Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1846 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 673 des Abgeordneten Christoph Schulze BVB/FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/1532 Zukunft der Geschwister-Scholl-Gesamtschule Dabendorf Wortlaut der Kleinen Anfrage 673 vom 26.05.2015: Wie allseits bekannt, gibt es im Land Brandenburg ca. 21 Gesamtschulen und eine der Größten davon ist die Gesamtschule in Dabendorf mit ca. 900 Schülerinnen und Schülern. Die Schule platzt seit Jahren aus allen Nähten und aufgrund der begrenzten Erreichbarkeit von anderen Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe (GOST), ist die Gesamtschule Dabendorf sehr gefragt, weil dort Schülerinnen und Schüler das Abitur erwerben können, die den Weg über das Gymnasium nicht gehen können oder wollen oder die insbesondere das 13jährige Abitur bevorzugen. Aus diesem Grund wurde in den vergangenen Jahren immer wieder die Zügigkeit der Schule aufgestockt und mittlerweile ist eine Situation entstanden, dass die Schule weit über die Grenzen ihrer räumlichen und personellen Kapazität ausgelastet ist. Nichtsdestotrotz ist der Zustrom von Schülerinnen und Schülern zur Schule ungebrochen. Die Schule ist beliebt und die Schule schafft auch gute Ergebnisse im Rahmen der Abschlussprüfung der 10. und der 13. Klasse. Schülerinnen und Schülern aus der Region können dort die entsprechenden Abschlüsse für ihre Zukunftsplanung erwerben. Weil die Schule aus allen Nähten platzt, und weil dies seit Jahren eigentlich ein unhaltbarer Zustand ist, bemüht sich die Stadt Zossen darum, einen neuen Schulkomplex zu bauen, um den Schülerinnen und Schülern angemessene Lern- und Arbeitsbedingungen zu geben, aber auch den Lehrerinnen und Lehrern, die ja letztendlich unter der Raumsituation auch zu leiden haben und ihrem Lehrauftrag nicht in der Form nachgehen können, wie es eigentlich wünschenswert und eigentlich vorgesehen ist. Aus diesem Grund hat die Stadt Zossen eine Planung in Auftrag gegeben. Aufgrund des immer weiter zu verzeichnenden Schülerzustroms und der Erweiterung des Schulprojektes um soziale Einrichtungen und der daraus resultierenden Notwendigkeiten ist daraus ein Großprojekt geworden, was sich deutlich über die ursprünglich prognostizierten 18 Mio. Investitionsvolumen hinaus, finanziell entwickelt hat. Die Stadt Zossen hat mit der Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung die entsprechenden Finanzmittel in die Haushaltspläne 2014/2015 eingestellt, aber aufgrund von Auseinandersetzungen zwischen der Stadt Zossen im Landkreis Teltow-Fläming wurde der Haushalt 2014 nicht genehmigt und auch der Haushalt 2015 ist durch die Kommunalaufsicht unterbunden. Somit entsteht die Situation, dass trotz eigentlich baufertiger Unterlagen immer noch nicht mit dem Schulneubau begonnen werden kann und die Perspektive der Gesamtschule unsicher ist. Mittlerweile machen sich Befürchtungen breit und es werden Gerüchte laut, dass die Schülerinnen und Schüler möglicherweise auf andere Schulen aufgeteilt werden sollen , und dass Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern, befürchten, dass sie ihren Abschluss nicht an der Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe (GOST) in Dabendorf machen können, oder dass es zu räumlichen und zeitlichen Verlegungen von Schulklassen in andere Objekte kommt. Dies würde natürlich die Lernatmosphäre und den Lernerfolg nachhaltig negativ beeinträchtigen. Aus diesem Grunde war auch eine Demonstration und Kundgebung der Schülerinnen und Schüler, von Lehrern und Eltern geplant, zu der auch Kreis- und Landespolitiker eingeladen worden sind. Unabhängig davon geht die Sache nicht vorwärts. Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler und wie viel Zügigkeit hatte die Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe von den Klassen 7 bis 13 im Jahr 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und jetzt im Schuljahr 2014/2015? Bitte Tabelle im Anhang. 2. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer und wie viel Zügigkeit hatte die Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe von den Klassen 7 bis 13 im Jahr 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und jetzt im Schuljahr 2014/2015? Bitte Tabelle im Anhang. 3. Welche Probleme sieht die staatliche Schulaufsicht bei der Durchführung des Schulunterrichts in der Gesamtschule Dabendorf? 4. Ist der Landesregierung und der staatlichen Schulaufsicht die Problematik der räumlichen und personellen Begrenztheit des Gesamtschulstandortes bekannt ? Wie positionieren sich das Ministerium und das Staatliche Schulamt dazu? 5. Ist der Landesregierung bekannt, dass die Stadt Zossen einen Schulneubau plant und wie stellt sich die Landesregierung dazu? 6. Trägt sich die Landesregierung mit Überlegungen, den Schulneubau in Dabendorf mit Fördermitteln zu unterstützen? Wenn Ja, in welcher Höhe? Wenn Nein, weshalb nicht? Ist der Stadt Zossen geraten worden, Fördermittel beim Land Brandenburg zu beantragen? Wenn Ja, um welche Fördermittel handelt es sich oder gibt es überhaupt keine Fördermittel für einen Schulneubau? Wenn Ja, warum gibt es diesen nicht? Wenn Nein, welche Fördermitteltöpfe gibt es für den Schulneubau? 7. Ist der Landesregierung die Problematik um die Auseinandersetzung bezüglich des Haushalts und der Freigabe der Investitionsmittel zwischen der Stadt Zossen und Teltow-Fläming bekannt? 8. Wenn das bekannt ist, wie hat sich das Land Brandenburg als für die Bildungspolitik verantwortliche Institution in diese Frage eingeschaltet? Wenn Ja, wenn sich das Land Brandenburg eingeschaltet hat, wann und mit welchen Mitteln und mit welchen Intentionen? Wenn Nein, warum hat sich die Landesregierung in diesen öffentlich, landesweit bekannten Streit nicht eingeschaltet ? Hält die Landesregierung es für nicht wichtig, sich dort einzuschalten? Wenn Ja, warum hält die Landesregierung es für nicht wichtig, für fast tausend Schülerinnen und Schüler geeignete Räumlichkeiten für ihr Lernen zu schaffen ? 9. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um kurzfristig eine Lösung des Schulstreits zwischen der Stadt Zossen und dem Landkreis Teltow-Fläming herbeizuführen? Oder gedenkt die Landesregierung sich in diese Frage nicht einzumischen und weiter außen vorzustehen? 10. Welchen Anspruch hat die Bildungspolitik des Landes Brandenburg im Rahmen des Schulstandort Bildungsstreits in Dabendorf im Rahmen der Gesamtschule zur Herstellung von vertretbaren Schul- und Lernverhältnissen für Schülerinnen und Lehrer? 11. Wie sind aktuell die Schulklassen von der 7. bis zur 13. Klasse in der Gesamtschule Dabendorf untergebracht? Ist das Raumprogramm für die entsprechenden Schulklassen und die entsprechende Zügigkeit ausreichend? 