Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1943 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 701 des Abgeordneten Alexander Gauland der AfD-Fraktion Drucksache 6/1607 Entdeckung eines Gräberfeldes bei Schmölln Wortlaut der Kleinen Anfrage 701 vom 02.06.2015 Im Juni 2014 entdeckten Landesarchäologen an der A11 bei Schmölln (Gemeinde Randowtal, Landkreis Uckermark) ein Gräberfeld von in Brandenburg nie gekannten Ausmaßen. An der Ausgrabung beteiligte Archäologen bezeichneten den Fund als eine Sensation, auch deshalb, weil er von Grabräubern komplett verschont geblieben ist. Die entdeckten Steinpflaster eines Urnenfriedhofs bestehen aus zehntausenden bewusst gesetzten Feldsteinen und erstrecken sich über eine Länge von bis zu 105 Metern. Weiterhin wurden Steinkreise mit einem Durchmesser von bis zu 8 Metern gefunden. Ältester Teil des Gräberfeldes sind Experten zufolge Körperbestattungen der Trichterbecherkultur, die auf die erste Hälfte des 4. Jahrtausends v. Chr. zurück- datiert werden können. Der Presse gegenüber gab der Grabungsleiter Rainer Bartels an, dass es in Mitteleuropa keinen vergleichbaren Fund gebe. Dennoch wurde das Gräberfeld nahezu vollständig abgetragen und damit größtenteils zerstört. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Bedeutung des Fundes? 2. Welche Aktivitäten erfolgten vor Ort durch das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege seit Entdeckung des Gräberfeldes? 3. Waren an den Ausgrabungen Mitarbeiter von Behörden und Institutionen beteiligt, die nicht in Brandenburg ansässig sind? Wenn ja, um welche Behörden/Institutionen handelte es sich dabei? 4. In welchem Zustand befindet sich das Gräberfeld aktuell? 5. Welche Spezialuntersuchungen wurden vor Ort getätigt? Wurden alle heute bestehenden Untersuchungsmöglichkeiten genutzt? 6. Trifft es zu, dass das Gräberfeld einem Regenwasserrückhaltebecken (nachfolgend nur noch Wasserbecken) weichen soll? Falls ja, wann ist der geplante Baubeginn dieses Wasserbeckens? 7. Welche öffentlichen Belange haben im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens gegen eine Verschiebung des Wasserbeckens um wenige hundert Meter gestanden? Von welchen Trägern öffentlicher Belange wurden diese geäußert? 8. Wer hat wann, auf welcher Grundlage die Entscheidung über die Zerstörung der Steingebilde gefällt bzw. gebilligt oder gar hingenommen? 9. Warum wurde eine Wintergrabung, mit den damit verbundenen Risiken einer Gefährdung der Funde, durchgeführt? 10. Existierte vor Beginn der Wintergrabung ein Gutachten, das dringend eine Sommergrabung empfahl? Falls ja, warum wurde dieser Empfehlung nicht gefolgt? 11. Wer entschied, dass diese Befunde keinen so hohen kulturhistorischen Wert haben (also zum Beispiel nicht vergleichbar wären mit der Anlage von Stonehenge in Südengland), so dass sie in überaus großer Eile beseitigt und beräumt werden konnten? Was ist mit den Steinen der zahlreichen Steinsetzungen passiert? 12. Einige der gefundenen Strukturen können in Ihrer Bedeutung bislang scheinbar nicht eingeordnet werden. Die Annahme archäoastronomischer Bezüge liegt wohl nahe. Wie bewertet die Landesregierung die Bedeutung des Gräberfeldes für die Archäoastronomie? 13. Wurden Experten der Archäoastronomie zur Untersuchung und Bewertung des Fundes herzugezogen? Falls nein, warum nicht? 