Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2086 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 768 der Abgeordneten Roswitha Schier der CDU-Fraktion Drucksache 6/1831 Wortlaut der Kleinen Anfrage 768 vom 24.06.2015 Wegfallende Haltestellen auf der Linie des RE 2 Zum nächsten Fahrplanwechsel ist die Streichung der allermeisten Bahnhalte auf der Linie des Regionalexpress 2 in Raddusch, Kunersdorf und Kolkwitz geplant. Damit würde die Region zwischen Lübbenau und Cottbus in weiten Teilen vom Regionalverkehr der Deutschen Bahn abgekoppelt. Mit dem Hinweis auf eine notwendige Fahrzeitverkürzung von vier Minuten sind Pendler, Schüler und Touristen damit konfrontiert jahrelang einen Schienenersatzverkehr mit Bussen in Kauf zu nehmen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Ein- und Aussteiger werden pro Bahnhalt einer Regionalexpresslinie mindestens benötigt? 2. Welche Kosten werden durch den Schienenersatzverkehr anfallen (bitte näher erläutern, beispielsweise im Hinblick auf Personalkosten, Betriebskosten, Streckenabschnitte etc.)? Wer trägt diese Kosten? 3. Der Schienenersatzverkehr soll für zwei Jahre angeboten werden. Welche Alternative wird im Anschluss daran angeboten, falls die Bauarbeiten entlang der Frankfurter und Dresdner Bahn nicht wie geplant abgeschlossen werden können? 4. Eine der wesentlichen Begründungen für die Veränderungen beim Fahrplan des RE 2 ist die Unpünktlichkeit dieser Linie. Welche Untersuchungen liegen der Landesregierung im Hinblick auf die Ursachen für diese Unpünktlichkeit vor? Wurde mit anderen Maßnahmen versucht, die Unpünktlichkeit abzustellen ? 5. In welchem zeitlichen Rahmen können bauliche Maßnahmen, wie die Behebung der Engstelle in Königs Wusterhausen, die Verlegung eines zweiten Gleises beziehungsweise die Einrichtung zusätzlicher Ausweichstellen zwischen Lübbenau und Cottbus, umgesetzt werden? 6. Wurde von der Landesregierung ein Gutachten oder eine fachliche Expertise angefertigt, welche die getroffene Entscheidung stützt, oder handelt es sich bei der Streichung der Bahnhalte um eine politisch motivierte Entscheidung? 7. In welcher Form wird es mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern vor Ort einen weiteren Dialog geben? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Ein- und Aussteiger werden pro Bahnhalt einer Regionalexpresslinie mindestens benötigt? Zu Frage 1: Der Halt einer Regionalexpresslinie ist von vielen Rahmenbedingungen abhängig. Hierzu zählen u. a. das Betriebskonzept, die Kapazität der Infrastruktur, eine alternative Bedienung mit einer anderen Linie sowie die Anzahl der Durchfahrer. Ein konkreter Mindestwert ist dafür nicht festgelegt. Frage 2: Welche Kosten werden durch den Schienenersatzverkehr anfallen (bitte näher erläutern , beispielsweise im Hinblick auf Personalkosten, Betriebskosten, Streckenabschnitte etc.)? Wer trägt diese Kosten? Zu Frage 2: Die Planung der Ersatzverkehre ist noch nicht abgeschlossen, daher können noch keine konkreten Angaben zu den Kosten gemacht werden. Die zusätzlich entstehenden Kosten werden durch das Land Brandenburg getragen. Frage 3: Der Schienenersatzverkehr soll für zwei Jahre angeboten werden. Welche Alternative wird im Anschluss daran angeboten, falls die Bauarbeiten entlang der Frankfurter und Dresdner Bahn nicht wie geplant abgeschlossen werden können? Zu Frage 3: Sofern dieser Fall eintreten sollte, wäre der Schienenersatzverkehr im Rahmen der Planungen für den Fahrplan 2018 zu berücksichtigen. Frage 4: Eine der wesentlichen Begründungen für die Veränderungen beim Fahrplan des RE 2 ist die Unpünktlichkeit dieser Linie. Welche Untersuchungen liegen der Landesregierung im Hinblick auf die Ursachen für diese Unpünktlichkeit vor? Wurde mit anderen Maßnahmen versucht, die Unpünktlichkeit abzustellen? Zu Frage 4: Die Pünktlichkeit der Regionalverkehrslinien wird für alle Zugfahrten von der DB Netz AG und den Verkehrsunternehmen erhoben. Diese Daten werden regelmäßig analysiert und u. a. zusammengefasst für das Verbundgebiet durch den VBB monatlich veröffentlicht. Als Ursachen der Unpünktlichkeit der Linie RE 2 wurden in den vergangenen Jahren u.a. die dichte Belegung des Bahnhofs Berlin-Spandau und der Berliner Stadtbahn, Überholungen durch den Fernverkehr und Haltezeitüberschreitungen identifiziert. Durch die Verlängerung der Linie RE 6 nach Berlin Gesundbrunnen konnte seit dem Fahrplan 2014 bereits eine Verbesserung der Situation in Berlin -Spandau erreicht werden. Im Fahrplan 2016 ist eine Verlängerung der Haltezeiten vorgesehen. Frage 5: In welchem zeitlichen Rahmen können bauliche Maßnahmen, wie die Behebung der Engstelle in Königs Wusterhausen, die Verlegung eines zweiten Gleises beziehungsweise die Einrichtung zusätzlicher Ausweichstellen zwischen Lübbenau und Cottbus, umgesetzt werden? Zu Frage 5: Für den Ausbau und die Finanzierung bundeseigener Eisenbahninfrastruktur ist grundsätzlich der Bund zuständig. Verlässliche Aussagen zur Umsetzung sind erst mit Erlangung des Baurechts möglich. Zur Sicherstellung eines zügigen Planungsverlaufs ist das Land Brandenburg bereit, entsprechend notwendige Planungsleistungen der DB Netz AG durch eine Vorfinanzierung zu beschleunigen. Frage 6: Wurde von der Landesregierung ein Gutachten oder eine fachliche Expertise angefertigt , welche die getroffene Entscheidung stützt, oder handelt es sich bei der Streichung der Bahnhalte um eine politisch motivierte Entscheidung? Zu Frage 6: Die Entscheidung wurde auf Grundlage der betrieblichen Untersuchungen des Infrastrukturbetreibers zu den Auswirkungen der Inbetriebnahme der Neubaustrecke Halle /Leipzig - Erfurt getroffen. Bei diesen Untersuchungen wurde auch die bisherige Unpünktlichkeit der Linie RE 2 berücksichtigt, die künftig verbessert werden soll. Hierbei wurden auch andere Varianten geprüft, die im Ergebnis der Abwägung zu einer stärkeren Betroffenheit der Fahrgäste an anderen Stellen im Gesamtnetz ge- führt hätten. Frage 7: In welcher Form wird es mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern vor Ort einen weiteren Dialog geben? Zu Frage 7: Die Bürgerinnen und Bürger vor Ort wurden bereits am 25. März in Raddusch und am 7. April 2015 in Kolkwitz jeweils durch die Ministerin informiert. Darüber hinaus fand aktuell im Rahmen der Veranstaltungen „VBB im Dialog“ am 25. Juni 2015 in Lübbenau ein weiterer Austausch mit den Fahrgästen statt. Im Rahmen der Erstellung des Ersatzverkehrsangebotes ist ein weiterer Austausch mit Akteuren vor Ort vorgesehen.