Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1973 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 689 des Abgeordneten Franz Josef Wiese der AfD-Fraktion Drucksache 6/1566 EU-Förderprogramme und Finanzhilfen in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 689 vom 29.05.2015: Auf europäischer Ebene existiert eine Reihe von Förderprogrammen und Finanzhilfen, von welchen auch die Bürger Brandenburgs profitieren können. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche für Brandenburg relevanten europäischen Förderprogramme und Finanzhilfen gibt es (bitte aufschlüsseln nach Förderberechtigtem, Förderbereich und Förderart)? 2. Wo können die einzelnen Förderprogramme und Finanzhilfen beantragt werden? Wie lauten die Kontaktdaten der relevanten Ansprechpartner? 3. Gibt es Personen bzw. Institutionen, welche Antragsteller bei der Beantragung der Förderprogramme und Finanzhilfen unterstützen? Wie lauten die Kontaktdaten der relevanten Personen bzw. Institutionen? 4. Wie unterstützt die Landesregierung die Antragsteller? 5. Welche der Programme enthalten einen Co-Finanzierungsanteil des Landes (bitte aufschlüsseln nach Programm, Höhe des Co-Finanzierungsanteils und der eingesetzten Landesmittel in den Jahren 2009 - 2014)? 6. Wie viele Anträge auf EU-Förderprogramme und Finanzhilfen wurden in Brandenburg in den Jahren 2009 - 2014 eingereicht (bitte nach Programm aufschlüsseln)? 7. Wie viele Anträge auf EU-Förderprogramme und Finanzhilfen wurden in Brandenburg in den Jahren 2009 - 2014 abgelehnt (bitte nach Programm aufschlüsseln )? 8. Wie bewertet die Landesregierung die einzelnen Förderprogramme hinsichtlich ihrer Effizienz und ihres bürokratischen Aufwandes? 9. Gibt es Beispiele für eine erfolgreiche Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Für Brandenburg sind besonders die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) von Bedeutung. Diese umfassen den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESF) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raums (ELER). Aus dem EFRE wird auch die grenzübergreifende Kooperation mit den an Brandenburg angrenzenden polnischen Regionen finanziert, die so genannte INTERREG AFörderung . Die ESI-Fonds werden jeweils für eine Förderperiode in geteilter Mittelverwaltung mit der EU-Kommission über so genannte Operationelle Programme (OP) in den europäischen Regionen umgesetzt. Die in Brandenburg erarbeiteten OP bilden die Grundlage für zahlreiche einzelne aus den europäischen Fonds kofinanzierte Förderrichtlinien und –ansätze. Eine Aufschlüsselung der Förderung aus den OP in diese einzelnen Förderrichtlinien und –ansätze und eine entsprechende Beantwortung der Fragen würde das im Rahmen einer Kleinen Anfrage Leistbare übersteigen. Die Beantwortung bezieht sich daher immer auf die OP als Rechtsgrundlage der Förderung. Nähere Informationen über einzelne Förderansätze sind auf den Webseiten der Fonds einsehbar (www.eler.brandenburg.de, www.efre.brandenburg.de, www.esf.brandenburg.de, www.interreg.brandenburg.de). Einen Gesamtüberblick zur EU-Förderung erhält man auf der Webseite des MdJEV: http://www.europa.