14. Welche weiteren Untersuchungen sind erforderlich, um den Fund angemessen beurteilen zu können? 15. Anwohnern zufolge wurden tonnenweise Originalsteine in der Kiesgrube Penkun entsorgt. Ist diese Beobachtung zutreffend? 16. Wie erfolgte das Zusammenspiel zwischen Denkmalfachbehörde – Bauherr Landesbetrieb Straßenwesen – MIL als Erlaubnisbehörde und dem MWFK? Wann wurden das MIL und das MWFK in den Entscheidungsprozess eingebunden? Hätte hier nicht die Möglichkeit bestanden, zu einer anderen Entscheidung, als der Zerstörung des Denkmals zu kommen? 17. Was wird aus den noch vorhandenen Steinsetzungen, die außerhalb des Baufeldes lokalisiert wurden? Wird diese Fläche besonders geschützt, beispielsweise als Grabungsschutzgebiet? Diese Flächen werden derzeit landwirtschaftlich genutzt, so dass eine weitere Zerstörung der dortigen Funde in den nächsten Jahren sicher ist. 18. Existieren von Seiten der Landesregierung Pläne, das Bodendenkmal vor Ort zu erhalten und dazu gegebenenfalls auch die Originalsteine an der Originalstelle wiederaufzubauen? Falls nein, warum nicht? 19. Welche konkreten Pläne hat die Landesregierung mit diesem Bodendenkmal? 20. Welche konkreten Pläne hat die Landesregierung mit den Fundstücken? 21. Beabsichtigt die Landesregierung, die Gemeinde Randowtal bei der Präsentation der noch vorhandenen Funde zu unterstützen und wenn ja, wie? 22. Verschiedenen Medienberichten zufolge soll es massive Proteste von Anwohnern gegen den Abtransport von Fundstücken gegeben haben. Welche Forderungen wurden dabei an die Landesregierung herangetragen? Inwiefern gedenkt die Landesregierung, diesen Forderungen nachzukommen? 23. Unseren Informationen zufolge soll es bislang mehrere Anträge zur Einsicht in Vorabgutachten, Grabungszeichnungen, Fotos, Grabungsplänen und geophysikalische Karten vom Befund gegeben haben. Wenn ja, wurde die Erlaubnis zur Einsicht vonseiten der Denkmalfachbehörde bzw. des MWFK erteilt? Wenn nein, warum nicht? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, For- schung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung die Bedeutung des Fundes? zu Frage 1: Es handelt sich um bedeutende Grabanlage der Jungsteinzeit und der älteren vorrö- mischen Eisenzeit. Für das Land Brandenburg ist der Fundplatz von landesge- schichtlicher Bedeutung, da hier Gräberfelder in dieser Größe und Erhaltung bislang sehr selten sind. Die von der Denkmalfachbehörde durchgeführte sach- und fachgerechte Untersu- chung der von der Errichtung eines Regenrückhaltebeckens betroffenen Teile des neu entdeckten Bodendenkmales verdeutlichen den teilweise guten Erhaltungszu- stand der archäologischen Strukturen. Die Überdeckung des Bodendenkmales mit kolluvialem Material schützt die Strukturen vor Witterung und Pflug. Die wechselnde Durchfeuchtung des Bodens und seine mineralische Zusammensetzung haben aber bereits zu erheblichen Schäden an keramischem und organischem Material geführt. Da weiterführende Untersuchungen der geborgenen Denkmalstrukturen noch aus- stehen, ist eine abschließende Bewertung derzeit nicht möglich. Insgesamt ist jedoch von einem hohen wissenschaftlichen Potential auszugehen, das im Zuge der Aus- grabungen im Sinne der sekundären Erhaltung gesichert werden konnte. Frage 2: Welche Aktivitäten erfolgten vor Ort durch das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege