Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1834 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 646 der Abgeordneten Marie Luise von Halem der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/1468 Schulinterne Fortbildungen Wortlaut der Kleinen Anfrage 646 vom 19.05.2015: In den Haushaltsverhandlungen im Bildungsausschuss wurde vorgetragen, dass es für die Schulen im Land Brandenburg unkompliziert sei, bei den Regionalstellen des Landesschulamtes Gelder für schulinterne Fortbildungen zu beantragen und bewilligt zu bekommen. Außerdem würde dies auch von vielen Schulen wahrgenommen. Ein Defizit bei Fortbildungen, die ein ganzes Kollegium oder größere Teile eines Kollegi- ums einer Schule machen, würde nicht gesehen. Ich frage die Landesregierung: 1) Wie definiert die Landesregierung schulinterne Fortbildungen? 2) Wie viele Fortbildungsveranstaltungen, die schulintern durchgeführt wurden und bei den Regionalstellen bzw. bei den ehemaligen staatlichen Schulämtern beantragt wurden, sind seit 2009 beantragt, genehmigt und durchgeführt wor- den? (Bitte nach Jahren, Schulamtsbezirken, Beantragungen, Genehmigun- gen, Durchführungen und Kosten aufschlüsseln) 3) Welche Themen haben diese schulinternen Fortbildungsveranstaltungen? 4) Sind die Schulen bei der Auswahl von schulinternen Fortbildungen auf dem Markt frei oder gibt es dafür Vorgaben? Wenn ja, wie sehen diese aus? 5) Wie viel Geld steht den Schulen für solche schulinternen Fortbildungen bei den Regionalstellen des Landesschulamtes zur Verfügung? Wie groß war der Abfluss? (Bitte seit 2009 aufschlüsseln) 6) Ist es möglich das Schulen sich in Verbünden zusammenschließen und ge- meinsame schulinterne Fortbildungen bei den Regionalstellen des Landes- schulamtes beantragen? Wie sind dafür die Voraussetzungen und wie oft ist dies seit 2009 vorgekommen? 7) Wie positioniert sich die Landesregierung zu dem Instrument der schulinternen Fortbildungsfonds? (Bitte ausführlich) 8) Wie ist es für einzelne Lehrkräfte möglich Coaching-Angebote als individuelle Fortbildungen zu machen und diese bezahlt zu bekommen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie definiert die Landesregierung schulinterne Fortbildungen? Zu Frage 1: Schulinterne Fortbildung (SchiLF) ist ein wesentliches Element der Lehrkräftefortbil- dung, welches in der Regel inhaltlich in Verantwortung der Schule vorbereitet und durchgeführt wird. Es stellt ein zentrales Instrument der Schulentwicklung dar. Die Inhalte der SchiLF sollen die Lehrkräfte bei der Sicherung und ständigen Weiterent- wicklung ihrer berufsbezogenen Kompetenzen und somit bei der Umsetzung des Schulprogramms unterstützen. Die Schulen führen SchiLF in eigener Verantwortung selbstständig oder in individueller Abstimmung mit der regionalen Schulaufsicht durch. Bei Bedarf können sie sich dabei in verschiedener Form unterstützen lassen. Dies kann in Absprache mit den Beraterinnen und Beratern des Beratungs- und Un- terstützungssystems für Schulen und Schulämter (BUSS-Agenturen) sowohl durch Beraterinnen und Berater des BUSS als auch durch die Vermittlung von externen Experten oder durch andere geeignete Dritte erfolgen. Frage 2: Wie viele Fortbildungsveranstaltungen, die schulintern durchgeführt wurden und bei den Regionalstellen bzw. bei den ehemaligen staatlichen Schulämtern beantragt wurden, sind seit 2009 beantragt, genehmigt und durchgeführt worden? (Bitte nach Jahren, Schulamtsbezirken, Beantragungen, Genehmigungen, Durchführungen und Kosten aufschlüsseln) Zu Frage 2: Eine systematische Erfassung der SchiLF in Form der Fragestellung erfolgt nicht, dies ergibt sich u. a. aus dem zu Frage 1 beschriebenen Charakter dieser Form der Lehrkräftefortbildung. Allerdings verfügt die Landesregierung über Daten