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.153568.de. Außerdem wird hinsichtlich der abgefragten Zeiträume der Förderung den relevanten EU-Förderperioden gefolgt, d.h. 2007 – 2013 bzw. 2014 – 2020. Für diese gelten jeweils die OP. Frage 1: Welche für Brandenburg relevanten europäischen Förderprogramme und Finanzhilfen gibt es (bitte aufschlüsseln nach Förderberechtigtem, Förderbereich und Förderart )? zu Frage 1: 1) Operationelles Programm für den EFRE: Als Begünstigte kommen nur juristische Personen in Frage. Das können Unternehmen (i.d.R. kleine und mittelständische Unternehmen), Gebietskörperschaften, Zweckverbände, öffentliche Einrichtungen, Stiftungen oder auch Vereine sein. Wer im konkreten Fall antragsberechtigt ist, wird in den jeweiligen Förderrichtlinien festgelegt . Die Informationen hierüber finden sich auf der Webseite der Bewilligungsbehörde Investitionsbank des Landes Brandenburg www.ilb.de. Förderbereiche sind: 1. Stärkung von angewandter Forschung, Entwicklung und Innovation 2. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen 3. Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft 4. Integrierte Entwicklung von städtischen und ländlichen Räumen Gefördert wird je nach Förderansatz über Zuschüsse oder über Finanzinstrumente. 2) Operationelles Programm für den ESF: Als Begünstigte kommen i.d.R. juristische Personen in Betracht. Das können Unternehmen (i.d.R. kleine und mittelständische Unternehmen), Gebietskörperschaften, öffentliche Einrichtungen, Stiftungen oder auch Vereine sein. Darüber hinaus können in einzelnen Richtlinien auch natürliche Personen gefördert werden. Wer im konkreten Fall antragsberechtigt ist, wird in den jeweiligen Förderrichtlinien festgelegt. Die Information hierüber findet sich auf der Webseite der Bewilligungsbehörde Investitionsbank der Landes Brandenburg http://www.ilb.de/de/arbeitsfoerderung/index.html. Förderbereiche sind: 1. Bildungsteilhabe verbessern und Übergänge ins Berufsleben unterstützen 2. Lebenslanges Lernen und Höherqualifizierung ermöglichen 3. Innovation und Unternehmertum fördern 4. Integration benachteiligter Gruppen in Erwerbstätigkeit befördern Gefördert wird über Zuschüsse. 3) Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum (EPLR) / ELER: Als Begünstigte kommen sowohl natürliche als auch juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts in Betracht. Wer als Zielgruppe der ELER-Förderung adressiert ist, richtet sich nach den Regelungen im Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum Brandenburgs und Berlins 2014-2020 (vorrangig Kapitel 8) sowie den Bestimmungen der Richtlinien bzw. Verwaltungsvorschriften. Nähere Informationen sind über www.eler.brandenburg.de verfügbar. Förderbereiche sind: 1. Bildung, Kompetenz und Innovation im ländlichen Raum 2. Investitionen mit Agrarbezug 3. Klimawandel, Umwelt und Naturschutz 4. Ländliche Entwicklungen im Rahmen von LEADER (einschließlich StadtUmland -Wettbewerb) Gefördert wird über Zuschüsse. 4) Kooperationsprogramm Brandenburg/Polen (Lubuskie) / INTERREG V A  Genehmigung des Programmentwurfs für die Förderperiode 2014 – 2020 wird für den Sommer erwartet. Als Begünstigte des Kooperationsprogramms kommen überwiegend juristische Personen des öffentlichen Rechts in Betracht. Das können vor allem Gebietskörperschaften und öffentliche Einrichtungen sein, aber auch Euroregionen, Stiftungen und Vereine oder juristische Träger von Bildungs- oder Wirtschaftsförderungseinrichtungen . Wer im konkreten Fall antragsberechtigt ist, wird in den jeweiligen Förderbereichen festgelegt. Die Information hierüber findet sich auf der Webseite www.interreg.brandenburg.de. Förderbereiche des Programmentwurfs sind: 1. Gemeinsamer Erhalt und Nutzung des Natur- und Kulturerbes 2. Anbindung an die Transeuropäischen Netze und nachhaltiger Verkehr 3. Stärkung grenzübergreifender Fähigkeiten und Kompetenzen 4. Integration der Bevölkerung und Zusammenarbeit der Verwaltungen Gefördert wird über Zuschüsse. 