Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1927 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 685 der Abgeordneten Birgit Bessin der AfD-Fraktion Drucksache 6/1562 Crystal Meth an Schulen Wortlaut der Kleinen Anfrage 685 vom 29.05.2015: Neben dem Alkoholkonsum schlägt die Einnahme des Rauschmittels Crystal Meth mit steigenden Fallzahlen und erschreckenden Nebenwirkungen bis hin zu schwers- ten Vergiftungen zu Buche. Auch wenn dem Vernehmen nach sehr viele junge Müt- ter betroffen sein sollen, kann doch angenommen werden, dass auch andere Bevöl- kerungsgruppen hier nicht ausgenommen sind. Deshalb frage ich die Landesregierung: 1. Welche Rückmeldungen über den Konsum der Droge Crystal Meth gab es in den vergangenen zwei Jahren von Brandenburger Schulen? Wie viele Schu- len waren insgesamt betroffen? 2. Wie viele Polizei-Einsätze gab es aufgrund der beschriebenen Problematik seit 2013 an Brandenburger Schulen? 3. Wie viele Jugendliche, bzw. junge Erwachsene Schüler mussten sich seit 2013 wegen Einnahme o. a. Droge in ärztliche Behandlung begeben? Bitte nach Altersgruppen aufschlüsseln. 4. Wie viele Schüler mussten sich aufgrund beschriebener Problematiken in län- gere Behandlung, ggf. einen Entzug begeben? 5. Was ist bei den betreffenden Personen über mögliche familiäre Vorbelastun- gen bekannt? 6. Welche Aufklärungsmaßnahmen gibt es an Brandenburger Schulen, um vor Suchtproblematiken allgemein und speziell vor diesem Rauschmittel zu war- nen? 7. Welche Schulen nahmen an derartigen Kampagnen teil? Welche Entwicklung ist hier zu verzeichnen? 8. Wer führt Maßnahmen zur Drogenprävention an Schulen durch und wie wer- den diese von der Landesregierung unterstützt? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Landesregierung hat bereits während der vergangenen Legislaturperiode in der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 2701 „Konsum von illegalen Drogen in Branden- burg“ (LT-DS 5/7008 vom März 2013, insbesondere zu Frage 8 und 9), des Weiteren in der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 3358 „Crystal Meth in Brandenburg“ (LT-DS 5/8711 vom März 2014) die Lage in Brandenburg bezüglich Drogendelikten, u. a. im Zusammenhang zu Crystal Meth, ausführlich dargestellt. Frage 1: Welche Rückmeldungen über den Konsum der Droge Crystal Meth gab es in den vergangenen zwei Jahren von Brandenburger Schulen? Wie viele Schulen waren insgesamt betroffen? Zu Frage 1: Es gibt relativ wenige konkrete Rückmeldungen von Schulen zu Drogenvorfällen. Insgesamt sind sieben Fälle von Drogenverstößen an brandenburgischen Schulen dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zur Kenntnis gebracht worden. Die sechs rückgemeldeten Drogenvorfälle im Schulaufsichtsbereich der Regionalstelle Cottbus des Landesschulamts beziehen sich schwerpunktmäßig auf den Süden des Landkreises Oberspreewald-Lausitz und die Stadt Cottbus. Neben den zur Anzeige gebrachten Fällen wird auch eine hohe Dunkelziffer vermutet. Von der Regionalstelle Brandenburg an der Havel wurde in einem Fall der Besitz von Drogen angezeigt, wobei die Art der Droge durch die Polizei nicht diagnostiziert werden konnte. Frage 2: Wie viele Polizei-Einsätze gab es aufgrund der beschriebenen Problematik seit 2013 an Brandenburger Schulen? Zu Frage 2: Die polizeilichen Einsatz-, Auskunfts- und Informationssysteme weisen keine ent- sprechenden Recherchekriterien aus, sodass eine Beantwortung der Frage nicht möglich ist. Frage 3: Wie viele Jugendliche, bzw. junge Erwachsene Schüler mussten sich seit 2013 we- gen Einnahme o. a. Droge in ärztliche Behandlung begeben? Bitte nach Altersgrup- pen aufschlüsseln. Frage 4: Wie viele Schüler mussten sich aufgrund beschriebener Problematiken in längere Behandlung, ggf. einen Entzug begeben? Frage 5: Was ist bei den betreffenden Personen über mögliche familiäre