Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1885 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 642 des Abgeordneten des Abgeordneten Sven Schröder der AfD-Fraktion Drucksache 6/1455 Antibiotikaeinsatz bei der Nutztierhaltung in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 642 vom 15.05.2015: Seit dem 1. April 2014 müssen Halter von Nutztieren angeben, wie oft sie Antibiotika einsetzen. Dies regelt die Novellierung des Arzneimittelgesetzes (AMG) zum Schutz des Verbrauchers vor Antibiotikaresistenzen. Das AMG ermöglicht also den zustän- digen Behörden der Länder, ihren Überwachungsaufgaben noch besser nachzu- kommen. Daher frage ich die Landesregierung: 1.) Wie hoch ist der Gesamtverbrauch an Antibiotika (in kg und l) in den Betrieben geordnet nach Landkreisen? 2.) Wie viele Betriebe (geordnet nach Landkreisen) haben keine Angaben ge- macht und warum? 3.) Wie hoch war, aufgeschlüsselt nach Masttierart und Betrieb, der Antibiotika- verbrauch? 4.) Welche Antibiotika wurden verwendet? 5.) Wie hoch war die durchschnittliche Therapiehäufigkeit pro Betrieb und Mast- tierart in den einzelnen Landkreisen? 6.) Welche Erkrankungen waren ursächlich für den Einsatz der Antibiotika? Bitte die Häufigkeit der Ursache nach Betrieb und Landkreisen auflisten. 7.) Wie groß ist die Anzahl der Betriebe, die die Kennzahl 1 und die Kennzahl 2 überschritten haben (aufgelistet nach Masttierart und Landkreisen)? 8.) Welche weiterführenden Maßnahmen wurden bei Überschreitung der Kenn- zahlen eingeleitet? 9.) In welchen Fällen (geordnet nach Landkreis und Betrieb) wurde ein Resistenz- test durchgeführt? Was ergab diese Prüfung (Bitte Einzelfall darlegen)? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist der Gesamtverbrauch an Antibiotika (in kg und l) in den Betrieben geordnet nach Landkreisen? zu Frage 1: Zur Beantwortung der Frage wurden die Landkreise und kreisfreien Städte als zuständige Behörden im Sinne des Arzneimittelgesetzes (AMG) um Auskunft gebeten. Dort lagen für das zweite Halbjahr 2014 Daten über die Antibiotika- Anwendungen gemäß den Vorschriften der am 01. April 2014 in Kraft getretenen 16. AMG-Novelle vor. Danach wird neben Angaben zur Häufigkeit und Dauer von Antibiotika-Anwendungen auch die bei der einzelnen Anwendung eingesetzte Antibiotika-Menge von den Tierhaltern an die Behörden gemäß § 58b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AMG mitgeteilt. Die Mitteilungspflicht der Tierhalter galt erstmalig für das zweite Kalenderhalbjahr 2014. Die auf diese Weise erhobenen Daten beschränken sich auf Antibiotika, die bei zur Mast gehaltenen Rindern, Schweinen, Hühnern oder Puten angewendet wurden, und auf Betriebe, die im zweiten Halbjahr 2014 durchschnittlich mehr als 20 Mastkälber, 20 Mastrinder, 250 Mastferkel, 250 Mastschweine, 10000 Masthühner bzw. 1000 Mastputen gehalten haben. Mangels Rechtsgrundlage erfolgte keine behördliche Erfassung des Antibiotika-Einsatzes bei anderen als den genannten Tier- und Nutzungsarten und in Betrieben mit