Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2005 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 706 des Abgeordneten van Raemdonck der AfD-Fraktion Drucksache 6/1612 Krankenhaus-Strukturgesetz ( KHSG) Wortlaut der Kleinen Anfrage 706 vom 03.06.2015: Das Bundesministerium für Gesundheit plant eine weitreichende Reform der Krankenhauslandschaft . Hierfür wurde eine Bund- Länder- Arbeitsgemeinschaft gebildet, die entsprechende Eckpunkte erarbeitet hat. Seit einiger Zeit liegt nun ein Referentenentwurf vor. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung den Inhalt des Referentenentwurfes? 2. Welche Vorschläge der Landesregierung finden sich in diesem Entwurf wieder bzw. welche Vorschläge wurden nicht übernommen? 3. Welche Änderungen sieht die Landesregierung als notwendig an, um das Ziel einer besseren Patientenversorgung im KHSG zu erreichen? 4. Wie wird sich die Landesregierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren einbringen ? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung den Inhalt des Referentenentwurfes? Frage 2: Welche Vorschläge der Landesregierung finden sich in diesem Entwurf wieder bzw. welche Vorschläge wurden nicht übernommen? Frage 3: Welche Änderungen sieht die Landesregierung als notwendig an, um das Ziel einer besseren Patientenversorgung im KHSG zu erreichen? Frage 4: Wie wird sich die Landesregierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren einbringen? zu den Fragen 1 - 4: Die Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Mit Datum vom 11.06.2015 liegt zwischenzeitlich der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor (Bundesrats-Drucksache 277/15). Der Bundesrat wird sich im sogenannten ersten Durchgang voraussichtlich am 10.07.2015 mit dem Gesetzentwurf befassen . Der Meinungsbildungsprozess innerhalb der Landesregierung zu dem Gesetzentwurf wird dabei wie üblich erst in der Kabinettsitzung vor dem Bundesrats-plenum abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund sind weitergehende Ausführungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich.