Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1838 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 692 des Abgeordneten Andreas Kalbitz Fraktion der AfD Drucksache 6/1569 Wortlaut der Kleinen Anfrage 692 vom 29.05.2015: Nachfrage zur Kleinen Anfrage 483 vom 07.04.2015 - Bestätigung der Unwirk- samkeit des Landesentwicklungsplans - mögliche Auswirkungen für das Land Brandenburg Durch die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes Cottbus, Urteil vom 05.03.2015 - 4 K 374/13 hat sich für das Land Brandenburg scheinbar eine Lageänderung erge- ben. Bezüglich der von der Landesregierung gegebenen Antworten ergibt sich fol- gende Nachfrage: 1. Wie lauten die Antworten der Landesregierung aus heutiger Sicht auf die in der Kleinen Anfrage gestellten Fragen? 2. Sind mit der Unwirksamkeit und ihren Folgewirkungen auch etwaige Verände- rungssperren, wie beispielsweise die Veränderungssperre zu Beginn des Bebau- ungsplanverfahrens der Stadt Beelitz (Ende 2014 in Kraft gesetzt), betroffen? Wenn ja, welche Folgen hat dies? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Lan- desplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie lauten die Antworten der Landesregierung aus heutiger Sicht auf die in der Klei- nen Anfrage gestellten Fragen? Frage 2: Sind mit der Unwirksamkeit und ihren Folgewirkungen auch etwaige Veränderungs- sperren, wie beispielsweise die Veränderungssperre zu Beginn des Bebauungsplan- verfahrens der Stadt Beelitz (Ende 2014 in Kraft gesetzt), betroffen? Wenn ja, welche Folgen hat dies? zu Fragen 1 und 2: Inzwischen wurde der LEP B-B rückwirkend wieder in Kraft gesetzt (GVBl. II Nr. 24), so dass der Zeitraum der Geltung der Vorgängerplanungen beendet und die ur- sprüngliche Rechtslage wieder hergestellt ist.