weniger als den erwähnten Tierzahlen. Ein Teil der durch die Tierhalter mitgeteilten und von den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellten Werte erwies sich als nicht plausibel, was zu einer Verfälschung der Gesamtverbrauchs an Antibiotika in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten führt. Gegenwärtig wird mit den Überwachungsbehörden an der Fehlersuche gearbeitet und die weitere Begleitung der Tierhalter bei der Erfassung der Daten abgestimmt, um sinnvolle und aussagekräftige Daten zum Antibiotikaeinsatz in Brandenburg zu erhalten. Vor diesem Hintergrund wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt von absoluten Mengenangaben zum Antibiotikaverbrauch abgesehen. Es ist davon auszugehen, dass die fehlerhaften Mengenangaben auf der mangelnden Erfahrung der Tierhalter mit der erstmalig durchgeführten Datenmitteilung beruht. Im Laufe der nächsten Erfassungshalbjahre ist mit einer steigenden Datenqualität zu rechnen. Frage 2: Wie viele Betriebe (geordnet nach Landkreisen) haben keine Angaben gemacht und warum? zu Frage 2: § 58b AMG verpflichtet den Tierhalter zu Mitteilungen an die Behörde über die Antibiotikaanwendungen und die gehaltenen Tiere für jede Behandlung. Dies bedeutet, dass ein Tierhalter keine Mitteilungen machen muss, wenn in einem Halbjahr keine Antibiotikaanwendungen erfolgten. Der Tierhalter muss weder mitteilen, dass keine Antibiotika in seinem Betrieb angewendet wurden, noch muss er Angaben zu den gehaltenen Tieren machen. Auch eine Begründung gegenüber der Behörde, warum keine Mitteilungen erfolgten, ist nicht erforderlich. Folglich können die Überwachungsbehörden nur mittels Vor-Ort-Kontrollen überprüfen, ob ein Tierhalter berechtigterweise keine Mitteilungen gemacht hat. Die folgende Übersicht nennt die Anzahl der Betriebe, die weder Angaben zu Antibiotikaanwendungen noch zu den gehaltenen Tieren gemacht haben. Landkreis / kreisfreie Stadt Anzahl der Betriebe, die keine Angaben gemacht haben Barnim 5 Brandenburg an der Havel 1 Cottbus 1 Dahme-Spree 8 Elbe-Elster 8 Frankfurt/Oder 2 Havelland 13 Märkisch-Oderland 7 Oberhavel 18 Oberspreewald-Lausitz 1 Oder-Spree 24 Ostprignitz-Ruppin 27 Potsdam - Potsdam-Mittelmark 19 Prignitz 42 Spree-Neiße 19 Teltow-Fläming 8 Uckermark 12 Frage 3: Wie hoch war, aufgeschlüsselt nach Masttierart und Betrieb, der Antibiotikaverbrauch? zu Frage 3: Hinsichtlich der erbetenen Angaben zum Antibiotikaverbrauch wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 4: Welche Antibiotika wurden verwendet? zu Frage 4: Der Tierhalter hat für jede Behandlung die Bezeichnung des angewendeten Antibiotikums mitzuteilen. Die folgende Auflistung nennt die von den Tierhaltern für das zweite Halbjahr 2014 mitgeteilten und der Landesregierung vorliegenden Bezeichnungen. Aciphen 1000 mg/g Klato prim-Pulver, 600 mg+120 mg/g Aciphen Kompaktat Lanflox 100 mg/ml Lösung Advocid 180mg/ml Lanflox 100 mg/ml Lösung zum Eingeben über das Trinkwasser für Hühner und Puten Advocid 2,5% Lincobel S Aivlosin 42,5 mg/g