Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2015 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 733 der Abgeordneten Klara Geywitz und Björn Lüttmann der SPD-Fraktion Drucksache 6/1746 Barrierefreies Weltkulturerbe Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 733 vom 08.06.2015 Derzeit führt die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten mit den Mitteln des Sonderinvestitionsprogrammes umfangreiche Sanierungsarbeiten durch. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welchen Stellenwert hat die Barrierefreiheit im Rahmen des Masterplans? 2. Welche Gebäude können nach der Sanierung barrierefrei oder barrierearm erlebt werden? 3. Wie können nach Abschluss des Masterplanes weitere Investitionen in diesem Bereich abgesichert werden? 4. Welche Veranstaltungen bietet die SPSG für Menschen mit Behinderung an? 5. Werden die neuen barrierefreien Angebote im Rahmen des Marketings der TMB beworben? 6. Plant die Landesregierung ähnlich wie das Land Berlin zusätzliches Geld für weitere Maßnahmen in diesem Bereich zur Verfügung zu stellen? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Stellenwert hat die Barrierefreiheit im Rahmen des Masterplans? zu Frage 1: Bei der Planung und Umsetzung der Masterplanprojekte des Sonderinvestitionsprogramms der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) werden Belange von Menschen mit Behinderung, älterer Menschen sowie anderer Personen mit Mobilitätsbeeinträchtigung berücksichtigt. Allerdings ist bei denkmalgeschützten Gebäuden eine Abwägung zwischen dem Denkmalschutz und dem barrierefreien Zugang zu treffen. Frage 2: Welche Gebäude können nach der Sanierung barrierefrei oder barrierearm erlebt werden? zu Frage 2: Bei den im Zuge des Sonderinvestitionsprogramms der SPSG durchgeführten Maßnahmen handelt es sich um ein differenziertes Aufgabenpaket, bei dem sowohl komplette Neubauvorhaben entstehen, als auch Restaurierungs- und Instandsetzungsarbeiten an einzelnen Bauteilen durchgeführt werden. Demzufolge ist das Thema Barrierefreiheit projektbezogen in sehr unterschiedlichem Maße tangiert. Wichtige Projekte und Maßnahmen sind: Besucherzentrum am Neuen Palais: - Schwellenfreiheit - automatische Türantriebe - barrierefreie WC´s - Orientierungssystem (Piktogrammgröße, Position) - Helligkeitskontraste in Wand- und Bodenflächen - Besuchertresen (Höhe; Unterfahrbarkeit) - Schließfachanlage (Höhe; Unterfahrbarkeit) - barrierefreie Informationsterminals (Höhe; Unterfahrbarkeit) - Parkmodell als Tastmodell (Höhe; Unterfahrbarkeit; Tastbarkeit; Beschriftung in Brailleschrift) - Multimediatisch mit Parkmodell (Höhe; Unterfahrbarkeit; Schriftgrößen) - Haupteingang Süd und Café ebenerdig angeschlossen - Haupteingang östliches Portal ist mit einer Rampe als Neues Element versehen worden Zentrales Depot: - schwellenloser Bau mit ausreichenden Flur- und Türbreiten. - neben den Arbeitsräumen befindet sich ein barrierefreies WC - barrierefreier Stellplatz im Außenbereich - Aufzug mit notwenigen Türbreiten und Bewegungsflächen zur Erschließung des OG - Treppenhäuser haben jeweils 2 Handläufe in verschiedener Höhe und eine Makierung der jeweils ersten und letzten Treppenstufe - Taktile Orientierungssysteme sind im Gebäude nicht geplant. Aus diesem Grund und u.a. wegen der großformatigen Türen ist die Bewegung im Inneren eingeschränkt und ohne Begleitung der Depotverwaltung nicht möglich. Neues Palais: - Einbau eines Hublifts (Hydraulischer Scherenhubtisch) im Zuge der Sockelsanierung wird für mobilitätseingeschränkte Personen ein zur Erschließung des Erdgeschosses eingebaut. Als Standort ist der ehrenhofseitige Umgang am südlichen Corp des Logis vorgesehen. Von dort aus können dann sowohl der Eingang ins Schlossmuseum als auch das Theater erreicht werden. Kolonnade am Neuen Palais: - über Rampe zugänglich Orangerieschloss Pflanzenhallen: - Hallen sind schwellenfrei erreichbar Schloss Babelsberg: - auf der Ebene des Erd- und des Hauptgeschosses sind