Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1884 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 681 der Abgeordneten Anja Heinrich der CDU-Fraktion Drucksache 6/1558 Kunst am Bau Wortlaut der Kleinen Anfrage 681 vom 29.05.2015: „Sowohl der Bund als auch die Länder haben sich verpflichtet, bei Bauprojekten bei denen die Öffentliche Hand als Bauherr auftritt einen gewissen Anteil der Bauwerks- kosten für Kunstwerke zur Verfügung zu stellen. Inzwischen hat sich Kunst am Bau als integrales Element der Baukultur in Deutsch- land etabliert und auch zahlreiche private Bauherren, insbesondere bei Verwaltungs- oder Geschäftsbauten, so beeinflusst, dass diese ebenfalls einen Anteil der Bau- werkskosten für Kunst am Bau reservieren. Laut DS 4/7665 gelten im Land Brandenburg dabei, wie beim Bund und den anderen Ländern die „Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zu- ständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen - RBBau“. Im Leitfaden Kunst am Bau werden dabei bei Bauwerken mit üblichen Technisie- rungsgeraden folgende Anteile für die Kunst am Bau als angemessen angesehen: - bei Bauwerkskosten über 100 Mio. Euro ein Anteil von 0,5%; - bei Bauwerkskosten von 20 bis 100 Mio. Euro ein Anteil von 1%; - bei Bauwerkskosten unter 20 Mio. Euro ein Anteil von 1,5%. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung bekannt, im Rahmen welcher Bauprojekte des Landes Brandenburg Kunst am Bau verwirklicht wurde? (Bitte einzeln aufschlüsseln unter Angabe des Ortes, des Bauprojekts, des Kunstwerks und den jeweils für Kunst am Bau investierten Kosten, absolut und prozentual.) 2. Führt das Land Brandenburg eine Inventarliste über Kunst am Bau, die durch Landesmittel ermöglicht wurde? Wenn ja, bitte anhängen. 3. Sind der Landesregierung Kommunen in Brandenburg bekannt, die ähnlich wie beispielsweise Dresden, eine Verpflichtung zur Kunst am Bau auch auf kommuna- ler Ebene eingeführt haben? Wenn ja, welche? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist der Landesregierung bekannt, im Rahmen welcher Bauprojekte des Landes Brandenburg Kunst am Bau verwirklicht wurde? (Bitte einzeln aufschlüsseln unter Angabe des Ortes, des Bauprojekts, des Kunstwerks und den jeweils für Kunst am Bau investierten Kosten, absolut und prozentual.) zu Frage 1: Den zuständigen Ministerien ist bekannt, dass im Rahmen von Bauvorhaben des Landes Brandenburg Kunst am Bau verwirklicht wird, soweit Zweck und Bedeutung der Baumaßnahmen dieses rechtfertigen. Derzeit liegt keine vollständige Aufschlüs- selung über den Bestand der Kunst am Bau hinsichtlich Standort, Bauvorhaben, Kunstwerk und Kosten vor. Frage 2: Führt das Land Brandenburg eine Inventarliste über Kunst am Bau, die durch Lan- desmittel ermöglicht wurde? Wenn ja, bitte anhängen. zu Frage 2: Das Land Brandendburg verfügt nicht über eine vollständige Inventarliste über Kunst am Bau. Der BLB arbeitet zurzeit sukzessiv an der Vervollständigung einer bauvor- habenbezogenen Inventarliste über im Brandenburg realisierter Kunst am Bau. Die Inventarliste enthält folgende Datenstruktur: - Laufende Inventarnummer, - Bauvorhaben in dessen Zusammenhang das Kunstwerk entstanden ist, - das Kunstwerk mit Name (sofern vorhanden) und einer kurzen Beschreibung, - die Künstlerin oder der Künstler bzw. die Künstlergruppe, - das Entstehungsjahr - der Nutzer der Liegenschaft - der Ort der Aufstellung - die Kosten der Errichtung einschließlich Honorar, absolut und prozentual. Dies wird dies jedoch noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Frage 3: Sind der Landesregierung Kommunen in Brandenburg bekannt, die ähnlich wie bei- spielsweise Dresden, eine Verpflichtung zur Kunst am Bau auch auf kommunaler Ebene eingeführt haben? Wenn ja, welche? usw. zu Frage 3: Zum Sachstand Kunst am Bau bei kommunalen Bauten können keine Angaben ge- macht werden. Wegen des Rechtes der Kommunen auf Selbstverwaltung gibt es hier keine Landesregelung. Es obliegt den Kommunen, hierzu Entscheidungen zu treffen. Diese werden weder vom MdF noch vom MWFK erfasst. Dem MWFK sind zudem keine Kommunen bekannt, die eine Verpflichtung oder verbindliche Leitlinie einge- führt haben, zeitgenössische Kunst bei kommunalen Bauvorhaben zu berücksichti- gen.