Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2035 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 744 des Abgeordneten Benjamin Raschke der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/1766 Wortlaut der Kleinen Anfrage 744 vom 15.06.2015: Nachfragen zur Kleinen Anfrage Verwendung der Fischereiabgabe in Brandenburg (Drucksache 6/1122) Die Landesregierung hat mit Drucksache 6/1122 (ausgegeben am 20.4.2015) zur Verwendung der Fischereiabgabe in Brandenburg geantwortet. Darin wird einleitend die Zweckbindung der Fischereiabgabe gemäß §22 Absatz 2 des Fischereigesetztes für das Land Brandenburg (BbgFischG) hervorgehoben. Es ergeben sich aus der Antwort der Landesregierung zahlreiche Nachfragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Für die Entnahme/Entsorgung unerwünschter Fischarten wurden in den Jahren 2012-2014 insgesamt 698.876,25 Euro bewilligt. a. Welche Fischarten und Mengen stehen hinter den verausgabten Summen? b. Wird eine zentrale Entnahmestatistik geführt? Wenn ja, an welcher Stelle und können dieses Daten eingesehen werden? c. Wie werden die zu zahlenden Beträge an die Fischereibetriebe konkret ermittelt und aus welchen Einzelpositionen setzen diese sich zusammen? d. Wie wird das Fischeiweiß genutzt bzw. weiterverarbeitet? e. Ist die Entnahme von Weißfischen heute noch wissenschaftlich und wirtschaftlich begründet? 2. Für die Wiedereinbürgerung der Großen Maräne (Besatz) in die Kiesgrube Mühlberg und den Gräbendorfer See sind allein 2012 bis 2014 48.600,00 Euro bewilligt worden. Bei beiden Gewässern handelt es sich um geschlossene Seen. Die Große Maräne ist ein Wanderfisch, der in diesen Gewässern nie vorgekommen ist. a. Wie begründet die Landesregierung fachlich diese kostenaufwändige „Wiedereinbürgerung“? 3. Die Gewässerbonitierung wurde 2012 bis 2014 mit insgesamt 443.425,00 Euro gefördert. a. Welcher wissenschaftliche Ansatz steckt hinter diesem Vorgehen? b. Wie gestaltet sich die Kostenstruktur? c. Welchen Stand hat die Bonitierung der Gewässer erreicht? d. Gibt es eine Datenbank und kann diese eingesehen werden? e. Wieviel Prozent der Gewässer stehen noch aus und sollen noch bonitiert werden? f. Welche Konsequenzen werden aus den Bonitierungsergebnissen gezogen? g. Zeigen die Bonitierungsergebnisse eine weitere Notwendigkeit der Förderung einer Weißfischentsorgung an? 4. Der Anglerverein Prenzlau e.V hat 2013 für die Rekonstruktion seines Vereinsgebäudes 101.570,10 Euro aus der Fischereiabgabe erhalten. Auch wenn diese Mittel möglicherweise zur Beseitigung von Hochwasserschäden dienten: a. Stimmt diese Förderung mit den gesetzlichen Anforderungen von §22 Absatz 2 BbgFischG überein oder hätten nicht andere Fördermöglichkeiten genutzt werden müssen? 5. Allein 2012 bis 2014 sind für Untersuchungen zur winterlichen Rohrwerbung 148.095,00 Euro bewilligt worden. a. Steht diese Förderung der wirtschaftlichen Nutzung des Rohrs in Übereinstimmung mit §22 Absatz 2 BbgFischG? b. Liegen nach mehreren Förderperioden Ergebnisse vor und wo sind diese publiziert? 