Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2006 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 622 der Abgeordneten Dr. Saskia Ludwig der CDU-Fraktion Drucksache 6/1393 Chancen und Herausforderungen durch die Digitalisierung in Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 622 vom 12. Mai 2015: Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind der Innovationsmotor des angehenden 21. Jahrhunderts. Die Fortschritte der IKT und die damit einhergehende rasante Vernetzung führen zu tiefgreifenden Veränderungen in der Gesellschaft. Der politische Gestaltungswille dieses Wandels wird grundlegend mitentscheidend sein für die Frage, wie Brandenburg die Herausforderungen der rasant fortschreitenden Digitalisierung bewältigt und wie es die damit verbundenen Chancen umsetzt. Ein Teil der Debatte wird gegenwärtig unter dem Schlagwort „Industrie 4.0“ diskutiert. Industrie 4.0 verändert die Zusammenarbeit von Unternehmen, ihre Produkt- und Dienstleistungsangebote sowie die Beziehung zum Kunden. Eine weitgehende Vernetzung der Gesellschaft und die Automatisierung von Arbeitsprozessen werden daher mit einer großen Herausforderung für die politische Gestaltung einhergehen. Ich frage die Landesregierung: 1. Sieht die Landesregierung angesichts der durch die Digitalisierung ausgelösten Umbrüche in der Wirtschaft den Bedarf tiefgreifender Veränderungen in der Politikgestaltung ? (Wenn ja, welche sind das?) 2. Was verbindet die Landesregierung mit dem Begriff Industrie 4.0? 3. Welche Umbrüche in der Wirtschaft durch die Digitalisierung erwartet die Landesregierung ? 4. Welche Veränderungen ergeben sich nach Einschätzung der Landesregierung durch die Digitalisierung für die Art der Erwerbstätigkeit, Berufsgruppen und Qualifikationsniveaus (bitte nach Branchen und Betriebsgrößen aufschlüsseln)? 5. Welche Berufs- und Personengruppen werden nach Einschätzung der Landesregierung von der Digitalisierung besonders profitieren (bitte begründen)? 6. Für welche Berufs- und Personengruppen stellt die Digitalisierung nach Einschätzung der Landesregierung vorrangig ein Risiko dar (bitte begründen)? 7. Besteht nach Einschätzung der Landesregierung derzeit ein Defizit an Fachkräften in der IKT-Branche in Brandenburg? (Wenn ja, wie hoch ist dieses, und in welchen Bereichen der IKT besteht dieses jeweils?) 8. Wie kann einem Fachkräftemangel in der IKT-Branche in Brandenburg entgegengewirkt werden, und welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen bzw. wird sie ergreifen? 9. Welches Landesministerium hat die Federführung in dem Prozess Industrie 4.0? 10. Ist die Staatskanzlei eingebunden? (Wenn ja, wer koordiniert den Prozess Industrie 4.0 in der Staatskanzlei?) 11. Welche Förderprogramme hat die Landesregierung in Zusammenhang mit dem Prozess Industrie 4.0 in dieser Legislaturperiode aufgelegt (bitte jeweils mit Angabe des Startpunktes, des federführenden Landesministeriums und Haushaltstitels )? 12. Welche Bandbreiten benötigen Unternehmen nach Einschätzung der Landesregierung für die Anwendung des Prozesses Industrie 4.0, wenn damit verbunden ist, dass Maschinen Daten in Echtzeit und störungsfrei transferieren müssen? 13. Wie viel Prozent der Unternehmen in Brandenburg haben Zugang zu Bandbreiten mit diesem Volumen? 14. Wie viel Prozent der kleinen und mittelständigen Unternehmen (KMU) haben Zugang zu Bandbreiten mit diesem Volumen? 15. Wie ist der Prozess Industrie 4.0 in der Breitbandstrategie der Landesregierung berücksichtigt? 16. Von welchem kapazitativen Netzbedarf geht die Landesregierung für die Weiterentwicklung der digitalen Wirtschaft aus, und welche Maßnahmen plant die Landesregierung konkret jenseits des angekündigten Breitbandausbaus bis zum Jahr 2020? 17. Vor welchen Herausforderungen im Bereich IT-Kompetenz stehen nach Einschätzung der Landesregierung die Belegschaften von Industrieunternehmen bzw. KMU und Handwerksbetrieben bei fortschreitender Digitalisierung der Produktionsprozesse ? 