12. Ist geplant oder beabsichtigt, Schulklassen auf andere Schulstandorte aufzuteilen , weil die Raumsituation der Gesamtschule Dabendorf die weitere Beschulung im Rahmen des bevorstehenden Lehrplans und der entsprechenden Arbeitsstättenverordnung nicht zulässt? Wenn solche Dinge geplant sind, was konkret ist geplant? Wenn solche Dinge nicht geplant sind, dann bitte auch eine klare Aussage, dass es keine derartigen Absichten oder Überlegungen gibt. Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Schülerinnen und Schüler und wie viel Zügigkeit hatte die Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe von den Klassen 7 bis 13 im Jahr 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und jetzt im Schuljahr 2014/2015? Bitte Tabelle im Anhang. Zu Frage 1: Tabelle 1: Zahl der Schülerinnen und Schüler sowie Klassen (1) nach Schuljahr und Jahrgangsstufe, nur Geschwister-Scholl-Gesamtschule Zossen/OT Dabendorf Jahrga ngsstufe Schuljahr 2007/20 08 2008/20 09 2009/20 10 2010/20 11 2011/20 12 2012/20 13 2013/20 14 2014/20 15 Schü ler K l. Schü ler K l. Schü ler K l. Schü ler K l. Schü ler K l. Schü ler K l. Schü ler K l. Schü ler K l. 7 124 5 137 5 161 6 145 5 140 5 138 5 148 5 119 5 8 159 6 129 5 142 5 164 6 141 5 140 5 136 5 140 5 9 138 5 158 6 127 5 135 5 166 6 145 5 141 5 137 5 10 138 6 133 5 166 6 136 5 144 5 163 6 145 5 143 5 11 71 45 66 101 76 108 123 129 12 93 82 52 68 94 66 96 102 13 52 88 69 49 65 91 63 69 Insges amt 775 2 2 772 2 1 783 2 2 798 2 1 826 2 1 851 2 1 852 2 0 839 2 0 (1) In den Jahrgangsstufen 11 bis 13 findet der Unterricht in Kursen statt. Deshalb erfolgt keine Angabe von Klassen. Quelle: Schuldatenerhebung des MBJS Frage 2: Wie viele Lehrerinnen und Lehrer und wie viel Zügigkeit hatte die Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe von den Klassen 7 bis 13 im Jahr 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und jetzt im Schuljahr 2014/2015? Bitte Tabelle im Anhang. Zu Frage 2: Tabelle 2: Zahl der Lehrkräfte nach Schuljahren, nur Geschwister-SchollGesamtschule Zossen/OT Dabendorf Schuljahr Lehrkräfte 2007/2008 70 2008/2009 68 2009/2010 66 2010/2011 64 2011/2012 68 2012/2013 66 2013/2014 68 2014/2015 69 Quelle: Schuldatenerhebung des MBJS Frage 3: Welche Probleme sieht die staatliche Schulaufsicht bei der Durchführung des Schulunterrichts in der Gesamtschule Dabendorf? Frage 4: Ist der Landesregierung und der staatlichen Schulaufsicht die Problematik der räumlichen und personellen Begrenztheit des Gesamtschulstandortes bekannt? Wie positionieren sich das Ministerium und das Staatliche Schulamt dazu? Frage 11: Wie sind aktuell die Schulklassen von der 7. bis zur 13. Klasse in der Gesamtschule Dabendorf untergebracht? Ist das Raumprogramm für die entsprechenden Schulklassen und die entsprechende Zügigkeit ausreichend? Zu den Fragen 3, 4 und 11: Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3, 4 und 11 gemeinsam beantwortet . Die Anzahl der Klassen bzw. Kurse an der Geschwister-Scholl-Gesamtschule ist seit dem Schuljahr 2005/2006 stabil: Sie beträgt seitdem bis zu 35 Klassen/Kurse. Die Grundsituation, wie sie sich aktuell darstellt, besteht also schon seit einigen Jahren an der Gesamtschule. Die räumlichen Besonderheiten am Schulstandort sind der zuständigen Schulaufsicht und dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bekannt. Die im Folgenden beschriebenen Besonderheiten sind in der schulorganisatorischen Planung zu berücksichtigen . Unter diesen Voraussetzungen kann der Unterricht regulär erfolgen. Der Schulstandort der Geschwister-Scholl-Gesamtschule verfügt über insgesamt 44 Unterrichtsräume. Davon handelt es sich bei 27 Räumen um