6. Für Studien zur künstlichen Vermehrung des Europäischen Aals sind 2013 und 2014 insgesamt 79.200,00 Euro bewilligt worden. Seit Jahrzehnten laufen international mit Millionenaufwand geführte Projekte verschiedener Nationen, die Reproduktionsbiologie der Aale zu ergründen und ihre Ergebnisse für eine Nachzucht kommerziell zu verwenden. Entsprechende Ergebnisse sind bisher nicht zufriedenstellend erreicht worden. a. Was ist vor diesem Hintergrund das fachwissenschaftliche Ziel der genannten Studie? b. Liegen publizierte Ergebnisse vor? 7. Für Pilotstudien zur Betriebsstruktur der Seen- und Flussfischerei Brandenburgs sind 2012 bis 2014 91.246,00 Euro ausgegeben worden. a. Wie begründet die Landesregierung diese Förderung im Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen §22 Absatz 2 BbgFischG? b. Liegen publizierte Ergebnisse vor? 8. Bei einer Förderung in Höhe von 98.777,00 Euro im Jahr 2012 betrug der Anteil der gewährten Zuwendungen aus der Fischereiabgabe am Gesamthaushalt des Landesfischereiverbandes 74%. 2013 hat der Landesfischereiverband eine Verbandsförderung in Höhe von 148.777,00 Euro erhalten. a. Wie ist die enorme Steigerung von genau 50.000,00 Euro innerhalb eines Jahres zu begründen? b. Wie hoch war in 2013 der Anteil der gewährten Zuwendungen am Gesamthaushalt des Landesfischereiverbandes? 9. Ist die Verbandsförderung des Landesfischereiverbandes als institutionelle Förderung einzustufen? 10. Der Landesfischereiverband vertritt nach eigener Darstellung die Interessen von ca. 80 gewerbsmäßig tätigen Fischereibetrieben. a. Hält die Landesregierung die Förderung eines Berufsverbandes überhaupt und auch in dieser Höhe für vertretbar? b. Steht diese Förderung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen §22 Absatz 2 BbgFischG? 11. Wie viele Vollzeitbeschäftigte hat der Landesfischereiverband? Wird und wurde bei der Vergütung der Beschäftigten die Einhaltung des haushaltsrechtlichen Besserstellungsverbotes geprüft? 12. Bei einer Förderung in Höhe von 204.113,09 Euro im Jahr 2012 lag der Anteil der Förderung aus der Fischereiabgabe an den Gesamtkosten der Zeitschrift „ Der märkische Angler“ bei 76%. a. Entspricht diese Förderung nach Art und Höhe den gesetzlichen Anforderungen des §22 Absatz 2 BbgFischG? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fischereiabgabe wird auf der Grundlage von § 22 Absatz 2 des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg (BbgFischG) erhoben. Sie ist zweckgebunden zur Förderung des Fischereiwesens zu verwenden. Insbesondere sollen damit gefördert werden:  Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen der Fische ,  Untersuchungen der Lebens- und Umweltbedingungen der Fische sowie von Möglichkeiten zur Verhütung und Verhinderung von Fischkrankheiten,  Muster- und Lehrbetriebe der Fischerei sowie sonstige Maßnahmen und Einrichtungen zur Information und zur Aus- und Fortbildung. Das Verfahren zur Förderung des Fischereiwesens mit Mitteln der Fischereiabgabe ist mit der Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen aus der Fischereiabgabe vom 12.12.2012 geregelt. Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) ist zuständige Behörde für den Vollzug der Richtlinie. Die Förderung unterliegt dabei den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung. Frage 1: Für die Entnahme/Entsorgung unerwünschter Fischarten wurden in den Jahren 2012 - 2014 insgesamt 698.876,25 Euro bewilligt. a. Welche Fischarten und Mengen stehen hinter den verausgabten Summen? b. Wird eine zentrale Entnahmestatistik geführt? Wenn ja, an welcher Stelle und können dieses Daten eingesehen werden? c. Wie werden die zu zahlenden Beträge an die Fischereibetriebe konkret ermittelt und aus welchen Einzelpositionen setzen diese sich zusammen? d. Wie wird das Fischeiweiß genutzt bzw. weiterverarbeitet? e. Ist die Entnahme von Weißfischen heute noch wissenschaftlich und wirtschaftlich begründet? Zu Frage 1a: Die Förderung erfolgte für die Entnahme und Entsorgung von ca. 2.330 t der Fischarten Blei, Güster, Silber- und Marmorkarpfen. Zu