Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2021 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 728 des Abgeordneten Rainer Genilke der CDU-Fraktion Drucksache 6/1721 Wortlaut der Kleinen Anfrage 728 vom 10.06.2015: Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 422 „Baugenehmigung und Abnahme der Entrauchungsanlage am Flughafen BER“ (Drucksache 6/1176) Die Antworten der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 422 sind an mehreren Stellen unbefriedigend und lassen Raum für Nachfragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Laut Aussage der Landesregierung wurde die Lüftungsanlage gemäß dem „Erläuterungsbericht TGA“ für ca. 29.500 Personen (Passagiere) bemessen. Auf welchen Zeitraum bezieht sich die Angabe von 29.500 Personen? 2. Welcher Planungsflugplan ist Grundlage für die Entscheidungen der Genehmigungsbehörde ? Welches Betriebsjahr und welche Passagierzahlen wurden für diesen Planungsflugplan angenommen? 3. Laut Aussage der Landesregierung trifft es zu, dass Rauch im Brandfall bis auf 2,50 m über den Boden sinken darf und die Hinweisschilder für die Fluchtwege in eine Höhe von 3,00 m angebracht wurden. Wie kann unter diesen Bedingungen sichergestellt werden, dass die Markierungen von Fluchtwegen und Notausgängen in jedem Fall zu sehen sind? 4. Laut Aussage der Landesregierung hatte die FBB am 4. April 2012 einen Antrag auf Nutzung vor Fertigstellung nach § 76 BbgBO gestellt, diesen Antrag dann aber mehr als drei Monate später zurückgezogen. Wer hat diesen Antrag unterschrieben? Welche Probleme an welchen Anlagen oder Gewerke haben dazu geführt, dass der Antrag nicht genehmigt wurde? 5. Laut Aussage der Landesregierung ist der TÜV Rheinland kein Prüfingenieur der Bauaufsichtsbehörde. Wer ist der Prüfingenieur der Bauaufsichtsbehörde? 6. Laut Aussage der Landesregierung ist es für das Verwaltungsverfahren unbedeutend , wann vom Errichter der Entrauchungsanlage der Flughafengesellschaft die Fertigstellung der Anlage angezeigt und um Endabnahme gebeten wurde. Warum fragt die Landesregierung diese Daten nicht dennoch bei der FBB ab? Ist dies so zu verstehen, dass es nicht im Interesse der Landesregierung ist, zu erfahren, ob und wann endlich mit der Fertigstellung der Entrauchungsanlage gerechnet werden kann? 7. Laut Aussage der Landesregierung werden, um die ordnungsgemäße Beschaffenheit und Betriebssicherheit der Entrauchungsanlage zu gewährleisten, gegenwärtig Teile der vorhandenen Anlagen ertüchtigt. Welche Mängel werden dabei beseitigt (bitte abschließende Auflistung) und bei welchen einzelnen Anlagen erfolgt derzeit eine Umplanung (bitte abschließende Auflistung)? 8. Wurde vor Arbeitsaufnahme der neuen Unternehmen, welche die Entrauchungsanlage fertig stellen sollen, mit den ursprünglichen Auftragnehmern für die Errichtung der Entrauchungsanlage detaillierte Übergabeprotokolle erstellt ? Wurden bei den einzelnen Gewerken der Entrauchungsanlage Änderungen angewiesen? In welchen Fällen war dies der Fall, in welchen Fällen nicht? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Laut Aussage der Landesregierung wurde die Lüftungsanlage gemäß dem „Erläuterungsbericht TGA“ für ca. 29.500 Personen (Passagiere) bemessen. Auf welchen Zeitraum bezieht sich die Angabe von 29.500 Personen? Zu Frage 1: Die in der Antwort zur Kleinen Anfrage 422 benannten ca. 29.500 Personen sind für die Zeitdauer von einer Stunde aus den zur Verfügung stehenden Flächen in den wesentlichen Funktionsbereichen angenommen und ermittelt worden. Frage 2: Welcher Planungsflugplan ist Grundlage für die Entscheidungen der Genehmigungsbehörde ? Welches Betriebsjahr und welche Passagierzahlen wurden für diesen Planungsflugplan angenommen? Zu Frage 2: Ein Planungsflugplan war nicht Grundlage einer bauaufsichtlichen Prüfung. Frage 3: Laut Aussage der Landesregierung trifft es zu, dass Rauch im Brandfall bis auf 2,50 m über den Boden sinken darf und die Hinweisschilder für die Fluchtwege in einer Höhe von 3,00 m angebracht wurden. Wie kann unter diesen Bedingungen sichergestellt werden, dass die Markierungen von Fluchtwegen und Notausgängen in jedem Fall zu sehen sind? Zu Frage 3: In Teilbereichen des Fluggastterminals ist eine raucharme Schicht von 2,50 m