18. Welche Aus- und Weiterbildungsprogramme sind nach Einschätzung der Landesregierung notwendig, um Beschäftigte und Arbeitslose für den digitalisierten Arbeitsmarkt zu qualifizieren bzw. weiterzubilden? a. Welche Initiativen ergreift die Landesregierung diesbezüglich? b. Welche Aus- und Weiterbildungsprogramme der Wirtschaft sind der Landesregierung bekannt, und inwieweit hält sie das Engagement der Unternehmen diesbezüglich für ausreichend? 19. Steht die Landesregierung in Kontakt mit der Industrie- und Handelskammer für die Erarbeitung neuer Ausbildungsberufe, die den zukünftigen Anforderungen eines digitalisierten Arbeitsumfeldes (Industrie 4.0) entsprechen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Sieht die Landesregierung angesichts der durch die Digitalisierung ausgelösten Umbrüche in der Wirtschaft den Bedarf tiefgreifender Veränderungen in der Politikgestaltung ? (Wenn ja, welche sind das?) zu Frage 1: Die Landesregierung ist sich der Tatsache bewusst, dass die Digitalisierung und Automatisierung der industriellen Produktion tiefgreifende und umfassende Auswirkungen auf die Gestaltung der Arbeitswelt, die Entwicklung neuer Werkstoffe und Produktionstechnologien , die Ressourcen- und Energieeffizienz und die Weiterentwicklung bestehender Arbeitsqualifikationen haben wird, bis hin zum Zusammenwirken von Beruf und Privatleben. Die Landesregierung versteht deshalb die durch die Digitalisierung ausgelösten Veränderungen als Herausforderungen, der sich die Wirtschaftspolitik und weitere Politikfelder stellen. Frage 2: Was verbindet die Landesregierung mit dem Begriff Industrie 4.0? zu Frage 2: Der Begriff „Industrie 4.0“ ist bisher nicht fest definiert. Dennoch besteht breiter Konsens darüber, dass damit die Herausforderungen einer neuen, vierten industriellen Revolution bezeichnet werden, die durch das sogenannte „Internet der Dinge und Dienste“ in Gang gesetzt werden. In der Produktion entstehen über das Internet vernetzte , eingebettete IKT-gestützte Systeme (Cyber-Physical Production Systems), in denen Maschinen, Lagersysteme und Betriebsmittel eigenständig und in Echtzeit Informationen austauschen, Aktionen auslösen und sich gegenseitig selbstständig steuern können. Die Landesregierung schließt sich der Beschreibung des „Arbeitskreises Industrie 4.0“ an, der in seinem Abschlussbericht vom April 2013 „Industrie 4.0“ beschreibt als „… Individualisierung der Produkte unter den Bedingungen einer hochflexibilisierten (Großserien-) Produktion, die weitgehende Integration von Kunden und Geschäftspartnern in Geschäfts- und Wertschöpfungsprozesse und die Verkoppelung von Produktion und hochwertigen Dienstleistungen, die in so genannten hybriden Projekten münden.“ Frage 3: Welche Umbrüche in der Wirtschaft durch die Digitalisierung erwartet die Landesregierung ? zu Frage 3: Softwarekompetenz und -technologien entscheiden zunehmend über den Unternehmenserfolg . Sie sind die Basis für die Sicherung und den Ausbau von Marktanteilen bei etablierten Geschäftsmodellen oder für die Entwicklung von neuen Wertschöpfungsaktivitäten . Firmen stehen vor der Herausforderung, dieses spezifische Knowhow bei ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf- und auszubauen sowie langfristig zu sichern. Der Megatrend der Digitalisierung aller wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bereiche verändert die über viele Jahre etablierten Rahmenbedingungen und Wertschöpfungsketten. Die Digitalisierung ermöglicht neue Markt- und Betätigungsfelder. Mit zunehmender und umfassender Digitalisierung und Automatisierung in Produktion und Vertrieb und der intelligenten Vernetzung durch das „Internet der Dinge und Dienste“ werden die Prozesse und Produkte moderner industrieller Fertigung dynamisiert. In der Produktion werden die Unternehmen zunehmend individuell auf konkrete Kundenwünsche eingehen, und dies zu Herstellungskosten wie bei Großserienproduktionen. Prozesse der Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Materialien und Verfahren werden im Rahmen komplexer Wertschöpfungsketten zunehmend von Zulieferern erbracht, so dass die Anforderungen an zuliefernde KMUs in Bezug auf Innovationsorientierung