Frage 1b: Nein. Zu Frage 1c: Je Kilogramm entnommener und gleichzeitig entsorgter Fische werden 0,30 Euro vergütet. Mit diesem Betrag sind die Aufwendungen für Fang, Transport, Lagerung/ Hälterung und Entsorgung abgegolten. Zu Frage 1d: Die zu entnehmenden Fische werden u. a. an Zootiere verfüttert und in Biogasanlagen für energetische Zwecke genutzt. Eine vollständige Übersicht zu den Endprodukten der Entsorgungsunternehmen liegt nicht vor. Zu Frage 1e: Ja, es handelt sich bei der Bleie und Güster um Fischarten, deren massenhaftes Vorkommen aus fischereibiologischen und ökologischen Gründen in natürlichen Gewässern unerwünscht ist. Silber- und Marmorkarpfen sind nichtheimische Arten. In der anfallenden Menge und Qualität sind diese Fische nicht vermarktungsfähig. Frage 2: Für die Wiedereinbürgerung der Großen Maräne (Besatz) in die Kiesgrube Mühlberg und den Gräbendorfer See sind allein 2012 bis 2014 48.600,00 Euro bewilligt worden. Bei beiden Gewässern handelt es sich um geschlossene Seen. Die Große Maräne ist ein Wanderfisch, der in diesen Gewässern nie vorgekommen ist. a. Wie begründet die Landesregierung fachlich diese kostenaufwändige „Wiedereinbürgerung“? Zu Frage 2a: Die Große Maräne bildet sowohl Wander- als auch stationäre Populationen aus. Das natürliche Verbreitungsgebiet der Art umfasst die norddeutsche Tiefebene und damit die Einzugsgebiete von Oder und Elbe. Daher gehören auch stagnierende Wasserkörper in diesem Gebiet zu ihrem natürlichen Lebensraum. Das Institut für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow hat spezielle Untersuchungen zur Eignung von Brandenburger Gewässern für eine Einbürgerung von Großen Maränen durchgeführt, wobei der Kiesgrube Mühlberg und dem Gräbendorfer See eine gute Eignung bescheinigt wurde. Da beide Gewässer neu entstanden sind, handelt es sich im engeren Sinne um eine Einbürgerung. Die Bezeichnung „Wiedereinbürgerung“ nimmt Bezug auf die jeweiligen Einzugsgebiete, in denen diese Gewässer liegen. Frage 3: Die Gewässerbonitierung wurde 2012 bis 2014 mit insgesamt 443.425,00 Euro gefördert. a. Welcher wissenschaftliche Ansatz steckt hinter diesem Vorgehen? b. Wie gestaltet sich die Kostenstruktur? c. Welchen Stand hat die Bonitierung der Gewässer erreicht? d. Gibt es eine Datenbank und kann diese eingesehen werden? e. Wieviel Prozent der Gewässer stehen noch aus und sollen noch bonitiert werden? f. Welche Konsequenzen werden aus den Bonitierungsergebnissen gezogen? g. Zeigen die Bonitierungsergebnisse eine weitere Notwendigkeit der Förderung einer Weißfischentsorgung an? Zu Frage 3a: Für eine nachhaltige fischereiliche Nutzung sowie eine adäquate und verantwortungsvolle Hege der Fischbestände sind Kenntnisse zur Dynamik des Arteninventars sowie zum fischereilichen Ertragspotenzial unerlässlich. Im Rahmen des geförderten Maßnahmenkomplexes wurden vor diesem Hintergrund auch fischereiwissenschaftliche Zielstellungen, wie Untersuchungen zur Bestandsdynamik und Effektivität der Besatzmaßnahmen von Kleinen und Großen Maränen sowie die Erfassung und Analyse produktionsbiologischer Entwicklungen an ausgewählten Gewässern verfolgt. Im Fischartenkataster sind die aktuellen Kenntnisse zur märkischen Fischfauna dokumentiert . Zu Frage 3b: Die Vorhaben wurden vom Institut für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow realisiert . Die Kostenstruktur stellt sich im Zeitraum 2012-2014 wie folgt dar: Personalkosten (91,8%), Sachkosten (6,1%) und Investitionen (2,1%). Zu Frage 3c: Bisher wurden 352 Brandenburger Seen sowie Abschnitte