allgemeine Unterrichtsräume , von denen 25 über eine Platzkapazität von 30 Sitzplätzen verfügen. Die Raumgröße beträgt bei elf Räumen je 62,4m² und bei weiteren elf Räumen je 55,6m². Weitere drei Räume umfassen je 49,7m². Zwei Räume sind kleiner und verfügen bei einer Größe von 37,4m² über 26 Plätze und bei einer Größe von 23,8m² über 16 Plätze. Darüber hinaus stehen am Schulstandort 17 Fachräume für den Unterricht zur Verfügung. Die Schule verfügt zudem über eine Zwei-Felder-Sporthalle. Ein Unterrichtsraum im Container-Gebäude wird von der Grundschule Dabendorf genutzt. Demzufolge ist die Durchführung des Unterrichts an der Geschwister-SchollGesamtschule Dabendorf durch bestimmte Eckpunkte definiert. In der schulorganisatorischen Planung für die Erstellung des Stundenplans ist zu berücksichtigen, dass maximal 42 Kurse (bzw. Klassen) parallel im Unterricht geplant werden können. Hierbei handelt es sich um die durch die räumliche Situation definierte Obergrenze, um die Unterrichtsorganisation realisieren zu können. Dies führt teilweise an zwei Tagen in der Woche dazu, dass die Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe II Freiblöcke haben, da der Unterricht in den hinteren Unterrichtsblöcken stattfindet. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II, die von Freiblöcken betroffen sind, haben in dieser Zeit die Möglichkeit, einen Schülerarbeitsraum und das Foyer der Schule als Aufenthalts- und Arbeitsort zu nutzen. Freiblöcke in der schulorganisatorischen Planung der Sekundarstufe II sind nicht ungewöhnlich. In der Unterrichtsorganisation des Sportunterrichts ist zu berücksichtigen, dass in der Sekundarstufe II der Sportunterricht in der Regel parallel ab dem 3. Unterrichtsblock erteilt wird. Der Unterricht sowohl in der Sekundarstufe I als auch in der Sekundarstufe II erfolgt regulär. Von einer personellen Begrenztheit bezüglich des Lehrpersonals an der Geschwister -Scholl-Gesamtschule in Dabendorf kann nicht gesprochen werden. Aktuell unterrichten 70 Lehrkräfte an der Schule. Die Schule verfügt laut Stundenzuweisung über eine Gesamtzuweisung von 1722,5 Stunden im Schuljahr 2015/2016. Die Personalplanung für das nächste Schuljahr sieht neben der Entfristung zweier bisher befristet angestellter Lehrkräfte auch die Umsetzung bzw. Versetzung von Lehrkräften innerhalb des Bundeslandes und deutschlandweit vor. Zudem sind sechs Ausschreibungen für offene Fachbedarfe vorgesehen, für die es aktuell mehr Bewerberinnen und Bewerber gibt als laut Planung benötigt werden. Es ist daher davon auszugehen, dass die personelle Ausstattung des Schulstandortes zum Schuljahresbeginn regulär erfolgt. Frage 5: Ist der Landesregierung bekannt, dass die Stadt Zossen einen Schulneubau plant und wie stellt sich die Landesregierung dazu? Zu Frage 5: Ja, der Landesregierung ist bekannt, dass die Stadt Zossen als Schulträger der Geschwister -Scholl-Gesamtschule in Dabendorf einen Schulneubau plant. § 99 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) legt die Zuständigkeit des Schulträgers für die Schulanlagen sowie Gebäude und Einrichtungen der Schule fest. Die Landesregierung darf im Rahmen der Kommunalaufsicht nur dann eingreifen , wenn Rechte verletzt werden. Demnach ist es Aufgabe des jeweiligen Schulträgers , für notwendige Räumlichkeiten für den Schulbetrieb zu sorgen. Die Brandenburgische Landesverfassung (Art. 97) und das Grundgesetz (Art. 28 Abs. 2) regeln zudem das Recht der Gemeinden und Gemeindeverbände