spürbar zunehmen werden. Frage 4: Welche Veränderungen ergeben sich nach Einschätzung der Landesregierung durch die Digitalisierung für die Art der Erwerbstätigkeit, Berufsgruppen und Qualifikationsniveaus (bitte nach Branchen und Betriebsgrößen aufschlüsseln)? Frage 5: Welche Berufs- und Personengruppen werden nach Einschätzung der Landesregierung von der Digitalisierung besonders profitieren (bitte begründen)? Frage 6: Für welche Berufs- und Personengruppen stellt die Digitalisierung nach Einschätzung der Landesregierung vorrangig ein Risiko dar (bitte begründen)? zu den Fragen 4, 5 und 6: Die Fragen 4 bis 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die derzeit unter dem Stichwort Industrie 4.0 diskutierte Einführung smarter Systeme in der industriellen Produktion sowie die mit dem Begriff Arbeit 4.0 erörterten Auswirkungen des technologischen Wandels auf die Gestaltung der Arbeitswelt bestimmen zwar momentan die arbeitssoziologischen, industrie- und arbeitspolitischen Debatten , sie sind jedoch in Deutschland noch nicht mit den für eine fundierte Auseinandersetzung erforderlichen wissenschaftlichen Untersuchungen untersetzt. Darüber hinaus sind aktuell Bewertungen auch deshalb schwierig, weil derzeit offen und im besten Falle eingeschränkt prognostizierbar ist, in welchen Bereichen und in welchem Umfang der diskutierte Wandel tatsächlich eintreten wird und in welchem Maße es gelingt, diesen auch im Sinne der Interessen der Beschäftigten zu gestalten. Im Hinblick auf die Auswirkungen auf Arbeitsaufgaben sowie Tätigkeits- und Qualifizierungsstruktur lassen sich bisher lediglich allgemein für die Einführung bzw. Ausweitung smarter Produktionssysteme in der Industrie folgende mögliche Entwicklungen beschreiben: Es kann erwartet werden, dass insbesondere einfache Tätigkeiten, wie sie z.B. in der Logistik anzutreffen sind, in größerem Umfang ersetzt werden. Insofern würde der seit Jahren bereits andauernde Abbau von industrieller Einfachar- beit weiter fortgesetzt und könnte gegebenenfalls an Dynamik gewinnen. Auf der Ebene der Facharbeit könnten für Arbeiten, die zukünftig mehr oder ausschließlich automatisiert erfolgen (z.B. Kontrollaufgaben), Dequalifizierungsprozesse eintreten. Gleichfalls können eine höhere Komplexität der Produktionsprozesse und eine stärkere Vernetzung ehemals getrennter Produktionsbereiche auch dazu führen, dass Arbeits- und damit Qualifikationsanforderungen steigen. Frage 7: Besteht nach Einschätzung der Landesregierung derzeit ein Defizit an Fachkräften in der IKT-Branche in Brandenburg? (Wenn ja, wie hoch ist dieses, und in welchen Bereichen der IKT besteht dieses jeweils?) zu Frage 7: Im Jahr 2014 hat der Bundesverband BITKOM zur nationalen Fachkräftesituation in der IKT-Branche eine Untersuchung durchgeführt. Der BITKOM sieht für Deutschland einen Bedarf von ca. 13.000 IT-Experten. Der Fachkräftemangel in der Branche muss nach spezifischen Qualifikationen und regional differenziert werden, um ihm aktiv entgegen steuern zu können. Deshalb beabsichtigt die ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH (ZAB) in enger Abstimmung mit den zuständigen Ministerien Brandenburgs bzw. Senatsverwaltungen in Berlin sowie der Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH den Auftrag zur Erstellung einer Studie zu vergeben, die die Effekte des digitalen Wandels auf die technologie- und internetaffinen Unternehmen innerhalb der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg analysieren und notwendige Maßnahmen benennen soll. Im besonderen Fokus steht dabei das Thema Fachkräftesicherung und die Frage, welche fachkräfterelevanten Auswirkungen durch die Digitalisierung zu erwarten sind. Ziel ist es, akute und mittelfristige Qualifikations- und Personalbedarfe differenziert nach den Branchensegmenten und Kernberufen zu identifizieren. Frage 8: Wie kann einem Fachkräftemangel in der IKT-Branche in Brandenburg entgegengewirkt werden, und welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen bzw. wird sie ergreifen? zu Frage 8: Die Fachkräfteentwicklung