Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/1980 Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage 9 der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/1068 Geflügelhaltung in Brandenburg Wortlaut der Großen Anfrage Nr. 9 vom 08.04.2015: Die Geflügelhaltung in Brandenburg hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Viele Großanlagen zur Haltung von Legehennen oder Mastgeflügel wurden neu errichtet oder ausgebaut. Dabei kommt es zu starken lokalen Tierkonzentrationen in einigen Regionen Brandenburgs. Wir fragen die Landesregierung: Aktuelle Situation und Entwicklung A) Gesamt Frage 1: Wie viele Legehennen-, Putenmast-, Entenmast-, Hähnchenmastplätze und Elterntierplätze der jeweiligen Art gibt es aktuell in Brandenburg (Bitte jeweils die Gesamtzahl angeben und zusätzlich nach Landkreisen aufschlüsseln)? Frage 2: Wie viele Legehennen, Mastputen, Mastenten und Masthähnchen werden in Brandenburg pro Jahr unter Einbeziehung des Umlaufes gehalten (Bitte die Gesamtzahl angeben und zusätzlich nach Landkreisen aufschlüsseln)? Frage 3: Wie haben sich die in Fragen 2 und 3 genannten Gruppen zahlenmäßig in Jahren 1991, 2001 und 2011 in Brandenburg entwickelt? Frage 4: Hat die Landesregierung Zielzahlen wie viel Geflügelhaltung sie für Brandenburg anstrebt und gibt es regionale, wirtschaftliche, ökologische oder ethische Kriterien auf denen diese Zielzahlen basieren? Frage 5: In welchen Gemeinden gibt es die höchste Dichte an Tierhaltungsplätzen von Legehennen-, Mastputen-, Mastenten-, und Masthähnchen (Bitte um Angabe der Gemeinden mit den zehn höchsten Werten je Gruppe)? Frage 6: Sind aktuell weitere Legehennen- oder Geflügelmastanlagen größer 15.000 Tiere je Stalleinheit beantragt (Bitte mit Angaben zu Landkreis, Ort, Ortsteil, Antragsteller des Bauantrags, Tierart, Anzahl der Tierplätze, Produktionsrichtung mit dazugehörigem Haltungsverfahren wie z.B. Boden -, Freiland-, Volierenhaltung und beantragten Fördermitteln)? Frage 7: Sind der Regierung darüber hinaus Planungen zur Errichtung von Anlagen bekannt, die noch nicht beantragt sind (Bitte mit Angaben zu Landkreis, Ort, Ortsteil, Antragsteller des Bauantrags , Tierart, Anzahl der Tierplätze, Produktionsrichtung mit dazugehörigem Haltungsverfahren wie z.B. Boden-, Freiland-, Volierenhaltung und beantragten Fördermitteln)? B) konventionelle Haltung Frage 8: Wie viele Legehennen, Mastputen, Mastenten und Masthähnchen werden in Brandenburg konventionell pro Jahr unter Einbeziehung des Umlaufes gehalten (Bitte die Gesamtzahl angeben und zusätzlich nach Landkreisen aufschlüsseln)? Frage 9: Wie viele konventionelle Legehennen-, Putenmast-, Entenmast-, Hähnchenmastplätze und Elterntierplätze gibt es aktuell in Brandenburg (Bitte jeweils die Gesamtzahl angeben und zusätzlich nach Landkreisen aufschlüsseln)? Frage 10: Wie viele konventionelle Legehennen-, Putenmast-, Entenmast-und Hähnchenmast-Betriebe gibt es aktuell in Brandenburg (Bitte jeweils die Gesamtzahl angeben und zusätzlich nach Landkreisen aufschlüsseln)? Frage 11: Wie viele Tiere halten die jeweils zehn größten konventionell wirtschaftenden Legehennen-, Mastputen-, Mastenten-, und Masthähnchen-Betriebe (Bitte um tabellarische Darstellung sortiert nach Größe mit Informationen zu Landkreis, Ort, Tierart, Anzahl der Tierplätze, Produktionsrichtung mit dazugehörigem Haltungsverfahren wie z.B. Boden-, Freiland-, Volierenhaltung und ausgereichten Fördermitteln der Landesregierung)? C) Bio Frage 12: Wie viele Legehennen, Mastputen, Mastenten und Masthähnchen werden in Brandenburg nach EU-Öko-Verordnung zertifiziert pro Jahr unter Einbeziehung des Umlaufes gehalten (Bitte die Gesamtzahl angeben und zusätzlich nach Landkreisen aufschlüsseln)? Frage 13: Wie viele Legehennen-, Putenmast-, Entenmast-, Hähnchenmastplätze und Elterntierplätze der jeweiligen Art gibt es aktuell nach EU-Öko-Verordnung Brandenburg (Bitte jeweils die Gesamtzahl angeben und zusätzlich nach Landkreisen aufschlüsseln)? Frage 14: Wie viele nach EU-Öko-Verordnung zertifizierte Legehennen-, Putenmast-, Entenmast-und Hähnchenmast-Betriebe gibt es aktuell in Brandenburg (Bitte jeweils die Gesamtzahl angeben und zusätzlich nach Landkreisen aufschlüsseln)? Frage 15: Wie viele Tiere halten die jeweils zehn größten der nach EU-Öko-Verordnung wirtschaftenden Legehennen-, Mastputen-, Mastenten-, und Masthähnchen-Betriebe (Bitte um tabellarische Darstellung sortiert nach Größe mit Informationen zu Landkreis, Ort, Tierart, Anzahl der Tierplätze , Produktionsrichtung mit dazugehörigem Haltungsverfahren wie z.B. Boden-, Freiland-, Volierenhaltung und ausgereichten Fördermitteln der Landesregierung)? D) Genehmigungsverfahren / Fördermittel Frage 16: Welche Änderungen an den Förderrichtlinien wurden insbesondere in den Bereichen Tierwohl und Umweltschutz in der neuen Förderperiode umgesetzt. (Bitte um vergleichende detaillierte tabellarische Darstellung der Veränderung für die verschiedenen Parameter)? Frage 17: In welcher Höhe wurden seit der Kleinen Anfrage 3608 veröffentlichten Daten für die Errichtung und den Ausbau von Geflügelhaltungsanlagen Fördermittel ausgereicht (Bitte um tabellarische Darstellung mit Informationen zu Ort, Anzahl der Tierplätze, Haltungsform und Jahr)? Frage 18: Können Betreiber von Geflügelhaltungsanlagen außer für den Stallbau noch weitere direkte oder indirekte Förderung für die Geflügelhaltung durch das Land oder die Kreise beantragen? Frage 19: Wie ist sichergestellt, dass mehrere Anlagen zur Haltung von Geflügel die in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander errichtet werden bzw. wurden, in Bezug auf die Tierplatzzahlen kumulativ genehmigt werden müssen, insbesondere wenn zwischen den Betreibern wirtschaftliche , strukturelle oder familiäre Beziehungen bestehen? Frage 20: Wie