maßnahmen bietet die Tierseuchen- kasse Brandenburg den Rassegeflügelzüchtern bzw. Rassegeflügelzuchtverei- nen in den Bereichen Information, Beratung & Aufklärung, Prophylaxe, Beihilfe, Beteiligung oder Entschädigung im Einzelnen an? 5. Gibt es im Land Brandenburg ein Programm zur gezielten Untersuchung von Tierverlusten in Rassegeflügelbeständen, um die Anzahl an Marekscher Krank- heit infizierter Hähne und Hennen zu erfassen? Wenn ja, wie ist dieses Pro- gramm aufgebaut? Wenn nein, warum nicht? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung die Umstellung vom alten auf den neuen, zellas- soziierten Impfstoff gegen die Mareksche Krankheit zum Schutz der Rassengeflügel- bestände in Brandenburg? zu Frage 1: Die Mareksche Krankheit ist eine Erkrankung, deren Verlauf von der Virulenz des Erregers, der genetischen Konstitution, dem Alter der Tiere und resistenzmindernden Umweltfaktoren abhängig ist. Eine Immunprophylaxe ist nur erfolgreich, wenn sie mit hygienischen Maßnahmen zur Minderung des Infektionsdruckes (Brut- und Hal- tungshygiene) kombiniert wird. Ebenso darf das Herdenmanagement trotz verfügba- rer Impfstoffe nicht vernachlässigt werden, um Infektionen und den Ausbruch der Krankheit in einem Bestand zu verhindern. Impfstoffe gegen die Mareksche Krank- heit schützen zwar gegen deren klinische Symptome, bieten jedoch keine sterile Im- munität. Virulente Stämme des Virus der Marekschen Krankheit können geimpfte Tiere infizieren, wodurch eine kontinuierliche Evolution hin zu einer höheren Virulenz ermöglicht wird und was die Entwicklung neuer Impfstoffe notwendig macht. Zellas- soziierte Impfstoffe gegen die Mareksche Krankheit reihen sich in diese Entwicklung ein und entfalten grundsätzlich eine verbesserte Schutzwirkung gegenüber den Vor- gängerimpfstoffen. Marek-Impfstoffe sind generell sehr empfindlich. Dies gilt vor allem für die zellassozi- ierten Impfstoffe. Ein sachgerechter Umgang mit diesen Impfstoffen ist Vorausset- zung für deren Schutzwirkung. Im Hinblick auf die von der pharmazeutischen Indust- rie angebotenen Abpackungsgrößen und die notwendige Lagerung der Impfstoffe unter besonderen Bedingungen ist ein koordiniertes Vorgehen der Rassegeflügelhal- ter unter Einbeziehung der praktizierenden Tierärzte bei Impfmaßnahmen erforder- lich. Frage 2: Welche Informationen und Kenntnisse liegen der Landesregierung über den Durch- impfungsgrad gegen die Mareksche Krankheit bei Rassegeflügel vor und nach der Impfstoffumstellung im Land Brandenburg vor? zu Frage 2: Die Impfung gegen die Mareksche Krankheit wird durch die Veterinärbehörden des Landes Brandenburg nicht erfasst. Insoweit liegen keine Informationen über den Durchimpfungsgrad vor. Frage 3: Hat die Landesregierung in der Vergangenheit auf mögliche Probleme hinsichtlich der Impfstoffumstellung sowie des mangelnden Angebots kleinerer Impfdosenabga- ben und des damit verbundenen Durchimpfungsgrades in den Rassegeflügelbestän- den hingewiesen und sich gegenüber der Pharmaherstellern (z.B. über den Lan- destierarzt) geäußert? Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 3: Die Impfung gegen die Mareksche Krankheit liegt in der Verantwortung des Tierhal- ters. Probleme hinsichtlich der Impfstoffumstellung sowie des mangelnden Angebots kleinerer Impfdosenabgaben wurden von den Tierhaltern bzw. deren Interessenver- tretungen bisher an die zuständige Fachabteilung des MdJEV nicht herangetragen. Darüber hinaus besteht keine rechtliche Grundlage für die Reglementierung der Pharmahersteller hinsichtlich der Gestaltung der Abpackungsgrößen. Frage 4: Für die Mareksche Krankheit als Tierseuche besteht in Deutschland eine Melde- pflicht. Hingegen Wirtschaftsgeflügelbestände regelmäßig gegen die Mareksche Krankheit geimpft werden, werden diese bei Rassegeflügelbeständen aufgrund der eingangs beschriebenen Probleme nur selten durchgeführt, so dass es hier immer wieder zum Auftreten der hochansteckenden Viruskrankheit kommt. Damit sind die Rassegeflügelbestände auch ein Infektionsrisiko für die Wirtschaftsgeflügelbestände. Welche Unterstützung und Maßnahmen bietet die Tierseuchenkasse Brandenburg den Rassegeflügelzüchtern bzw. Rassegeflügelzuchtvereinen in den Bereichen In- formation, Beratung & Aufklärung, Prophylaxe, Beihilfe, Beteiligung oder Entschädi- gung im Einzelnen an? zu Frage 4: Die Tierseuchenkasse Brandenburg bietet keine Unterstützungen und Maßnahmen bezüglich der Marekschen Krankheit an. Entschädigungen für Tierverluste werden beim Auftreten der Marekschen Krankheit nicht gewährt, da diese Krankheit nicht zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen gehört. Die Gewährung von Beihilfen und ande- ren Unterstützungen für Maßnahmen bezüglich der Marekschen Krankheit bedürfen eines Beschlusses des Beirates der Tierseuchenkasse, in dem auch Vertreter der Tierhalter Mitglieder sind. Die Mareksche Krankheit war bisher nicht Gegenstand der Tagesordnung von Beiratssitzungen. Frage 5: Gib es im Land Brandenburg ein Programm zur gezielten Untersuchung von Tierver- lusten in Rassegeflügelbeständen, um die Anzahl an Marekscher Krankheit infizierter Hähne und Hennen zu erfassen? Wenn ja, wie ist dieses Programm aufgebaut? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 5: Ein Programm zur gezielten Untersuchung von Tierverlusten auf Mareksche Krank- heit ist im Land Brandenburg nicht etabliert. Die Verantwortung für die Veranlassung von Untersuchungen auf die Mareksche Krankheit im Zusammenhang mit Tierverlus- ten liegt beim Tierhalter. In den letzten 5 Jahren wurden zwischen 1 und 7 Fälle/Jahr gemeldet, so dass von einem eng begrenzten Krankheitsgeschehen ausgegangen werden kann.