Arzneimittelvormischung zur Herstellung von Fütterungsarzneimitteln für Schweine Lincobel S, 226,8 mg/ml Aivlosin 625 mg/g Lincomycin-Spectinomycin Pulver Aivlosin 625 mg/g Granulat zum Eingeben über das Trinkwasser für Schweine Lincospectin Lösung, 50 mg + 100 mg/ml Albiotic Pulver 400mg/g Lincospectin Pulver Amoxanil 1000 W Lincospectin TOP 22 g/kg + 22 g/kg Amoxanil 1000 W, 1000 g/kg Marbiflox 100 mg/ml Amoxanil 200 F, 200 mg/g Marbiflox 100 mg/ml Injektionslösung Amoxicillin 15% Marbocyl 10% Amoxicillin 15% WDT Marbocyl 2 % Amoxicillin C20 KS Marbosol 100 mg/ml Injektionslösung für Rinder und Schweine Amoxicillin Trihydrat 11,5% Marbox Amoxicillin-Trihydrat 100 Pulver (KLAT) Marfloquin 100 mg/ml Injektionslösung Amoxicillin-Trihydrat 100% Medox L.A. 200mg/ml Ampicillin-Trihydrat 100, 1000 mg/g Methoxasol-T 20/100 mg/ml Ampicillin-W, 100 mg/g Methoxasol-T 20/100 mg/ml Lösung Ampiciph Micotil 300 Ampiciph 1000mg/g Naxcel 100 mg/ml Animedazon Spray Naxcel 100 mg/ml Injektionssuspension für Schweine Animedazon Spray, 2,45 % w/w NAXCEL 200 mg/ml Injektionssuspension für Rinder animedica Enteroxid N Neomycinsulfat 100 %, 1000 mg/g aniMedica Enteroxid N 25 g/kg Neomycinsulfat Pulver (Bela) Animedistin 12% N Norfenicol 300 mg/ml Injektionslösung für Rinder und Schweine Animedistin 12% N, 120 g/kg Norotyl LA Antastmon Norotyl LA 150mg/ml Antastmon Pulver Nuflor 300 mg/ml Injektionslösung für Rinder und Schafe Apramycin Doser aniMedica Nuflor Lösung zur Injektion Aulicin Amoxi LA Nuflor Minidose 450 mg/ml Aulicin Amoxi LA 150 mg/ml Nuflor Schwein Aviapen Octacillin Aviapen 250 mg/g Octacillin 800 mg/g Baxyl LA Octacillin Pulver Baxyl LA 200 mg/ml Odimar 100 mg/ml Injektionslösung für Rinder und Schweine Baytril - Das Original - 10% Injektionslösung Oxy L.A. 200 mg/ml Baytril - Das Original 10 % Oxy-Sleecol 200 LA Baytril - Das Original 5% - Injektionslösung Oxytetracyclin-HCl 40% AMV Baytril 0,5% Penicillin-Dihydrostreptomycin Suspension 45 Mega ad us. vet. Baytril 1nject - 100 mg/ml Injektionslösung für Schweine Pharmasin 100% w/w Granulat Baytril 1nject 100 mg/ml Pharmasin 100% w/w Granulat zum Eingeben über das Trinkwasser für Schweine, Hühner, Puten und Kälber Baytril 1nject 100 mg/ml Injektionslösung für Rinder und Schweine Phenoxypen (R) WSP Baytril 2,5% Phenoxypen WSP Baytril 5% Powdox 500 mg/g Pulver Belacol 100% Kompaktat Powdox 500 mg/g Pulver zum Eingeben über das Trinkwasser für Schweine, Hühner und Puten Belacol 12% Pulver Powerflox 100 mg/ml Belacol 12% Pulver, 120 mg/g Powerflox 100 mg/ml Injektionslösung für Rinder und Schweine Belacol 24% Liquid Powerflox 50 mg/ml Injektionslösung für Rinder, Schweine, Hunde und Katzen Beladox 500 mg/g Pulver zum Eingeben über das Trinkwasser für Schweine, Hühner und Puten Powerflox 50mg/ml Betamox Injection Procain-Penicillin G 3 Mio.Euterinjektor Betamox Injection 150mg/1 ml Procain-Penicillin Susp. Boflox PROCAIN-PENICILLIN-G ad us.vet. Borgal Lösung 24 % Procain-Penicillin-G Injektor aniMedica Ceffect 25 mg/ml Procapen