Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1972 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 729 der Abgeordneten Dr. Martina Münch der SPD-Fraktion Drucksache 6/1727 Unterstützung der kommunalen Ebene bei der Unterbringung von Flüchtlingen Wortlaut der Kleinen Anfrage 729 vom 11.06.2015: Die steigende Zahl von Flüchtlingen stellt unsere Kommunen vor große Herausforderungen . Unbestritten ist, dass die Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen gerade für Familien eine gute Alternative im Gegensatz zu Sammelunterkünften darstellt . Derzeit wird den Kommunen landesseitig die Investition in die Bereitstellung und Ausstattung von Wohnungen nicht erstattet, weil die Landesförderung nur für Sammelunterkünfte oder sogenannte Wohnverbünde gilt. Ich frage die Landesregierung: 1. Plant die Landesregierung angesichts des steigenden Bedarfs und zur Erweiterung der Handlungsoptionen der kommunalen Ebene eine Umwidmung der Landesförderung , sodass unkompliziert auch in Wohnungen für Flüchtlinge investiert werden kann? 2. Und falls es solche Pläne gibt, wann ist mit deren Umsetzung und Wirksamkeit zu rechnen? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Plant die Landesregierung angesichts des steigenden Bedarfs und zur Erweiterung der Handlungsoptionen der kommunalen Ebene eine Umwidmung der Landesförderung, sodass unkompliziert auch in Wohnungen für Flüchtlinge investiert werden kann? Frage 2: Und falls es solche Pläne gibt, wann ist mit deren Umsetzung und Wirksamkeit zu rechnen? zu Frage 1 und 2: Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . § 6 Absatz 2 Satz 2 des Landesaufnahmegesetzes regelt eindeutig, dass die Landkreise und kreisfreien Städte für die Errichtung und Einrichtung von Gemeinschaftsunterkünften pro geschaffenen Unterkunftsplatz eine Investitionspauschale in Höhe von 2300,81 Euro erhalten. Vor diesem Hintergrund kann die Investitionspauschale derzeit nicht für Investitionen zur Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen in Wohnungen verwendet werden. Gegenwärtig wird in der Landesregierung ein Entwurf zur Neufassung des Landesaufnahmegesetzes erarbeitet. In diesem Rahmen wird auch geprüft, ob und unter welchen Bedingungen künftig Erstattungszahlungen für Investitionen zur Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten von ausländischen Flüchtlingen in Wohnungen ermöglicht werden können.