Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1881 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 699 der Abgeordneten Sven Schröder und Andreas Kalbitz der AfD-Fraktion Drucksache 6/1584 Untersuchung zur Luftschadstoffbelastung des BER Wortlaut der Kleinen Anfrage 699 vom 01.06.2015 : Im Entwurf des Haushaltsplans für 2015/2016 ist im Einzelplan 10 auf Seite 114 Titel 537 10 FZ 332 in den Erläuterungen Punkt 17 jeweils 50.000 EURO für 2015 und 2016 zur Untersuchung der Luftschadstoffbelastung im Umfeld des BER vorgesehen. Wir fragen die Landesregierung: 1. War in vorherigen Haushalten (seit 2010) eine Summe für Luftschadstoffbelastungsuntersuchungen vorgesehen? Wenn ja, wie hoch waren diese? Wenn nein, warum nicht? 2. Hinsichtlich des kurzfristig abgesagten Eröffnungstermins 2011: Wurde zur Erfassung des Ist-Zustandes eine solche Untersuchung zum damaligen Zeitpunkt bereits durchgeführt? Wenn ja, durch wen und welche Messergebnisse gab es? Wenn nein, warum nicht? Wie hoch waren die Kosten des Gutachtens? 3. Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird die Luftschadstoffbelastung durchgeführt ? 4. Wann beginnen die für 2015 geplanten Untersuchungen? 5. Welches Unternehmen oder welche Behörden wurden beauftragt? 6. Welche Schadstoffe werden untersucht? 7. Was beinhalten diese Untersuchungen und in welchem Umfang? 8. Wo befinden sich die Messpunkte (genauer Standort) zur Messung der Luft- schadstoffbelastung? 9. Wann werden die Ergebnisse der Untersuchungen vorgelegt? 10. Wie hoch sind die Kosten des Gutachtens genau? 11. Wie erfolgt die finanzielle Aufteilung dieser Kosten unter den drei Gesellschaftern (Brandenburg, Berlin, Bund)? Sollte die alleinige finanzielle Last bei Brandenburg liegen: Warum? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Mit der Einrichtung einer Luftgütemessstation in Blankenfelde-Mahlow hat das Lan- desamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) im Mai 2010 den Hotspot im zu erwartenden Maximaleinflussbereich des BER-Flughafens in das lan- desweite Luftgütemessnetz aufgenommen. Anhand der erhobenen Messdaten wird die Luftschadstoffbelastung der Bevölkerung im Umfeld des Flughafens beurteilt. Die Luftschadstoffbelastung durch den eigentlichen Flugbetrieb am Flughafen Berlin- Schönefeld wird durch eine Messstation direkt auf dem Betriebsgelände durch den Flughafenbetreiber erfasst. Diese Messverpflichtung des Flughafenbetreibers ergibt sich aus den Festlegungen zum Planfeststellungsbeschluss vom 13. August 2004. An beiden Messstationen wird ein gleiches Messprogramm entsprechend den Anfor- derungen der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung umgesetzt. Frage 1: War in vorherigen Haushalten (seit 2010) eine Summe für Luftschadstoffbelastungsuntersuchungen vorgesehen? Wenn ja, wie hoch waren diese? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 1: Seit 2011 sind im Haushalt des Umweltressorts für Untersuchungen der Luftschad- stoffbelastung im Umfeld des BER jährlich Mittel in Höhe von 50.000 € eingestellt. Frage 2: Hinsichtlich des kurzfristig abgesagten Eröffnungstermins 2011: Wurde zur Erfassung des Ist-Zustandes eine solche Untersuchung zum damaligen Zeitpunkt bereits durchgeführt? Wenn ja, durch wen und welche Messergebnisse gab es? Wenn nein, warum nicht? Wie hoch waren die Kosten des Gutachtens? Frage 3: Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird die Luftschadstoffbelastung durchgeführt? Zu Fragen 2 und 3: Die Einrichtung der Luftgütemessstation in Blankenfelde-Mahlow am Standort Schulstraße 1 erfolgte auf der Grundlage des § 44 Bundesimmissionsschutzgesetz. Seit dem Kalenderjahr 2011 liegen vollständige Jahreswerte für die Luftschadstoffkomponenten der 39. BImSchV vor. Die Messstation ist Bestandteil des landesweiten Messnetzes zur Überwachung der Luftqualität und wird aus Haushaltsmitteln des LUGV finanziert. Die Ergebnisse sind online und tagesaktuell auf der Internetseite des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) ab- rufbar. Auswertungen der Messergebnisse im Umfeld des Flughafens werden im Internet sowie in den jährlichen Luftqualitätsberichten veröffentlicht. Frage 4: Wann beginnen die für 2015 geplanten Untersuchungen? Frage 5: Welches Unternehmen oder welche Behörden wurden beauftragt? Frage 6: Welche Schadstoffe werden untersucht? Frage 7: Was beinhalten diese Untersuchungen und in welchem Umfang? Frage 8: Wo befinden sich die Messpunkte (genauer Standort) zur Messung der Luftschad- stoffbelastung? Frage 9: Wann werden die Ergebnisse der Untersuchungen vorgelegt? Frage 10: Wie hoch sind die Kosten des Gutachtens genau? Frage 11: Wie erfolgt die finanzielle Aufteilung dieser Kosten unter den drei Gesellschaftern (Brandenburg, Berlin, Bund)? Sollte die alleinige finanzielle Last bei Brandenburg liegen: Warum? Zu den Fragen 4 bis 11: Für den Fall, dass die regelmäßig erhobenen Luftgütedaten Hinweise auf eine mögli- che Gefährdung für die Gesundheit der Menschen oder der Umwelt durch den be- stehenden Flugbetrieb geben, sind vertiefende Analysen, anlassbezogene Mess- kampagnen und Bewertungen erforderlich. Bisher war es nicht erforderlich, diese weitergehenden Untersuchungen zu beauftragen. Damit erübrigen sich Aussagen zu Auftragnehmern, Kosten und deren Verteilung zwischen den Gesellschaftern des BER.