Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1965 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 735 des Abgeordneten Rainer Genilke der CDU-Fraktion Drucksache 6/1754 Wortlaut der Kleinen Anfrage 735 vom 12.06.2015 Bodenverkehrsdienstleistungen an den Flughäfen BER und SFX Der Bereich Bodenverkehrsdienstleistungen ist für die Funktionsfähigkeit jedes Flughafens von entscheidender Bedeutung. Dienstleistungen wie Gepäckverladung, Enteisung , Schleppdienste, Betankung oder Reinigung müssen mit großer Sorgfalt, zuverlässig und gleichzeitig oft unter erheblichem Zeitdruck ausgeführt werden. Da im Bereich der Luftfahrt bereits kleine Fehler zu großen Problemen führen können , sind Passagiere und Fluglinien darauf angewiesen, dass die komplexen Bodenverkehrsdienste stets einwandfrei funktionieren. Seit über 16 Jahren führt die Acciona Airport Service Berlin GmbH Bodenverkehrs- dienstleistungen an den Flughäfen in Berlin und Brandenburg aus. Wie kürzlich be- kannt wurde, droht dem Unternehmen nun bereits zum 30. Juni 2015 der Verlust der Konzession für Bodenverkehrsdienstleistungen an den Flughäfen Berlin- Brandenburg und Schönefeld. Dies hätte erhebliche Konsequenzen für die betroffe- nen 400 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Familien. Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: 1. Wie ist die derzeitige Struktur der Bodenverkehrsdienste an den Flughäfen BER und SFX und wie hat sich diese Struktur in den vergangenen fünf Jahren entwickelt ? 2. Welche Voraussetzungen müssen für eine Konzessionserteilung für Bodenverkehrsdienstleistungen generell erfüllt sein? 3. Wer prüft und erteilt die Konzession für den Betrieb an den Flughäfen BER und SFX? 4. Wie viele Konzessionen für Bodenverkehrsdienstleistungen wurden an welche Unternehmen in den vergangenen fünf Jahren an den Flughäfen BER und SFX erteilt? 5. Wurden die Konzessionen mit Auflagen verbunden? Falls ja, mit welchen Auf- lagen und aus welchen Gründen? 6. Müssen Bodenverkehrsdienstleistungen generell ausgeschrieben werden? 7. Anhand welcher Kriterien werden die Konzessionen für Bodenverkehrsdienstleistungen vergeben? 8. Ist es korrekt, dass die Konzession der Acciona Airport Service Berlin GmbH zum 30. Juni endet? 9. Falls ja, aus welchem Gründen erhält die Acciona Airport Service Berlin GmbH keine darüber hinaus gehende Lizenz? 10. Handelte es sich dabei um eine turnusmäßige Ausschreibung? Welches Unternehmen hat nun die Konzession erhalten? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist die derzeitige Struktur der Bodenverkehrsdienste an den Flughäfen BER und SFX und wie hat sich diese Struktur in den vergangenen fünf Jahren entwickelt? Zu Frage 1: Am Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld sind derzeit zwei Dienstleister berechtigt, Bodenabfertigungsdienste nach der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung (BADV) erbringen. Die beiden Lizenzen werden gehalten durch die GlobeGround Berlin GmbH & Co. KG und die Acciona Airport Services Berlin GmbH. Diese Struktur hat sich in den vergangenen fünf Jahren nicht geändert. Frage 2: Welche Voraussetzungen müssen für eine Konzessionserteilung für Bodenverkehrs- dienstleistungen generell erfüllt sein? Zu Frage 2: Die Dienstleister haben nach § 8 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage 3 BADV die Anfor- derungen an Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit, fachliche Eignung sowie Betrieb und Einsatz der Mitarbeiter für die Erbringung von Bodenverkehrsdiensten zu erfüllen. Die Vergabe von Dienstleistungen ist im Amtsblatt der Europäischen Ge- meinschaft auszuschreiben. Frage 3: Wer prüft und erteilt die Konzession für den Betrieb an den Flughäfen BER und SFX? Zu Frage 3: Nach der gegenwärtig bestehenden Struktur der Bodenabfertigungsdienste vergibt die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) als Flughafenbetreiberin die Berech- tigungen, Bodenabfertigungsdienstleistungen am Verkehrsflughafen Berlin- Schönefeld, künftig Berlin Brandenburg, zu erbringen. Frage 4: Wie viele Konzessionen für Bodenverkehrsdienstleistungen wurden an welche Un- ternehmen in den vergangenen fünf Jahren an den Flughäfen BER und SFX erteilt? Frage 5: Wurden die Konzessionen mit Auflagen verbunden? Falls ja, mit welchen Auflagen und aus welchen Gründen? Zu Fragen 4 und 5: Innerhalb der vergangenen fünf Jahre wurden keine neuen Konzessionen für be- schränkte Bodenabfertigungsdienste am Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld, künf- tig Berlin Brandenburg, vergeben. Frage 6: Müssen Bodenverkehrsdienstleistungen generell ausgeschrieben werden? Zu Frage 6: Grundsätzlich ist die Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen durch den Flugplatzunternehmer europaweit auszuschreiben. Frage 7: Anhand welcher Kriterien werden die Konzessionen für Bodenverkehrsdienstleistungen vergeben? Zu Frage 7: Für die Ausschreibung und das Auswahlverfahren gelten die Grundsätze der Auswahl -Richtlinie nach § 7 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage 2 BADV. Von der FBB wurden insbesondere folgende Kriterien für die Bewertung der Angebote definiert: Mustermengen - und Gesamtkostenkalkulation, Personaleinsatzkonzept, Geräteeinsatzkonzept , jeweils für Berlin-Schönefeld und Berlin Brandenburg sowie Organisationskonzept für Betriebsaufnahme und Durchführung für Berlin-Schönefeld bzw. Organisationskonzept für Probebetrieb und Umzug für Berlin Brandenburg. Frage 8: Ist es korrekt, dass die Konzession der Acciona Airport Service Berlin GmbH zum 30. Juni endet? Zu Frage 8: Ja. Frage 9: Falls ja, aus welchem Gründen erhält die Acciona Airport Service Berlin GmbH keine darüber hinaus gehende Lizenz? Zu Frage 9: Die Laufzeit der bestehenden Konzession endet zum 30.06.15 mit Ablauf der gemäß § 7 Abs. 4 BADV maximalen Laufzeit von 7 Jahren. Die Neuvergabe der Konzession ist auszuschreiben. Das Ergebnis des Ausschreibungsverfahrens führte zu einem Zuschlag an Wettbewerber der Acciona Airport Service Berlin GmbH. Frage 10: Handelte es sich dabei um eine turnusmäßige Ausschreibung? Welches Unternehmen hat nun die Konzession erhalten? Zu Frage 10: Da die Höchstdauer der bestehenden Konzessionen erreicht war, handelte es sich insofern um eine turnusmäßige Ausschreibung. Die Zuschläge für die drei ausgeschriebenen Konzessionen wurden an folgende Unternehmen erteilt AeroGround Flughafen München GmbH, Arbeitsgemeinschaft Swissport International AG – Gegenbauer GmbH sowie WISAG Aviation Service GmbH & Co. KG.