Datum des Eingangs: 28.11.2014 / Ausgegeben: 03.12.2014 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/204 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 35 der Abgeordneten Klara Geywitz der SPD-Fraktion Drucksache 6/62 EU-Öko-Verordnung Wortlaut der Kleinen Anfrage 35 vom 29.10.2014: Die EU-Öko-Verordnung (EG) Nr. 834/2007 definiert gegenwärtig Standards, nach denen in der Europäischen Union erzeugte und importierte Bio-Lebensmittel produziert, verarbeitet und vermarktet werden müssen. Am 25. März 2014 hat die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine neue Verordnung über die ökologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen Erzeugnissen vorgestellt. Dabei wurde – statt die bestehende EU-Öko-Verordnung weiterzuentwickeln – ein völlig neu strukturierter Verordnungsentwurf vorgelegt. Dieses Vorgehen der EU-Kommission stößt bei vielen Erzeugern, Händlern und Verbraucherverbänden auf Widerstand, so u. a. zuletzt der Bundesverband Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) am 26. September 2014. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Folgen hätte die Umsetzung des Vorschlags der Europäischen Kommission für den ökologischen Landbau im Land Brandenburg? 2. Wie hat sich das Land Brandenburg auf Bundesebene zum Vorschlag der Europäischen Kommission positioniert? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Folgen hätte die Umsetzung des Vorschlags der Europäischen Kommission für den ökologischen Landbau im Land Brandenburg? Zu Frage 1: Der Vorschlag der Europäischen Kommission (KOM) würde das bisherige Verfahren zum Ökologischen Landbau infrage stellen. Unter dem Hinweis, dass mit dem Entwurf nachfolgende Gefahren gesehen werden:  Überbürokratisierung der Regelungen,  Abkehr vom Grundprinzip der Prozessorientierung in der ökologischen Landwirtschaft, verbunden mit  einer Integration der Öko-Kontrollvorschriften in eine horizontale EU-Kontrollverordnung,  Aufgabe des grundsätzlich bewährten, zweistufigen Kontrollverfahrens,  unrealistische und undifferenzierte Abschaffung von Ausnahmeregelungen und  Verlust von Planungssicherheit für Ökolandwirte, Verarbeitungs- und Handelsunternehmen haben sowohl die Agrarministerkonferenz (AMK) als auch der Bundesrat eine Totalrevision der EU-ÖkoVerordnung abgelehnt. Die Auswirkungen können nicht in letzter Konsequenz beschrieben werden, da hierzu erst die entsprechenden delegierten Rechtsakte der KOM bekannt sein müssten. In jedem Fall würde die Verordnung zu einem Mehraufwand der Unternehmen führen, ohne dass hieraus eine Verbesserung in Bezug auf die Produkte abgeleitet werden kann. Frage 2: Wie hat sich das Land Brandenburg auf Bundesebene zum Vorschlag der Europäischen Kommission positioniert? Zu Frage 2: Brandenburg hat auf der AMK in Cottbus am 4. April 2014 den Antrag eingebracht, der die Bedenken in Bezug auf den vorgelegten Entwurf zum Ausdruck bringt. Im Bundesratsverfahren ist eine Totalrevision mit den Stimmen Brandenburgs abgelehnt worden. Auf der AMK in Potsdam am 5. September 2014 ist mit der Stimme Brandenburgs beschlossen worden, dass eine Totalrevision der Öko-Verordnung nicht erforderlich ist.