Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2020 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 716 des Abgeordneten Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/1633 Mangelhafte Auskunft auf Kleine Anfragen Wortlaut der Kleinen Anfrage 716 vom 09.06.2015: Da wiederholt Kleine Anfragen nicht sachgemäß oder gar nicht inhaltsbezogen beantwortet wurden, wie man besonders gut am Beispiel der Drucksache 6/1461 „Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 518 des Abgeordneten Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/1154 „Terrorgefahr am Wochenende - Probleme beim Informationsaustausch“, Kleine Anfrage 518 vom 16.04.2015 sieht, ist eine Nachfrage erforderlich. Es geht um die der Vernetzung unterschiedlicher Behörden, darunter das Bundesamt für Verfassungsschutz und die zahlreichen angeschlossenen Landesämter und deren Erreichbarkeit am Wochenende. In einem Fall eines Bremer Waffeninteressierten aus der Salafisten-Szene wurde bis runter zur Referenten -Ebene nachgefragt: „Haben wir die Warnung nach Bremen geschickt?“ BNDPräsident Gerhard Schindler und Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen versicherten sich schließlich am Telefon gegenseitig, dass sie für den Alarm nicht verantwortlich waren. Die geplante Reform des Verfassungsschutzes sieht vor, dass Informationen zwischen Bund und Ländern besser fließen sollen. So sollten auch Informationen sachdienlicher Art auf Länderebene an Abgeordnete weitergeleitet werden, wenn diese in Kleinen Anfragen darum bitten, auch wenn es - wie in der mageren Antwort stand – zum Glück noch „keine Brandenburg betreffenden Terrorwarnungen in den letzten zehn Jahren“ gab. Ich frage die Landesregierung: 1.) Bestand das oben genannte Problem bei dem Kommunikationsaustausch zwischen Bund und Land Brandenburg? Wenn ja, seit wann bestand dieses Problem ? 2.) Wurden bereits Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Problems eingeleitet? Wenn ja, welche ? 3.) Bestand ein Problem bei dem Kommunikationsaustausch zwischen Land Brandenburg und anderen Bundesländern in Bezug auf das obige Thema („Terrorgefahr am Wochenende“)? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der in der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage Nr. 716 behauptete Vorwurf, dass “wiederholt Kleine Anfragen nicht sachgemäß oder gar nicht inhaltsbezogen beantwortet werden“ wird entschieden zurückgewiesen. Das trifft auch auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 518 des Abgeordneten Thomas Jung der AfD-Fraktion zu. In der Kleinen Anfrage Nr. 518 wurde thematisiert, dass an den Wochenenden keine Lagebesprechung im Gemeinsamen Terrorabwehrzentrum des Bundes und der Länder (GTAZ) stattfindet. Zum besseren Verständnis wird daher darauf hingewiesen, dass das GTAZ keine eigenständige Behörde ist, sondern eine gemeinsame Informations - und Kommunikationsplattform zum effektiveren und effizienteren Erkenntnisaustausch zwischen den beteiligten Sicherheitsbehörden. Eigene Zuständigkeiten für operative Maßnahmen in Gefahrenabwehrvorgängen oder bei der Bearbeitung von Strafverfahren hat das GTAZ nicht. Es werden von dort keine operativen Maßnahmen der beteiligten Behörden geplant oder durchgeführt. Diese verbleiben bei den zuständigen Landes- bzw. Bundesbehörden. Dies ergibt sich u. a. aus den Erfordernissen des verfassungsgemäßen Trennungsgebotes von Polizei und Nachrichtendiensten sowie aus Gründen des Datenschutzes bzw. der rechtlichen Voraussetzungen für die Datenübermittlung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten. Das GTAZ ersetzt daher auch nicht den standardisierten festgeschriebenen Informationsaustausch zwischen den eingebundenen Sicherheitsbehörden (u. a. im Fall einer Anschlagswarnung). Zur Bewältigung entsprechender Einsatzlagen verfügt die Polizei des Landes Brandenburg über ein Einsatz- und Lagezentrum. Außerhalb der geregelten Bürozeiten besteht bei Polizei und Verfassungsschutz zudem eine Festlegung zum Leitungsund Bereitschaftsdienst. Damit ist im Bedarfsfall und bei auftretenden Problemlagen oder Anfragen anderer Sicherheitsbehörden ohne Verzögerung eine umfassende Lagebeurteilung gewährleistet und Sofortmaßnahmen können (einschließlich an den Wochenenden) ggf. unmittelbar getroffen werden. Frage 1: Bestand das oben genannte Problem bei dem Kommunikationsaustausch zwischen Bund und Land Brandenburg? Wenn ja, seit wann bestand dieses Problem? Frage 2: Wurden bereits Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Problems eingeleitet? Wenn ja, welche ? Frage 3: Bestand ein Problem bei dem Kommunikationsaustausch zwischen Land Brandenburg und anderen Bundesländern in Bezug auf das obige Thema („Terrorgefahr am Wochenende“)? zu den Fragen 1, 2 und 3: Aus Sicht der Landesregierung bestand und besteht aktuell auch weiterhin kein Problem beim Kommunikationsaustausch zwischen dem Bund, anderen Ländern und dem Land Brandenburg.