Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2034 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 731 der Abgeordneten Dr. Martina Münch der SPD-Fraktion Drucksache 6/1729 Crystal Meth Wortlaut der Kleinen Anfrage 731 vom 10.06.2015: Synthetische Drogen nehmen einen immer größer werdenden Stellenwert in der Drogenszene ein. Im Süden des Landes Brandenburg steigt die Zahl der Crystal Meth-Konsumenten weiter stark an. Die Droge macht besonders schnell abhängig. Die gesundheitlichen Folgen sind immens. Der Kampf gegen Crystal Meth verlangt nach besonderen präventiven Maßnahmen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie schätzt die Landesregierung die Situation ein? 2. Gibt es spezielle Schulungen für Brandenburgische Polizistinnen und Polizisten? 3. In welcher Form fließen die aktuellen Erkenntnisse in die Arbeit der Jugendarbeit, der Sozialarbeit und in die präventive Arbeit ein? 4. Existiert ein Präventionskonzept der Landesregierung? 5. Welche präventiven Maßnahmen im Kampf gegen Crystal Meth ergreift und plant die Landesregierung? 6. Plant die Landesregierung zusätzliche Aufklärungskampagnen an Schulen? 7. Wie stellt sich derzeit die Personalausstattung der Polizei im Kampf gegen Drogen und speziell gegen Crystal Meth dar? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Es wird Bezug genommen auf die Antworten der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2701 vom 13.03.2013 (Ds. 5/7008) und auf die Kleine Anfrage Nr. 3358 vom 17.03.2014 (Ds. 5/8711). Frage 1: Wie schätzt die Landesregierung die Situation ein? Zu Frage 1: Über die Zahl der Konsumenten und Abhängigen von Crystal Meth (Methamphetamin ) sind keine belastbaren Daten bekannt. Methamphetamin wird in den Gesundheitsstatistiken nicht als eigene Kategorie geführt , sondern gemeinsam mit Amphetaminen und vielen anderen Stoffen (ICD-10, F15.2: Psychische und Verhaltensstörungen durch andere Stimulanzien). Gegenwärtig führen das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MASGF) und die Brandenburgische Landesstelle gegen Suchtgefahren e.V. eine Befragung bei Brandenburgischen Einrichtungen der Suchtberatung und -prävention durch. Angaben über die Entwicklung der Nachfrage nach Beratung sind ein Indikator für die Problematik. Allgemeine Daten und Erkenntnisse zum Suchtbereich liefert das Suchtmonitoring Land Brandenburg: Der Konsum von legalen und illegalen psychotropen Substanzen ist in den letzten Jahren im Land Brandenburg zurückgegangen. Dies geht für die Gruppe der Erwachsenen aus repräsentativen Befragungen des Robert-Koch-Instituts hervor. Für Jugendliche zeigt sich in der landesweiten Befragung der Landessuchtkonferenz, dass der Konsum von Tabak und Alkohol zurückgegangen ist. Der Konsum von illegalen Substanzen („Ecstasy, Speed, Kokain, Heroin, LSD oder andere“) fällt in der Schülerbefragung so gering aus, dass die Zahlen und deren Entwicklung schwer interpretierbar sind. 0,5 Prozent der Schülerinnen und Schüler gaben an, eine oder mehrere oben genannten Substanzen wöchentlich zu konsumieren (siehe: Suchtmonitoring Land Brandenburg 2014 vom Arbeitskreis Daten u. Berichterstattung in der Landessuchtkonferenz: http://www.gesundheitsplattform.brandenburg.de/media_fast/5510/Suchtmonitor_Gri es_August%202014.pdf). Es gibt Hinweise darauf, dass die Problematik Methamphetamin im Süden Brandenburgs zunimmt. Die Landesregierung nimmt diese Hinweise sehr ernst und wird die Entwicklung bei Methamphetamin, wie auch bei anderen legalen und illegalen Substanzen , insbesondere also auch Tabak und Alkohol, weiter sorgfältig und sensibel beobachten und dementsprechend die gesundheits- und suchtpolitische sowie ggf. auch polizeiliche Strategie