beurteilt die Landesregierung, dass bei der Kennzeichnung von Eiern nach § 4 Legehennenbetriebsregistergesetz jeder einzelne Stall, wenn er denn nicht durch Verbindungs-System mehrere Räume zu einem größeren Gesamtstall vereinigt, mit einer individuellen, fortlaufenden Kennnummer versehen sein muss? Frage 21: Wie stellt die Landesregierung sicher, dass in Ställen mit Öko-Legehennen nach EU-ÖKOVERORDNUNG maximal 3000 Tiere gehalten werden, die dementsprechend stets eine eigene Identifikationsnummer im Sinne des LegRegG aufweisen? Frage 22: Werden in Brandenburg Eier aus Ställen mit mehr als 3000 Tieren unter der gleichen Stallkennung als Öko Eier vermarktet? Frage 23: Wie viele nach der EU-Öko-Verordnung zertifizierte Legehennenställe in Brandenburg weisen keine vollständige separate Trennung in Bezug auf Versorgungseinrichtungen auf? Frage 24: Die TierSchNutztV fordert zwingend die räumliche Trennung von max. 6000 Legehennen – in Abschnitt 1 des § 13 a wird dies ausdrücklich auch für Bodenhaltungshennen mit Freilandzugang verlangt. Warum wird diese gesetzliche Vorschrift in Brandenburg nicht umgesetzt? Frage 25: Wie wird die gesetzliche Forderung räumliche Trennung in vorhandenen Bodenhaltungsanlagen ohne Freilandzugang genau umgesetzt? E) Tiergesundheit / Seuchen Frage 26: Welche Daten liegen der Brandenburger Landesregierung über die Gabe von Antibiotika in der Geflügelhaltung in Brandenburg vor (Bitte soweit wie möglich aufschlüsseln nach Tierart, Haltungsformen und verwendeten Wirkstoffen)? Frage 27: Hat der Tierbesatz Einfluss in einem Landkreis auf die Ausstattung der Veterinär und Lebensmittelämter und wie ist der Schlüssel für deren Ausstattung? Wenn Nein, wie garantiert die Landesregierung dann die erforderliche Überwachung? Frage 28: Wie viele Verstöße gegen Normen und Gesetze für die Haltung von Geflügel hat es in den vergangenen fünf Jahren gegeben, welche Betriebe waren betroffen und welche Konsequenzen hatten die Verstöße? Frage 29: Wie viele Fälle von Vogelgrippe sind seit dem Bekanntwerden des Erregers in Brandenburg angezeigt worden (Bitte Angaben zu Ort, Jahr, Zahl der betroffenen Tiere und Art der Haltung)? Frage 30: Kam es bei den aktuellen, vogelgrippebedingten Aufstallungen von Bodenhaltungshennen mit Freilandzugang, sogenannten Freilandhennen, und sogenannten Öko-Legehennen während der Aufstallung zu Fällen von Kannibalismus/Federpicken (Bitte Angaben zu Ort, Datum, Zahl der betroffenen Tiere und Art der Haltung)? Frage 31: Waren sogenannte Öko-Haltungen betroffen in den mehr als die erlaubten 3000 Hennen in nur einem Stall unvollständig voneinander getrennt gehalten werden? Frage 32: Wie wurde dem Kannibalismus entgegengewirkt und waren die ergriffenen Maßnahmen erfolgreich ? Frage 33: Sieht die Landesregierung einen Kausalzusammenhang bei Auftreten von Kannibalismus mit dem erfolgten Entzug des Freilandzugangs? Frage 34: Warum wird bei der Genehmigung einer Anlage das lokale Risiko für eine Infektion mit dem Vogelgrippeerreger nicht berücksichtigt? Frage 35: Zahlt bei einem Seuchenfall die Entschädigung für die Tierhalter allein die Tierseuchenkasse aus Tierhalterbeiträgen oder beteiligt sich das Land mit einem Zuschuss an den Kosten? Frage 36: Welche Entschädigungen wurden in den letzten fünf Jahren für Tierseuchen an Tierhalter gezahlt ? F) Schlachtung Frage 37: Wo gibt es in Brandenburg Schlachthöfe zur Geflügelschlachtung und wie hoch sind deren Kapazitäten ? Frage 38: Wie viel Geflügel wurde gewerblich in Brandenburg in den letzten fünf Jahren geschlachtet (Bitte aufschlüsseln nach Schlachthof und Tierart)? Frage 39: Wertet die Landesregierung Daten aus Schlachtprotokollen aus? Falls Nein, warum nicht? Falls Ja, mit welchem Ziel? Frage 40: Wie viele des angelieferten Geflügels an Brandenburgischen Schlachthöfen wird verwertet, wie viele Prozent sind nicht verwertbar (Bitte nach Haltungsformen aufschlüsseln)? Frage 41: Was sind die Hauptgründe für das Verwerfen geschlachteter Tiere? G) Tierschutz / Ethik Frage 42: Welche Rassen werden in der Hähnchenmast in Brandenburg gehalten? Frage 43: Wie beurteilt die Landesregierung bzw. der Tierschutzbeirat des Landes Brandenburg die ethische Vertretbarkeit s.g. Qualzuchtlinien bei Masthähnchen in Brandenburg, wie z.B. Ross oder Cobb, die einen Gendefekt haben, der das Sättigungsgefühl ausschaltet? Frage 44: Wie beurteilt die Landesregierung bzw. der Tierschutzbeirat des Landes Brandenburg die ethische Vertretbarkeit, Legehennen nur eine Legeperiode zu halten, sie nicht mausern zu lassen und stattdessen zu schlachten? Frage 45: Wie beurteilt die Landesregierung bzw. der Tierschutzbeirat des Landes Brandenburg die ethische Vertretbarkeit der Haltung die Elterntiere der Mastlinien über 65 Wochen bis zu einem Gewicht 3 bis 4 kg beim Elterntierhuhn und 5 bis 6 kg beim der Hahn mit eklatanten gesundheitlichen Problemen, wie Sohlengeschwüre, Gelenkentzündungen und Nekrosen? Frage 46: Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem Urteil des Tierschutzbeirates zu? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Große Anfrage wie folgt: A) Gesamt Frage 1: Wie viele Legehennen-, Putenmast-, Entenmast-, Hähnchenmastplätze und Elterntierplätze der jeweiligen Art gibt es aktuell in Brandenburg (Bitte jeweils die Gesamtzahl angeben und zusätzlich nach Landkreisen aufschlüsseln)? zu Frage 1: Zur Ermittlung der Tierplatzzahlen wurden die beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) geführte Datenbank für immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlagen (LIS-A) sowie die Angaben der 20 unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes Brandenburg genutzt. Danach sind im Land Brandenburg folgende Tierplätze genehmigt: Landkreis Legehennen Hähnchen Enten Puten Barnim 3.100 402.800 19.900 21.500 Dahme-Spreewald 1.453.970 1.022.000 54.400 Elbe-Elster 14.500 275.000 40.400 15.351 Havelland 108.320 77.500 36.000 Märkisch-Oderland 150.000 838.050 251.000 217.111 Oberhavel 28.240 250.000 Oberspreewald-Lausitz 960 354.000 9.000 Oder-Spree 709.598 938.304 60.000 33.007 Ostprignitz-Ruppin 229.980 719.900 194.700 Potsdam-Mittelmark 66.000 53.190 60.000 Prignitz 127.100 194.278 199.974 Spree-Neiße 1.953.000 40.000 Teltow-Fläming 72.400 232.000 57.500 Uckermark 300.630 545.990 339.900 55.950 Land Brandenburg 5.217.798 5.943.012 828.700 836.993 Daten zur Elterntierhaltung liegen nicht gesondert vor und sind in den jeweiligen Tierplatzzahlen enthalten . Frage 2: Wie viele Legehennen, Mastputen, Mastenten und Masthähnchen werden in Brandenburg pro Jahr unter Einbeziehung des Umlaufes gehalten (Bitte die Gesamtzahl angeben und zusätzlich nach Landkreisen aufschlüsseln)? zu Frage 2: Zur Anzahl der pro Jahr gehaltenen Legehennen, Mastputen, Mastenten und Masthähnchen gibt es keine statistischen Erhebungen. Frage 3: Wie haben sich die in Fragen 2 und 3 genannten Gruppen zahlenmäßig in Jahren 1991, 2001 und 2011 in Brandenburg entwickelt? zu Frage 3: Für die Darstellung der zeitlichen Entwicklung liegen nur Zahlen aus den Emissionserklärungen der Betreiber für die Jahre 1992, 2000 und 2012 für Tiere vor, die in immissionsschutzrechtlich genehmigten und erklärungspflichtigen Anlagen (ehemals Spalte 1, jetzt mit „G“ gekennzeichnete Ziffern des Anhangs 1 der 4. BImSchV) gehalten werden. Die Angaben sind deshalb mit den unter Frage 1 dargestellten Zahlen nur bedingt vergleichbar. Landkreis Jahr Hennen Hähnchen Enten Puten Barnim 1992 2000 2012 402.800 402.800 402.800 64.900 DahmeSpreewald 1992 2000 2012 1.370.970 1.051.000 1.582.800 978.000 1.022.000 1.022.000 Elbe-Elster 1992 2000 2012 98.000 76.000 275.000 50.000 50.000 50.000 15.000 15.000 Havelland 1992 2000 2012 108.320 256.800 108.320 77.500 MärkischOderland 1992 2000 2012 150.000 75.000 114.000 324.000 248.000 192.100 252.100 44.530 217.111 Oberhavel 1992 2000 2012 30.000 28.240 28.240 232.000 250.000 250.000 OberspreewaldLausitz 1992 2000 2012 354.000 354.000 354.000 Oder-Spree 1992 2000 2012 413.016 667.016 709.598 350.000 616.404 868.304 74.000 74.000 60.000 33.000 33.000 33.000 OstprignitzRuppin 1992 2000 2012 120.000 189.900 719.900 143.900 165.700 194.700 PotsdamMittelmark 1992 2000 2012 159.750 106.250 66.000 53.190 53.190 35.000 Prignitz 1992 2000 2012 125.000 125.000 112.200 158.000 169.000 194.278 135,564 199.974 Spree-Neiße 1992 2000 2012 670.000 1.391.000 1.950.000 146.000 166.000 80.000 Teltow-Fläming 1992 2000 2012 96.000 96.000 72.400 232.000 48.000 48.000 81.000 Uckermark 1992 2000 2012 100.000 211.900 54.000 245.990 545.990 102.400 291.400 291.400 12.000 Land Brandenburg 1992 2000 2012 3.223.056 3.796.306 4.955.458 2.892.800 3.545.284 5.398.962 522.800 655.500 769.500 176.900 458.694 671.785 Quelle: LUGV Frage 4: Hat die Landesregierung Zielzahlen wie viel Geflügelhaltung sie für Brandenburg anstrebt und gibt es regionale, wirtschaftliche, ökologische oder ethische Kriterien auf denen diese Zielzahlen basieren? zu Frage 4: Zielzahlen für die Geflügelhaltung gibt es nicht. Frage 5: In welchen Gemeinden gibt es die höchste Dichte an Tierhaltungsplätzen von Legehennen-, MastputenMastenten -, und Masthähnchen (Bitte um Angabe der Gemeinden mit den zehn höchsten Werten je Gruppe)? zu Frage 5: Es existiert keine Statistik mit einem Bezug von Tierplatzzahlen zur Einwohner- oder Flächengröße von Gemeinden. Frage 6: Sind aktuell weitere Legehennen- oder Geflügelmastanlagen größer 15.000 Tiere je Stalleinheit beantragt (Bitte mit Angaben zu Landkreis, Ort, Ortsteil, Antragsteller des Bauantrags, Tierart, Anzahl der Tierplätze, Produktionsrichtung mit dazugehörigem Haltungsverfahren wie z.B. Boden-, Freiland-, Volierenhaltung und beantragten Fördermitteln)? zu Frage 6: Folgende Vorhaben befinden sich im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren: Landkreis Standort Anlage Tierplätze Märkisch-Oderland Strausberg Mastgeflügelanlage - Hähnchen 150.000 Oder-Spree Beeskow Mastgeflügelanlage - Hähnchen 200.000 Ostprignitz-Ruppin Zernitz-Lohm Truthühneranlage 39.900 Potsdam-Mittelmark Groß Kreutz (Havel ) Hähnchenmastanlage 165.000 Prignitz Pritzwalk Hähnchenmastanlage 162.000 Prignitz Pritzwalk Hähnchenmastanlage 162.000 Quelle: LUGV Es handelt sich um Anlagen der Bodenhaltung. Aktuell sind keine Förderanträge für diese Vorhaben gestellt. Laufende baurechtliche Genehmigungsverfahren sind nicht bekannt. Frage 7: Sind der Regierung darüber hinaus Planungen zur Errichtung von Anlagen bekannt, die noch nicht beantragt sind (Bitte mit Angaben zu Landkreis, Ort, Ortsteil, Antragsteller des Bauantrags, Tierart, Anzahl der Tierplätze, Produktionsrichtung mit dazugehörigem Haltungsverfahren wie z.B. Boden-, Freiland-, Volierenhaltung und beantragten Fördermitteln)? zu Frage 7: Laufende baurechtliche Vorverfahren sind nicht bekannt. B) konventionelle Haltung Frage 8: Wie viele Legehennen, Mastputen, Mastenten und Masthähnchen werden in Brandenburg konventionell pro Jahr unter Einbeziehung des Umlaufes gehalten (Bitte die Gesamtzahl angeben und zusätzlich nach Landkreisen aufschlüsseln)? Frage 9: Wie viele konventionelle Legehennen-, Putenmast-, Entenmast-, Hähnchenmastplätze und Elterntierplätze gibt es aktuell in Brandenburg (Bitte jeweils die Gesamtzahl angeben und zusätzlich nach Landkreisen aufschlüsseln)? Frage 10: Wie viele konventionelle Legehennen-, Putenmast-, Entenmast-und Hähnchenmast-Betriebe gibt es aktuell in Brandenburg (Bitte jeweils die Gesamtzahl angeben und zusätzlich nach Landkreisen aufschlüsseln )? Frage 11: Wie viele Tiere halten die jeweils zehn größten konventionell wirtschaftenden Legehennen-, Mastputen-, Mastenten-, und Masthähnchen-Betriebe (Bitte um tabellarische Darstellung sortiert nach Größe mit Informationen zu Landkreis, Ort, Tierart, Anzahl der Tierplätze, Produktionsrichtung mit dazugehörigem Haltungsverfahren wie z.B. Boden-, Freiland-, Volierenhaltung und ausgereichten Fördermitteln der Landesregierung)? zu den Fragen 8 bis 11: Der Landesregierung liegen keine getrennten Zahlen zu konventionellen Haltungsverfahren vor, da es keine gesetzliche Verpflichtung zur Erhebung gibt. C) Bio Frage 12: Wie viele Legehennen, Mastputen, Mastenten und Masthähnchen werden in Brandenburg nach EUÖko -Verordnung zertifiziert pro Jahr unter Einbeziehung des Umlaufes gehalten (Bitte die Gesamtzahl angeben und zusätzlich nach Landkreisen aufschlüsseln)? zu Frage 12: Hierzu liegen der Landesregierung keine Zahlen vor. Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, die Anzahl der o. a. Tierarten unter Einbeziehung des Umlaufes statistisch oder anderweitig zu erfassen. Frage 13: Wie viele Legehennen-, Putenmast-, Entenmast-, Hähnchenmastplätze und Elterntierplätze der jeweiligen Art gibt es aktuell nach EU-Öko-Verordnung Brandenburg (Bitte jeweils die Gesamtzahl angeben und zusätzlich nach Landkreisen aufschlüsseln)? Frage 14: Wie viele nach EU-Öko-Verordnung zertifizierte Legehennen-, Putenmast-, Entenmast-und Hähnchenmast -Betriebe gibt es aktuell in Brandenburg (Bitte jeweils die Gesamtzahl angeben und zusätzlich nach Landkreisen aufschlüsseln)? zu Frage 13 und 14: Nachfolgende Übersicht gibt Auskunft über die Anzahl der Legehennen-, Putenmast- und Entenmastplätze : Landkreis Betriebe des Ökolandbaus Anzahl Betriebe pro Kreis Legehennen Puten Hähnchen Enten Plätze gesamt Mastplätze Mastplätze Mastplätze Barnim 10 1.591 9 148 Dahme-Spreewald 3 97.651 1.021 Elbe-Elster 2 643 Havelland 2 10 Stadt Frankfurt (Oder) 1 430 kreisfreie Stadt Potsdam 2 38 13 3 Märkisch-Oderland 13 54.479 3 50 8 Oberhavel 2 4.261 Oder-Spree 3 945 350 210 281 Ostprignitz-Ruppin 12 128.334 452 530 Potsdam-Mittelmark 5 9.225 4 Prignitz 3 15.035 Teltow-Fläming 1 75 Uckermark 11 173.024 375 65 Gesamt 70 485.741 728 1755 1039 Quelle: Zusammenstellung des MLUL auf Grundlage der Meldung der privaten Öko-Kontrollstellen vom 30.04.2015 Es werden in Brandenburg keine Elterntiere der angeführten Arten gemäß Öko-Verordnung gehalten. Frage 15: Wie viele Tiere halten die jeweils zehn größten der nach EU-Öko-Verordnung wirtschaftenden Legehennen -, Mastputen-, Mastenten-, und Masthähnchen-Betriebe (Bitte um tabellarische Darstellung sortiert nach Größe mit Informationen zu Landkreis, Ort, Tierart, Anzahl der Tierplätze, Produktionsrichtung mit dazugehörigem Haltungsverfahren wie z.B. Boden-, Freiland-, Volierenhaltung und ausgereichten Fördermitteln der Landesregierung)? zu Frage 15: Nach der Richtlinie 2002/4EG gibt es keine Differenzierung von Haltungsverfahren im ökologischen Landbau. Gemäß dem Anhang zur o.g. Richtlinie wird nur das Haltungssystem „ökologische Erzeugung “ aufgeführt, mit dem Hinweis auf die Verordnung (EWG) Nr. 2092/91, die mittlerweile durch die Verordnung (EG) Nr. 834/2007abgelöst wurde. Daher kann in der weiteren Antwort keine Aussage über das jeweilige Haltungssystem gegeben werden. Aus folgender Übersicht ist die Anzahl der 10 größten nach EU-Öko-Verordnung wirtschaftenden Legehennen -Betriebe nach Landkreisen sortiert ersichtlich: Landkreis Betriebe des Ökolandbaus Anzahl Betriebe pro Kreis Legehennen eingesetzte Fördermittel in € Plätze gesamt Dahme-Spreewald 2 96.000 1.365.497 Ostprignitz-Ruppin 4 120.000 1.516.760 Uckermark 4 116.983 1.899.133 Gesamt 10 332.983 4.781.390 Quelle: Zusammenstellung des MLUL auf Grundlage der Meldung der privaten Öko-Kontrollstellen vom 30.04.2015 In Brandenburg gibt es drei Betriebe, die Puten gemäß Öko-Verordnung zertifiziert halten: Landkreis Betriebe des Ökolandbaus Anzahl Betriebe pro Kreis Puten eingesetzte Fördermittel in € Plätze gesamt Märkisch-Oderland 1 3 0 Oder-Spree 1 350 0 Uckermark 1 375 0 Gesamt 3 728 0 Quelle: Zusammenstellung des MLUL auf Grundlage der Meldung der privaten Öko-Kontrollstellen vom 30.04.2015 In Brandenburg gibt es acht Betriebe, die Hähnchen gemäß Öko-Verordnung zertifiziert mästen: Landkreis Betriebe des Ökolandbaus Anzahl Betriebe pro Kreis Hähnchen Eingesetzte Fördermittel in € Mastplätze Barnim 1 9 0 Dahme-Spreewald 1 1.021 0 kreisfreie Stadt Potsdam 1 13 0 Märkisch-Oderland 1 50 0 Oder-Spree 2 210 0 Ostprignitz-Ruppin 2 452 0 Gesamt 8 1.755 0 Quelle: Zusammenstellung des MLUL auf Grundlage der Meldung der privaten Öko-Kontrollstellen vom 30.04.2015 Die zehn größten Betriebe, die Enten öko-zertifiziert mästen, sind aus beigefügter Tabelle ersichtlich: Landkreis Betriebe des Ökolandbaus Anzahl Betriebe pro Kreis Enten Eingesetzte Fördermittel in € Mast- plätze Barnim 3 148 63.669 Märkisch-Oderland 1 8 0 Oder-Spree 2 281 0 Ostprignitz-Ruppin 2 530 0 Uckermark 2 65 0 Gesamt 10 1.039 63.669 Quelle: Zusammenstellung des MLUL auf Grundlage der Meldung der privaten Öko-Kontrollstellen vom 30.04.2015 D) Genehmigungsverfahren / Fördermittel Frage 16: Welche Änderungen an den Förderrichtlinien wurden insbesondere in den Bereichen Tierwohl und Umweltschutz in der neuen Förderperiode umgesetzt. (Bitte um vergleichende detaillierte tabellarische Darstellung der Veränderung für die verschiedenen Parameter)? zu Frage 16: Bereich Tierwohl Die baulichen Anforderungen wurden neu festgesetzt und in eine Basisförderung sowie Premiumförderung gegliedert. Im Folgenden sind die Kriterien im Vergleich zur Förderperiode 2007- 2013 dargestellt: Kriterien Förderperiode 2007-2013 Basis 2014-2020 Premium 2014- 2020 Zuschuss 35% Zuschuss 20% Zuschuss 40% Legehennen Freiland Dachüberstand/ befestigt 2 m Tiefe Außenbereich für alle Tiere Schutzeinrichtungen baulicher Art / schnell erreichbar Dachüberstand / befestigt /mind. 2 m Tiefe Außenbereich für alle Tiere Schutzeinrichtungen / schnell erreichbar Tränkeeinrichtungen in ausreichender Anzahl Boden befestigter Kaltscharrraum ein Drittel der nutzbaren Stallfläche / Staubbäder befestigter Kaltscharrraum Kaltscharrraum ein Drittel der nutzbaren Stallfläche Staubbäder Mastputen Stall nach bundeseinheitlichen Eckwerten Stall nach bundeseinheitlichen Eckwerten Besatzdichte Endmastphase max. 35 (Putenhennen) / 40 (Putenhähne) kg/m² nutzbare Stallfläche Rückzugsmöglichkeiten Verbindung mit Kaltscharrraum o. Wintergarten mit Rückzugsmöglichkeit und Beschäftigung Kaltscharrraum mind. 800 (Putenhähne) cm²/ 500 (Putenhennen)cm² / Tier Besatzdichte Endmast 35 (Putenhennen) / 40 (Putenhähne) kg pro m² nutzbare Stallfläche befestigter Kaltscharrraum 800 (Putenhähne) cm³/500 (Putenhennen ) cm³/ Staubbäder Staubbäder gesondertes Stallabteil Masthühner Besatzdichte Endmast max. 25 kg Lebendgewicht pro m² nutzbare Stallfläche nutzbare Stallfläche planbefestigt / Einstreu ist Pflicht Besatzdichte Endmastphase max. 25 kg LG / m² nutzbare Stallfläche gesondertes Stallabteil Stallfläche planbesfestigt / trockene Einstreu muss möglich sein Enten / Gänse Besatzdichte Endmast 25 (Enten) bzw. 30 (Gänse) kg Lebendgewicht pro m ² nutzbare Stallfläche Auslauf und Bademöglichkeiten / klares Wasser Besatzdichte Endmastphase max. 25 (Enten) / 30 (Gänse) kg LG / m² nutzbare Stallfläche Weideauslauf mind. 2 m² je Gans/ 4m² je Ente Weideauslauf 2 m² je Ente/ 4 m² je Gans Bademöglichkeiten/ klares Wasser Bereich Umweltschutz Die neuen Fördergrundsätze beinhalten als Zuwendungsvoraussetzung die Einhaltung besonderer Anforderungen in mindestens einem der Bereiche Verbraucher-, Umwelt- oder Klimaschutz. Diese Anforderungen sind bei Einhaltung mindestens eines der nachfolgend genannten Kriterien, die eine Verbesserung der Effizienz des Ressourceneinsatzes oder eine Verringerung der Stoffausträge oder der Emissionen bewirken, auf Betriebsebene erfüllt: - Viehbesatz des Unternehmens liegt unter 2 GVE/ha, - Lagerkapazität für Gülle liegt bei mindestens 9 Monaten, - Abdeckung aller Flüssigmistlager, - Einsatz von Abluftreinigungsanlagen Tierhaltung, - Teilnahme an Agrarumweltmaßnahmen mit mindestens 15 Prozent der LN, - Grünlandanteil an der LN liegt bei über 50 Prozent, - Unterglasanbau- geschlossene Bewässerungssysteme/geschlossene Düngesysteme, - Einsatz von Energiesparschirmen, - Regenwassernutzung, - Nutzung von Abwärme, - Einsatz effizienter Kühltechnik. Investitionen in Bewässerungsanlagen sind förderfähig, wenn im Falle der Erstanschaffung in wassersparende Technik investiert wird oder im Falle von Modernisierungsmaßnahmen eine Wassereinsparung von mindestens 25 Prozent erreicht wird. Die zuständige Landesbehörde prüft unter Beachtung von Artikel 14 Ziffer 6 der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 und der Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie, ob für das Gebiet, in dem die Investition getätigt werden soll, eine weitere Genehmigung zur Wasserextraktion erteilt werden kann. Dies beinhaltet auch eine Umweltanalyse. Frage 17: In welcher Höhe wurden seit der Kleinen Anfrage 3608 veröffentlichten Daten für die Errichtung und den Ausbau von Geflügelhaltungsanlagen Fördermittel ausgereicht (Bitte um tabellarische Darstellung mit Informationen zu Ort, Anzahl der Tierplätze, Haltungsform und Jahr)? zu Frage 17: Für die Errichtung und den Ausbau von Geflügelhaltungsanlagen wurden seit Beantwortung der Kleinen Anfrage 3608 keine Fördermittel ausgereicht. Frage 18: Können Betreiber von Geflügelhaltungsanlagen außer für den Stallbau noch weitere direkte oder indirekte Förderung für die Geflügelhaltung durch das Land oder die Kreise beantragen? zu Frage 18: Es können keine weiteren Fördermittel beantragt werden. Frage 19: Wie ist sichergestellt, dass mehrere Anlagen zur Haltung von Geflügel die in unmittelbarer räumlicher Nähe zueinander errichtet werden bzw. wurden, in Bezug auf die Tierplatzzahlen kumulativ genehmigt werden müssen, insbesondere wenn zwischen den Betreibern wirtschaftliche, strukturelle oder familiäre Beziehungen bestehen? zu Frage 19: Die rechtlichen Grundlagen für die Beurteilung der Genehmigungsbedürftigkeit von Anlagen sind bundeseinheitlich in der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) geregelt. Danach sind mehrere Anlagen derselben Art in einem engen räumlichen und betrieblichen Zusammenhang als gemeinsame Anlage zu beurteilen. Ein enger räumlicher Zusammenhang ist nach dieser Vorschrift gegeben, wenn die Anlagen 1. auf demselben Betriebsgelände liegen, 2. mit gemeinsamen Betriebseinrichtungen verbunden sind und 3. einem vergleichbaren technischen Zweck dienen. Dabei müssen alle drei Voraussetzungen erfüllt sein. Frage 20: Wie beurteilt die Landesregierung, dass bei der Kennzeichnung von Eiern nach § 4 Legehennenbetriebsregistergesetz jeder einzelne Stall, wenn er denn nicht durch Verbindungs-System mehrere Räume zu einem größeren Gesamtstall vereinigt, mit einer individuellen, fortlaufenden Kennnummer versehen sein muss? zu Frage 20: Gemäß § 2 Nr. 2 des Legehennenbetriebsregistergesetzes wird ein Stall als Raum zur dauerhaften Unterbringung von Legehennen einschließlich zugehöriger Auslaufflächen definiert. Haltungseinrichtungen desselben Haltungssystems gelten jeweils als ein Stall. Erfüllt eine Haltungseinrichtung die Anforderungen an mehrere Haltungssysteme, gilt sie auch als ein Stall, darf jedoch immer nur die Registriernummer des angewandten Haltungssystems, nach vorheriger Information an die zuständige Behörde, verwenden. Eine generelle Vergabe mehrerer Stallnummern ist nicht zwingend. Ein Betrieb zur Erzeugung von Eiern kann jedoch zur Abbildung einer bestimmten Einheit aus örtlichen, wirtschaftlichen und seuchenhygienischen Gründen