der IKT-Branche ist ähnlichen Entwicklungen unterworfen, wie alle Wirtschaftsbranchen des Landes. Die in ganz Deutschland erkennbaren wirtschaftlichen und demographischen Entwicklungen werden auch in Brandenburg bzw. der Hauptstadtregion in Gänze in den kommenden Jahren zunehmend zu einem mehrfachen Entwicklungsdruck führen. Zum einen stehen immer weniger ausgebildete Fachkräfte der Wirtschaft zur Verfügung. Zum anderen müssen die vorhandenen Fachkräfte laufend an die ständig wachsenden und sich verändernden Anforderungen in Bezug auf IT-Kompetenz herangeführt werden. Die Landesregie- rung stellt sich dieser Aufgabe mit der Handlungstrias „Fachkräfte bilden, halten und für Brandenburg gewinnen“. Gemeinsam mit den Wirtschaftsverbänden des Landes, den Gewerkschaften und den regionalen Gestaltungsträgern auf Kreis- und Kommunalebene sucht sie entsprechende Bemühungen der Unternehmen zu begleiten, indem sie die Rahmenbedingungen für die Stabilisierung des Fachkräftebestandes und branchenbezogen die bedarfsgerechte Erweiterung des Fachkräftebestandes weiterentwickelt . Auch leisten alle brandenburgischen Hochschulen Beiträge zur Fachkräfteentwicklung im IKT-Bereich. Dies ist in der Hochschulentwicklungsplanung des Landes Brandenburg bis 2025 festgeschrieben, in dem die Hochschulen angehalten werden, ihre Angebote in Forschung und Lehre unter anderem an den Clusterstrukturen der Gemeinsamen Innovationsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg auszurichten. Zum Ausdruck kommt dies in den einzelnen Hochschulverträgen. Informatikrelevante Studienangebote gibt es an der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg, der Universität Potsdam, der Fachhochschule Brandenburg, der Technischen Hochschule Wildau sowie der Fachhochschule Potsdam . Frage 9: Welches Landesministerium hat die Federführung in dem Prozess Industrie 4.0? Frage 10: Ist die Staatskanzlei eingebunden? (Wenn ja, wer koordiniert den Prozess Industrie 4.0 in der Staatskanzlei?) zu den Fragen 9 und 10: Die Landesregierung weist - unbeschadet der Tatsache, dass die hier angesprochenen Sachverhalte den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung berühren - darauf hin, dass das Thema „Industrie 4.0“ in erster Linie als ein Bestandteil der Wirtschaftspolitik der Landesregierung verstanden wird. Gemäß der Bekanntmachung der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden vom 17.03.2015 gehört dieses Thema damit zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und Energie. Die Staatskanzlei ist im Rahmen der Regierungsplanung und der politischen Koordinierung eingebunden. Frage 11: Welche Förderprogramme hat die Landesregierung in Zusammenhang mit dem Prozess Industrie 4.0 in dieser Legislaturperiode aufgelegt (bitte jeweils mit Angabe des Startpunktes, des federführenden Landesministeriums und Haushaltstitels)? zu Frage 11: Die Landesregierung hat keine dem Prozess Industrie 4.0 gesondert zugeordneten Förderprogramme aufgelegt. Im Bereich der FuE-Förderung stehen für Fördermaß- nahmen, die Industrie 4.0 relevant sind, die Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg für das Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (ProFIT Brandenburg) sowie die Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg für das Programm „Brandenburgischer Innovationsgutschein“ (BIG) zur Förderung von Innovationsprojekten von kleinen und mittleren Unternehmen inklusive Handwerksbetrieben zur Verfügung. Darüber hinaus kann für Kooperationen zwischen KMU und Hochschulen zur Umsetzung innovativer Vorhaben das Programm „Brandenburger Innovationsfachkräfte“ des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie genutzt werden. Maßnahmen zur Unterstützung des Wissens- und Technologietransfers können über die Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten zur Förderung des wirtschaftsbezogenen Wissens- und Technologietransfers und von Maßnahmen des Clustermanagements gefördert werden. Frage 12: Welche Bandbreiten benötigen Unternehmen nach Einschätzung der Landesregierung für die Anwendung des Prozesses