anpassen. Frage 2: Gibt es spezielle Schulungen für Brandenburgische Polizistinnen und Polizisten ? Zu Frage 2: Die Fachhochschule der Polizei bietet zur Thematik umfangreiche Schulungsmaßnahmen für Führungskräfte und Mitarbeiter des Wachdienstes, der Kriminalpolizei und für Bedienstete mit Aufgaben zur Verkehrsüberwachung an. Synthetischen Drogen und insbesondere „Crystal Meth“ sind Schulungsinhalte in den Seminaren „Verkehrsunfallaufnahme “, „Autobahnpolizei“, „Fahrerlaubnisrecht“, „Drogenerkennung im Straßenverkehr“, sowie „Kriminaltechnik“ und „Rauschgiftkriminalität“. Darüber hinaus führt die Fachhochschule der Polizei in engem Zusammenwirken mit der Fachdirektion Landeskriminalamt im Polizeipräsidium des Landes Brandenburg jährlich Fachtagungen zum Thema „Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität“ durch, wobei sich die Veranstaltung im Jahr 2014 ausschließlich dem Schwerpunktthema Crystal Meth widmete. Weiterbildungsveranstaltungen zum Themenkomplex Suchtprävention richten sich vorrangig an die Sachbearbeiter der Prävention sowie Revierpolizisten und stützen sich auf Informationsmaterialien der Brandenburgischen Landesstelle für Suchtfragen e.V. und auf das „Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes“ zu Crystal Meth. Darüber hinaus werden Seminarangebote der Sicherheitskooperation der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Brandenburg, des Bundeskriminalamtes und der Deutschen Hochschule der Polizei genutzt. Durch das Bundeskriminalamt werden zudem regelmäßig Lehrgänge zum Spezialmodul „Synthetische Drogen“ angeboten und durchgeführt, die sich speziell an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachdirektion Landeskriminalamt im Polizeipräsidium Potsdam richten. Frage 3: In welcher Form fließen die aktuellen Erkenntnisse in die Arbeit der Jugendarbeit , der Sozialarbeit und in die präventive Arbeit ein? zu Frage 3: Die Auseinandersetzung mit legalen, aber auch illegalen Drogen gehört zu den Entwicklungsaufgaben im Jugendalter. In pädagogischen Arbeitsfeldern bedeutet dies, die Entwicklung junger Menschen zu beobachten und ihnen zu helfen, schützende Persönlichkeitsmerkmale und Bewältigungskompetenz gegenüber Belastungen und Risikofaktoren zu entwickeln. Die Schulzeit ist eine Lebensphase, in der zentrale Wertvorstellungen und Schutzfaktoren ausgebildet, aber auch erste Konsumerfahrungen mit legalen und illegalen Suchtmitteln gemacht werden. Die Schule als Institution (einschließlich der außerschulischen Kooperationsorte), die alle Kinder und Jugendlichen in der Zeit der Entwicklung gleichermaßen erreicht, kann daher sowohl bei der Förderung von Schutzfaktoren als auch bei der Schwächung von Risikofaktoren wirksam werden. Im Rahmen der schulischen Gesundheitsförderung und Prävention ist die Auseinandersetzung mit den Gefahren von Suchtmittelmissbrauch und Abhängigkeit von besonderer Wichtigkeit. Es wird als originäre Aufgabe von Schule angesehen, Suchtprävention in allen Schulformen und Schulstufen zu verankern und konkreten Suchtvorfällen auch auf systemischer Ebene zu begegnen. Die Orientierung an der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen bleibt für einen schulischen Präventionsansatz handlungsleitend. Die angesprochenen wesentlichen Unterrichtsinhalte zur Suchtprävention sind beispielsweise durch die Rahmenlehrpläne sämtlicher Schulstufen (u.a. der Fächer Biologie , Chemie, Deutsch, Lebensgestaltung-Ethik-Religion (L-E-R)) verbindlich festgeschrieben . Die gesetzlichen Bestimmungen zur Suchtprävention für Lehrkräfte im Land Brandenburg gemäß § 4 Absatz 4 Nummer 13 des Brandenburgischen Schulgesetzes erfordern zugleich das Handeln bei Drogenmissbrauch in