Vorbelastungen be- kannt? Zu den Fragen 3 bis 5: Konsum und Abhängigkeit von Methamphetamin werden in der zu nutzenden Statis- tik zur Erfassung von Krankheiten und Gesundheitsproblemen, dem ICD-10, nicht geführt. Daher sind der Landesregierung keine Daten zur Beantwortung der Fragen bekannt. Frage 6: Welche Aufklärungsmaßnahmen gibt es an Brandenburger Schulen, um vor Sucht- problematiken allgemein und speziell vor diesem Rauschmittel zu warnen? Frage 7: Welche Schulen nahmen an derartigen Kampagnen teil? Welche Entwicklung ist hier zu verzeichnen? Frage 8: Wer führt Maßnahmen zur Drogenprävention an Schulen durch und wie werden die- se von der Landesregierung unterstützt? Zu den Fragen 6 bis 8: Die Schulzeit ist eine Lebensphase, in der zentrale Wertvorstellungen und Schutzfak- toren ausgebildet, aber auch erste Konsumerfahrungen mit legalen und illegalen Suchtmitteln gemacht werden. Die Schule (einschließlich der außerschulischen Ko- operationsorte) als Institution, die alle Kinder und Jugendlichen in der Zeit der Ent- wicklung gleichermaßen erreicht, kann daher sowohl bei der Förderung von Schutz- faktoren als auch bei der Schwächung von Risikofaktoren wirksam werden. Im Rah- men der schulischen Gesundheitsförderung und Prävention ist die Auseinanderset- zung mit den Gefahren von Suchtmittelmissbrauch und Abhängigkeit von besonderer Wichtigkeit. Es wird als originäre Aufgabe von Schule angesehen, Suchtprophylaxe in allen Schulformen und Schulstufen zu verankern und konkreten Suchtvorfällen auch auf systemischer Ebene zu begegnen. Die Orientierung an der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen bleibt für einen schulischen Präventionsansatz handlungsleitend. Die angesprochenen wesentlichen Unterrichtsinhalte zur Suchtprävention sind bei- spielsweise durch die Rahmenlehrpläne sämtlicher Schulstufen (u. a. der Fächer Bio- logie, Chemie, Deutsch, Lebensgestaltung-Ethik-Religion [L-E-R]) verbindlich festge- schrieben. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Suchtprävention für Lehrkräfte im Land Bran- denburg gemäß § 4 Absatz 4 Nummer 13 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) erfordern zugleich das Handeln bei Drogenmissbrauch in der Schule. Die Schulen sind daher aufgefordert, ein schulisches Konzept zur Suchtprävention und zum Umgang mit Sucht, Suchtgefährdung und Suchtmittelkonsum in der Schule als Bestandteil ihres Schulprogramms aufzunehmen. Mit dem Rundschreiben 10/13 vom 20. November 2013 „Legale und illegale Sucht- mittel sowie Informationen zur Glücksspielsucht und zur problematischen Internet- und Computernutzung“ (ABl. MBJS, S. 310) werden den unterrichtenden Lehrkräften notwendige und umfangreiche Sachinformationen sowie Handlungsstrategien zum Umgang mit Suchtmittelkonsum und Suchtgefährdung in der Schule an die Hand gegeben. Die Lehrkräfte erhalten somit auch allgemeingültige Hinweise zum Um- gang mit Crystal Meth und diesbezügliche suchtpräventive Maßnahmen. Darüber hinaus wird das Thema „Drogenkonsum“ in Elternversammlungen, Schul- und Elternkonferenzen erörtert. Für die Kinder und Jugendlichen sind die an den Schulen in der Schulsozialarbeit Tätigen dabei wichtige und vertrauensvolle An- sprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Im Rahmen des Beratungs- und Unterstützungssystems für Schulen und Schulauf- sicht (BUSS) sind gebunden für den Einsatz in der zuständigen Regionalstelle des Landesschulamts Lehrkräfte als Schulberaterinnen und Schulberater – vorrangig aus den Bereichen Gesundheitsförderung und Schulentwicklung – benannt und für diese Aufgabe für ein definiertes Stundenkontingent freigestellt. Dem Landes-institut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) ist die kontinuierliche Qualifizierung der Beraterinnen und Berater im Rahmen der Modularen Qualifizierung – teilweise auch mit Unterstützung