Industrie 4.0, wenn damit verbunden ist, dass Maschinen Daten in Echtzeit und störungsfrei transferieren müssen? Frage 16: Von welchem kapazitativen Netzbedarf geht die Landesregierung für die Weiterentwicklung der digitalen Wirtschaft aus, und welche Maßnahmen plant die Landesregierung konkret jenseits des angekündigten Breitbandausbaus bis zum Jahr 2020? zu den Fragen 12 und 16: Industrie-4.0-Prozesse der Unternehmen benötigen hochleistungsfähige Breitbandangebote mit entsprechend hohen Übertragungsraten, symmetrische Versorgung sowie hoher Qualitäts- und Versorgungssicherheit. Die von Unternehmen für Industrie -4.0-Prozesse erforderlichen Bandbreiten variieren mit den jeweiligen Produkten und Dienstleistungen. Bei der Schaffung und Weiterentwicklung einer entsprechenden flächendeckenden Breitbandversorgung bis 2018 geht die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder von einer Bandbreite von mindestens 50 Mbit/s aus und sieht dies als eine gesamtstaatliche, dem Bund obliegende Aufgabe. Die Landesregierung plant weitere Maßnahmen. Voraussetzung dafür ist, dass im Ergebnis der Versteigerung der Digitalen Dividende II die genaue Höhe der Erlöseinnahmen für Brandenburg feststeht. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass mögliche Landesaktivitäten mit dem vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) angekündigten Breitbandförderprogramm kompatibel sind. Das BMVI hat die Länder bislang noch nicht über die konkrete Ausgestaltung seines Programms informiert. Frage 13: Wie viel Prozent der Unternehmen in Brandenburg haben Zugang zu Bandbreiten mit diesem Volumen? Frage 14: Wie viel Prozent der kleinen und mittelständigen Unternehmen (KMU) haben Zugang zu Bandbreiten mit diesem Volumen? zu den Fragen 13 und 14: Erhebungen, die zur Beantwortung der erfragten Angaben herangezogen werden könnten, sind der Landesregierung nicht bekannt. Frage 15: Wie ist der Prozess Industrie 4.0 in der Breitbandstrategie der Landesregierung berücksichtigt ? zu Frage 15: Die Entwicklungsbedingungen für das Verarbeitende Gewerbe und das Handwerk sind ebenso wie die vielfältigen Herausforderungen der Digitalisierung und Automatisierung (Industrie 4.0) auf eine leistungsfähige Breitbandversorgung angewiesen. Dementsprechend profitieren durch die Umsetzung des Entwicklungskonzeptes Brandenburg – Glasfaser 2020 gerade Unternehmen in bisher unterversorgten Regionen von der Versorgung mit breitbandigem Internet in besonderem Maße. Frage 17: Vor welchen Herausforderungen im Bereich IT-Kompetenz stehen nach Einschätzung der Landesregierung die Belegschaften von Industrieunternehmen bzw. KMU und Handwerksbetrieben bei fortschreitender Digitalisierung der Produktionsprozesse ? zu Frage 17: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen sich zunehmend auf neue Berufsbilder und Qualifikationsanforderungen im Zuge des digitalen Wandels einstellen. Die Digitalisierung geht mit neuen Anforderungen an die Zukunft der Ausbildung in den Unternehmen , Berufs- und Hochschulen einher. Neben einer qualifizierten Berufsausbildung bzw. einem Studium wird Lebenslanges Lernen für die Mitarbeiter der Unternehmen notwendig sein. Die fortschreitende Digitalisierung der Produktionsprozesse wird zu wachsenden Anforderungen an die IT-Kompetenz von Beschäftigten und Geschäftsleitungen in brandenburgischen Unternehmen führen, wobei zwischen Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Größe erhebliche Unterschiede hinsichtlich Art und Umfang der Betroffenheit zu erwarten sind. Qualifizierungsbedarfe werden von den Unternehmen vor allem bezüglich der zukünftigen Möglichkeiten der Digitalisierung zur Umsetzung einer innovativen Unternehmensstrategie, bezüglich kundenorientierter Dienstleistungen und Produkte sowie bezüglich innovativer Produktions- und Vertriebsverfahren zu berücksichtigen sein. Eine detaillierte Konkretisierung der mit der Digitalisierung verbundenen Kompetenzanforderungen ist aktuell jedoch nicht möglich und wird voraussichtlich auch zukünftig eng von spezifischen betrieblichen Entwicklungsplänen und