seit Entdeckung des Gräberfeldes? zu Frage 2: Im Mai-Juni 2014 wurden im Rahmen einer Voruntersuchung fünf Steinstrukturen stein- oder bronzezeitlichen Alters dokumentiert, davon drei mögliche Gräber. Nach- dem eine Anfrage an den Landesbetrieb Straßenwesen mit der Bitte um Prüfung ei- ner Verlegung des Regenrückhaltebeckens abschlägig beantwortet wurde, erfolgte die Vorbereitung der Ausgrabung. Nach vorherigen geophysikalischen Messungen begann diese Ende September 2014 und dauerte – nach einer Unterbrechung über den Jahreswechsel – bis Anfang April 2015. Eine Pressekonferenz und ein Tag der offenen Tür ließen ein großes Interesse der Bürgerschaft erkennen. Seitdem ist das BLDAM im engen Kontakt mit Vertretern des Amtes Randowtal, um dieses bezüglich der Präsentation oder Rekonstruktion sowie einer Ausstellung zu beraten. Frage 3: Waren an den Ausgrabungen Mitarbeiter von Behörden und Institutionen beteiligt, die nicht in Brandenburg ansässig sind? Wenn ja, um welche Behörden/Institutionen handelte es sich dabei? zu Frage 3: Vor Beginn der Ausgrabungen erstellte Prof. Dr. Thomas Schenk von der HTW Berlin einen geomagnetischen Plan der Grabungsfläche; die Firma Eastern Atlas aus Berlin untersuchte mittels Georadar. Während der Grabungsarbeiten erstellte Prof. Dr. Thomas Schenk, HTW Berlin, eine photogrammetrische 3D-Einmessung eines Steinkreises. Die anthropologische in situ-Begutachtung der Körperbestattungen mit Knochenerhaltung führte Dr. Bettina Jungklaus aus Berlin durch. Frage 4: In welchem Zustand befindet sich das Gräberfeld aktuell? zu Frage 4: Der im Baufeld befindliche Teil des Fundplatzes wurde dokumentiert und geborgen, die einzelnen Grabungsschnitte wurden anschließend wieder verfüllt. Geophysikali- sche Untersuchungen im Vorfeld der Grabungsarbeiten haben weitere intakte und durch mächtige Sedimente überdeckte Strukturen in den angrenzenden Ackerflächen aufgezeigt. Randbereiche des Gräberfeldes scheinen beim Autobahnbau in den 1930er Jahren zerstört worden zu sein. Frage 5: Welche Spezialuntersuchungen wurden vor Ort getätigt? Wurden alle heute beste- henden Untersuchungsmöglichkeiten genutzt? zu Frage 5: Vor Beginn wurde die Grabungsfläche durch Geomagnetik (Prof. Dr. Thomas Schenk, HTW Berlin) und Georadar (Eastern Atlas, Berlin) untersucht, um die An- passung der Grabungstechnik an eventuell erkennbare Strukturen zu ermöglichen. Neben der üblichen zeitgemäßen archäologischen Felddokumentation (tachymetri- sche Einmessung, Digital-Fotografie, Fotogammetrie, Zeichnung, verbale Beschrei- bung) der archäologischen Befunde erfolgte eine anthropologische in situ- Begutachtung der Körperbestattungen mit Knochenerhaltung (Dr. Bettina Jungklaus, Berlin). Weiterhin wurden Geoprofile bodenkundlich begutachtet (Dr. Thomas Schatz, FH Eberswalde). Es wurden an ausgewählten Geo-Profilen Proben für Pol- lenanalysen entnommen. Im Bereich von ausgewählten Steinpflastern wurden flächig Bodenproben für Phosphatanalysen entnommen. Durch die HTW Berlin (Prof. Dr. Thomas Schenk) erfolgten 3D-Einmessungen ausgewählter Grabanlagen. Alle Ge- fäßfunde, ein Knochendepot sowie eine neolithische Hockerbestattung wurden im Block geborgen und werden z.Z. im BLDAM freigelegt und dabei wiederholt dreidi- mensional erfasst. Dort erfolgt auch die anthropologische