Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1966 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 703 des Abgeordneten Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/1609 Irreführender Zickzackkurs in puncto Flüchtlingszahlen Wortlaut der Kleinen Anfrage 703 vom 03.06.2015: Nach einer erst ablehnenden Haltung gegenüber der Frage, ob aus Berlin zusätzli- che Flüchtlinge im Land Brandenburg unterkommen sollen, erklärt nun Brandenburgs Ministerpräsident Woidke einen Kurswechsel. Wenn die bundesrechtlichen Rahmen- bedingungen dafür geschaffen werden würden, wäre Brandenburg grundsätzlich be- reit, Flüchtlinge aus Berlin zu übernehmen. Bisher hatte die Potsdamer Landesregie- rung dies abgelehnt. Wörtlich: „Berlin hat da besondere Probleme, das erkennen wir an.“ Und er spricht von „Einzelfallentscheidungen, die auf kommunaler Ebene ausge- lotet werden müssen“. Einig sind sich beide Länder, dass der Bund in der Pflicht ist, nicht nur für die Unterbringung und Gesundheitsbetreuung, sondern auch für die In- tegration der Flüchtlinge (Kitas, Schulen, Ausbildung) finanziell aufzukommen. Angeblich hätten Brandenburger Wohnungsgesellschaften, unter anderem aus Frankfurt (Oder), von sich aus angeboten, Berliner Flüchtlinge zu beherbergen. Ich frage die Landesregierung: 1.) Wie viele Flüchtlinge will der MP Woidke in diesem Jahr in Brandenburg aufneh- men, Anbetracht der Aussage, dass das Land an seine Grenzen stoße? 2.) Nach welchen Kriterien einer sog. Einzelfallentscheidung will der MP Woidke Flüchtlinge zulassen, während für deren Duldung und Asyl das BAMF in Nürnberg zuständig ist? 3.) Welche Mittel in welcher Höhe fordert die Landesregierung für deren Unterbrin- gung konkret vom Bund an? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommu- nales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Flüchtlinge will der MP Woidke in diesem Jahr in Brandenburg aufnehmen, Anbetracht der Aussage, dass das Land an seine Grenzen stoße? zu Frage 1: Das Land Brandenburg wird auch in diesem Jahr die Zahl von Flüchtlingen aufneh- men, zu deren Aufnahme es bundesrechtlich verpflichtet ist. Nach dem Königsteiner Schlüssel sind dies 3,08092 Prozent aller in Deutschland ankommenden Asylsu- chenden. Frage 2: Nach welchen Kriterien einer sog. Einzelfallentscheidung will der MP Woidke Flücht- linge zulassen, während für deren Duldung und Asyl das BAMF in Nürnberg zustän- dig ist? zu Frage 2: Entgegen der Darstellung in der Vorbemerkung hat nicht der Ministerpräsident Dr. Woidke von „Einzelfallentscheidungen, die auf kommunaler Ebene ausgelotet wer- den müssen“ gesprochen. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die asylverfah- rensrechtliche Zuständigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sowie die aufenthaltsrechtliche Zuständigkeit der Berliner Ausländerbehörde nach Ände- rung der bundesgesetzlichen Regelungen von einer Unterbringung Berliner Asylsu- chender im Land Brandenburg nicht berührt wären. Frage 3: Welche Mittel in welcher Höhe fordert die Landesregierung für deren Unterbringung konkret vom Bund an? zu Frage 3: Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben mit Beschluss vom 26. März 2015 die Bundesregierung aufgefordert, sich an den Kosten im Zusam- menhang mit dem Anstieg der Asylbewerberzahlen angemessen zu beteiligen. An- lässlich der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18. Juni 2015 haben sich Bund und Länder darüber verständigt, dass die pauschale Hilfe des Bundes für Länder und Kommunen für das Jahr 2016 auf das Jahr 2015 vorgezogen wird. Der Bund hat zugesagt, sich ab 2016 dauerhaft strukturell an den Kosten für Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden und Flüchtlingen zu beteiligen. Eine Entscheidung dazu soll im Herbst 2015 getroffen werden.