Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1933 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 720 der Abgeordneten Andrea Johlige der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/1637 Wortlaut der Kleinen Anfrage 720 vom 9. Juni 2015: Entstandene Schäden und Kosten durch Manöver der Bundeswehr Am 5. Juni 2015 fuhren ca. 180 Fahrzeuge der Bundeswehr, ein Großteil davon Schützenpanzer auf Ketten, bei einem Manöver durch Brandenburg. Auf ihrem Weg über die A9, A10, B5, L17 und B102 in die Colbitz-Letzlinger Heide (Sachsen-Anhalt) verursachten sie dabei laut Medienberichten erhebliche Schäden am Straßenbelag sowie an Bordsteinen und Verkehrsinseln. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Schäden entlang der Strecke sind zu verzeichnen? 2. Kosten in welcher Höhe entstehen voraussichtlich für die Beseitigung der Schäden? 3. Welcher zeitliche Aufwand entsteht MitarbeiterInnen des Landes und der Kommunen für die Erfassung der Schäden und die Beauftragung der Beseitigung ? 4. Bis wann werden voraussichtlich die entstandenen Schäden beseitigt werden können? 5. Wie lange vorab war der Landesregierung bekannt, dass dieser Verlegungsmarsch geplant ist und welche Behörden waren an der Festlegung der Streckenführung beteiligt? Waren Kommunen und Landkreise vorab über das Stattfinden des Marsches und die Streckenführung informiert? 6. Welche Auflagen für dieses Manöver wurden der Bundeswehr durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg erteilt? Wie wurde die Einhaltung dieser Auflagen überwacht? Wurden die Auflagen vollständig eingehalten? 7. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um bei künftigen derartigen Marschübungen die Schäden an der Strecke so gering wie möglich zu halten? Welche Maßnahmen wurden nach dem Verlegungsmarsch der Bundeswehr im November 2014 bereits ergriffen? 8. Wurden durch den Verlegungsmarsch der Bundeswehr im November 2014 entstandene Schäden bereits beseitigt bzw. die Beseitigung beauftragt? Welche Kosten sind dadurch bereits entstanden und wurden diese der Bundeswehr in Rechnung gestellt bzw. bereits beglichen? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Lan- desplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Schäden entlang der Strecke sind zu verzeichnen? Zu Frage 1: Augenscheinlich sind Schäden insbesondere an Bordanlagen (hier insbesondere im Bereich von Fahrbahnteilern/Inseln), an Vergussfugen und Fahrbahnmarkierungen, ferner auch an Fahrbahnrändern (Abplatzungen), in Pflasterflächen und Banketten eingetreten. Frage 2 : Kosten in welcher Höhe entstehen voraussichtlich für die Beseitigung der Schäden? Frage 3: Welcher zeitliche Aufwand entsteht MitarbeiterInnen des Landes und der Kommunen für die Erfassung der Schäden und die Beauftragung der Beseitigung? Frage 4: Bis wann werden voraussichtlich die entstandenen Schäden beseitigt? Zu Fragen 2 bis 4: Die Schadensaufnahme ist, da die Übung erst am 3. Juni 2015 begann und bis zum 19. Juni 2015 fortdauert, noch nicht abgeschlossen. Da die Regulierung von Schäden die Aufnahme der Schäden, die Berechnung des Umfangs des Schadens und die Einholung von Kostenvoranschlägen voraussetzt, können aufgrund der zeitlichen Nähe noch keine prognostischen Aussagen hinsichtlich des insgesamt entstandenen Schadens gemacht werden. Frage 5: Wie lange vorab war der Landesregierung bekannt, dass dieser Verlegungsmarsch geplant ist und welche Behörden waren an der Festlegung der Streckenführung beteiligt? Waren Kommunen und Landkreise vorab über das Stattfinden des Marsches und die Streckenführung informiert? Zu Frage 5: Die Bundeswehr hat mit Schreiben vom 7. Mai 2015 die Landkreise PotsdamMittelmark , Havelland und die Kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel und Potsdam sowie das MIK von der beabsichtigten Übung informiert, in dem auch die Marschroute in einer beigefügten Anlage grob skizziert beschrieben war. Die Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde für Großraum- und Schwertransporte im Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg wurde von der Bundeswehr erst nach Aufforderung am Vortag des Marsches durch 3 Anträge einbezogen. Danach erfolgten ein verkürztes Anhörungsverfahren der beteiligten Baulastträger und die Erteilung von 3 Bescheiden. Frage 6: Welche Auflagen für dieses Manöver wurden der Bundeswehr durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg erteilt? Wie wurde die Einhaltung dieser Auflagen überwacht? Wurden die Auflagen vollständig eingehalten? Zu Frage 6: Folgende Auflagen wurden erteilt:  Streckenfestlegung  allgemeine Auflagen (bekommt jeder Großraum und Schwertransport)  Begleitfahrzeuge (Feldjäger)  Polizeibegleitung außerhalb der BAB  zeitliche Fahrauflagen  bestimmte Einzelauflagen zum Befahren von Bauwerken  Zusatzauflage: „Im Zuge der Streckenführung befinden sich Verkehrsinseln /Kreisverkehre. Die vorhandene Fahrbahnbreite ist zu prüfen /Durchfahrbarkeit der Kreisverkehre sind vor Durchfahrt zu prüfen. Inseln und Kreisverkehre/Borde sind zu schützen, ggf. sind Stahlschutzmatten auszulegen, die Befahrung hat mit größter Vorsicht und in angemessener Geschwindigkeit so zu erfolgen, dass keine Beschädigungen auftreten.“ Die Überwachung der Einhaltung der Auflagen erfolgte durch die Polizei und ggf. durch die Straßen- und Autobahnmeistereien, wenn die Zeiten der Transporte vorher bekannt waren. Die Auflagen wurden nicht vollständig eingehalten, da erste Bilder (aufgenommen durch die Straßenmeistereien) erneut Schäden dokumentieren. Weiterhin wurde die genehmigte Strecke nicht eingehalten. Frage 7: Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um bei künftigen derartigen Marschübungen die Schäden an der Strecke so gering wie möglich zu halten? Welche Maßnahmen wurden nach dem Verlegungsmarsch der Bundeswehr im November 2014 bereits ergriffen? Zu Frage 7: Es wird eine Nachbereitung der Übung mit den zuständigen Stellen der Bundeswehr geben. Nach dem Verlegungsmarsch im November 2014 wurde durch das MIL festgelegt : „Im Rahmen der Genehmigung der Marschübungen durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg sollten künftig Auflagen zur Geschwindigkeitsreduzierung in sensiblen Bereichen und die Möglichkeit der Begleitung (Kontrolle) vor Ort durch Polizei und ggf. Meisterei geprüft werden.“ Diese Festlegung ist auch derzeit noch aktuell. Frage 8: Wurden durch den Verlegungsmarsch der Bundeswehr im November 2014 entstandene Schäden beseitigt bzw. die Beseitigung beauftragt? Welche Kosten sind dadurch bereits entstanden und wurden diese der Bundeswehr in Rechnung gestellt bzw. bereits beglichen? Zu Frage 8: Die Schadensbehebung und die Schadensregulierung sind noch nicht abgeschlossen .