Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1845 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 669 des Abgeordneten Christoph Schulze BVB/FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/1528 Wortlaut der Kleinen Anfrage 669 vom 26.05.2015 Flughafen SXF als „Abflughafen“ für ausländische Gäste des Champions Lea- gue-Finales Wie bekannt, findet das Europa Champions League-Endspiel am 06.06.2015 in Ber- lin statt. In diesem Zusammenhang wird im Rahmen der Beteiligung der spanischen und italienischen Vereine mit Tausenden, wenn nicht sogar Zehntausenden auslän- dischen Besuchern gerechnet. In diesem Zusammenhang konnte den Medien entnommen werden, dass diese Be- sucher am Ende des Champions League-Spiels noch am selben Abend mit Flugzeu- gen in die Heimat zurückfliegen. In diesem Zusammenhang wurde kolportiert, dass für bis zu hundert oder sogar mehr Flüge in den Abend- bzw. Nachtstunden von den Berliner Flughäfen notwendig sind. In diesem Zusammenhang wurde dann weiterhin geschlussfolgert, dass dafür insbe- sondere der Flughafen Schönefeld genutzt werden soll, und dass in diesem Zusam- menhang das Nachtflugverbot temporär für dieses Ereignis aufgehoben wird. Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: 1. Trifft es zu, dass für die Abreise der Gäste zum Champions League-Spiel der Flughafen Schönefeld als Abflughafen genutzt werden soll? 2. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung vor bzw. womit rechnet sie im Hinblick auf die durchzuführenden Abflüge? 3. Ist damit zu rechnen, dass das Nachtflugverbot von 23:30 bis 05:30 Uhr des- wegen aufgehoben werden muss? Wenn ja, in welchem Umfang? 4. Sind dazu bereits Anträge gestellt oder Genehmigungen erteilt worden? Wer erteilt diese Genehmigungen? Auf welcher Rechtsgrundlage? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Trifft es zu, dass für die Abreise der Gäste zum Champions League-Spiel der Flug- hafen Schönefeld als Abflughafen genutzt werden soll? Zu Frage 1: Eine Vielzahl der Besucher des Finalspiels reiste über den Verkehrsflughafen BerlinSchönefeld ab. Frage 2: Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung vor bzw. womit rechnet sie im Hin- blick auf die durchzuführenden Abflüge? Zu Frage 2: Es wurde mit einem Fanaufkommen der Finalmannschaften von bis zu 40.000 Per- sonen gerechnet, die im Anschluss an das Finalspiel per Flugzeug in ihre Herkunfts- länder zurückreisen. Frage 3: Ist damit zu rechnen, dass das Nachtflugverbot von 23:30 bis 05:30 Uhr deswegen aufgehoben werden muss? Wenn ja, in welchem Umfang? Zu Frage 3: Die bestehende Genehmigung für den Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld vom 27.03.2012 in der aktuellen Fassung mit den darin enthaltenen Einschränkungen zum Flugbetrieb zur Nachtzeit wurde nicht geändert oder aufgehoben. Die Genehmi- gung für den Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld enthält Ausnahmetatbestände, von denen für die Flugbewegungen in der Zeit von 23:30 Uhr bis 5:30 Uhr zur Abrei- se der angereisten Fußballfans Gebrauch gemacht wurde. Frage 4: Sind dazu bereits Anträge gestellt oder Genehmigungen erteilt worden? Wer erteilt diese Genehmigungen? Auf welcher Rechtsgrundlage? Zu Frage 4: In der Zeit vom 6.6.2015, 23:30 Uhr bis 7.6.2015, 5:30 Uhr fanden am Verkehrsflug- hafen Berlin-Schönefeld insgesamt 65 Flugbewegungen im Zusammenhang mit der Abreise von Fußballfans statt. Für diese Flugbewegungen hat die Gemeinsame Obe- re Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg (LuBB) Ausnahmegenehmigungen auf der Grundlage von § 25 Abs. 1 Nr. 3 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in Verbindung mit Ab- schnitt XI Nr. 11 der Genehmigung für den Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld er- teilt.