bei gleichen Haltungssystemen mehrere Stallnummern erhalten und die Eier entsprechend kennzeichnen. Dieses wird vorwiegend von größeren Betrieben angewandt, um in Beanstandungsfällen eine bessere Rückverfolgbarkeit und kleinere Chargengrößen zu haben. Frage 21: Wie stellt die Landesregierung sicher, dass in Ställen mit Öko-Legehennen nach EU-ÖKO-Verordnung maximal 3000 Tiere gehalten werden, die dementsprechend stets eine eigene Identifikationsnummer im Sinne des LegRegG aufweisen? zu Frage 21: Die nach § 4 Legehennenbetriebsregistergesetz geforderte Kennnummer setzt sich zusammen aus der Kennung für das Haltungssystem und den Mitgliedsstaat, einer einheitlichen Identifizierungsnummer für den Betrieb (Betriebsnummer) und einer fortlaufenden Identifizierungsnummer für den Stall (Stallnummer ). Das Legehennenbetriebsregistergesetz regelt die Registrierung von Betrieben mit mindestens 350 Legehennen und dient der Umsetzung der Richtlinie 1999/74/EG. Gemäß dieser Richtlinie ist die Registrierung von Betrieben und nicht von Geflügelställen vorgeschrieben. Eine Klärung des Begriffs „Stall“ im Öko-Legehennenbereich wurde durch die EU am 23.04.2014 vorgelegt. Demnach ist die Begrenzung auf maximal 3.000 Tiere in Abteilungen einzuhalten. Es können sich auch mehrere Abteilungen unter einem Stalldach befinden (Regelung nach Artikel 12 VO (EG) Nr. 889/2008). Die Einhaltung der Regelungen wird durch die privaten Öko-Kontrollstellen in den Betrieben überwacht. Diese Kontrollen werden stichprobenartig durch die Zuständige Behörde des Landes und den Bund im Rahmen der Fachaufsicht begleitet. Frage 22: Werden in Brandenburg Eier aus Ställen mit mehr als 3000 Tieren unter der gleichen Stallkennung als Öko Eier vermarktet? zu Frage 22: Ja, das Legehennenbetriebsregistergesetz macht hierzu keine Einschränkungen hinsichtlich der Vermarktung (siehe auch Antwort zu Frage 21). Frage 23: Wie viele nach der EU-Öko-Verordnung zertifizierte Legehennenställe in Brandenburg weisen keine vollständige separate Trennung in Bezug auf Versorgungseinrichtungen auf? zu Frage 23: Versorgungseinrichtungen wären zu trennen, wenn Betriebe gleichzeitig konventionell und ökologisch produzieren. Das bedeutet, dass ökologisch gehaltene Tiere und deren Erzeugnisse von nicht ökologisch gehaltenen Tieren und deren Erzeugnisse strikt voneinander zu trennen sind. Betriebe, die parallel ökologische und konventionelle Legehennenhaltung betreiben, gibt es in Brandenburg nicht. Frage 24: Die TierSchNutztV fordert zwingend die räumliche Trennung von max. 6000 Legehennen – in Abschnitt 1 des § 13 a wird dies ausdrücklich auch für Bodenhaltungshennen mit Freilandzugang verlangt. Warum wird diese gesetzliche Vorschrift in Brandenburg nicht umgesetzt? zu Frage 24: Die räumliche Trennung von max. 6000 Legehennen für Bodenhaltung ist durch den Tierhalter zu gewährleisten . Die Einhaltung dieser Vorschrift wird durch die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter bei den Vor-Ort-Kontrollen überprüft. Frage 25: Wie wird die gesetzliche Forderung räumliche Trennung in vorhandenen Bodenhaltungsanlagen ohne Freilandzugang genau umgesetzt? zu Frage 25: § 13a TierSchNutzV macht keine Vorgaben hinsichtlich der baulichen Maßnahmen zur räumlichen Trennung von max. 6000 Legehennen bei Bodenhaltung. Die Einhaltung dieser Vorschrift wird durch die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter bei den Vor-Ort-Kontrollen überprüft. E) Tiergesundheit / Seuchen Frage 26: Welche Daten liegen der Brandenburger Landesregierung über die Gabe von Antibiotika in der Geflügelhaltung in Brandenburg vor (Bitte soweit wie möglich aufschlüsseln nach Tierart, Haltungsformen und verwendeten Wirkstoffen)? zu Frage 26: Zur Beantwortung der Frage wurden die Landkreise und kreisfreien Städte als zuständige Behörden im Sinne des Arzneimittelgesetzes (AMG) um Auskunft gebeten. Dort lagen für das zweite Halbjahr 2014 Daten über die Antibiotika-Anwendungen gemäß den Vorschriften der am 1. April 2014 in Kraft getretenen 16. AMG-Novelle vor. Danach werden neben Angaben zur Häufigkeit und Dauer von AntibiotikaAnwendungen auch die bei der einzelnen Anwendung eingesetzte Antibiotika-Menge von den Tierhaltern an die Behörden gemäß § 58b Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AMG mitgeteilt. Die Mitteilungspflicht der Tierhalter galt erstmalig für das zweite Kalenderhalbjahr 2014. Die auf diese Weise erhobenen Daten beschränken sich bezüglich Geflügel auf Antibiotika, die bei zur Mast gehaltenen Hühnern oder Puten angewendet wurden, und auf Betriebe, die im zweiten Halbjahr 2014 durchschnittlich mehr als 10.000 Masthühner bzw. 1000 Mastputen gehalten haben. Für andere Zeiträume sowie bei anderen als den genannten Geflügel- und Nutzungsarten und in Betrieben mit weniger als den erwähnten Tierzahlen konnten die Landkreise und kreisfreien Städte mangels Rechtsgrundlage keine Zahlen zum Antibiotikaeinsatz erheben. Von den Landkreisen und kreisfreien Städten wurden 1.214 Datensätze zur Verfügung gestellt. Daraus ergaben sich für den Antibiotika-Einsatz insgesamt für das zweite Halbjahr 2014 bei Masthühnern 1.487,74 kg sowie 808,52 Liter und bei Mastputen 3.482,89 kg sowie 629 Liter. Eine Aufschlüsselung nach Haltungsformen und den verwendeten Wirkstoffen ist nicht möglich, da die Tierhalter nicht verpflichtet sind, den Behörden diesbezüglich Angaben zu machen. Bei der Bewertung der genannten kg- und Liter-Gesamtmenge ist zu berücksichtigen, dass sich die Mengenangaben auf die jeweils verabreichten Fertigarzneimittel beziehen. Diese bestehen aus dem eigentlichen antibiotischen Wirkstoff und weiteren Substanzen, wie z. B. Wasser oder Zucker sowie Hilfsstoffen. Frage 27: Hat der Tierbesatz Einfluss in einem Landkreis auf die Ausstattung der Veterinär und Lebensmittelämter und wie