Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2089 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 751 der Abgeordneten Kathrin Dannenberg der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/1778 Schwimmkompetenz von Kindern und Jugendlichen Wortlaut der Kleinen Anfrage 751 vom 17.06.2015: Nach einer Untersuchung der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG), die allerdings auf Zahlen von 2010 zurückgreifen musste, sind bundesweit rund 20 Prozent der Bevölkerung schlechte Schwimmer oder Nicht-Schwimmer. Von den Kindern , die am Ende der 4. Klasse stehen, soll sogar die Hälfte keine sicheren Schwimmer sein. Ein Grund für diese Situation soll u.a. in der Schließung von Schwimmbädern liegen. Die DLRG warnt ausdrücklich vor dieser Entwicklung, da die Gefahr des Ertrinkens für ungeübte Schwimmer ungleich höher ist. Ich frage die Landessregierung: 1. Wie bewertet sie die Untersuchung der DLRG? Inwiefern hat sie Erkenntnisse zum Anteil von schlechten bzw. Nicht-Schwimmern in Brandenburg – gerade im Grundschulalter? 2. Wie sichert die Landesregierung, dass möglichst alle Kinder ordentlichen Schwimmunterricht haben? Welche weiteren Maßnahmen wurden oder werden ergriffen, um die Schwimmkompetenz zu steigern? 3. Wie wird nach Kenntnis der Landesregierung der im Rahmenlehrplan Sport festgelegte Schwimmunterricht in allen Schulen umgesetzt? 4. Inwiefern wird Schwimmunterricht in Brandenburg von entsprechend geschulten Lehrkräften unterrichtet? Welche Fortbildung gibt es in diesem Bereich? Wie hat sich die Vorschrift aus der VV über die Wahrnehmung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht im schulischen Bereich zur Anforderung an Schwimmlehrerinnen und –lehrer bewährt 5. Wie viele Schülerinnen und Schüler haben in Brandenburg in den vergangenen Jahren mindestens a) das Deutsche Jugendschwimmabzeichen in Bronze b) das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze c) das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze abgelegt? 6. Wie bewertet die Landesregierung die Situation der und die flächendeckende Ausstattung des Landes mit Schwimmbädern? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet sie die Untersuchung der DLRG? Inwiefern hat sie Erkenntnisse zum Anteil von schlechten bzw. Nicht-Schwimmern in Brandenburg – gerade im Grundschulalter ? Zu Frage 1: Die DLRG hat im Jahr 2004 über die TNS Deutschland GmbH, Geschäftsbereich TNS Emnid, und im Jahr 2010 über „forsa“ (Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH) repräsentative Telefonumfragen unter der erwachsenen deutschen Bevölkerung durchgeführt und dabei die Fragen gestellt: „Können Sie nach eigenen Angaben gar nicht oder nur schlecht schwimmen?“ bzw. „Wie schätzen Sie die Schwimmfähigkeit Ihres Kindes ein?“ Die Auswertung der Telefonumfragen erfolgte durch den jeweiligen Auftraggeber, in diesem Fall die Deutsche LebensRettungs -Gesellschaft e.V. Ob diese Untersuchung ein realistisches Bild der Situation im Land Brandenburg wiedergibt, kann vonseiten der Landesregierung nicht beantwortet werden. Festzustellen ist allerdings, dass die vonseiten der DLRG 2004 und 2010 kommunizierten Daten nach den der Landesregierung vorliegenden Daten für die Grundschulen im Land Brandenburg nicht bestätigt werden können. Statistisch erhoben wird im Rahmen der Schuldatenerhebung im Land Brandenburg, ob die Schülerinnen und Schüler zu Beginn der Jahrgangsstufe 5 schwimmen können. Zum Stichtag 06.10.2014 lag der Anteil der Nichtschwimmer bei 7,61 Prozent, im Jahr 2005 lag er noch bei 10,18 Prozent (Quelle: Schuldatenerhebung, Schuljahr 2014/2015, Stichtag 06.10.2014). Frage 2: Wie sichert die Landesregierung, dass möglichst alle Kinder ordentlichen Schwimmunterricht haben? Welche weiteren Maßnahmen wurden oder werden ergriffen, um die Schwimmkompetenz zu steigern? Zu Frage 2: Die Erteilung des Schwimmunterrichts ist ein verbindliches Bewegungsfeld im Rahmenlehrplan der Grundschule und der Sekundarstufe 1. In der gymnasialen Oberstufe gehört „Bewegen im Wasser“ zu den zur Auswahl stehenden Bewegungsfeldern, von denen zwei verbindlich zu unterrichten sind. Im Rahmen schulaufsichtlicher Dienstberatungen werden die Organisation, die Teilnahme der Schulen und die Ergebnisse des Schulschwimmens thematisch bearbeitet , um den Schülerinnen und Schülern die Schwimmkompetenz entsprechend vermitteln zu können. Frage 3: Wie wird nach Kenntnis der Landesregierung der im Rahmenlehrplan Sport festgelegte Schwimmunterricht in allen Schulen umgesetzt? Zu Frage 3: Alle Schulen führen den im Rahmenlehrplan Sport festgelegten Schwimmunterricht durch. Die statistische Erhebung der Daten zum Schulschwimmen erfolgt einmalig zu Beginn der Jahrgangsstufe 5. Der Anteil der Grundschulen, die bis zu Beginn der Jahrgangsstufe 5 Schwimmunterricht durchgeführt haben, beträgt 93,66 Prozent (Quelle: Schuldatenerhebung, Schuljahr 2014/2015, Stichtag 06.10.2014). Wenn jedoch in Freibädern die Wasser- und Witterungsverhältnisse Unterkühlungen oder sonstige Beeinträchtigungen der Gesundheit der Schülerinnen und Schüler erwarten lassen, kann der Anfängerschwimmunterricht in die Jahrgangsstufe 6 verlagert werden . Frage 4: Inwiefern wird Schwimmunterricht in Brandenburg von entsprechend geschulten Lehrkräften unterrichtet? Welche Fortbildung gibt es in diesem Bereich? Wie hat sich die Vorschrift aus der VV über die Wahrnehmung der Fürsorge- und Aufsichtspflicht im schulischen Bereich zur Anforderung an Schwimmlehrerinnen und –lehrer bewährt ? Zu Frage 4: Der Schwimmunterricht darf nur von Lehrkräften erteilt werden, die zumindest das Deutsche Rettungsschwimmerabzeichen in Bronze erworben haben, eine Ausbildung in der Methodik des Schwimmunterrichts nachweisen können und sich in Abständen von vier Jahren einer Wiederholungsprüfung unterzogen haben. Im Rahmen der staatlichen Lehrkräftefortbildung werden hierfür jährlich ca. 10.000 € bereitgestellt . Rund 300 Sportlehrkräfte nehmen an mehr als 10 dezentralen Fortbildungsveranstaltungen jährlich teil, die gemeinsam mit den Rettungsverbänden durchgeführt und entsprechend zertifiziert werden. Aus der Sicht der Landesregierung haben sich die in der VV-Aufsicht festgelegten Regelungen bezüglich der Qualifikation der Lehrkräfte bewährt. Frage 5: Wie viele Schülerinnen und Schüler haben in Brandenburg in den vergangenen Jahren mindestens a) das Deutsche Jugendschwimmabzeichen in Bronze b) das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze c) das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze abgelegt? Zu Frage 5: Der Landesregierung liegen hierzu keine statistischen Angaben vor, da das Ablegen des „Deutschen Jugendabzeichens in Bronze“, des „Deutschen Schwimmabzeichens in Bronze“ und des „Deutschen Rettungsschwimmabzeichens in Bronze“ nicht Bestandteil der Schwimmausbildung im Land Brandenburg ist. Für alle Schülerinnen und Schüler, die die Schwimmfähigkeit entsprechend nachgewiesen haben, wird ein Schwimmpass erstellt und gemeinsam mit den Zeugnissen ausgegeben. Frage 6: Wie bewertet die Landesregierung die Situation der und die flächendeckende Ausstattung des Landes mit Schwimmbädern? Zu Frage 6: Grundsätzlich können alle 58 Freibäder und 47 Hallenbäder als Schwimmsportstätten auch für den Schwimmunterricht der Schulen genutzt werden. Es ist insoweit eine flächendeckende Ausstattung gegeben.