damit verbundenem betrieblichen Weiterbildungsbedarf abhängen. Frage 18: Welche Aus- und Weiterbildungsprogramme sind nach Einschätzung der Landesregierung notwendig, um Beschäftigte und Arbeitslose für den digitalisierten Arbeitsmarkt zu qualifizieren bzw. weiterzubilden? a. Welche Initiativen ergreift die Landesregierung diesbezüglich? b. Welche Aus- und Weiterbildungsprogramme der Wirtschaft sind der Landesregierung bekannt, und inwieweit hält sie das Engagement der Unternehmen diesbezüglich für ausreichend? zu Frage 18: zu a. Die Landesregierung führt die Förderung der beruflichen Weiterbildung fort und hat im Mai 2015 eine neue, breiter aufgestellte Richtlinie aufgelegt. Mit der Weiterbildungsrichtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie wird die berufliche Bildung u.a. in Betrieben aufgrund betrieblicher Qualifikationsbedarfe mit einem bis zu 70%igen Zuschuss aus dem Europäischen Sozial-fonds gefördert . Da die Förderung an betrieblichen Bedarfen ansetzt, ist sie geeignet, aktuelle techno-logische Entwicklungen aufzugreifen und entsprechende Qualifizierungen für die Belegschaften zu er-möglichen. zu b. Der Landesregierung sind keine diesbezüglichen Programme der Wirtschaft bekannt. Hingegen gibt es weiterbildungsbezogene sektorale Initiativen, die relevante Clusterbzw . Branchenakteure einbeziehen (beispielsweise im Medien- und IKT-Bereich oder auch im Cluster Energietechnik). Brandenburgische Unternehmen sind im Bundesländervergleich sehr weiterbildungsaktiv . Im ersten Halb-jahr 2013 beteiligten sich 52% aller Betriebe an Weiterbildung (Quelle: IAB-Betriebspanel 18. Welle). Damit liegt Brandenburg gleichauf mit den westdeutschen Bundesländern und 2 Prozentpunkte über der betrieblichen Weiterbildungsteilhabe in den ostdeutschen Bundesländern. In den Jahren zuvor lag Brandenburg im Vergleich mit den ost- und westdeutschen Bundesländern an erster Stelle. Trotz dieses positiven Ergebnisses darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass die Weiterbildungsteilhabe je nach Unternehmensgröße und Branche stark variiert. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen müssen weiterbildungsaktiver werden, um mit der technologischen Entwicklung mithalten zu können und um wiederum attraktiv für qualifizierte Fachkräfte zu sein. Frage 19: Steht die Landesregierung in Kontakt mit der Industrie- und Handelskammer für die Erarbeitung neuer Ausbildungsberufe, die den zukünftigen Anforderungen eines digitalisierten Arbeitsumfeldes (Industrie 4.0) entsprechen? zu Frage 19: Neue bzw. eine Neuordnung der Ausbildungsberufe werden nicht auf Länderebene erarbeitet, sondern im Konsensprinzip auf Bundesebene. Hier erfolgt auch die Einbindung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages. Ausbildungsordnungen für Ausbildungsberufe sind Rechtsverordnungen, die bundesweit gelten und den betrieblichen Teil der dualen Berufsausbildung regeln. Nur der schulische Teil der dualen Berufsausbildung fällt in der Bundesrepublik Deutschland laut Grundgesetz in die Zuständigkeit der Länder. Diese stellen Lehrpläne auf, die auf Rahmenlehrplänen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) basieren. Die Erarbeitung und entsprechende Anpassung von Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrplänen für Ausbildungsberufe erfolgt parallel und in Abstimmung miteinander, um einen bundeseinheitlichen Rahmen für die Ausbildung in Betrieb und Schule zu ermöglichen. Rechtliche Grundlage für den Erlass von Ausbildungsordnungen sind § 25, Absatz 1 Berufsbildungsgesetz bzw. § 25, Absatz 1 Handwerksordnung. Hier ist geregelt, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder das sonst zuständige Fachministerium (welches dies ist, wird gegebenenfalls von den Ministerien vorab geklärt) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Ausbildungsberufe staatlich anerkennen, die Anerkennung aufheben und für Ausbildungsberufe Ausbildungsordnungen erlassen kann. Grundsätzlich erlässt die Bundesregierung keine Ausbildungsordnung, der die zuständigen Sozialparteien nicht zugestimmt haben.