Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1888 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 674 der Abgeordneten Andreas Gliese und Rainer Genilke der CDU-Fraktion Drucksache 6/1533 Wortlaut der Kleinen Anfrage 674 vom 26.05.2015: Aktueller Planungsstand bei der Ortsumgehung Neuzelle/Eisenhüttenstadt Seit nunmehr deutlich über zehn Jahren warten die Bürgerinnen und Bürger in Neu- zelle und Eisenhüttenstadt auf die Fertigstellung der Ortsumgehung der B 112. Die Ortsumgehung würde den Durchgangsverkehr und die damit einhergehende Belas- tung für die Anwohner vor Ort erheblich reduzieren. Neben der intensiven Lärmbelas- tung sind insbesondere Fußgänger und Radfahrer, darunter viele Schülerinnen und Schüler, durch das hohe Verkehrsaufkommen gefährdet. Darüber hinaus würde die wirtschaftliche und touristische Entwicklung der Region von dieser Ortsumgehung profitieren. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie ist der derzeitige Stand der Planungen für die Ortsumgehung Neuzelle /Eisenhüttenstadt? Wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen? 2. Welche Planungs-, Prüfungs- und Genehmigungsverfahren wurden bei die- sem Projekt in welchem Zeitraum von welchen Stellen mit welchem Ergebnis durchgeführt? 3. Welche Daten liegend anhand von Verkehrszählungen der letzten zehn Jahre für diesen Abschnitt der B 112 vor? (Sollten für genau diesen Abschnitt keine Daten verfügbar sein, bitte den nächstgelegenen Abschnitt benennen und stattdessen verwenden.) Bitte aufschlüsseln nach: - Kfz-Verkehr - Schwerverkehr - Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke der Kraftfahrzeuge - Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke des Schwerverkehrs - Schwerverkehrsanteil 4. Wurden in diesem Abschnitt der B 112 Messungen der Feinstaubkonzentration in der Luft vorgenommen? Falls ja, mit welchem Ergebnis? 5. Haben in diesem Bereich in den vergangenen fünf Jahren Verkehrskontrollen oder Geschwindigkeitsüberwachungen der Polizei stattgefunden? Falls ja, wie viele und welche Verstöße wurden festgestellt? 6. Welche Kosten sind für Planung, Prüfung und Bauausführung der Ortsumgehung veranschlagt beziehungsweise bereits angefallen? Wie setzen sich diese Kosten zusammen (bitte erläutern) und wer trägt diese Kosten? 7. Welche Gutachten oder Gutachteraufträge mit Bezug zu diesem Projekt sind der Landesregierung bekannt (bitte gegebenenfalls den Inhalt des Gutachtens beziehungsweise des Gutachterauftrags kurz erläutern)? 8. Sind der Landesregierung Klageverfahren bekannt, welche Bezug zu diesem Projekt haben (bitte gegebenenfalls erläutern)? 9. Welchen konkreten Arbeitsstand gibt es hinsichtlich der Linienbestimmungsunterlagen der Ortsumgehung Neuzelle/Eisenhüttenstadt, die im Dezember 2013 vom Landesbetrieb Straßenwesen an das damalige Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Prüfung und Weiterleitung an das BMVI übergeben wurden? 10. Wie ist der Stand der Einordnung der Maßnahme „Ortsumfahrung Neuzelle /Eisenhüttenstadt“ in den Bundesverkehrswegeplan 2015 und wie sieht die Bereitstellung notwendiger Haushaltsmittel für die Planung der Maßnahme aus? 11. Welche konkreten Aktivitäten werden gegenwärtig durch das Land Brandenburg aus zustimmungs- und genehmigungsrechtlicher Sicht unternommen? 12. Welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht der Landesregierung um die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner kurzfristig zu entlasten? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1 Wie ist der derzeitige Stand der Planungen für die Ortsumgehung Neuzelle/Eisen- hüttenstadt? Wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen? Zu Frage 1: Derzeit erfolgen umfangreiche Abstimmungen zu den Linienbestimmungsunterlagen zwischen dem Landesbetrieb Straßenwesen (LS) und dem Ministerium für Infrastruk- tur und Landesplanung (MIL). Der Zeitpunkt der Weiterleitung an das Bundesminis- terium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) kann derzeit noch nicht benannt werden. Der weitere Planungshorizont hängt dann vom Zeitpunkt der Linienbestimmung durch das BMVI und der Aufnahme der Ortsumgehungen in den BVWP 2015 ab (beide Ortsumgehungen wurden zur Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet). Seriöse Aussagen zum möglichen Baubeginn können daher gegenwärtig nicht ge- troffen werden. Frage 2: Welche Planungs-, Prüfungs- und Genehmigungsverfahren wurden bei diesem Projekt in welchem Zeitraum von welchen Stellen mit welchem Ergebnis durchgeführt? Zu Frage 2: 1997 Abschluss des ROV mit der Maßgabe weiterer Variantenuntersuchungen für eine westliche und östliche Ortsumgehung (OU) Neuzelle /Eisenhüttenstadt 02/2003 Linienbestätigung nach Abstimmung mit dem Bundesministerium Verkehr , Bauen und Wohnen (BMVBW) durch das Ministerium für Stadtentwicklung , Wohnen und Verkehr (MSWV) 05/2003 Erarbeitung der Vorplanungs- und Entwurfsunterlagen einschließlich umfangreicher Baugrunduntersuchungen und der Variantenuntersuchung zur Dorchequerung 2006 Umplanung durch geplante Einführung der Richtlinie für die Anlage von Landstraßen (RAL) 2010 Abbruch der Entwurfsplanung, Forderung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) nach einer Linienbestimmung 2011 – 2012 Artenschutzfachbeitrag auf der Grundlage des aktuellen Naturschutzgesetzes , Einreichung der Unterlagen zur Erneuerung der raumordnerischen Bewertung bei der GL 2013 Positive Stellungnahme der GL zur erneuten raumordnerischen Bewertung vom 11.01.2013 04/2013 Auftrag zur Erarbeitung der Linienbestimmungsunterlage durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL) Frage 3: Welche Daten liegend anhand von Verkehrszählungen der letzten zehn Jahre für diesen Abschnitt der B 112 vor? (Sollten für genau diesen Abschnitt keine Daten ver- fügbar sein, bitte den nächstgelegenen Abschnitt benennen und stattdessen verwen- den.) Bitte aufschlüsseln nach: - Kfz-Verkehr - Schwerverkehr - Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke der Kraftfahrzeuge - Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke des Schwerverkehrs - Schwerverkehrsanteil Zu Frage 3: B 112 – Bereich Eisenhüttenstadt - DTV 2005 (SV-Anteil): 10.888 Kfz/24/h (592 Kfz/24h) - DTV 2010 (SV-Anteil): 9.169 Kfz/24h (522 Kfz/24H) B 112 – Bereich Neuzelle - DTV 2005 (SV-Anteil): 9.681 Kfz/24/h (560 Kfz/24h) - DTV 2010 (SV-Anteil): 9.312 Kfz/24h (731 Kfz/24H) Frage 4: Wurden in diesem Abschnitt der B 112 Messungen der Feinstaubkonzentration in der Luft vorgenommen? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Zu Frage 4: In dem benannten Straßenabschnitt gibt es keine verkehrsbezogene Luftgütemess- stelle. Die Feinstaubkonzentration in der Luft kann aber für innerörtliche Straßen auf der Grundlage wissenschaftlich fundierter Modelle rechnerisch ermittelt werden. Für den Bereich der Bundesstraße 112 in Eisenhüttenstadt/Neuzelle liegen danach keine Hinweise auf Feinstaubkonzentrationen vor, die Maßnahmen im Sinne von § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfordern würden. Frage 5: Haben in diesem Bereich in den vergangenen fünf Jahren Verkehrskontrollen oder Geschwindigkeitsüberwachungen der Polizei stattgefunden? Falls ja, wie viele und welche Verstöße wurden festgestellt? Zu Frage 5: In der örtlich zuständigen Polizeiinspektion Oder-Spree/Frankfurt/Oder werden die Angaben zu den Kontrollorten und den dort festgestellten Verstößen bei Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen nicht nachgehalten. Frage 6: Welche Kosten