5) Kooperationsprogramm Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen (Westpommern )/ INTERREG V A:  Genehmigung des Programmentwurfs für die Förderperiode 2014 – 2020 wird für den Sommer 2015 erwartet. Als Begünstigte des Kooperationsprogramms kommen überwiegend juristische Personen des öffentlichen Rechts in Betracht. Das können vor allem Gebietskörperschaften und öffentliche Einrichtungen sein, aber auch Euroregionen, Stiftungen und Vereine oder juristische Träger von Bildungs- oder Wirtschaftsförderungseinrichtungen . Wer im konkreten Fall antragsberechtigt ist, wird in den jeweiligen Förderbereichen festgelegt. Die Information hierüber findet sich auf der Webseite www.interreg.brandenburg.de. Förderbereiche des Programmentwurfs sind: 1. Erhaltung und Schutz der Umwelt sowie Förderung der Ressourceneffizienz 2. Förderung von Nachhaltigkeit im Verkehr und Beseitigung von Engpässen in wichtigen Netzinfrastrukturen 3. Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen 4. Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden und Interessenträgern und der effizienten öffentlichen Verwaltung Gefördert wird über Zuschüsse. Frage 2: Wo können die einzelnen Förderprogramme und Finanzhilfen beantragt werden? Wie lauten die Kontaktdaten der relevanten Ansprechpartner? zu Frage 2: Die Mehrzahl der Anträge für die ESI-Fonds im Land Brandenburg kann bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Steinstraße 104-106 14480 Potsdam 0331/6602211 kundenberater@ilb.de Für den ELER kommen darüber hinaus für eine Beantragung folgende Bewilligungsstellen infrage: 1) Landwirtschaftsämter der Kreise bzw. kreisfreien Städte (Bereiche Agrarumweltund Klimamaßnahmen, Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete, Ausgleichzulage Spreewald, Ökologischer/ Biologischer Landbau, Natura 2000) 2) Landesbetrieb Forst Brandenburg 3) Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung mit 6 Regionalstellen Kontaktdaten und Ansprechpartner: www.eler.brandenburg.de (Beratungsstellen, Adressen ) Die Anträge für die INTERREG-Förderung werden beim jeweiligen Gemeinsamen Sekretariat des Programms voraussichtlich ab dem 4. Quartal 2015 gestellt werden können: 1) Gemeinsames Sekretariat des Kooperationsprogramms INTERREG V A Brandenburg /Polen (Lubuskie) Frankfurt (Oder) (in Gründung) Herr Wolfgang Balint Tel. 0331/8661840 2) Gemeinsames Sekretariat des Kooperationsprogramms INTERREG V A Mecklenburg -Vorpommern/Brandenburg/Polen (Westpommern) Ernst-Thälmann-Str. 4 17321 Löcknitz Frau Ursula Brautferger Tel. 0385/5885250 Diese Informationen finden sich in allen Informationsmaterialien zu den Förderprogrammen . Frage 3: Gibt es Personen bzw. Institutionen, welche Antragsteller bei der Beantragung der Förderprogramme und Finanzhilfen unterstützen? Wie lauten die Kontaktdaten der relevanten Personen bzw. Institutionen? zu Frage 3: Die ILB (Kontakt siehe Frage 2) und die ZukunftsAgentur Brandenburg (ZAB) unterstützen die Antragsteller bei Fragen zu einzelnen Förderrichtlinien und zur Förderfähigkeit von Projekten: ZukunftsAgentur Brandenburg (ZAB) Steinstraße 104-106 14480 Potsdam 0331/660-3000 info@zab-brandenburg.de Für den ELER unterstützen darüber hinaus die unter Frage 2 genannten Bewilligungsstellen und die auf der