der Schule. Die Schulen sind daher aufgefordert, ein schulisches Konzept zur Suchtprävention und zum Umgang mit Sucht, Suchtgefährdung und Suchtmittelkonsum in der Schule als Bestandteil ihres Schulprogramms aufzunehmen. Mit dem Rundschreiben des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) Nr. 10/13 vom 20. November 2013 "Legale und illegale Suchtmittel sowie Informationen zur Glücksspielsucht und zur problematischen Internet- und Computernutzung" (Amtsblatt des MBJS, 2013, Nummer 10, Seiten 310 bis 314) werden den unterrichtenden Lehrkräften umfangreiche Sachinformationen sowie Handlungsstrategien zum Umgang mit Suchtmittelkonsum und Suchtgefährdung in der Schule an die Hand gegeben. Die Lehrkräfte erhalten somit auch allgemeingültige Hinweise zum Umgang mit Crystal Meth und diesbezügliche suchtpräventive Maßnahmen. Darüber hinaus wird das Thema Drogenkonsum in Elternversammlungen, Schul- und Elternkonferenzen erörtert. Dazu zählt die Aufklärung der Kinder und Jugendlichen über die bedeutsamsten und aktuell im Umlauf befindlichen legalen und illegalen Drogen sowie das von ihnen ausgehende Risikopotential. Dabei spielt auch die Dro- ge Crystal Meth eine Rolle. Für die Kinder und Jugendlichen sind die an den Schulen tätigen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter dabei wichtige und vertrauensvolle Ansprechpartner. Im Rahmen des Beratungs- und Unterstützungssystems für Schulen und Schulaufsicht sind Lehrkräfte für den Einsatz in der zuständigen Regionalstelle als Schulberaterinnen und Schulberater benannt - vorrangig aus den Bereichen Gesundheitsförderung und Schulentwicklung - und für diese Aufgabe für ein definiertes Stundenkontingent freigestellt. Dem Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) ist die kontinuierliche Qualifizierung der Beraterinnen und Berater im Rahmen der Modularen Qualifizierung - teilweise auch mit Unterstützung freier Träger wie der Brandenburgischen Landesstelle für Suchtfragen e.V. - übertragen worden. Innerhalb der Qualifizierung der letzten Jahre sind Themen der universellen und strukturellen Suchtprävention immer wieder Gegenstand gewesen, so dass eine entsprechende Beratungs- und Unterstützungsleistung von den Schulberaterinnen und Schulberatern umgesetzt wird. Des Weiteren begleitet das LISUM die Qualifizierung und den Einsatz der pädagogischen Supervisorinnen und Supervisoren sowie der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen des Landes Brandenburg, die innerhalb des verfolgten integrativen Ansatzes zur systemischen Unterstützung auch für das Themenfeld Sucht herangezogen werden können. Das LISUM bildet Eltern als Multiplikatoren für Erziehungs - und Kommunikationsstärkung aus. Auch in dieser Ausbildung findet der Umgang mit Suchtgefahren breiten Raum. Zum Thema Drogenprävention an Schulen werden die Potenzen des gemeinsamen Runderlasses von Bildungs- und Innenministerium „Partnerschaften Polizei und Schule – Kooperation bei Kriminal- und Verkehrsunfallprävention und Notfallplanung“ intensiv genutzt. Danach erfolgt eine Zusammenarbeit zwischen Polizei und Schule in den Präventionsfeldern: „Rauschgiftkriminalität“ sowie „Umgang mit Alkohol und Drogen“.. Darüber hinaus unterstützt das MBJS spezifische Kampagnen und Initiativen wie beispielsweise die „Aktion Kinder- und Jugendschutz e.V.