ist der Schlüssel für deren Ausstattung? Wenn Nein, wie garantiert die Landesregierung dann die erforderliche Überwachung? zu Frage 27: In der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2004 (Kontrollverordnung) sind die Grundsätze für amtliche Kontrollen geregelt. Das für die Kontrolle erforderliche Personal muss der zuständige Landkreis oder die kreisfreie Stadt in Abhängigkeit von der Anzahl der vorhandenen Kontrollobjekte und dem auf Grund der Größe erforderlichen Aufwand ermitteln. Die personelle Ausstattung der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter bezüglich der ihnen obliegenden Aufgaben haben die Landkreise und kreisfreien Städte in Wahrnehmung ihrer Personalhoheit eigenständig sicherzustellen. Dies wurde bereits ausführlich in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 310 Landtagsdrucksache 6/676 dargestellt. Frage 28: Wie viele Verstöße gegen Normen und Gesetze für die Haltung von Geflügel hat es in den vergangenen fünf Jahren gegeben, welche Betriebe waren betroffen und welche Konsequenzen hatten die Verstöße? zu Frage 28: Gemäß der Entscheidung der Kommission 2006/778/EG vom 14. November 2006 über Mindestanforderungen an die Erfassung von Informationen bei Kontrollen von Betrieben, in denen bestimmte landwirtschaftliche Nutztiere gehalten werden, wird die Anzahl an Verstößen gegen des Tierschutzrecht bei der Haltung bestimmter Nutztiere durch die Überwachungsbehörden erfasst. In den Jahren 2009 bis 2013 wurde die folgende Anzahl an Verstößen ermittelt: Betriebe Anzahl Legehennenhaltung 16 Hühnerhaltung außer Legehennen 37 Entenhaltung 13 Laufvogelhaltung 9 Gänsehaltung 6 Putenhaltung 11 Außerdem wurden in 4 weiteren Fällen in Betrieben mit der Haltung von Hühnern außer Legehennen Verstöße ermittelt, die zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens führten. Frage 29: Wie viele Fälle von Vogelgrippe sind seit dem Bekanntwerden des Erregers in Brandenburg angezeigt worden (Bitte Angaben zu Ort, Jahr, Zahl der betroffenen Tiere und Art der Haltung)? zu Frage 29: Im Jahre 2007 sind im Land Brandenburg 3 Geflügelpestfälle vom hochpathogenen Typ H5N1 in Hühnerhaltungen der Landkreise Oberhavel (Gemeinde Großwoltersdorf, Ortsteil Altglobsow), PotsdamMittelmark (Gemeinde Bensdorf, Ortsteil Altbensdorf) und Ostprignitz-Ruppin (Gemeinde Heiligengrabe, Ortsteil Horst) aufgetreten. Bei den betroffenen Beständen handelte es sich um Freilandhaltungen mit einer Bestandsgröße zwischen 10 und 30 Hühnern. Darüber hinaus wurde im Jahre 2013 ein Ausbruch der niedrigpathogenen Aviären Influenza vom Typ H5N1 in einem Entenmastbetrieb mit ca. 14.500 Tieren im Landkreis Märkisch-Oderland (Gemeinde Seelow, Ortsteil Altlangsow) festgestellt. Die Enten wurden in Stallhaltung gehalten. Durch den Virustyp H5N8 verursachte Geflügelpestfälle, die in Deutschland erstmalig im November 2014 aufgetreten sind, wurden bislang im Land Brandenburg nicht nachgewiesen. Frage 30: Kam es bei den aktuellen, vogelgrippebedingten Aufstallungen von Bodenhaltungshennen mit Freilandzugang , sogenannten Freilandhennen, und sogenannten Öko-Legehennen während der Aufstallung zu Fällen von Kannibalismus/Federpicken (Bitte Angaben zu Ort, Datum, Zahl der betroffenen Tiere und Art der Haltung)? Frage 31: Waren sogenannte Öko-Haltungen betroffen in den mehr als die erlaubten 3000 Hennen in nur einem Stall unvollständig voneinander getrennt gehalten werden? Frage 32: Wie wurde dem Kannibalismus entgegengewirkt und waren die ergriffenen Maßnahmen erfolgreich? zu den Fragen 30 bis 32: Fälle von Kannibalismus während der Aufstallungsphase (befristete Stallpflicht) sind behördlich nicht zur Kenntnis gelangt. Frage 33: Sieht die Landesregierung einen Kausalzusammenhang bei Auftreten von Kannibalismus mit dem erfolgten Entzug des Freilandzugangs? zu Frage 33: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Frage 34: Warum wird bei der Genehmigung einer Anlage das lokale Risiko für eine Infektion mit dem Vogelgrippeerreger nicht berücksichtigt? zu Frage 34: Für den Vollzug des Tierseuchen- und Tierschutzrechts sind die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Im Rahmen ihrer Zuständigkeit werden die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte in die für gewerbliche Tierhaltungsanlagen vorgeschriebenen bau- bzw. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren über die Abgabe einer Stellungnahme zu tierschutzrechtlichen und tierseuchenrechtlichen Anforderungen eingebunden. Für Anlagen der Geflügelhaltung sind tierseuchenrechtliche Anforderungen bundeseinheitlich in der Geflügel-Salmonellen-Verordnung und der Geflügelpest-Verordnung geregelt. Die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen der genannten Verordnungen lassen eine Beschränkung hinsichtlich des Standortes von Tierhaltungsanlagen nicht zu. Frage 35: Zahlt bei einem Seuchenfall die Entschädigung für die Tierhalter allein die Tierseuchenkasse aus Tierhalterbeiträgen oder beteiligt sich das Land mit einem Zuschuss an den Kosten? zu Frage 35: Für die Zahlung von Entschädigungen im Tierseuchenfall sind die entsprechenden Regelungen des Gesetzes zur Vorbeuge und Bekämpfung von Tierseuchen (Tiergesundheitsgesetz) anzuwenden. Danach bleibt es den Ländern überlassen, zu regeln, wer die Entschädigung gewährt und wie sie aufzubringen ist. Werden keine Tierseuchenkassenbeiträge erhoben, hat das jeweilige Land die Kosten der Entschädigung in vollem Umfang zu tragen. Sofern von den Tierhaltern Tierseuchenkassenbeiträge erhoben werden, sind durch das Land und die Tierseuchenkasse Entschädigungen jeweils zur Hälfte zu leisten. Letzteres ist im Land Brandenburg für Halter von Wirtschaftsgeflügel (Enten, Gänse, Hühner einschließlich Küken sowie Perl- und Truthühner) der Fall. Frage 36: Welche Entschädigungen wurden