Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1926 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 723 der Abgeordneten Britta Müller der SPD-Fraktion Drucksache 6/1640 Schutz bedeutender Waldgebiete vor der Bebauung mit Windkraftanlagen Wortlaut der Kleinen Anfrage 723 vom 09.06.2015: Am Abend des 2. Juni 2015 berichtete der RBB in seiner Sendung ‚Brandenburg ak- tuell‘ über die geplante Aufstellung von Windkraftanlagen im Liepnitzwald bei Wand- litz. Wie im Fall des geplanten Windeignungsgebiets „WEG Wandlitz“, welches große Teile des Liepnitzwaldes mit einschließt, besonders deutlich wird, reichen die vor- handenen Restriktionskriterien bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten of- fenbar nicht aus, um bedeutende Waldgebiete wie den Liepnitzwald als Naherho- lungsraum adäquat zu schützen und diese von den Planungen zur Aufstellung von Windkraftanlagen bereits frühzeitig auszuschließen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Möglichkeiten sieht Sie für eine gesetzliche Regelung, um solche Waldgebiete wie den Liepnitzwald besser als bisher vor der Errichtung von Windkraftanlagen zu schützen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Möglichkeiten sieht Sie für eine gesetzliche Regelung, um solche Waldgebie- te wie den Liepnitzwald besser als bisher vor der Errichtung von Windkraftanlagen zu schützen? Zu Frage 1: Grundsätzlich können Waldgebiete einen besonderen Schutz erhalten, wenn sie über eine Rechtsverordnung zu Schutzgebieten nach Naturschutzrecht oder Wald- recht erklärt werden. Hierfür muss das Waldgebiet eine erhebliche Schutzwürdig- und Schutzbedürftigkeit aufweisen. Es ist das erklärte Ziel der Landesregierung, dem Ausbau von Windenergie hinrei- chend Raum zu geben. Um die gesteckten Leistungsziele zu erreichen, müssen hierfür auch Waldflächen in Anspruch genommen werden, etwa um Abstände zu Siedlungen entsprechend groß zu halten. Es obliegt hierbei den Regionalen Pla- nungsgemeinschaften, die Auswahl geeigneter Flächen vorzunehmen und in der Re- gion einen Interessenausgleich herbeizuführen.