Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1883 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 686 des Abgeordneten Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/1563 Keine zusätzlichen Flüchtlinge aus Berlin? Wortlaut der Kleinen Anfrage 686 vom 29.05.2015: Der Brandenburger Ministerpräsident Dietmar Woidke lehnte rundherum die Bitte des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, Michael Müller, ab, einen Teil der Flüchtlin- ge, die nach Berlin kommen, auf Brandenburger Flächen unterzubringen. „Wir können Berlin derzeit nicht helfen.“ Dies sei rechtlich „momentan unmöglich“, da dem die Regelung des Bundes entgegenstehe, die Flüchtlinge nach dem Königstei- ner Schlüssel auf die Länder zu verteilen. Brandenburg habe „mit dem Zuwachs an Flüchtlingen genauso zu kämpfen wie Berlin.“ Den Landkreisen gingen genauso die geeigneten Unterbringungsmöglichkeiten aus. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie kann die Landesregierung angesichts steigender Flüchtlingszahlen in diesem Jahr ihren Verpflichtungen dem Bund gegenüber nachkommen, wenn angeblich jetzt schon dem Land die Unterbringungsmöglichkeiten auszugehen drohen? 2. Wie verbindlich ist die Absage MP Woidkes an den Regierenden Bürgermeister Müller und ist sie zeitlich begrenzt? 3. Mit wie vielen Flüchtlingen rechnet Brandenburg in diesem Jahr? 4. Wie viele Flüchtlinge kann Brandenburg in diesem Jahr noch aufnehmen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommu- nales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie kann die Landesregierung angesichts steigender Flüchtlingszahlen in diesem Jahr ihren Verpflichtungen dem Bund gegenüber nachkommen, wenn angeblich jetzt schon dem Land die Unterbringungsmöglichkeiten auszugehen drohen? zu Frage 1: Brandenburg ist bundesrechtlich verpflichtet, nach dem Königsteiner Schlüssel 3,08092 Prozent aller in Deutschland eintreffenden Asylsuchenden im Jahr 2015 aufzunehmen. Nach der neuesten Prognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 7. Mai 2015 werden das rund 13.500 Personen sein. Diese Men- schen unterzubringen bedeutet für Land und Kommunen eine Herausforderung. Das Land wird deshalb die reguläre Kapazität der in seiner Zuständigkeit liegenden Erst- aufnahmeeinrichtung ausbauen und für den Ausnahmefall auch Notunterkünfte vor- bereiten. Die zur nachfolgenden Unterbringung der Asylsuchenden verpflichteten Landkreise und kreisfreien Städte passen ebenfalls fortlaufend ihre Unterbringungskapazitäten den steigenden Zugängen an. Frage 2: Wie verbindlich ist die Absage MP Woidkes an den Regierenden Bürgermeister Mül- ler und ist sie zeitlich begrenzt? zu Frage 2: Für die Unterbringung von Asylsuchenden außerhalb der jeweiligen Landesgrenze der zur Aufnahme verpflichteten Länder fehlt derzeit die gesetzliche Grundlage. Die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hat mit Be- schluss vom 26. März 2015 die Bundesregierung aufgefordert, „unverzüglich Geset- zesentwürfe zur Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Unterbrin- gung von Flüchtlingen auch außerhalb der jeweiligen Landesgrenzen der zur Auf- nahme verpflichteten Länder auf Basis von Vereinbarungen (…) vorzulegen.“ Unabhängig davon stellt der starke Anstieg von Asylsuchenden Brandenburg genau- so wie Berlin und alle anderen Bundesländer vor erhebliche Herausforderungen. Vor dem Hintergrund der Probleme von Landkreisen und Kommunen, geeignete Unter- bringungsmöglichkeiten in ausreichender Zahl zu finden, hat Ministerpräsident Woidke am 24. Mai 2015 in einem Interview mit der Morgenpost erklärt: „Wir können Berlin derzeit nicht helfen.“ Frage 3: Mit wie vielen Flüchtlingen rechnet Brandenburg in diesem Jahr? zu Frage 3: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 4: Wie viele Flüchtlinge kann Brandenburg in diesem Jahr noch aufnehmen? zu Frage 4: Das Land Brandenburg und seine Landkreise und kreisfreien Städte werden den ihnen gemeinsam obliegenden Aufgaben der Aufnahme, Unterbringung und Betreu- ung aller aufzunehmenden Flüchtlinge uneingeschränkt nachkommen.