CEFFECT 25 mg/ml Injektionssuspension für Rinder und Schweine Procapen 300 mg/ml Cefokel 50 mg/ml Procillin 30% Ceftiosan Pulmodox CEVAXEL 50 mg/ml Pulmodox 500 mg/g CEVAXEL-RTU Pulmodox 500 mg/g Granulat Cevaxel-RTU 50 mg/ml Pulmodox 57,7 mg/g Chlortetracyclin C100 KS Pulmotil G 100, 100 g/kg Chlortetracyclin-HCl 200mg/g aniMedica Pyanosid Pulver Chlortetracyclinhydrochlorid Readycef 50 mg/ml Chlortetracyclinhydrochlorid 1000 mg/g (aniMedica) Readycef 50mg/ml Injektionssuspension für Schweine und Rinder Chlortetracyclinhydrochlorid 1000 mg/g (aniMedica) RESFLOR, 300/16,5 mg/ml Chlortetracyclinhydrochlorid 1000 mg/g (aniMedica) Riketron N, 200 mg/ml + 40 mg/ml Chlortetracyclinhydrochlorid 1000 mg/g (KLAT / Bela) ROXACIN 100 mg/ml Cobactan 2,5 % Selectan 300 mg/ml, Injektionslösung Cobactan 2,5 % w/v Shotaflor 300 mg/ml Injektionslösung für Rinder Cobactan LA 7.5% w/v Injektionssuspension für Rinder Soludox 500 mg/g Pulver Colfen 300 mg/ml Injektionslösung für Rinder und Schweine Soludox 500 mg/g Pulver zum Eingeben über das Trinkwasser Colipur Soludox 500 mg/g Pulver zum Eingeben über das Trinkwasser für Puten Colipur Pulver Soludox 500 mg/g Pulver zum Eingeben über das Trinkwasser für Schweine Colistin-Injektionslösung SPECTAM Colistinsulfat 100 Strepdipen, wässrig Colistinsulfat 100% aniMedica Strepdipen, wässrig, 136,98 mg/ml + 83,33 mg/ml Colistinsulfat 100% aniMedica, 1000 mg/g Streptocombin R Colistinsulfat 100, 1000 mg/g Pulver Sulfaclozin-Na 60% Pulver Colistinsulfat-Klat 100 1000 mg/g Sulfadimidin 50% AMV aniMedica Colivet Inj. 2% Colistinsulfat, 20 mg/ml Sulfadimidin-Na 100% Pulver (aniMedica) CTC-HCL 10% Pulver Sulphix Cuxacyclin 20% LA Suramox 1000 mg/g Cyclo Spray 2,45% w/w Suramox 1000 mg/g Pulver zum Eingeben über das Trinkwasser für Hühner, Enten und Puten Denagard 10% AMV Synulox RTU Denagard 10% oral Synutrim 72% Pulver Denagard 45 % oral Tamox Pulver 100% Denagard 45% Granulat Tamox Pulver 100%, 1000 mg/g Denagard pro inj Terramycin LA 200 mg/ml Denagard pro inj. 100 mg/ml Terramycin Uterusschaumtabletten Doxycycline Calier 500 mg/g Terramycin/LA DOXYCYCLINE CALIER 500 mg/g Pulver zum Eingeben über das Trinkwasser für Huhn, Pute und Schwein Tetracyclin-HCL 100% aniMedica Draxxin 100 mg/ml Tetracyclin-HCl 100% aniMedica 1000 g/ kg Draxxin 100 mg/ml Injektionslösung für Rinder Tetracyclin-HCl 25% AMV aniMedica Draxxin 100 mg/ml Injektionslösung für Rinder und Schweine Tetracyclinhydrochlorid Draxxin 25 mg/ml Tetracyclinhydrochlorid 25% Duphacycline LA Tetracyclinhydrochlorid, 1000 mg/g Pulver Duphacycline LA 200 mg Tiamulin 20% P aniMedica Duphamox Trimetho-Diazin aniMedica Duphamox LA Trimetho-Diazin aniMedica 625 mg/g + 125 mg/g Duphamox LA 150 mg/ml Trimetho-Diazin Na AMV aniMedica Enroflox 100 mg/ml Trimetotat oral Suspension 48%, 80+400 mg/ml Enroflox 100 mg/ml Trimetox 240 Enrofloxacin 10% WDT Trioxin Kompaktat Enrofloxacin 10% WDT, Injektionslösung Truleva Flow Enrofloxacin 5% WDT Tylan 200 Enrofloxacin 5% WDT, Injektionslösung Tylan 200, 200 mg/ml