Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2018 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 753 der Abgeordneten Dr. Jan Redmann und Rainer Genilke der CDU-Fraktion Drucksache 6/1784 Wortlaut der Kleinen Anfrage 753 vom 18.06.2015: Aktueller Planungsstand bei der Sanierung der Ortsdurchfahrt Holzhausen Seit vielen Jahren warten die Bürgerinnen und Bürger in Holzhausen auf die Fertigstellung der Ortsdurchfahrt der L 14. Der gesamte Bereich ist in einem schlechten baulichen Zustand und dringend sanierungsbedürftig. Laut Ankündigung der Landesregierung wird die Ortsdurchfahrt beim Sanierungsprogramm für Landesstraßen berücksichtigt werden. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie ist der derzeitige Stand der Planungen für die Ortsdurchfahrt Holzhausen? 2. Wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen? 3. Welche Planungs-, Prüfungs- und Genehmigungsverfahren wurden bei diesem Projekt in welchem Zeitraum von welchen Stellen mit welchem Ergebnis durchgeführt ? 4. Welche Kosten sind für Planung, Prüfung und Bauausführung der Ortsdurchfahrt veranschlagt beziehungsweise bereits angefallen? Wie setzen sich diese Kosten zusammen (bitte erläutern) und wer trägt diese Kosten? 5. Welcher Bauablauf ist konkret geplant, in welchem zeitlichen Rahmen sollen welche Maßnahmen durchgeführt werden? 6. Welche Sperrungen beziehungsweise Umleitungen sind für welchen Zeitraum geplant ? 7. Wie werden sich diese Sperrungen auf den ÖPNV auswirken? 8. Sind neben den Arbeiten am Straßenkörper noch andere Arbeiten geplant? Falls ja, bitte Umfang, Auftraggeber und Zeitrahmen erläutern. 9. Werden Anliegerbeiträge für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger anfallen? Falls ja, in welcher Höhe? 10. Sind neben der Sanierung der Ortsdurchfahrt Veränderungen der Straßenführung geplant, wie beispielsweise Kreisverkehre, Veränderungen der Fahrbahnbreite , Fußgängerüberwege, Fahrbahnteiler, Ampeln oder Geschwindigkeitsbegrenzungen geplant? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der derzeitige Stand der Planungen für die Ortsdurchfahrt Holzhausen? Frage 2: Wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen? Frage 3: Welche Planungs-, Prüfungs- und Genehmigungsverfahren wurden bei diesem Projekt in welchem Zeitraum von welchen Stellen mit welchem Ergebnis durchgeführt? Zu Fragen 1 bis 3: Für die Ortsdurchfahrt Holzhausen im Zuge der L 14, welche im P 100-Programm der Landeregierung enthalten ist, erfolgte die Erarbeitung des technischen Entwurfes sowie die Prüfung und Genehmigung dieser Unterlagen durch den Landesbetrieb Straßenwesen (LS) Brandenburg. Auf dieser Grundlage werden die Ausführungsunterlagen vom LS erstellt. Derzeit läuft das Verfahren zur Erlangung des Baurechts. Dieses wird durch Herstellen von Einzelgenehmigungen durch die jeweiligen Behörden erlangt. Der Baubeginn ist für 2016 geplant. Frage 4: Welche Kosten sind für Planung, Prüfung und Bauausführung der Ortsdurchfahrt veranschlagt beziehungsweise bereits angefallen? Wie setzen sich diese Kosten zusammen (bitte erläutern) und wer trägt diese Kosten? Zu Frage 4: Für Planungsleistungen werden ca. 110 T € aus dem Landeshaushalt benötigt. Davon sind bisher ca. 80 % für Straßenplanung, Baugrunduntersuchungen und Land- schaftspflegerische Begleitplanung angefallen. Die Baukosten in Höhe von 1,2 Mio. € werden aus dem Landeshaushalt finanziert. Davon wird die Stadt Kyritz für die Nebenanlagen mit anteilig ca. 200 T € belastet. Frage 5: Welcher Bauablauf ist konkret geplant, in welchem zeitlichen Rahmen sollen welche Maßnahmen durchgeführt werden? Zu Frage 5: Ein konkreter Bauablauf wird nicht vorgegeben. Dieser wird vom ausführenden Baubetrieb technologisch bedingt erstellt. Die Bauzeit wird ca. 1 Jahr betragen. Frage 6: Welche Sperrungen beziehungsweise Umleitungen sind für welchen Zeitraum geplant ? Zu Frage 6: Insbesondere aus Gründen des Arbeitsschutzes sind die Bauarbeiten nur unter Vollsperrung möglich. Die vorgesehene Umleitungsstrecke für den Durchgangsverkehr wird über die L 141 - Zernitz / K 6816 – Plänitz / B 5 – Wusterhausen erfolgen. Die Länge der Umleitungsstrecke beträgt ca. 20 Kilometer. Der Anliegerverkehr wird weitestgehend aufrechterhalten. Baubedingt wird es jedoch zu Einschränkungen kommen . Frage 7: Wie werden sich diese Sperrungen auf den ÖPNV auswirken? Zu Frage 7: Auch beim ÖPNV muss mit Einschränkungen gerechnet werden. Derzeit wird an einer einvernehmlichen Lösung gearbeitet. Diese beinhaltet eine temporäre Baustellenumfahrung nur für den Linienverkehr. Eine Nutzung für den gesamten Verkehr ist aus Verkehrssicherheits- und Platzgründen nicht realisierbar. Frage 8: Sind neben den Arbeiten am Straßenkörper noch andere Arbeiten geplant? Falls ja, bitte Umfang, Auftraggeber und Zeitrahmen erläutern. Zu Frage 8: Außer den Arbeiten am Straßenkörper ist noch der Bau eines Gehweges geplant. Der Gehwegbau erfolgt parallel zum Straßenbau als gemeinsame Maßnahme mit der Stadt Kyritz. Frage 9: Werden Anliegerbeiträge für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger anfallen? Falls ja, in welcher Höhe? Zu Frage 9. Informationen über Anliegerbeiträge für die Nebenanlagen kann die Straßenbauverwaltung nicht geben. Diese sind gänzlich Angelegenheit der Stadt Kyritz. Frage 10: Sind neben der Sanierung der Ortsdurchfahrt Veränderungen der Straßenführung geplant, wie beispielsweise Kreisverkehre, Veränderungen der Fahrbahnbreite, Fußgängerüberwege , Fahrbahnteiler, Ampeln oder Geschwindigkeitsbegrenzungen geplant ? Zu Frage 10: Eine Veränderung der Straßenführung ist nicht geplant. An den Ortseingängen werden Mittelinseln zur Geschwindigkeitsreduzierung gebaut. In der Ortsdurchfahrt wird ein Fahrbahnteiler als Querungshilfe errichtet.