Untersuchung der ver- brannten und unverbrannten Knochen (Susanne Storch, abp Berlin) sowie die Unter- suchung der geborgenen Tierknochen. Proben für die Bestimmung der Gebeine so- wie eventueller Anhaftungen, Sediment- und Makrorestanalysen, für C14- Datierungen, DNA-Analysen und Spurenelement-Analysen zur Herkunfts- und Er- nährungsbestimmung wurden entnommen. Frage 6: Trifft es zu, dass das Gräberfeld einem Regenwasserrückhaltebecken (nachfolgend nur noch Wasserbecken) weichen soll? Falls ja, wann ist der geplante Baubeginn dieses Wasserbeckens? zu Frage 6: Der Planfeststellungsbeschluss (40.10 7171/11.9) vom 23.5.2008 hat nach vorheri- ger Abwägung den Bau des Regenrückhaltebeckens festgelegt. Der Beginn der Bauarbeiten für das Rückhaltebecken wird voraussichtlich im Frühjahr 2016 sein. Frage 7: Welche öffentlichen Belange haben im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ge- gen eine Verschiebung des Wasserbeckens um wenige hundert Meter gestanden? Von welchen Trägern öffentlicher Belange wurden diese geäußert? zu Frage 7: Technisch-topographisch-hydrologische Umstände, vor allem die Lage an der Hang- kante zur Randow-Niederung. Die Lage des Beckens ist durch Planfeststellung fest- gelegt und genehmigt. Frage 8: Wer hat wann, auf welcher Grundlage die Entscheidung über die Zerstörung der Steingebilde gefällt bzw. gebilligt oder gar hingenommen? zu Frage 8: Der Planfeststellungsbeschluss (40.10 7171/11.9) des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung vom 23.5.2008 ermöglicht die Zerstörung vorhandener Boden- denkmale im Baufeld, sofern zuvor eine Dokumentation und eine Bergung erfolgen. Frage 9: Warum wurde eine Wintergrabung, mit den damit verbundenen Risiken einer Ge- fährdung der Funde, durchgeführt? zu Frage 9: Da der Landesbetrieb Straßenwesen im Herbst 2014 noch davon ausging, dass der Baubeginn im Frühjahr 2015 erfolgt, wurde die Ausgrabung Ende September 2014 begonnen und am 19. Dezember 2014 zunächst unterbrochen. Aufgrund der milden Witterung (kein Dauerfrost, keine geschlossene Schneedecke) wurden die Arbeiten im Januar 2015 wieder aufgenommen. Eine Gefährdung der Funde während der Ausgrabung hat nicht stattgefunden. Die auf dem Fundplatz Schmölln 46 angetroffenen Urnen waren durch den jahrhunderte- langen Druck von Boden und Steinen bereits zerscherbt. Dazu kommen die häufigen Grundwasserspiegelschwankungen im Fundareal, die zur Auswaschung der binden- den Bestandteile aus der Keramik führten. Dadurch haben sich Teile der Gefäße be- reits vollständig aufgelöst. Auf der Grabung wurden alle angetroffenen Gefäße wie üblich im Block geborgen, um sie dann im BLDAM unter Laborbedingungen frei zu legen, zu härten und zu kleben. Frage 10: Existierte vor Beginn der Wintergrabung ein Gutachten, das dringend eine Sommer- grabung empfahl? Falls ja, warum wurde dieser Empfehlung nicht gefolgt? zu Frage 10: Nein. Frage 11: Wer entschied, dass diese Befunde keinen so hohen kulturhistorischen Wert haben (also zum Beispiel nicht vergleichbar wären mit der Anlage von Stonehenge in Süd- england), so dass sie in überaus großer Eile beseitigt und beräumt werden konnten? Was ist mit den Steinen der zahlreichen Steinsetzungen passiert? zu Frage 11: Das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz kennt keine Unterscheidung von Bo- dendenkmalen nach