über den Zeitraum der Gesamträumung des Fluggastterminals gefordert. Die Beschilderung der Rettungswege erfolgt in Abhängigkeit von den Türmaßen (Höhe) entsprechend den technischen Regeln in einer Höhe von ca. 2,5 m bis 3,0 m. Die raucharme Schicht ist u.a. charakterisiert durch den CO-Gehalt, die Gastemperatur, die optische Dichte und die Sichtweite. Unter der Maßgabe einer Sichtweite von 20 m ist die Erkennbarkeit der hinterleuchteten Rettungswegbeschilderung gegeben. Frage 4: Laut Aussage der Landesregierung hatte die FBB am 4. April 2012 einen Antrag auf Nutzung vor Fertigstellung nach § 76 BbgBO gestellt, diesen Antrag dann aber mehr als drei Monate später zurückgezogen. Wer hat diesen Antrag unterschrieben? Welche Probleme an welchen Anlagen oder Gewerke haben dazu geführt, dass der Antrag nicht genehmigt wurde? Zu Frage 4: Der Antrag auf Nutzung vor Fertigstellung vom 04.04.2012 wurde vom Bereichsleiter Planung und Bau BBI und vom Teilprojektleiter Hochbau unterzeichnet. Der Antrag konnte durch die Bauaufsichtsbehörde weder genehmigt noch abgelehnt werden, da der Antragsteller ihn zurückgezogen hatte. Gründe sind nicht bekannt. Frage 5: Laut Aussage der Landesregierung ist der TÜV Rheinland kein Prüfingenieur der Bauaufsichtsbehörde. Wer ist der Prüfingenieur der Bauaufsichtsbehörde? Zu Frage 5: Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage nach dem Prüfingenieur auf die Prüfung der Brandschutznachweise bezieht. Die Prüfung der Brandschutznachweise erfolgt durch die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald (§ 66 Abs. 5 BbgBO i.V. mit § 16 Abs. 2 BbgBauPrüfV). Frage 6: Laut Aussage der Landesregierung ist es für das Verwaltungsverfahren unbedeutend , wann vom Errichter der Entrauchungsanlage der Flughafengesellschaft die Fer- tigstellung der Anlage angezeigt und um Endabnahme gebeten wurde. Warum fragt die Landesregierung diese Daten nicht dennoch bei der FBB ab? Ist dies so zu verstehen , dass es nicht im Interesse der Landesregierung ist, zu erfahren, ob und wann endlich mit der Fertigstellung der Entrauchungsanlage gerechnet werden kann? Zu Frage 6: Wie in der Kleinen Anfrage 422 zu Frage 8 ausgeführt ist die Anzeige der Fertigstellung des Errichters einer baulichen Anlage oder Teilen einer baulichen Anlage an seinen Bauherren (hier FBB) eine rein zivilrechtliche Angelegenheit. Für das bauaufsichtliche Verfahren bedarf es insoweit keiner Abfrage der Landesregierung, wann der Auftragnehmer seinem Auftraggeber die Fertigstellung der Anlage anzeigt. Die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald begleitet den Prozess der Fertigstellung gemäß § 76 BbgBO. Nachfragen der Landesregierung haben auf diesen Prozess keinen Einfluss. Frage 7: Laut Aussage der Landesregierung werden, um die ordnungsgemäße Beschaffenheit und Betriebssicherheit der Entrauchungsanlage zu gewährleisten, gegenwärtig Teile der vorhandenen Anlagen ertüchtigt. Welche Mängel werden dabei beseitigt (bitte abschließende Auflistung) und bei welchen einzelnen Anlagen erfolgt derzeit eine Umplanung (bitte abschließende Auflistung)? Zu Frage 7: Die Ertüchtigung der Entrauchungsanlage erfolgt auf der Grundlage der durchgeführten Prüfungen der Prüfsachverständigen. Die FBB GmbH hat am 30.04.2015 bei der unteren Bauaufsichtsbehörde den 5. Nachtrag zum Fluggastterminal mit dem Titel "Entrauchung" eingereicht. Dieser Nachtrag befindet sich zur Zeit in der Prüfung und Entscheidung. Die Ergebnisse der Nachtragsprüfung sind abzuwarten. Frage 8: Wurde vor Arbeitsaufnahme der neuen Unternehmen, welche die Entrauchungsanlage fertig stellen sollen, mit den ursprünglichen Auftragnehmern für die Errichtung der Entrauchungsanlage detaillierte Übergabeprotokolle erstellt? Wurden bei den einzelnen Gewerken der Entrauchungsanlage Änderungen angewiesen? In welchen Fällen war dies der Fall, in welchen Fällen nicht? Zu Frage 8: Übergabeprotokolle waren laut Angabe der FBB nicht erforderlich, da die bislang mit der Aufgabe betrauten Auftragnehmer auch die Umbauten vornehmen. Es wurden die fertiggestellten Planungen aller betroffenen Kostengruppen nach DIN 276 zur Ausführung an die Auftragnehmer der einzelnen Gewerke angewiesen. Nicht fertig gestellte Planungen wurden nicht angewiesen.