Gebäudezugänge schwellenlos ausgebildet Wissenschaft- und Restaurierungszentrum (WRZ) - das gesamte WRZ wird gemäß DIN 18040 "Barrierefreies Bauen" barrierefrei hergestellt, das betrifft folgende Bereiche: Gehwege und Verkehrsflächen, PKWStellplätze , Zugangs- und Eingangsbereiche, Flure und sonstige Verkehrsflächen ,Türen inkl. deren Bewegungsflächen, Bodenbeläge, Aufzugsanlagen, Treppen und Handläufe, Toiletten und Sanitärräume Parkplatz An der historischen Mühle - ebenerdiger Zugang zum Parkplatz (in der Hauptbewegungsrichtung keine Borde) - Schaffung einer behindertengerechten Bushaltestelle am Besucherzentrum Sanssouci - Tieferlegung der Straße An der Orangerie, die Tieferlegung auf das historische Niveau erfolgte auch unter dem Aspekt, dass das derzeitige Besucherzentrum Sanssouci ohne Stufen erreichbar ist - Vorleistung für den Bau des Schweizer Hauses, um barrierefrei BZ Sanssouci und Schweizer Haus zu verbinden Marstall Potsdam (Filmmuseum) - ebenerdige barrierefreier Zugang mit automatischer Bediensäule - WC-Anlagen mit barrierefreier Zugänglich- und Nutzungsmöglichkeit - Außentreppe zum Haupteingang und Treppe zu den oberen Museumsräumen für Sehbehinderte entsprechend gekennzeichnet - Rollstuhlwarteplätze im Obergeschoss mit Rufverbindung zum Feuerwehrbedienfeld - Ausstattung der Sanitäreinheiten mit akustischem und optischem Alarm - Ausstattung der Zugangstüren zu den Museumsräumen im EG und OG sowie der Zugang zum Café mit Türen, die über einen elektromechanischen Drehflügelantrieb gesteuert werden können Schloss Charlottenburg - Einbau eines Aufzugs mit Möglichkeit der Zugänglichkeit mit Rollstuhl (damit besteht erstmalig die Möglichkeit, für Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkung eigenständig die oberen Geschosse des Schlosses zu besichtigen). Frage 3: Wie können nach Abschluss des Masterplanes weitere Investitionen in diesem Bereich abgesichert werden? zu Frage 3: Bei allen künftigen Investitionsmaßnahmen im Rahmen des Masterplans werden die Vorgaben der entsprechenden DIN 18040 (Barrierefreies Bauen) unter Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange fortlaufend berücksichtigt. Bei den Projektplanungen werden auch immer Behindertenbeiräte bzw. Behindertenbeauftragte (oder vergleichbare Einrichtungen) der jeweiligen Länder und Kommunen eingebunden. Frage 4: Welche Veranstaltungen bietet die SPSG für Menschen mit Behinderung an? zu Frage 4: Seit einigen Wochen bietet die Stiftung eine Führung in Leichter Sprache durch das Schloss Neue Kammern in den Varianten 60 und 90 Minuten Länge an. Darüber hinaus bietet sie viele dauerhafte Angebote für Menschen mit Behinderungen an. So steht an den Besucherzentren Historische Mühle und Neues Palais jeweils ein Bronzetastmodell vom Park Sanssouci. Im Schloss Schönhausen befinden sich verschiedene Tastmaterialien für blinde und sehbehinderte Besucherinnen /Besucher. Im Schloss Schönhausen stehen Audioguides in Leichter Sprache und für Blindenführungen zur Verfügung, Für Schloss Sanssouci und dem Neuen Pavillon Charlottenburg wurden Audioguides in Gebärdensprache produziert, die in Kürze zur Verfügung stehen werden. Für das Schloss Cecilienhof wird ein Audioguide in Gebärdensprache produziert. Dank eines Spendenprojektes steht im Park Sanssouci ein Elektroshuttle zur Verfügung . Frage 5: Werden die neuen barrierefreien Angebote im Rahmen des Marketings der TMB beworben ? zu Frage 5: Die SPSG arbeitet eng mit der TMB zusammen. Alle barrierefreien Angebote werden dort beworben (vgl. http://www.barrierefrei-brandenburg.de). Frage 6: Plant die Landesregierung ähnlich wie das Land Berlin zusätzliches Geld für weitere Maßnahmen in diesem Bereich zur Verfügung zu stellen? zu Frage 6: Unter Berücksichtigung des in der Antwort auf Frage 3 dargestellten Abstimmungsprozesses stehen im Rahmen der Förderungen des Landes Brandenburg gegenüber der SPSG fortlaufend Mittel auch für die Schaffung barrierefreier oder barrierearmer Angebote zur Verfügung.