ihrer kulturgeschichtlichen Wertigkeit. Die Ausgrabung des Bo- dendenkmals Schmölln 46 erfolgte daher, wie in jedem anderen Fall auch, mit der gegebenen Sorgfalt auf Grundlage der Richtlinien zur Grabungsdokumentation des Landes Brandenburg (aktuelle Ausgabe vom 01.10.2014). Die Grabung wurde durch 15-20 Mitarbeiter in 25 Wochen durchgeführt. Von einer „überaus großen Eile“ kann daher keine Rede sein. Es handelt sich bei dem Fundplatz Schmölln 46 um einen Steinpflasterfriedhof der älteren Jastorf-Kultur der vorrömischen Eisenzeit. Der Fundplatz liegt an deren östli- cher Verbreitungsgrenze. Vergleichbare Gräberfelder sind z.B. aus Wartin-Grünz (ehemaliger Kreis Randow), Mühlen-Eichsen (westliches Mecklenburg-Vorpommern und Groß Timmendorf (Ostholstein) bekannt. Für Brandenburg ist der Fundplatz von landesgeschichtlicher Bedeutung, da hier Gräberfelder in dieser Größe und Erhal- tung bislang sehr selten sind. Ein Vergleich mit einem UNESCO-Weltkulturerbe wie Stonehenge ist daher ungeeignet. Es erfolgte eine sorgfältige Vermessung und Dokumentation aller Steinstrukturen (Messbild- und Luftaufnahmen sowie Größen-, Gesteinsart-, Farbbestimmung sowie Bestimmung von Bearbeitungsspuren und eventuellen Anhaftungen jedes Steins; Laserscan eines Steinkreises). Geborgen wurden diese dann in Auswahl. Neben al- len menschlichen Gebeinen und Fundstücken sowie allen Steinen mit menschlichen Bearbeitungsspuren und möglichen Farbspuren wurden ein kompletter Steinkreis (= 2400 einzelne Steine), ein Abschnitt einer linearen Struktur, das Megalithgrab mit dem großen umgebenen Steinpflaster und zahlreiche Steinproben geborgen, um die Steine später naturwissenschaftlich untersuchen zu können. Eine Bergung aller Steinsetzungen aus vielen zehntausend Steinen mit einem Gesamtgewicht von meh- reren hundert Tonnen war arbeitstechnisch nicht zu gewährleisten. Zudem ist die Aufbewahrung solcher kompletter Baustrukturen weder aus finanziellen noch aus sammlungstechnischen Gründen möglich. Auch große Bauzusammenhänge aus an- deren Zeiten (Mauerwerk, Brunnen, Fachwerkhölzer etc.) werden i.d.R. nicht gebor- gen, weil ihre dauerhafte Lagerung logistisch nicht zu bewerkstelligen ist. Frage 12: Einige der gefundenen Strukturen können in Ihrer Bedeutung bislang scheinbar nicht eingeordnet werden. Die Annahme archäoastronomischer Bezüge liegt wohl nahe. Wie bewertet die Landesregierung die Bedeutung des Gräberfeldes für die Archä- oastronomie? zu Frage 12: Die Auswertung des Fundplatzes hat noch nicht begonnen, sodass für die Steinstruk- turen bislang nur erste Interpretationsansätze vorliegen. Die Aufarbeitung wird im Rahmen der Dissertation des Grabungsleiters sowie vermutlich eines noch zu bean- tragenden Forschungsprojektes erfolgen, da über die sog. Verursachermittel nur die Dokumentation und Bergung finanziert werden. Bei Ausgrabungen dieser Größen- ordnung nimmt die Zeit der Auswertung ein Vielfaches der Feldarbeit in Anspruch. Frage 13: Wurden Experten der Archäoastronomie zur Untersuchung und Bewertung des Fun- des hinzugezogen? Falls nein, warum nicht? zu Frage 13: Während einer Ausgrabung haben die detaillierte Dokumentation und Bergung Vor- rang. Bei dieser werden alle Daten erhoben und gesichert, um dann im Zuge der Auswertung Fragestellungen unterschiedlichster Forschungsdisziplinen beantworten zu