freier Träger wie der Brandenburgischen Landesstelle für Suchtfragen e.V. (BLS) – übertragen worden. Innerhalb der Qualifizierung der letzten Jahre sind Themen der primären und sekundären Suchtprävention immer wieder Gegenstand gewesen, sodass eine entsprechende Beratungs- und Unterstützungs- leistung von den Schulberaterinnen und Schulberatern umgesetzt werden. Des Weiteren begleitet das LISUM die Qualifizierung und den Einsatz der pädagogi- schen Supervision sowie der Schulpsychologie des Landes Brandenburg, die inner- halb des verfolgten integrativen Ansatzes zur systemischen Unterstützung auch für das Themenfeld „Sucht“ herangezogen werden können. Das LISUM bildet Eltern als Multiplikatoren für Erziehungs- und Kommunikationsstärkung aus. Auch in dieser Ausbildung findet das Thema „Umgang mit Suchtgefahren“ breiten Raum. Fachliche Unterstützung gibt es im Land Brandenburg durch die Brandenburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V. und die fünf überregionalen Suchtpräventionsfach- stellen. Zum Thema „Drogenprävention an Schulen“ werden die Potenzen des gemeinsamen RunderlassesFN1 zur Intensivierung der Kooperation zwischen Polizei und Schule intensiv genutzt. In den Schutzbereichen der Polizei gibt es Präventionsverantwortli- che, die u. a. zum Thema „Drogen“ ein umfangreiches Angebot für Schulen bereithal- ten und daran interessiert sind, mit Lehrkräften, Multiplikatoren, Eltern sowie Schüle- rinnen und Schülern in Kontakt zu treten. Da es neben den zur Anzeige gebrachten Drogenfällen auch ein gewisses Dunkelfeld gibt, ist eine besonders enge und ver- trauensvolle Zusammenarbeit zwischen Polizei und Schule erforderlich. Auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg (Fehler! Hyperlink-Referenz ungültig. sich eine umfangreiche Materialsammlung zur schulischen Suchtprävention (z. B. Leitfaden „Schule und Cannabis“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)), die von Lehrkräften für ihre unterrichtliche Arbeit, aber auch von Schülerin- nen und Schülern sowie deren Eltern genutzt werden kann. Alle Suchtmittel, die in der Gesellschaft konsumiert werden, wirken auch in und au- ßerhalb der Schule. Das gilt nicht nur für legale Substanzen, sondern auch für illega- le Drogen. Suchtpräventive Aktivitäten sind darauf ausgerichtet, Kinder und Jugend- liche zu einem gesundheitsförderlichen Umgang mit suchtrelevanten Stoffen und Verhaltensweisen zu befähigen. Die Wirksamkeit von Suchtprävention hängt von ei- ner Vielzahl entsprechender Faktoren ab. Neben der Schule beeinflussen Familie, Freunde und nicht zuletzt die Medien die Sozialisation der Kinder und Jugendlichen. Zahlreiche Studien und Erfahrungen im Bereich der Gesundheitsförderung und der schulischen Suchtprävention zeigen, dass umfassende Präventionsprogramme den ersten Suchtmittelkonsum wirksam verhindern oder zumindest hinausschieben kön- nen. Es gibt im Land Brandenburg mehrere Aufklärungskampagnen und Projekte, die sich dem Thema schulische Drogenprävention widmen. Diese Projekte werden fach- lich durch das Land begleitet und teilweise finanziell unterstützt. Die Landesregierung setzt auf den Erhalt, die Erweiterung und Verbesserung der bestehenden Angebote, um den Drogenkonsum und die Suchtgefährdung von Kindern und Jugendlichen zu verringern. In diesem Zusammenhang wird auf die intensive Beteiligung der obersten Schulbehörde zur Realisierung der von der Landessuchtkonferenz (LSK) bei dem für Gesundheit zuständigen Ministerium und der im Rahmen des Bündnisses „Gesund aufwachsen in Brandenburg“ initiierten Maßnahmen und Programme auf Landes- ebene verwiesen. Beispielhaft werden hier genannt: a) Bereitstellungsangebot KlarSicht-Koffer der BZgA Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) entwickelte 2004 im Rahmen ihrer Jugendkampagnen „rauchfrei“ und „Bist du stärker als Alkohol?