“ im Land Brandenburg. Einer der Aufgabenschwerpunkte dieser Initiative ist die Prävention und Aufklärung über die Wirkungen und Folgen des Drogenkonsums. In diesem Jahr startete in Brandenburg das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Projekt „Stop & Go“ – ein Jugendschutzparcours zum Mitmachen. Der durch die LAG Kinder- und Jugendschutz Thüringen e.V. erarbeitete und erprobte Jugendschutzparcours „Stopp & Go“ stellt ein niedrigschwelliges Angebot für Jugendliche dar, sich selbständig, spielerisch und reflektiert mit den Jugendschutz betreffenden Themen wie Sucht und Konsum auseinanderzusetzen. Methodisch aufbereitete Materialien geben Anregungen zum Nachdenken und zur Diskussion, indem sie an die Alltagswelt der Jugendlichen anknüpfen und sie mit Gefährdungen sowie gesetzlichen Vorgaben konfrontieren. In Brandenburg kann der Parcours bei der Aktion Kinder- und Jugendschutz e.V. von Fachkräften der Jugendhilfe und Schulsozialarbeit ausgeliehen werden. Frage 4: Existiert ein Präventionskonzept der Landesregierung? Zu Frage 4: Die Landesregierung Brandenburg hat mit einem Kabinettbeschluss im Dezember 2001 das Brandenburgische Landesprogramm gegen Sucht verabschiedet. Darin wurde die Einsetzung der Landessuchtkonferenz Brandenburg beschlossen. Die im Jahr 2002 gegründete Landessuchtkonferenz ist ein freiwilliger Zusammenschluss von mehr als 60 Institutionen zur Gemeinschaftsinitiative gegen Sucht im Land Brandenburg . Die Landessuchtkonferenz Brandenburg beobachtet und analysiert das Suchtgeschehen im Land Brandenburg und gibt Empfehlungen für Suchtprävention, Suchtkrankenhilfe und Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität. Hierfür kooperieren auf Seite der Landesregierung insbesondere die Ressorts für Gesundheit, Bildung /Schule und Inneres. In der Umsetzung des Brandenburgischen Präventionskonzeptes spielt die Brandenburgische Landesstelle für Suchtfragen e.V. eine zentrale Rolle. Sie informiert und unterstützt die Präventionsarbeit, die in den Bereichen Gesundheit, Schule, Jugend und Polizei geleistet wird. Zu Leitbild und Entwicklung der Suchtprävention im Land Brandenburg hat die Brandenburgische Landesstelle für Suchtgefahren e.V. ein Grundsatzpapier veröffentlicht, um sowohl Fachkräften des Arbeitsfeldes Suchtprävention als auch anderen professionell und ehrenamtlich Tätigen in suchtpräventiven Maßnahmen Orientierung zu geben: Suchtprävention wird als zentraler Teil der Suchtpolitik gesehen. Aktivitäten im Bereich der Suchtprävention beruhen auf der Erkenntnis, dass nicht allein der Suchtmittelkonsum oder eine bestimmte Verhaltensweise eine Schädigung oder Abhängigkeitsentwicklung bewirkt, sondern soziale, kulturelle und sozialökonomische Lebensbedingungen sowie Persönlichkeitsmerkmale eine wesentliche Rolle auf dem Weg in die Sucht spielen. Deshalb erschöpft sich Suchtprävention nicht in der Informationsvermittlung bezüglich verschiedener Suchtstoffe (Brandenburgische Landesstelle für Suchtgefahren 2012, Leitbild und Entwicklung der Suchtprävention im Land Brandenburg, http://www.masgf.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/leitbild_suchtprae vention.pdf). Aus der Forschung über Suchtmittel, Abhängigkeit und Prävention hat sich ergeben, dass Aufklärungskampagnen, die sich an breite Teile der Bevölkerung richten, dann wirksam sind, wenn ein Suchtmittel weit verbreitet ist, was insbesondere für Tabak und Alkohol gilt. Wenn ein Suchtmittel nicht weit verbreitet ist und wenn Unklarheit darüber herrscht, in welchem Ausmaß es in welchen Gruppen verbreitet ist, dann sollen mit Aufklärungskampagnen gezielt die potentiell gefährdeten Gruppen angesprochen werden. Aufklärung über Drogen kann Gefahr laufen, Interesse und Neugier zu wecken. Dies sollte vermieden werden. Bei weniger verbreiteten Suchtmitteln sollten zuallererst Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen sowie bei der Polizei fortgebildet werden. Es hat eine lange Tradition, dass die Gefahren illegaler Drogen drastisch ausgemalt werden. Bei den legalen Drogen wird eher ein differenziertes