ELER-Webseite genannten Ansprechpartner für die Förderrichtlinien bzw. Verwaltungsvorschriften. Für den Bereich der Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) für die Landwirtschaft steht ein externer Innovationsdienstleister EIP zur Verfügung: gsub mbH Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH Kronenstraße 6, 10117 Berlin Im Kooperationsprogramm INTERREG V A MecklenburgVorpommern /Brandenburg/Polen (Westpommern) werden die Antragsteller aus Brandenburg durch die Regionale Kontaktstelle in Eberswalde unterstützt: Regionale Kontaktstelle beim Landkreis Barnim Strukturentwicklungs- und Bauordnungsamt/ Fördermittelmanagement und Projektwicklung Am Markt 1, 16225 Eberswalde Tel. 03334/2141852 Frage 4: Wie unterstützt die Landesregierung die Antragsteller? zu Frage 4: Die Landesregierung hat die ILB und die ZAB mit der Unterstützung der Antragsteller bei Fragen zu einzelnen Förderrichtlinien und zur Förderfähigkeit von Projekten beauftragt . Für den Bereich der EIP wurde ein gesonderter Dienstleister beauftragt (siehe Frage 3). Im INTERREG V A-Programm Brandenburg/Polen (Lubuskie) errichtet die Landesregierung das Gemeinsame Sekretariat in Frankfurt (Oder), welches die Antragsteller bei der Beantragung der INTERREG-Fördermittel unterstützt und berät. Im INTERREG V A-Programm Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen wird die Landesregierung eine Regionale Kontaktstelle einrichten, welche - zusätzlich zu dem Gemeinsamen Sekretariat in Löcknitz – die Antragsteller aus Brandenburg unterstützen und beraten wird (siehe Frage 3). In den Verwaltungsbehörden für die Fonds werden darüber hinaus Informationsmaterialien und Unterstützungsdokumente für die Antragsteller erarbeitet und veröffentlicht . Zudem finden sowohl Richtlinien bezogene als auch übergreifende (z.B. Jahrestagungen der Fonds) Informationsveranstaltungen statt. Frage 5: Welche der Programme enthalten einen Co-Finanzierungsanteil des Landes (bitte aufschlüsseln nach Programm, Höhe des Co-Finanzierungsanteils und der eingesetzten Landesmittel in den Jahren 2009 - 2014)? zu Frage 5: In der Förderperiode 2007 - 2013 galt für EFRE, ESF und ELER in Brandenburg grundsätzlich ein Kofinanzierungshöchstsatz in Höhe von 75 Prozent. Dieser Anteil bezieht sich auf die Ebene des gesamten OP und kann in den einzelnen Prioritätsachsen und in den einzelnen Förderrichtlinien und -ansätzen variieren. Für die INTERREG -A Kooperationsprogramme galt ein Kofinanzierungshöchstsatz von 85 Prozent . Die verbleibenden Anteile sind je nach Programm und Projekt aus nationalen öffentlichen (Land, Bund, Kommunen) oder privaten Mitteln zu erbringen. In der Förderperiode 2014 – 2020 gilt für EFRE und ESF in Brandenburg ein Kofinanzierungshöchstsatz in Höhe von 80 Prozent, für den ELER in Brandenburg grundsätzlich in Höhe von 75 Prozent. Dieser Anteil bezieht sich auf die Ebene des gesamten OP und der einzelnen Prioritätsachsen (siehe Förderbereiche), kann jedoch in den einzelnen Förderansätzen variieren. Für die INTERREG-A Kooperationsprogramme gilt ein Kofinanzierungshöchstsatz von 85 Prozent. Die jeweils verbleibenden Anteile sind je nach Programm und Projekt aus nationalen öffentlichen (Land, Bund, Kommunen) oder privaten Mitteln zu erbringen. Im Rahmen des EFRE-OP 2007 – 2013 wurden rund 249,2 Mio. EUR Landesmittel ausgezahlt. Das entspricht einem Kofinanzierungsanteil von rund 9 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Im Rahmen des