sind für Planung, Prüfung und Bauausführung der Ortsumgehung veranschlagt beziehungsweise bereits angefallen? Wie setzen sich diese Kosten zusammen (bitte erläutern) und wer trägt diese Kosten? Zu Frage 6: Bereits angefallene Kosten für Planung: ROV und Linienbestätigung 209.439,21 € Vermessung 347.900,03 € Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) 243.198,66 € Faunistische Untersuchung 44.315,74 € Baugrunderkundung (Altlastenerkundung, Bohrungen, Hydrologische Untersuchungen, Gründungsberatung) 1.146.936,10 € Vorplanung 92.419,96 € Entwurfsplanung 465.970,87 € Immissionsschutz/Lärm 7.153,89 € Bauwerksplanung 152.691,01 € Linienbestimmungsunterlagen 57.635,26 € Projektsteuerung 105.626,93 € Gesamtsumme 2.873.287,66 € In den genannten Kosten sind Kosten für nachstehende Untersuchungen enthalten: - Verkehrstechnische Untersuchungen - Umstufungskonzept - Verlegung Sprengmittellager - Straßenverkehrsprognosen Die Kosten für die Weiterführung der Planung belaufen sich auf insgesamt 3.033.000,00 € (geschätzte Kosten nach HOAI 2013). Darin enthalten sind: - Landschaftspflegerischer Begleitplan - Faunistische Untersuchungen - Landschaftspflegerische Ausführungsplanung - Lärm Untersuchungen - Entwurfs-, Genehmigungs-, Ausführungs- und Vergabeunterlagen - Bauwerksplanung - Kosten Kontrollprüfungen, Bauüberwachung Die Kosten für die Planung wurden bzw. werden durch das Land Brandenburg und die anfallenden Baukosten durch den Bund finanziert. Frage 7: Welche Gutachten oder Gutachteraufträge mit Bezug zu diesem Projekt sind der Landesregierung bekannt (bitte gegebenenfalls den Inhalt des Gutachtens beziehungsweise des Gutachterauftrags kurz erläutern)? Zu Frage 7: Neben den im Rahmen der Planung getätigten Untersuchungen wurden keine weiteren Gutachten erstellt. Frage 8: Sind der Landesregierung Klageverfahren bekannt, welche Bezug zu diesem Projekt haben (bitte gegebenenfalls erläutern)? Zu Frage 8: Klageverfahren sind der Landesregierung nicht bekannt. Frage 9: Welchen konkreten Arbeitsstand gibt es hinsichtlich der Linienbestimmungsunterlagen der Ortsumgehung Neuzelle/Eisenhüttenstadt, die im Dezember 2013 vom Landesbetrieb Straßenwesen an das damalige Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Prüfung und Weiterleitung an das BMVI übergeben wurden? Zu Frage 9: Siehe hierzu die Beantwortung der Frage 1. Frage 10: Wie ist der Stand der Einordnung der Maßnahme „Ortsumfahrung Neuzelle /Eisenhüttenstadt“ in den Bundesverkehrswegeplan 2015 und wie sieht die Bereitstellung notwendiger Haushaltsmittel für die Planung der Maßnahme aus? Zu Frage 10: Die Maßnahme „Ortsumfahrung Neuzelle/Eisenhüttenstadt“ ist zur Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet. Das weitere Vorgehen ist abhängig von der Zustimmung des Bundes und der notwendigen Priorisierung der zu realisierenden Maßnahmen. Frage 11: Welche konkreten Aktivitäten werden gegenwärtig durch das Land Brandenburg aus zustimmungs- und genehmigungsrechtlicher Sicht unternommen? Zu Frage 11: Siehe hierzu die Beantwortung der Frage 1. Frage 12: Welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht der Landesregierung um die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner kurzfristig zu entlasten? Zu Frage 12: Um die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner zu entlasten, kann die örtlich zu- ständige Straßenverkehrsbehörde eigenständig Verkehrsbeschränkungen wie Ge- schwindigkeitsbegrenzungen nach den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) kurzfristig anordnen, wenn bestimmte bundesrechtlich vorgegebene Lärm- oder Abgasrichtwerte überschritten sind. So wurde in der Ortslage bereits in mehreren Abschnitten eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h angeordnet.