der Oder bonitiert. Zu Frage 3d: Ja, im Institut für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow. Zu Frage 3e: Eine derartige Festlegung besteht nicht. Entscheidungen zur Projektdurchführung werden jährlich und anlassbezogen getroffen. Zu Frage 3f: Die Ergebnisse werden u. a. bei der Verpachtung von Fischereiausübungsrechten, der Festlegung von Pachtpreisen, der Beurteilung der Förderwürdigkeit von Besatzmaßnahmen , der Ausrichtung der fischereilichen Bewirtschaftung sowie bei der Festlegung von Schon- und Schutzbestimmungen berücksichtigt. Zu Frage 3g: Sie sind dafür nicht geeignet. Frage 4: Der Anglerverein Prenzlau e.V hat 2013 für die Rekonstruktion seines Vereinsgebäudes 101.570,10 Euro aus der Fischereiabgabe erhalten. Auch wenn diese Mittel möglicherweise zur Beseitigung von Hochwasserschäden dienten: a. Stimmt diese Förderung mit den gesetzlichen Anforderungen von §22 Absatz 2 BbgFischG überein oder hätten nicht andere Fördermöglichkeiten genutzt werden müssen? Zu Frage 4a: Die Aufzählung der Fördergegenstände in § 22 Abs. 2 BbgFischG ist nicht abschließend und wird mit der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus der Fischereiabgabe fortgeführt und konkretisiert. Die Förderung erfolgte auf Grundlage des Punktes 2.1.8 der Richtlinie. Das Vereinsgebäude wird für die Durchführung von Lehrgängen und zur Abnahme von Anglerprüfungen sowie für das Vereinsleben genutzt. Der die Fischerei betreffende EFF eröffnet keine derartigen Fördermöglichkeiten. Frage 5: Allein 2012 bis 2014 sind für Untersuchungen zur winterlichen Rohrwerbung 148.095,00 Euro bewilligt worden. a. Steht diese Förderung der wirtschaftlichen Nutzung des Rohrs in Übereinstimmung mit §22 Absatz 2 BbgFischG? b. Liegen nach mehreren Förderperioden Ergebnisse vor und wo sind diese publiziert? Zu Frage 5a: Ja, die ökologisch verträgliche Nutzung abgestorbener Teile von Schilf- und Rohrbeständen ist gemäß § 3 Abs. 1 BbgFischG Bestandteil des Fischereirechts und betrifft somit auch das Fischereiwesen. Zu Frage 5b: Zwischenergebnisse sind in den jeweiligen Jahresberichten des Institutes für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow dargestellt. Nach Abschluss des Vorhabens werden die Gesamtergebnisse publiziert. Frage 6: Für Studien zur künstlichen Vermehrung des Europäischen Aals sind 2013 und 2014 insgesamt 79.200,00 Euro bewilligt worden. Seit Jahrzehnten laufen international mit Millionenaufwand geführte Projekte verschiedener Nationen, die Reproduktionsbiologie der Aale zu ergründen und ihre Ergebnisse für eine Nachzucht kommerziell zu verwenden. Entsprechende Ergebnisse sind bisher nicht zufriedenstellend erreicht worden. a. Was ist vor diesem Hintergrund das fachwissenschaftliche Ziel der genannten Studie? b. Liegen publizierte Ergebnisse vor? Zu Frage 6a: Ziel des Projektes ist das Zusammentragen und die Analyse des aktuellen Stands der Technik in der künstlichen Aalvermehrung. Der Fokus liegt dabei auf der Entwicklung und Etablierung einer in der Praxis nutzbaren Technologie zur Erzeugung größerer Mengen an Aallarven bis zum Beginn der exogenen Ernährung. Dafür gibt es inzwischen im Labor erarbeitete und grundsätzlich geeignete Verfahren, die allerdings sehr geringe Schlupfraten aufweisen. Im Rahmen des Projektes soll ein Konzept zur Übertragung der im Labor erzielten Ergebnisse in die züchterische Praxis entwickelt werden. Dabei wird erwartet, dass die derzeit im Rahmen eines größeren europäischen Projektes forcierten Forschungen zur exogenen Ernährung von Aallarven mittelfristig