können, so auch der Archäoastronomie. Frage 14: Welche weiteren Untersuchungen sind erforderlich, um den Fund angemessen beur- teilen zu können? zu Frage 14: Einige der unter der Antwort zu Frage 5 aufgelisteten Untersuchungen müssen auf Grundlage der genommenen Proben noch abgeschlossen werden. Voraussetzung dafür ist eine ausreichende Finanzierung, da die Analysen nicht auf Basis des Verur- sacherprinzips durchgeführt werden können. Dem BLDAM stehen hierfür entspre- chende Haushaltsmittel derzeit nicht zur Verfügung. Frage 15: Anwohnern zufolge wurden tonnenweise Originalsteine in der Kiesgrube Penkun entsorgt. Ist diese Beobachtung zutreffend? zu Frage 15: Siehe dazu Antwort zu Frage 11. Frage 16: Wie erfolgte das Zusammenspiel zwischen Denkmalfachbehörde – Bauherr Landes- betrieb Straßenwesen – MIL als Erlaubnisbehörde und dem MWFK? Wann wurden das MIL und das MWFK in den Entscheidungsprozess eingebunden? Hätte hier nicht die Möglichkeit bestanden, zu einer anderen Entscheidung, als der Zerstörung des Denkmals zu kommen? zu Frage 16: Das BLDAM wurde schon frühzeitig in den Planungsprozess eingebunden; wie bei solchen Vorhaben vorgeschrieben im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens. Seine Stellungnahme floss in den von der Planfeststellungsbehörde (hier Landesamt für Bauen und Verkehr) erstellten Planfeststellungsbeschluss ein, der eine Abwä- gung aller Öffentlichen Belange beinhaltet und diese bündelt. Eine Beteiligung des MWFK ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Eine Teilzerstörung des Denkmals durch Ausgrabung lediglich der bauseits in An- spruch genommenen Fläche wurde in Kauf genommen, weil auf diese Weise sowohl dem Öffentlichen Interesse am Denkmalschutz (in diesem Teil des Bodendenkmals als Sekundär-Erhaltung in Form von Grabungsdokumentation und Funde - der restli- che, nicht unerhebliche Teil des Bodendenkmals bleibt unberührt im Boden erhalten, Primär-Erhaltung) als auch dem öffentlichen Interesse am Bau des Regenwasser- rückhaltebeckens Rechnung getragen werden konnte. Aus Gründen der Topographie und Hydrologie war eine Verschiebung dieser Anlage nicht möglich. Frage 17: Was wird aus den noch vorhandenen Steinsetzungen, die außerhalb des Baufeldes lokalisiert wurden? Wird diese Fläche besonders geschützt, beispielsweise als Gra- bungsschutzgebiet? Diese Flächen werden derzeit landwirtschaftlich genutzt, so dass eine weitere Zerstörung der dortigen Funde in den nächsten Jahren sicher ist. zu Frage 17: Ein erheblicher Teil des Bodendenkmals ist unter der Oberfläche noch erhalten, wie geophysikalische Untersuchungen zeigen. Bekannte (und unbekannte!) Boden- denkmale stehen in Brandenburg per Gesetz unter Schutz. Die weiteren Steinstruk- turen liegen nach den vorhandenen Kenntnissen recht tief im Boden, sodass eine Gefährdung durch „normales Pflügen“ unwahrscheinlich ist. Jede Veränderung der Bodennutzung ist denkmalrechtlich erlaubnispflichtig. Allerdings sind die Urnen, Brand- und Körperbestattungen sowie die Beigaben durch Grundwasserspiegel- schwankungen bedroht, die die bereits jetzt zu beobachtende Auflösung der Kera- mikgefäße, Knochen und Eisengegenstände weiter vorantreiben. Die Einrichtung eines Grabungsschutzgebietes nach BbgDSchG scheint zur Erreichung einer höhe- ren Schutzqualität nicht geeignet. Frage 18: Existieren