zu den SchiLF, die mit Unterstützung der BUSS-Agenturen, auch bei Vermittlung von exter- nen Experten, durchgeführt wurden. Diese werden seit 2013 im Fortbildungsnetz er- fasst. Allerdings sind diese Daten wegen der haushalterischen Zwecke nicht nach Schuljahren aufgeschlüsselt. Die für die Haushaltsjahre 2013 bis 2015 vorhandenen Daten sind nach Schulamts- bereichen ausgewertet und in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt: Tabelle 1: Mit Unterstützung der BUSS-Agenturen durchgeführte SchiLF (vor 2014 nach staatlichen Schulämtern) Quelle: Auswertung MBJS Frage 3: Welche Themen haben diese schulinternen Fortbildungsveranstaltungen? Zu Frage 3: Die von den Schulen durchgeführten SchiLF decken die gesamte Breite der Themen in Unterrichts-, Personal- und Organisationsentwicklung an den Schulen ab. In der Regel orientieren sich die Schulen bei der Themenwahl an aktuellen bildungspoliti- schen Themen, die die gesamte Schule betreffen (z. B. Umgang mit Heterogenität), oder widmen sich Schwerpunkten des eigenen Schulprogramms. Eine Auswahl häufig gewählter Themen ist als Anlage beigefügt. Frage 4: Sind die Schulen bei der Auswahl von schulinternen Fortbildungen auf dem Markt frei oder gibt es dafür Vorgaben? Wenn ja, wie sehen diese aus? Zu Frage 4: Die Schulen sollen im Rahmen der Möglichkeiten die Unterstützung erhalten, die zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung beiträgt. Für einen qualifizierten fachlichen Input und weiterführende Diskussionen sowie Beratung im Rahmen schulinterner Lehrkräftefortbildung stehen vorrangig das regionale BUSS mit der Agentur der Schulberaterinnen und Schulberater, den Beraterinnen und Beratern der Stützpunkte für Begabtenförderung sowie die Beraterinnen und Berater der Schulamtsbereich/ Regionalstelle Anzahl Kosten Anzahl Kosten Anzahl Kosten StSchABB 57 20.472,54 € LSA - Regionalstelle Brandenburg a. d. H. 135 66.538,29 € 82 9.808,61 € StSchACB 21 6.239,00 € LSA - Regionalstelle Cottbus 52 11.023,00 € 23 1.724,00 € StSchAEW 88 15.756,70 € 29 11.024,50 € StSchAFF 46 7.738,00 € LSA - Regionalstelle Frankfurt/Oder 112 34.232,79 € 51 7.785,20 € StSchAPB 1 606,00 € LSA - Regionalstelle Neuruppin 6 0,00 € 13 0,00 € StSchAWD 31 11.088,84 € 51 13.585,88 € 2013 2014 2015 Regionalen Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie, Brandenburg (RAA) zur Verfügung. Darüber hinaus kann in Absprache mit den regionalen BUSS- Agenturen und unter Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit auch externer Sachverstand hinzugezogen werden. Die Finanzierung erfolgt über die den Regionalstellen des Landesschulamts zugewiesenen Fortbildungsmittel. Frage 5: Wie viel Geld steht den Schulen für solche schulinternen Fortbildungen bei den Regionalstellen des Landesschulamtes zur Verfügung? Wie groß war der Abfluss? (Bitte seit 2009 aufschlüsseln) Frage 7: Wie positioniert sich die Landesregierung zu dem Instrument der schulinternen Fortbildungsfonds? (Bitte ausführlich) Zu den Fragen 5 und 7: Beide Fragen werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Von einer schulbezogenen Zuweisung von Finanzmitteln wurde bewusst Abstand genommen. Schulentwicklung ist ein individueller Prozess, der unterschiedliche Inhalte, in unterschiedlichen Dimensionen, an unterschiedlichen Orten, unter unterschiedlichen Rahmenbedingungen, zu unterschiedlichen Zeiten berücksichtigen muss. Nicht jede Schule benötigt daher in jedem Jahr zwingend ein Zusatzbudget, um eine qualifizierte SchiLF realisieren zu können. Die Schulen können entsprechend den Verwaltungsvorschriften über die Fortbildung der Lehrkräfte an Schulen in öffentlicher Trägerschaft (VV-Lehrkräftefortbildung) ihren diesbezüglichen Bedarf anmelden. Die regionalen BUSS-Agenturen prüfen, ob eine gemeinsame