Bild gezeichnet. Frage 5: Welche präventiven Maßnahmen im Kampf gegen Crystal Meth ergreift und plant die Landesregierung? Zu Frage 5: Notwendig sind Information und Fortbildung für die Fachkreise in Brandenburg, die vor allem die Brandenburgische Landesstelle für Suchtgefahren e.V. leistet. Im November 2014 führte die Brandenburgische Landesstelle für Suchtgefahren e.V. in Potsdam eine Fachtagung über Crystal Meth mit über 200 Teilnehmenden durch. Diese Strategie der gezielten Fortbildung und Information wird durch die Landesstelle für Suchtgefahren e.V. fortgesetzt. Auf der Webseite der Landesstelle werden Fachinformationen bereitgestellt. Außerdem existieren spezielle Ansätze in den Bereichen Schule und Polizei. Zum Bereich Schule: Alle Suchtmittel, die in der Gesellschaft konsumiert werden, wirken auch in und außerhalb von Schule. Das gilt nicht nur für legale Substanzen, sondern auch für illegale Drogen. Suchtpräventive Aktivitäten sind darauf ausgerichtet, Kinder und Jugendliche zu einem gesundheitsförderlichen Umgang mit suchtrelevanten Stoffen und Verhaltensweisen zu befähigen. Die Wirksamkeit von Suchtprävention hängt von einer Vielzahl entsprechender Faktoren ab. Neben der Schule beeinflussen Familie, Freunde und nicht zuletzt die Medien die Sozialisation der Kinder und Jugendlichen. Strukturelle Prävention im Sinne von Kontrolle, Reduzierung und Beseitigung von Gesundheitsrisiken in den Umwelt- bzw. Lebensbedingungen – unter Einbeziehung aller Personen und Akteure in Familie, Schule und Freizeit – hat somit einen wichtigen Stellenwert. Zahlreiche Studien und Erfahrungen im Bereich der Gesundheitsförderung und der schulischen Suchtprävention zeigen, dass ressourcenorientierte Präventionsprogramme die wirkungsvollste und nachhaltigste Form der Suchtprävention sind. Es gibt in Brandenburg mehrere Aufklärungskampagnen und Projekte für Schülerinnen und Schüler, die sich dem Thema schulische Drogenprävention widmen. Diese Projekte werden fachlich durch das Land begleitet und teilweise finanziell unterstützt. Beispielhaft sei hier genannt das Projekt „Klasse 2000“ genannt: „Klasse 2000“ ist ein bundesweites Programm zur Gesundheitsförderung und Suchtvorbeugung im Grundschulalter. Es begleitet Kinder von der ersten bis zur vierten Klasse und setzt dabei auf die Zusammenarbeit von Lehrkräften, externen Gesundheitsförderern und Eltern. Im Vordergrund dieses Programms steht soziales Lernen. Über die Frage „Wer bin ich, mit meinen Stärken und Schwächen?“ sollen die Selbstwahrnehmung, der Umgang mit eigenen Gefühlen und das Miteinander im Alltag geübt werden. Darüber hinaus sollen die Kinder die Fähigkeit des „Nein-Sagens“ in GruppendruckSituationen lernen. Zum Bereich Polizei: Die Maßnahmen der Prävention der Polizei des Landes Brandenburg richten sich schwerpunktmäßig an die Initiatoren bzw. Multiplikatoren der jeweiligen Zielgruppen. Die Bereiche Prävention der Polizeiinspektionen bieten jährlich Veranstaltungen zur Sucht- und Drogenprävention an. So wurden im Jahr 2014 insgesamt 679 Präventionsveranstaltungen zur Thematik durchgeführt, mit denen rund 13.800 Teilnehmer erreicht werden konnten. Zudem werden die Themenfelder Sucht und Drogen sowie die damit verbundenen Risiken und Gefahren auch im Rahmen weiterer Präventionsmaßnahmen , wie z. B. durch Verkehrsunfallprävention, angesprochen. In den polizeilichen Veranstaltungen sind die legalen Drogen Alkohol und Nikotin wie auch die illegalen Drogen, beispielsweise Cannabis, Amphetamine und Crystal Meth, Thema. Zielgruppen sind Kinder und Jugendliche aber auch Erwachsene. Die polizeilichen Präventionsangebote für Kinder und Jugendliche unterstützen diese Altersgruppen bei einer kritischen Auseinandersetzung mit den Themen Sucht und Drogen . Polizeiliche Präventionsveranstaltungen mit Eltern oder Lehrerinnen und Lehrern tragen dazu bei, diese mit den Themen Sucht und Drogen vertraut zu machen und als Multiplikatoren zu gewinnen. Im Rahmen der o.g. Veranstaltungen werden u.a. Medien des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes - wie z. B. die Broschüre „Sehn-Sucht“ oder die Kampagne „Don’t drink too much - stay gold“ - sowie das Drogen-DVD-Medienpaket „Hast Du noch was vor?