“ / „Na toll“ den KlarSicht-MitmachParcours zu Tabak und Alkohol, der seither mit Erfolg eingesetzt wird. Der KlarSicht-MitmachParcours vermittelt interaktiv Informationen zu den Suchtmitteln Tabak und Alkohol, damit Jugendliche ab 12 Jahren und junge Er- wachsene Entscheidungsgrundlagen und -hilfen zur gesundheitsförderlichen Gestal- tung ihres Genuss- und Konsumverhaltens erhalten. Um die Nachhaltigkeit und Sy- nergie dieser Einsätze noch zu verstärken, entwickelte die BZgA eine Koffer- Parcours-Variante, die alle Stationen des „großen“ Parcours im handlichen Kleinfor- mat enthält. Der KlarSicht-Koffer ist in seiner Wirkung und Akzeptanz evaluiert (http://www.klarsicht.bzga.de/koffer/index.php). Das MBJS hat den ehemaligen staatlichen Schulämtern zwölf KlarSicht-Koffer der BZgA (Gesamtpreis 4.800 €) zur Weiternutzung durch die im Bereich schulischer Gesundheitsförderung tätigen BUSS-Beraterinnen und Berater zur Verfügung ge- stellt, um eigenständig, kontinuierlich und nachhaltig Veranstaltungen zur Tabak- und Alkoholprävention auf Nachfrage in den Schulen und in der Jugendarbeit durchfüh- ren zu können. Die Nutzung des KlarSicht-Koffers ist an eine eintägige, obligatori- sche Schulung der BUSS-Beraterinnen und Berater zum methodischen Umgang mit diesem Unterrichtsmaterial durch das LISUM in Kooperation mit der Brandenburgi- schen Landesstelle für Suchtfragen e.V. (BLS) gebunden. Die Nachfrage der Schu- len am unterrichtlichen Einsatz des KlarSicht-Koffers ist sehr groß. b) Bundeswettbewerb „Be Smart – Don´t Start“ Das Land Brandenburg beteiligt sich seit 2013 mit großem Erfolg am europaweiten Nichtraucherwettbewerb für die Jahrgangsstufen 6 bis 8. Durch die Teilnahme bei „Be Smart – Don´t Start“ soll Schülerinnen und Schülern ein Anreiz gegeben werden, gar nicht erst mit dem Rauchen anzufangen. Er richtet sich daher besonders an die Klassen, in denen noch nicht geraucht wird oder nur wenige Schülerinnen und Schü- ler rauchen. Am Nichtraucherwettbewerb des Schuljahres 2013/2014 beteiligten sich zum Start 378 Schulklassen. Das Wettbewerbsziel konnten davon 233 Schulklassen erfolgreich beenden. In den Landkreisen Frankfurt (Oder) und Prignitz lag die Erfolgsquote bei 100 %. Die Landkreise Havelland, Oberhavel und Uckermark lagen mit einer Er- folgsquote bei oder unter 30 % deutlich unter dem Landesdurchschnitt. Bereits zum vierten Mal wurden im Land Brandenburg Klassen ausgezeichnet, die mehr als drei Jahre am Wettbewerb teilgenommen hatten. Dafür hatte das damalige MUGV aus Lottomitteln 1000 € zur Verfügung gestellt. Die Organisation und Betreuung des jährlichen Nichtraucherwettbewerbs durch die BLS und die überregionalen Suchtpräventionsfachstellen werden mit Lottomitteln des Landes finanziert: 100 Klassen werden vom MBJS finanziert, alle weiteren Klassen vom MASGF. Das MBJS vergibt jährlich einen Landespreis in Höhe von 200 €. Aus den Lottomitteln des MASGF (7.700 € im Schuljahr 2014/2015) wird die Herstellung der Wettbewerbsmaterialien finanziert, aber auch Geldpreise für Schulklassen verlie- hen, die wiederholt am Wettbewerb teilnehmen. Die bundesweite Zusammenfassung des Be Smart – Don´t Start-Wettbewerbs ist unter http://www.besmart.info nachzulesen. c) „Lieber schlau als blau“ Die Salus-Klinik Lindow führt seit 2008 das Alkoholpräventionsprogramm „Lieber schlau als blau“ als Bestandteil des Programms der Landessuchtkonferenz „Verant- wortungsvoller Umgang mit Alkohol“ durch. Das Programm soll den Jugendlichen den Unterschied zwischen risikoarmem und schädlichem Alkoholkonsum verdeutli- chen und einen verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol durch die Förderung von Schutzfaktoren und Risikokompetenzen vermitteln. Verbindliche Normen für einen zukünftigen Umgang mit Alkohol sollen in der Peergruppe und unter Berücksichti- gung geschlechtsspezifischer Unterschiede