von Seiten der Landesregierung Pläne, das Bodendenkmal vor Ort zu er- halten und dazu gegebenenfalls auch die Originalsteine an der Originalstelle wieder- aufzubauen? Falls nein, warum nicht? zu Frage 18: Ein „Wiederaufbau“ vor Ort an der Originalstelle ist aufgrund des Regenrückhaltebe- ckens nicht möglich. Frage 19: Welche konkreten Pläne hat die Landesregierung mit diesem Bodendenkmal? zu Frage 19: Ziel ist die Erhaltung der in situ befindlichen Strukturen des Bodendenkmals. Das BLDAM bemüht sich im Rahmen seiner Möglichkeiten um die Erforschung der do- kumentierten Bereiche und eine ausgewählte Präsentation von Funden. Im Übrigen hat die Ausgrabung des Bodendenkmals Schmölln 46 gezeigt, dass sich die Ge- fäßkeramik in einem fortgeschrittenen Auflösungszustand befindet. Gleiches gilt für die in einigen Urnen angetroffenen Eisenschmuckstücke (Nadeln, Fibeln, Gürtelha- ken), die bereits stark korrodiert sind. Die Steinkreise waren stellenweise bereits durch den Pflug beschädigt. Es ist davon auszugehen, dass die Funde in absehbarer Zeit vollständig im Boden zersetzt wären. Durch die Ausgrabung wurde der Ist- Zustand der Steinstrukturen dokumentiert und in Form von Fotografien und Zeich- nungen für die Nachwelt gesichert. Die geborgenen Funde werden durch Restaurie- rung vor weiterem Verfall gesichert. Frage 20: Welche konkreten Pläne hat die Landesregierung mit den Fundstücken? zu Frage 20: Siehe Antwort zu Frage 19. Frage 21: Beabsichtigt die Landesregierung, die Gemeinde Randowtal bei der Präsentation der noch vorhandenen Funde zu unterstützen und wenn ja, wie? zu Frage 21: Eine Präsentation der Ergebnisse der archäologischen Arbeiten in der Region ist aus Sicht der Landesregierung sinnvoll. Hierfür sind noch weitere Gespräche über Art und Umfang sowie hinsichtlich einer Unterstützung der Gemeinde Randowtal erfor- derlich. Frage 22: Verschiedenen Medienberichten zufolge soll es massive Proteste von Anwohnern gegen den Abtransport von Fundstücken gegeben haben. Welche Forderungen wur- den dabei an die Landesregierung herangetragen? Inwiefern gedenkt die Landesre- gierung, diesen Forderungen nachzukommen? zu Frage 22: Es gab verschiedene Schreiben und E-Mails an das BLDAM und das MWFK. Dabei wurden insbesondere eine Bewahrung des Fundes sowie eine gut aufgearbeitete Präsentation gefordert. Im Übrigen vgl. die Antwort zu Frage 19 und 21. Frage 23: Unseren Informationen zufolge soll es bislang mehrere Anträge zur Einsicht in Vor- abgutachten, Grabungszeichnungen, Fotos, Grabungsplänen und geophysikalische Karten vom Befund gegeben haben. Wenn ja, wurde die Erlaubnis zur Einsicht von- seiten der Denkmalfachbehörde bzw. des MWFK erteilt? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 23: An das BLDAM wurde bislang ein informatorisches und allgemeines Auskunftsersu- chen mit der Bitte um „Daten und auswertbare Karten“ gerichtet. Dieser Anfrage konnte nur ein allgemeines Interesse an Steinkreisen entnommen werden, ohne konkrete Benennung eines etwaigen fachbezogenen und berechtigten Interesses des Auskunftsersuchenden an diesen Daten. Konkrete Anträge auf Akteneinsicht lagen bisher nicht vor. Diese würden seitens des BLDAM einzelfallbezogen und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend geprüft und entschieden. Dem MWFK liegen keine Anträge auf Akteneinsicht vor.