erfolgreich sein werden. Zu Frage 6b: Ergebnisse wurden bisher im Rahmen der jährlichen Fortbildungsveranstaltung sowie im Jahresbericht des Institutes für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow vorgestellt . Der abschließende Projektbericht liegt im Entwurfsstadium vor und wird nach Fertigstellung veröffentlicht. Frage 7: Für Pilotstudien zur Betriebsstruktur der Seen- und Flussfischerei Brandenburgs sind 2012 bis 2014 91.246,00 Euro ausgegeben worden. a. Wie begründet die Landesregierung diese Förderung im Hinblick auf die gesetzlichen Anforderungen §22 Absatz 2 BbgFischG? b. Liegen publizierte Ergebnisse vor? Zu Frage 7a: Die Aufzählung der Fördergegenstände in § 22 Abs. 2 BbgFischG ist nicht abschließend und wird mit der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus der Fischereiabgabe fortgeführt und konkretisiert. Die Förderung erfolgte auf der Grundlage des Punktes 2.1.7 der Richtlinie („wissenschaftliche Versuchs- und Forschungsarbeiten mit fischereilicher Zielsetzung…“). Zu Frage 7b: Zwischenergebnisse wurden in den Jahresberichten des Instituts für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow sowie bei der jährlichen Fortbildungsveranstaltung des Institutes dargestellt. Die Veröffentlichung der Gesamtergebnisse und des Abschlussberichtes ist in einem Heft der Schriftenreihe des Institutes geplant. Frage 8: Bei einer Förderung in Höhe von 98.777,00 Euro im Jahr 2012 betrug der Anteil der gewährten Zuwendungen aus der Fischereiabgabe am Gesamthaushalt des Landesfischereiverbandes 74%. 2013 hat der Landesfischereiverband eine Verbandsförderung in Höhe von 148.777,00 Euro erhalten. a. Wie ist die enorme Steigerung von genau 50.000,00 Euro innerhalb eines Jahres zu begründen? b. Wie hoch war in 2013 der Anteil der gewährten Zuwendungen am Gesamthaushalt des Landesfischereiverbandes? Zu Frage 8a und 8b: Die Steigerung resultiert aus der Anerkennung eines zweckgebundenen Sonderbeitrages für die Wahrnehmung der Vertretung fischereirechtlicher Belange als zuwendungsfähiger Kostenposition des Landesfischereiverbandes. Der Anteil der Zuwendungen am Gesamthaushalt 2013 des Landesfischereiverbandes beträgt 76%. Frage 9: Ist die Verbandsförderung des Landesfischereiverbandes als institutionelle Förderung einzustufen? Zu Frage 9: Nein. Frage 10: Der Landesfischereiverband vertritt nach eigener Darstellung die Interessen von ca. 80 gewerbsmäßig tätigen Fischereibetrieben. a. Hält die Landesregierung die Förderung eines Berufsverbandes überhaupt und auch in dieser Höhe für vertretbar? b. Steht diese Förderung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen § 22 Absatz 2 BbgFischG? Zu Frage 10a: Ja, auf den einstimmigen Beschluss des Landtages vom 1. September 2011 zur Fischerei und Fischzucht in Brandenburg (Drucksache 5/3929-B) wird ausdrücklich verwiesen. Zu Frage 10b: Ja. Frage 11: Wie viele Vollzeitbeschäftigte hat der Landesfischereiverband? Wird und wurde bei der Vergütung der Beschäftigten die Einhaltung des haushaltsrechtlichen Besserstellungsverbotes geprüft? Zu Frage 11: Der Landesfischereiverband hat einen Vollzeitbeschäftigten. Die Einhaltung des Besserstellungsverbotes ist über die ANBst-P nach LHO Bestandteil des Zuwendungsbescheides. Frage 12: Bei einer Förderung in Höhe von 204.113,09 Euro im Jahr 2012 lag der Anteil der Förderung aus der Fischereiabgabe an den Gesamtkosten der Zeitschrift „ Der märkische Angler“ bei 76%. a. Entspricht diese Förderung nach Art und Höhe den gesetzlichen Anforderungen des § 22 Absatz 2 BbgFischG? Zu Frage 12a: Ja.