ESF-OP 2007-2013 wurden Landesmittel in Höhe von rund 101 Mio. EUR eingesetzt. Dies entspricht einem Kofinanzierungsanteil in Höhe von rund 12 % gemessen am Gesamtvolumen des OP. Im Rahmen des EPLR 2007 – 2013 wurden rund 277 Mio. EUR Landesmittel ausgezahlt . Dies entspricht einem Kofinanzierungsanteil von rund 18 % gemessen am Gesamtvolumen des EPLR. Im Rahmen von INTERREG IV A wurden im Programm Polen (Lubuskie) – Brandenburg rund 3,8 Mio. EUR und im Programm Mecklenburg-Vorpommern/ Brandenburg/ Polen rund 1,5 Mio. EUR Landesmittel eingesetzt. Dies entspricht einem Anteil von jeweils rund 6 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Frage 6: Wie viele Anträge auf EU-Förderprogramme und Finanzhilfen wurden in Brandenburg in den Jahren 2009 - 2014 eingereicht (bitte nach Programm aufschlüsseln)? zu Frage 6: Im Rahmen des EFRE-OP 2007 - 2013 sind rund 7.900 Anträge eingegangen. Im Rahmen des ESF-OP 2007-2013 sind rund 21.000 Anträge auf Förderung gestellt worden. Im Rahmen des EPLR 2007 – 2013 sind rund 15.500 Anträge eingegangen. Diese Zahl bezieht sich jedoch nur auf investive Förderprogramme. Flächenbezogene Programme werden auf der Ebene der Landwirtschaftsämter der Kreise und kreisfreien Städte umgesetzt. Die Antragszahl beläuft sich hier auf rund 7.000. Im Rahmen von INTERREG IV A 2007 – 2013 wurden im Programm Polen (Lubuskie ) – Brandenburg 120 Anträge und im Programm Mecklenburg-Vorpommern/ Brandenburg / Polen insgesamt 50 Anträge eingereicht. Frage 7: Wie viele Anträge auf EU-Förderprogramme und Finanzhilfen wurden in Brandenburg in den Jahren 2009 - 2014 abgelehnt (bitte nach Programm aufschlüsseln)? zu Frage 7: Im Rahmen des EFRE-OP 2007 – 2013 wurden rund 1.350 Anträge abgelehnt. Im Rahmen des ESF-OP 2007-2013 wurden rund 2.650 Anträge auf Förderung abgelehnt . Im Rahmen des EPLR 2007 – 2013 wurden rund 1.700 Anträge im investiven Bereich abgelehnt. Im Rahmen von INTERREG IV A wurden im Programm Polen (Lubuskie) – Brandenburg 39 Anträge und im Programm Mecklenburg-Vorpommern/ Brandenburg/ Polen 10 Anträge abgelehnt. Frage 8: Wie bewertet die Landesregierung die einzelnen Förderprogramme hinsichtlich ihrer Effizienz und ihres bürokratischen Aufwandes? zu Frage 8: Der administrative Aufwand für die Umsetzung der ESI-Fonds ist EU-weit hoch. Der Mitteleinsatz in Brandenburg erfolgt dennoch effizient, wie u.a. das in Brandenburg seit 1990 ständig steigende BIP/Kopf im EU-Durchschnitt zeigt. In der Vorbereitung der Förderperiode 2014 – 2020 wurde zudem versucht, bürokratischen Aufwand durch die Anwendung von Pauschalen, Reduzierung von Richtlinien, Vereinheitlichung von Regelungen sowie die Beschränkung auf eine Bewilligungsbehörde bei EFRE und ESF respektive eine Konzentration auf diese Bewilligungsbehörde beim ELER abzubauen. Frage 9: Gibt es Beispiele für eine erfolgreiche Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen? zu Frage 9: In Brandenburg gibt es zahlreiche Beispiele für die erfolgreiche Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen. Einzelne besonders bemerkenswerte oder ausgezeichnete Projekte finden sich u.a. unter http://www.efre.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.223341.de sowie www.eler.brandenburg.de (Projekte des Monats). Ein weiteres Beispiel erfolgreicher Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen ist das ESFFörderprogramm des MASGF zur Förderung der Beschäftigung von Innovationsassistentinnen und Innovationsassistenten.