in den letzten fünf Jahren für Tierseuchen an Tierhalter gezahlt? zu Frage 36: Im Zeitraum von 2010 bis 2014 wurden bislang wegen des Auftretens der Aviären Influenza an Tierhalter Entschädigungen in Höhe von 117.918,00 € ausgezahlt. F) Schlachtung Frage 37: Wo gibt es in Brandenburg Schlachthöfe zur Geflügelschlachtung und wie hoch sind deren Kapazitäten ? zu Frage 37: Geflügelschlachtbetriebe mit genehmigter Jahres- bzw. Tagesschlachtkapazität bei einschichtiger Schlachtung in Stück: Betrieb Anzahl (Stck.) je Tierart Friki Storkow GmbH (Jahreskapazität) 27.800.000 Hähnchen Märkische-Geflügelhof-Spezialitäten GmbH Niederlehme (Jahreskapazität ) 32.400.000 Hähnchen Dithmarscher Geflügel GmbH & Co. KG Neuseddin (Tageskapazität) 2.500 Gänse/ Puten 4.500 Enten Bei Bedarf kann zweischichtig geschlachtet werden. Frage 38: Wie viel Geflügel wurde gewerblich in Brandenburg in den letzten fünf Jahren geschlachtet (Bitte aufschlüsseln nach Schlachthof und Tierart)? zu Frage 38: Tierart Anzahl 2010 2011 2012 2013 2014 Hähnchen 51.378.500 54.195.100 49.528.500 53.920.600 55.904.000 Gänse 180.000 185.700 175.400 192.100 208.300 Puten 4.700 2.500 2.600 - 1.000 Enten 135.900 135.400 106.200 96.800 116.900 Anmerkung: Aus Datenschutzgründen sind die Angaben zusammengefasst. Frage 39: Wertet die Landesregierung Daten aus Schlachtprotokollen aus? Falls Nein, warum nicht? Falls Ja, mit welchem Ziel? zu Frage 39: Es wird jährlich eine Fleischhygienestatistik für das Land Brandenburg erhoben mit dem Ziel den EURechtsvorgaben (hier: VO (EG) Nr. 854/2004) im Bereich Fleischhygiene zu entsprechen. Mit dieser Statistik wird eine umfassende Übersicht über Art, Häufigkeit und Ursachen von Beanstandungen bei der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung und bei der Einfuhruntersuchung von Fleisch erlangt . Diese Daten bilden die Grundlage für den Umfang der erforderlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung , die nach den Vorgaben des EU-Hygienerechts grundsätzlich risikobasiert durchzuführen ist. Frage 40: Wie viele des angelieferten Geflügels an Brandenburgischen Schlachthöfen wird verwertet, wie viele Prozent sind nicht verwertbar (Bitte nach Haltungsformen aufschlüsseln)? zu Frage 40: Der Landesregierung liegen die statistischen Angaben für 2014 noch nicht vor. Für 2013 waren für im Land Brandenburg geschlachtetes Geflügel folgende Beanstandungsquoten zu verzeichnen: Tierart % Hühnergeflügel 1,64 Enten 1,99 Gänse 1,17 Puten 0,28 Sonstiges Geflügel (Tauben) 0 Angaben über die Haltungsform können nicht gemacht werden, da diese Daten nicht erfasst werden. Frage 41: Was sind die Hauptgründe für das Verwerfen geschlachteter Tiere? zu Frage 41: Das Untauglichwerden (Verwerfen) von Geflügelschlachttierkörpern ist vornehmlich auf schwere infektiöse Erkrankungen, Verletzungen und Frakturen sowie fehlende Informationen zur Lebensmittelkette, wodurch sich ein mögliches Risiko für die menschliche Gesundheit nicht ausschließen lässt, zurückzuführen . G) Tierschutz / Ethik Frage 42: Welche Rassen werden in der Hähnchenmast in Brandenburg gehalten? zu Frage 42: In Brandenburg werden die Mastgeflügellinien Ross und Cobb gehalten. Frage 43: Wie beurteilt die Landesregierung bzw. der Tierschutzbeirat des Landes Brandenburg die ethische Vertretbarkeit s.g. Qualzuchtlinien bei Masthähnchen in Brandenburg, wie z.B. Ross oder Cobb, die einen Gendefekt haben, der das Sättigungsgefühl ausschaltet? zu Frage 43: Gemäß § 11b Absatz 1 Tierschutzgesetz ist es verboten, Wirbeltiere zu züchten oder durch biotechnische Maßnahmen zu verändern, soweit im Falle der Züchtung züchterische Erkenntnisse oder im Falle der Veränderung Erkenntnisse, die Veränderungen durch biotechnische Maßnahmen betreffen, erwarten lassen, dass als Folge der Zucht oder Veränderung 1. bei der Nachzucht, den biotechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen erblich bedingt Körperteile oder Organe für den artgemäßen Gebrauch fehlen oder untauglich oder umgestaltet sind und hierdurch Schmerzen, Leiden oder Schäden auftreten oder 2. bei den Nachkommen a) mit Leiden verbundene erblich bedingte Verhaltensstörungen auftreten, b) jeder artgemäße Kontakt mit Artgenossen bei ihnen selbst oder einem Artgenossen zu Schmerzen oder vermeidbaren Leiden oder Schäden führt oder c) die Haltung nur unter Schmerzen oder vermeidbaren Leiden möglich ist oder zu Schäden führt. Zur Auslegung des § 11b Tierschutzgesetz nutzen die zuständigen Überwachungsbehörden das Qualzuchtgutachten des BMEL. Frage 44: Wie beurteilt die Landesregierung bzw. der Tierschutzbeirat des Landes Brandenburg die ethische Vertretbarkeit , Legehennen nur eine Legeperiode zu halten, sie nicht mausern zu lassen und stattdessen zu schlachten? zu Frage 44: Die Landesregierung und der Tierschutzbeirat werden sich mit den hier aufgeworfenen ethischen Fragen auseinandersetzen. Frage 45: Wie beurteilt die Landesregierung bzw. der Tierschutzbeirat des Landes Brandenburg die ethische Vertretbarkeit der Haltung die Elterntiere der Mastlinien über 65 Wochen bis zu einem Gewicht 3 bis 4 kg beim Elterntierhuhn und 5 bis 6 kg beim der Hahn mit eklatanten gesundheitlichen Problemen, wie Sohlengeschwüre , Gelenkentzündungen und Nekrosen? zu Frage 45: Die Verantwortung für die Gesundheit von Tieren liegt beim Tierhalter. Er hat durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass z. B. die in der Frage beschriebenen gesundheitlichen Probleme abgestellt bzw. vermieden werden. Im Rahmen der planmäßigen Tierschutzkontrollen durch die zuständigen Behörden ist dies Gegenstand der Überwachung. Frage 46: Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem Urteil des Tierschutzbeirates zu? zu Frage 46: Der Beirat berät den für Tierschutz zuständigen Minister. Insofern misst er diesem eine große Bedeutung zu.