Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 730 der Abgeordneten Dr. Martina Münch der SPD-Fraktion Drucksache 6/1728 Grenzüberschreitende medizinische Notfallversorgung Wortlaut der Kleinen Anfrage 730 vom 11.06.2015: Bei medizinischen Notfällen in Polen, nahe der deutsch-polnischen Grenze, ist es in vielen Fällen medizinisch sinnvoller die Patienten in nahe gelegene deutsche Krankenhäuser einzuliefern. Die gesetzliche Krankenkasse in Polen zahlt aber nur die medizinische Versorgung in Deutschland, wenn sich die Notfälle auch in Deutschland ereignet haben. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie stellt sich die gesetzliche Regelung und somit die Kostenübernahme bei der grenzüberschreitenden Notfallversorgung dar? 2. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, in denen Notfallpatienten aufgrund dieser gesetzlichen Regelungen Schaden erlitten haben? 3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, im Interesse der Notfallpatienten tätig zu werden, so dass sie ins nächste geeignete Krankenhaus gebracht werden können? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich die gesetzliche Regelung und somit die Kostenübernahme bei der grenzüberschreitenden Notfallversorgung dar? zu Frage 1: Zur Verbesserung der medizinischen grenzüberschreitenden Notfallversorgung in der deutsch-polnischen Grenzregion wurde im Dezember 2011 das deutsch-polnische Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst unterzeichnet. Das Abkommen ist am 28. März 2013 in Kraft getreten. Es sollte den Einsatz deutscher und polnischer Rettungskräfte im jeweils anderen Land ermöglichen. Zur Umsetzung sieht das Rahmenabkommen regionale Kooperationsvereinbarungen vor. Die Stadt Frankfurt (Oder) und das Wojewodschaftsamt Lebuser Land beabsichtigen eine Mustervereinbarung auszuhandeln. Das Land Brandenburg hat diese Verhandlungen begleitet. Inzwischen liegt ein Musterentwurf vor, der jedoch in einigen wesentlichen Kernproblemen nicht ausgehandelt ist: - Haftpflichtversicherung für polnische Einsatzfahrzeuge und Einsatzdisponenten der Leitstellen Die Frage der Haftpflichtversicherung kann nur durch die polnische Seite geklärt werden. Hierzu ist Anpassung des polnischen Rechts erforderlich. - Kostenerstattung für grenzüberschreitende Rettungsdiensteinsätze Art. 8 des o. g. Rahmenabkommens, sieht vor, dass in den Kooperationsvereinbarungen möglichst auf eine Kostenerstattung verzichtet wird. Polnische Rettungsfahrzeuge werden auf deutschem Gebiet nicht tätig. Derzeit fahren nur deutsche Rettungsfahrzeuge über die Grenze nach Polen. Für den deutschen Rettungsdienst bedeuten diese Einsätze auf Grund der nicht geregelten Kostenübernahme eine finanzielle Mehrbelastung. Für die Behandlungen in den Krankenhäusern gelten die allgemeinen Regelungen zur Kostenerstattung. Frage 2: Sind der Landesregierung Fälle bekannt, in denen Notfallpatienten aufgrund dieser gesetzlichen Re-gelungen Schaden erlitten haben? zu Frage 2: Der brandenburgischen Landesregierung sind keine derartigen Fälle bekannt. Frage 3: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung im Interesse der Notfallpatienten tätig zu werden, so dass sie ins nächste geeignete Krankenhaus gebracht werden können? zu Frage 3: Die Landesregierung wird sich weiterhin für den Abschluss entsprechender Vereinbarungen einsetzen und den Dialog mit dem polnischen Gesetzgeber unter Einbeziehung des Bundesministeriums für Gesundheit suchen.