“ der Polizei des Landes Brandenburg unterstützend angewendet. Frage 6: Plant die Landesregierung zusätzliche Aufklärungskampagnen an Schulen? Zu Frage 6: Die Landesregierung setzt auf den Erhalt, die Erweiterung und Verbesserung der bestehenden Angebote, um den Konsum von Sucht erzeugenden Substanzen (einschließlich Crystal Meth) und die Suchtgefährdung von Kindern und Jugendlichen zu verringern. Die Orientierung an der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen bleibt für einen schulischen Präventionsansatz handlungsleitend. Darüber hinaus wird auf die intensive Beteiligung des MBJS zur Realisierung der von der Landessuchtkonferenz beim MASGF und der im Rahmen des Bündnisses „Gesund aufwachsen in Brandenburg“ initiierten Maßnahmen und Programme auf Landesebene verwiesen. Frage 7: Wie stellt sich derzeit die Personalausstattung der Polizei im Kampf gegen Drogen und speziell gegen Crystal Meth dar? Zu Frage 7: Die Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität, einschließlich Crystal Meth, ist zunächst Aufgabe jeder Polizeibeamtin bzw. jedes Polizeibeamten. Dabei handelt es sich um sogenannte Kontrollkriminalität. Die Aufhellung der tatsächlich vorhandenen Kriminalität hängt damit im Wesentlichen von den Aktivitäten der Polizei ab. Umso intensiver im Rahmen des täglichen Dienstes auch auf Delikte der Rauschgiftkriminalität geachtet wird, desto besser kann gegen diese Art der Kriminalität vorgegangen werden. Steigende Zahlen bei den registrierten Rauschgiftdelikten sind ein Beleg für erfolgreiche Polizeiarbeit. Daher kann für die Bearbeitung speziell dieser Delikte kein konkreter Personalbestand benannt werden. Davon unberührt gibt es spezielle Organisationseinheiten, wie die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift von Zoll und Polizei in der Fachdirektion Landeskriminalamt im Polizeipräsidium Potsdam. Die Ermittlungsgruppe hat eine Personalstärke von 1:7 (eine Führungskraft für sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). Im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Bekämpfung von Ein-, Aus- und Durchfuhrstraftaten mit Betäubungsmitteln im Bereich der schweren und Organisierten Kriminalität werden in der Ermittlungsgruppe insbesondere im Auftrag und im engen Zusammenwirken mit der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität in Frankfurt (Oder) auch Ermittlungsverfahren im Bereich Crystal Meth, bislang mit Bezügen nach Sachsen und in die Tschechische Republik, bearbeitet. Im Kriminalkommissariat Strukturkriminalität in der Kriminalpolizei der Polizeidirektionen (Personalstärke 1:10 je Polizeidirektion) werden unter anderem die Ermittlungen zu illegalem Vertrieb von und Handel mit Betäubungsmitteln und zu herausragenden Fällen des Anbaus von Betäubungsmitteln (Groß- und Profiplantagen) geführt. Zur Abwehr von Gefahren ermittelt das Kommissariat Strukturkriminalität auch im Vorfeld von Straftaten im Umfeld von kriminellen Strukturen auf der Grundlage des Gefahrenabwehrrechts . Alle weiteren Fälle von Rauschgiftkriminalität werden durch die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den Kriminalkommissariaten der Inspektionen der Polizeidirektionen bearbeitet.