auf kommunale Selbstverwaltung . Frage 6: Trägt sich die Landesregierung mit Überlegungen, den Schulneubau in Dabendorf mit Fördermitteln zu unterstützen? Wenn Ja, in welcher Höhe? Wenn Nein, weshalb nicht? Ist der Stadt Zossen geraten worden, Fördermittel beim Land Brandenburg zu beantragen ? Wenn Ja, um welche Fördermittel handelt es sich oder gibt es überhaupt keine Fördermittel für einen Schulneubau? Wenn Ja, warum gibt es diesen nicht? Wenn Nein, welche Fördermitteltöpfe gibt es für den Schulneubau? Zu Frage 6: Die Bedeutung des Schulbaus ist der Landesregierung bekannt, wie es auch im Koalitionsvertrag zum Ausdruck kommt. Die Ausgestaltung des im Koalitionsvertrag angekündigten Investitionsprogramms zur Förderung der kommunalen Bildungsinfrastruktur befindet sich noch in der Abstimmung innerhalb der Landesregierung. Die Schulträger werden in geeigneter Form über die Ausgestaltung des Förderprogramms informiert. Gegenwärtig stehen finanzielle Mittel des Landes Brandenburg zur Förderung des Baus und der Sanierung von Schulen nicht zur Verfügung. Frage 7: Ist der Landesregierung die Problematik um die Auseinandersetzung bezüglich des Haushalts und der Freigabe der Investitionsmittel zwischen der Stadt Zossen und Teltow-Fläming bekannt? Zu Frage 7: Die Thematik ist der Landesregierung bekannt. Frage 8: Wenn das bekannt ist, wie hat sich das Land Brandenburg als für die Bildungspolitik verantwortliche Institution in diese Frage eingeschaltet? Wenn Ja, wenn sich das Land Brandenburg eingeschaltet hat, wann und mit welchen Mitteln und mit welchen Intentionen? Wenn Nein, warum hat sich die Landesregierung in diesen öffentlich, landesweit bekannten Streit nicht eingeschaltet? Hält die Landesregierung es für nicht wichtig, sich dort einzuschalten? Wenn Ja, warum hält die Landesregierung es für nicht wichtig, für fast tausend Schülerinnen und Schüler geeignete Räumlichkeiten für ihr Lernen zu schaffen? Zu Frage 8: Die Versorgung von Schülerinnen und Schülern mit adäquaten schulischen Räumlichkeiten ist eine wichtige Voraussetzung für angemessene Möglichkeiten des Lernens und Lehrens in der Schule. Die Zuständigkeit für die entsprechenden Räumlichkeiten liegt entsprechend den in der Antwort auf Frage 5 genannten gesetzlichen Regelungen des Brandenburgischen Schulgesetzes beim jeweiligen Schulträger, im Falle der Geschwister-Scholl-Gesamtschule bei der Stadt Zossen. Die Auseinandersetzung in Bezug auf den Haushalt und die Freigabe von Investitionsmitteln stellen sich als eine kommunalaufsichtliche Angelegenheit dar, die gemäß § 110 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) im Falle der Stadt Zossen in der Zuständigkeit der Landrätin des Landkreises TeltowFläming als untere Kommunalaufsichtsbehörde liegt. Im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten, d. h. vor allem unter Wahrung des Rechtes auf kommunale Selbstverwaltung , war die Landesregierung, vertreten durch das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) in seiner Funktion als obere Kommunalaufsichtsbehörde, an den bisherigen Vorgängen beratend beteiligt. Am 8. August 2014 wurde das MIK durch die Landrätin des Landkreises Teltow-Fläming als untere Kommunalaufsichtsbehörde über die Probleme im Zusammenhang mit der Genehmigung des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen in der Haushaltssatzung der Stadt Zossen für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 unterrichtet und um Beratung durch die oberste