entwickelt werden. Das Präventionspro- jekt „Lieber schlau als blau“ wird vom MASGF mit jährlich 45.000 € finanziell unter- stützt. Mit dem Geld werden die Schulung der Koordinatorinnen und Koordinatoren – etwa an Schulen – sowie die Projektdurchführung finanziert. Seit dem Programmstart haben landesweit rund 900 Jugendliche an dem Projekt teilgenommen. Der Evaluati- onsbericht zum Alkohol-präventionsprogramm „Lieber schlau als blau“ vom Novem- ber 2012 verdeutlicht, dass Jugendliche, die am Programm teilnahmen, später deut- lich weniger trinken als Jugendliche in einer Vergleichs-kontrollgruppe. Der Evaluati- onsbericht und weitere Informationen zum Präventionsprojekt „Lieber schlau als blau“ sind im Internet unter www.salus-kliniken.de/lindow sowie auf den Internetsei- ten des MBJS und des MASGF abrufbar. d) „PEaS – Peer Eltern an Schulen“ PEaS ist ein qualitätsgesichertes Programm zur alkohol- und suchtpräventiven El- ternbildung. Das Programm ist von der Fachstelle für Suchtprävention im Land Ber- lin, pad e.V. und der AOK Nordost entwickelt und auf die Situation im Land Branden- burg adaptiert worden. In PEaS werden Eltern in Bezug auf Suchtgefahren und Hil- femöglichkeiten geschult und gestärkt, Regeln zu definieren und Gespräche, bei- spielsweise zu Suchtrisiken, mit ihren Kindern zu führen. Ausgebildete PEaS- Trainerinnen und Trainer (z. B. Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, BUSS-Beraterinnen und Berater, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Er- zieherinnen und Erzieher aus dem Hortbereich) bilden Eltern von Grundschülerinnen und Grundschülern zu Peer-Eltern aus. Diese geben suchtpräventives Wissen an andere Eltern weiter – auch an der weiterführenden Schule ihrer Kinder – und gestal- ten Projekte vor Ort gemeinsam mit der Schule. Die BLS übernimmt die landesweite Organisation des Programms sowie eine kostenlose Qualifizierung der pädagogi- schen Fachkräfte zu PEaS-Trainerinnen und Trainern. e) „Klasse 2000“ „Klasse 2000“ ist ein bundesweites Programm zur Gesundheitsförderung und Sucht- vorbeugung im Grundschulalter. Es begleitet Kinder von der ersten bis zur vierten Jahrgangsstufe und setzt dabei auf die Zusammenarbeit von Lehrkräften, externen Gesundheitsförderern und Eltern. Im Vordergrund dieses Programms steht soziales Lernen. Über die Frage „Wer bin ich, mit meinen Stärken und Schwächen“ sollen die Selbstwahrnehmung, der Umgang mit eigenen Gefühlen und das Miteinander im All- tag geübt werden. Darüber hinaus sollen die Kinder die Fähigkeit des „Nein-Sagens“ in Gruppendruck-Situationen lernen. Mit der Umsetzung der suchtpräventiven Maßnahmen sind erste Erfolge zu ver- zeichnen, wie beispielsweise die Ergebnisse der dritten Schülerbefragung „Branden- burgische Jugendliche und Substanzkonsum“ 2012/2013FN2 zeigen. So lässt sich    feststellen, dass der regelmäßige bzw. tägliche Alkohol-, Tabak- und Haschischkon- sum in den vergangenen acht Jahren bei brandenburgischen Zehntklässlern rückläu- fig geworden sind. Die Zahlen der aktuellen Befragung zeigen einen starken Rück- gang beim täglichen Tabakkonsum von durchschnittlich 32 % auf derzeit 16 % bei den Mädchen und Jungen. Auch der Alkoholkonsum ist zurückgegangen. Einen ris- kanten Alkoholkonsum – das sogenannte Rauschtrinken – gaben 2012/2013 8,1 % der Jungen und 4,7 % der Mädchen zu. Darunter fällt, wer bei einer Trinkgelegenheit sechs und mehr Drinks getrunken hat. Bei der ersten Befragung 2004/2005 waren noch 17,1 % der Jungen und 7,3 % der Mädchen davon betroffen. Dieser Rückgang ist besonders erfreulich. Der tägliche Konsum von Haschisch als der am häufigsten konsumierten illegalen Droge im Land Brandenburg ist – wenn auch auf niedrigem Niveau – nach der Befragung 2012/2013 auf 0,9 % der Jungen und 0,4 % der Mäd- chen gesunken (von 1,7 % der Jungen und 0,6 % der Mädchen 2004/2005).