Enro-K 10 % Tylan G 25% Enro-Sleecol Tylan Soluble Enro-Sleecol 100 mg/ml Tylan soluble 1000 g Pulver Enro-Sleecol 100 mg/ml Injektionslösung Tylan soluble 1000g Enro-Sleecol 100 mg/ml, Lösung zum Eingeben Tylosel-200 Enro-Sleecol 50 mg/ml Tylosin 20 H Enro-Sleecol 50 mg/ml Injektionslösung Tylosin 20 H 216 mg/ml, Injektionslösung Enrostar 10% Tylosin inj. forte Enrotron 100 mg/ml Tylosintartrat 100% Enrotron 50 Tylosintartrat 100% Pulver Enroxal 100 mg/ml Lösung Tylo-Suscit 100% Kompaktat Enroxal 100mg/ml Injektionslösung für Rinder und Schweine Ubiflox 100 mg/ml Injektionslösung Enteroxid N AMV aniMedica UNISOL 100 mg/ml Enteroxid N AMV aniMedica 25 mg/g Unisol 100 mg/ml Lösung (Hühner und Puten) Excenel Flow Unisol 100mg/ml Lösung zum Eingeben über das Trinkwasser für Hühner und Puten Excenel Flow 50 mg/ml Ursocyclin 10% pro inj. Fenflor 300 mg/ml Ursocyclin 10% pro inj. 100 mg/ml Florgane 300 mg/ml Injektionssuspension für Rinder und Schweine Ursocyclin 20% Pulver Florkem Ursocyclin-Pulver 20% Florkem 300 mg/ml Ursofloxacin 10% Floxibac 100 mg/ml Ursofloxacin 5% Forcyl Ursomutin 12,5 % wässrige Lösung Gentamicin 50 Ursomutin 25 % Granulat Genta-Sulfat 81 Veracin RS Hefro trim Vetrimoxin L.A. 150 mg/ml Hostamox LA Vetriproc 30% Hostamox LA 150 mg/ml Injektionssupension Veyxyl LA 20% Kefloril 300 mg/ml ZACTRAN 150 mg/ml Klato lan feed ZUPREVO 180 mg/ml Injektionslösung für Rinder Klato lan feed, 1000mg/g Frage 5: Wie hoch war die durchschnittliche Therapiehäufigkeit pro Betrieb und Masttierart in den einzelnen Landkreisen? zu Frage 5: In der halbjährlichen betrieblichen Therapiehäufigkeit werden alle Antibiotikaanwendungen bei einer bestimmten Tier- und Nutzungsart eines Betriebes pro Halbjahr in einem Wert zusammengefasst. Der Mittelwert dieses einen Wertes entspricht der Therapiehäufigkeit. Er führt nicht zu einer neuen Information oder Bewertung. Die Berechnung eines Mittelwerts aus den Therapiehäufigkeiten für verschiedene Tierarten eines Betriebes ist nicht sinnvoll, da das AMG ausdrücklich die getrennte Berechnung der Therapiehäufigkeit je nach Tier- und Nutzungsart vorschreibt. Dadurch sollen alle z. B. Masthühner haltenden Betriebe untereinander verglichen werden. Ein Vergleich mit anderen Tierarten, z. B. Mastkälbern, führt zu keinem fachlich verwertbaren Ergebnis. Frage 6: Welche Erkrankungen waren ursächlich für den Einsatz der Antibiotika? Bitte die Häufigkeit der Ursache nach Betrieb und Landkreisen auflisten. zu Frage 6: Die erbetenen Angaben liegen der Landesregierung nicht vor. Informationen zu den Erkrankungsursachen und zum Umfang der durchgeführten Diagnostik sind nur dem Tierhalter und dem behandelnden Tierarzt bekannt. Angaben dieser Art sind für die Berechnung einer Therapiehäufigkeit nicht erforderlich und müssen folglich den Behörden nicht mitgeteilt werden. Auch die übrigen arzneimittelrechtlichen Vorschriften machen eine systematische Erfassung von Krankheitsursachen und diagnostischen Maßnahmen durch die Überwachungs-behörden nicht erforderlich. Frage 