Kommunalaufsichtsbehörde gebeten. In einem Gespräch zwischen Vertretern der unteren und der oberen Kommunalaufsichtsbehörde sowie der Kämmerin der Stadt Zossen wurden die haushaltsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen einer Kreditaufnahme am 8. September 2014 detailliert erörtert. Zum Fortgang des Verfahrens wurde die Landesregierung durch die Landrätin regelmäßig unterrichtet, zuletzt am 24. April 2015 darüber, dass die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Zossen am 18. März 2015 beschlossene Haushaltssatzung 2015 kommunalaufsichtlich nicht genehmigungsfähig ist. Darüber hinaus ist die Landesregierung durch die Einleitung eines EUPilotverfahrens gegen Deutschland eingebunden. Die Vergabe von Planungsleistungen für den Schulneubau in Zossen-Dabendorf ohne europaweite Ausschreibung und damit das Vorliegen eines möglichen Verstoßes gegen die Richtlinie 2004/18/EG bzw. 2014/24/EU führten am 23. Februar 2015 zur Einleitung eines EUPilotverfahrens gegen Deutschland durch die Europäische Kommission. Bei einem EU-Pilotverfahren handelt es sich zunächst um ein informelles Verfahren zwischen der Europäischen Kommission und einem Mitgliedsstaat. Das Ziel ist die frühzeitige Klärung und ggf. Ausräumung des Verdachts von möglichen EU-Rechtsverstößen, um die Einleitung eines formellen EU-Vertragsverletzungsverfahrens zu vermeiden. Ein EU-Vertragsverletzungsverfahren kann bei Nichtbeseitigung eines Verstoßes gegen Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag zur Folge haben, dass durch den Europäischen Gerichtshof gegen den Mitgliedsstaat ein Zwangsgeld oder ein Pauschalbetrag in empfindlicher Höhe festgesetzt wird. Das EU-Pilotverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Frage 9: Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um kurzfristig eine Lösung des Schulstreits zwischen der Stadt Zossen und dem Landkreis Teltow-Fläming herbeizuführen ? Oder gedenkt die Landesregierung sich in diese Frage nicht einzumischen und weiter außen vorzustehen? Frage 10: Welchen Anspruch hat die Bildungspolitik des Landes Brandenburg im Rahmen des Schulstandort Bildungsstreits in Dabendorf im Rahmen der Gesamtschule zur Herstellung von vertretbaren Schul- und Lernverhältnissen für Schülerinnen und Lehrer? Zu den Fragen 9 und 10: Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 9 und 10 gemeinsam beantwortet . Entsprechend den Regelungen in der Brandenburgischen Landesverfassung (Art. 97) und im Grundgesetz (Art. 28 Abs. 2) zur kommunalen Selbstverwaltung sowie im Brandenburgischen Schulgesetz (§ 99, § 108 Abs. 4, § 110 Abs. 1) bestehen keine Möglichkeiten, kommunalaufsichtlich in die Auseinandersetzung bezüglich des Haushalts und des Schulbaus einzugreifen, solange keine gesetzlichen Regelungen verletzt werden. Frage 12: Ist geplant oder beabsichtigt, Schulklassen auf andere Schulstandorte aufzuteilen, weil die Raumsituation der Gesamtschule Dabendorf die weitere Beschulung im Rahmen des bevorstehenden Lehrplans und der entsprechenden Arbeitsstättenverordnung nicht zulässt? Wenn solche Dinge geplant sind, was konkret ist geplant? Wenn solche Dinge nicht geplant sind, dann bitte auch eine klare Aussage, dass es keine derartigen Absichten oder Überlegungen gibt. Zu Frage 12: In der gegenwärtigen Situation ist nicht geplant, Schulklassen auf andere Schulstandorte aufzuteilen. Eine grundlegende Änderung der Rahmenbedingungen wird eine Neubewertung der Situation notwendig machen.