Planung von Qualifizierungsmaßnahmen mit regional benachbarten Schulen möglich ist und zusätzlich positive Synergieeffekte genutzt werden können, und realisieren die entsprechenden Anforderungen. Frage 6: Ist es möglich das Schulen sich in Verbünden zusammenschließen und gemeinsame schulinterne Fortbildungen bei den Regionalstellen des Landesschulamtes beantragen? Wie sind dafür die Voraussetzungen und wie oft ist dies seit 2009 vorgekommen? Zu Frage 6: Es ist nicht nur möglich, sondern auch ausdrücklich erwünscht, dass die Schulen sich zu Fortbildungsverbünden zusammenschließen. Das Grundprinzip des BUSS im Rahmen von Schulentwicklungsprozessen basiert auf dieser Zielstellung. Neben durch die Schulen selbst organisierten Verbünden bemühen sich auch die regionalen BUSS-Agenturen um die Organisation solcher Formen der Zusammenarbeit. Im Rahmen von stark fachlich orientierten Fortbildungen, wie dem Fortbildungsprojekt „Schulnahe Unterstützung für einen modernen Englisch-Unterricht“, beginnt diese Form der gemeinsamen Qualifizierung sich nachhaltig wirksam zu etablieren. Am jetzt abgeschlossenen Zyklus haben sich 73 Schulen mit überwiegend kompletten Fachkonferenzen beteiligt. Dieses Format soll sukzessive auf andere Fächer ausgeweitet werden. Frage 8: Wie ist es für einzelne Lehrkräfte möglich Coaching-Angebote als individuelle Fortbildungen zu machen und diese bezahlt zu bekommen? Zu Frage 8: Die Angebote von Coaching und Supervision gehören zu den Angeboten der regionalen BUSS-Agenturen und sind kostenfrei. Die entsprechenden Bedarfe werden erfasst und die Regionalstellen übergreifend bedient. Hiermit soll eine eher hinderliche Nähe von Beratung Suchenden und Coach/ Supervisor verhindert werden. Anlage zu Frage 3 Häufige Inhalte von SchiLF  Inklusion o Alle sind verschieden - weitere Schritte auf dem Weg zur inklusiven Schule o Lernschwache und lernbehinderte Kinder an der Grundschule o Souveräne und empathische Gesprächsführung an der inklusiven Schule o Heterogenität - kognitive Landkarte als pragmatische Planungshilfe o Umgang mit heterogenen Lerngruppen o Gemeinsamer Unterricht mit autistischen Schülern  Binnendifferenzierung im Unterricht, Selbstorganisation des Lernens  Differenzierung durch individuelle Lernzugänge  Weiterentwicklung der schulinternen Lehrpläne  Entwicklung eines schulgenauen Förderkonzepts  Stille und Konzentration  Schule ohne Stress  Aktivierung und Selbstregulation im Unterricht  Herausforderndes Verhalten von Schülern  Unterrichtsstörungen verstehen  Umgang mit Konflikt- und Krisensituationen  Methodentraining „Das Lernen lernen“  Wie motiviere ich Schüler richtig/besser?!  Motivations- und Stärkungstraining  Autismus-Spektrum-Störung  Leistungsbewertung auf der Grundlage von Kompetenzen  Möglichkeiten und schulische Strukturen der Begabtenförderung  Klare Kommunikation und Konfliktmanagement o Schwierige Elterngespräche o Kommunikation und Gestaltung von Beratungsprozessen mit Eltern und Kollegen o Kooperationstraining - Umgang mit schwierigen Eltern  Ausgestaltung des Ganztages  Kollegiale Unterrichtshospitation  Burnout - Ursachen und Wirkung, Vorbeugung und Methodentraining  Supervision  Mediation und Coaching  Offene Unterrichtsformen- ein Thema für jeden Unterricht o Tagesplan, Wochenplan, Werkstattarbeit, Projektarbeit o Wie bewerte ich Leistungen im offenen Unterricht?  Lesen - ein wichtiger Bereich für alle Unterrichtsfächer  Gute gesunde Schule: Lehrkräftegesundheit (Resilienzentwicklung)  Gute gesunde Schule: Resilienz Basistraining  Chancen und Gefahren Neuer Medien  Soziale Netzwerke - Hintergründe und Gefahren  Weiterentwicklung des Schulprogramms  Entwicklung eines Fortbildungskonzepts  Fachkonferenzarbeit effektiv gestalten  Evaluation des Unterrichts