7: Wie groß ist die Anzahl der Betriebe, die die Kennzahl 1 und die Kennzahl 2 überschritten haben (aufgelistet nach Masttierart und Landkreisen)? zu Frage 7: Im Folgenden wird die Anzahl der Betriebe aufgelistet, deren Therapiehäufigkeit über der Kennzahl 1 und unter der Kennzahl 2 liegt bzw. deren Therapiehäufigkeit die Kennzahl 2 überschreitet. Landkreis / kreisfreie Stadt Therapiehäufigkeit über der Kennzahl 1 und unter der Kennzahl 2 Therapiehäufigkeit über Kennzahl 2 Barnim Mastkälber bis 8 Monate 1 Mastrinder ab 8 Monate 2 Mastferkel bis 30 kg 1 4 Mastschweine über 30 kg 1 3 Brandenburg a. d. Havel Mastkälber bis 8 Monate 1 Mastrinder ab 8 Monate 1 Dahme-Spree Mastkälber bis 8 3 1 Monate Mastrinder ab 8 Monate 5 Mastferkel bis 30 kg Mastschweine über 30 kg 2 Elbe-Elster Mastkälber bis 8 Monate 13 8 Mastrinder ab 8 Monate 11 Mastferkel bis 30 kg 3 5 Mastschweine über 30 kg 3 7 Masthühner 1 Havelland Mastkälber bis 8 Monate 2 Mastrinder ab 8 Monate 1 Mastferkel bis 30 kg 1 Märkisch-Oderland Mastkälber bis 8 Monate 2 Mastrinder ab 8 Monate 1 Mastferkel bis 30 kg 1 4 Mastschweine über 30 kg 4 5 Masthühner 2 2 Mastputen 1 4 Oberhavel Mastkälber bis 8 Monate 1 4 Mastrinder ab 8 Monate 2 Mastferkel bis 30 kg 2 1 Mastschweine über 30 kg Masthühner 1 Oberspreewald- Lausitz Mastkälber bis 8 Monate 2 1 Mastrinder ab 8 Monate 2 Mastferkel bis 30 kg 2 2 Mastschweine über 30 kg 2 2 Masthühner 1 Mastputen 1 Ostprignitz-Ruppin Mastkälber bis 8 Monate 1 Mastferkel bis 30 kg 1 Mastschweine über 30 kg 1 1 Masthühner 2 Mastputen 1 Potsdam-Mittelmark Mastkälber bis 8 Monate 3 3 Mastrinder ab 8 Monate 2 4 Mastferkel bis 30 kg 1 1 Mastschweine über 30 kg 2 1 Prignitz Mastkälber bis 8 Monate 4 3 Mastrinder ab 8 Monate 7 Mastferkel bis 30 kg 2 6 Mastschweine über 30 kg 3 3 Mastputen 2 5 Spree-Neiße Mastkälber bis 8 Monate 3 Mastrinder ab 8 Monate 2 Mastschweine über 30 kg 3 Teltow-Fläming Mastkälber bis 8 Monate 3 1 Mastrinder ab 8 Monate 3 Mastferkel bis 30 kg 3 5 Mastschweine über 30 kg 2 3 Masthühner 1 Uckermark Mastkälber bis 8 Monate 1 Mastferkel bis 30 kg 6 3 Mastschweine über 30 kg 6 5 Masthühner 1 Mastputen 2 Frage 8: Welche weiterführenden Maßnahmen wurden bei Überschreitung der Kennzahlen eingeleitet? zu Frage 8: Die Frage wird so verstanden, dass Maßnahmen des Tierhalters gemeint sind. Der Tierhalter ist gemäß § 58d AMG bei Überschreitung der Kennzahlen nach § 58c Abs. 4 AMG verpflichtet ist, Maßnahmen zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes festzulegen und durchzuführen. Nur bei Überschreiten der Kennzahl 2 sind diese Maßnahmen in einem schriftlichen Plan zu dokumentieren. Dazu haben die Tierhalter bis spätestens 31. Juli 2015 Gelegenheit. Erst nach diesem Zeitpunkt kann von einem Tierhalter die Umsetzung von Maßnahmen verlangt werden. Frage 9: In welchen Fällen (geordnet nach Landkreis und Betrieb) wurde ein Resistenztest durchgeführt? Was ergab diese Prüfung (Bitte Einzelfall darlegen)? zu Frage 9: Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.