Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2106 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 747 des Abgeordneten René Wilke der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/1774 Finanzausstattung der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) Wortlaut der Kleinen Anfrage 747 vom 17.06.2015 Die Kommunen sind hauptzuständig für die soziale Infrastruktur der Gesellschaft und für die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger. In ihre Verantwortung fällt die Sicherstellung eines bedarfsgerechten und bürgernahen Angebots an sozialen Einrichtungen und Dienstleistungen. Zu den wichtigsten Aufgaben zählen soziale Leistungen , Kultur, Gesundheit, Sport und Erholung, Straßenbau und Verkehrswesen, Energie- und Wasserversorgung, Stadtreinigung, öffentliche Ordnung, Bau- und Wohnungswesen sowie Wirtschaftsförderung. Gleichwohl bedürfen handlungsfähige Kommunen einer soliden Finanzausstattung. Jene ist in vielen Kommunen über die Jahre verloren gegangen. So benötigt auch Frankfurt (Oder) ein Haushaltssicherungskonzept . Die Bertelsmann-Stiftung hat am 08. Juni 2015 eine Studie zur kommunalen Entlastung von Sozialausgaben vorgestellt. Die Stiftung benennt die immer weiter steigenden Sozialausgaben als Ursache für die kommunalen Finanzprobleme. Die Entlastung der Kommunen von bestimmten sozialen Ausgaben aus dem Bundeshaushalt ist der richtige Weg, den besonders betroffenen strukturschwachen Kommunen zu helfen. Die Reihe einschlägiger Entlastungen begann mit dem SGB II, welches 2005 in Kraft trat. Daneben gab es weitere Finanzströme z.B. im Zuge der Konjunkturpakete. Auch im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs werden Frankfurt (Oder) jährlich Mittel vom Land zugewiesen. Darüber hinaus werden mit diversen Förderprogrammen landesseitig Vorhaben und Projekt unterstützt und Entwicklungen vorangetrieben . Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist die finanzielle Entlastung der Stadt Frankfurt (Oder) aufgrund entsprechender bundesgesetzlicher Regelungen in den Bereichen a. Übernahme der Kosten für die Unterkunft, b. Kindertagesbetreuung (Ausbau, Beteiligung an den Betriebskosten, Sprachförderung und ggf. weitere Programme), c. Übernahme der Ausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung , d. Bildungs- und Teilhabepaket? 2. (Bitte jeweils jährliche Angabe für den Zeitraum seit Einführung der Entlastung bis für das Jahr 2015.) 3. In den Jahren 2015 bis 2017 fließt jeweils eine Milliarde Euro hälftig über eine Aufstockung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und hälftig über einen höheren Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer zulasten des Bundes . Ebenso beschlossen wurde für die Jahre 2016 bis 2018 eine Aufstockung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ um 550 Millionen Euro und jährlich 100 Millionen Euro mehr für die Betriebskosten. Welche diesbezügliche finanzielle Entlastung ergibt sich für Frankfurt (Oder) ab dem Jahr 2015? 4. Angesichts stark steigender Flüchtlingszahlen und Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stellte der Bund den Kommunen für die Jahre 2015 und 2016 jeweils 500 Millionen Euro zur Verfügung. Welche diesbezügliche finanzielle Entlastung ergibt sich für Frankfurt (Oder)? 5. Welche weiteren Zuweisungen bzw. Förderungen, z.B. über das Zukunftsinvestitionsgesetz , hat die Stadt Frankfurt (Oder) seit 2010 vom Bund bekommen ? 6. Wie hoch sind die Schlüsselzuweisungen des Landes im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs an die Stadt Frankfurt (Oder) in den Jahren 2010- 2015? 7. Wie hoch sind die Zuweisungen nach dem kommunalen Finanzausgleich Kapitel 20 030 enthaltenen Zuweisungstitel für die Jahre 2010-2015 (u.a. investive Schlüsselzuweisungen, 8. Ausgleichsfonds, Schullastenausgleich, Theaterpauschale, Familienleistungsaus gleich, Zuweisungen als Ausgleich für die Wahrnehmung übertragener Aufgaben, Kostenerstattung für übertragene Aufgaben, Erstattung von Verwaltungskosten , Erstattung von Kosten für die Unterbringung, Sozialleistungen und Gesundheitsuntersuchungen für ausländische Flüchtlinge, Schülerbeförderung , Soziallastenausgleich, Jugendlastenausgleich und Weitergabe der Wohngeldersparnisse)? 9. Welche weiteren Mittel, Zuweisungen und Förderungen außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs hat die Stadt Frankfurt (Oder) jeweils in den Jahren 2010-2015 vom Land erhalten? Bitte einzeln für die Bereiche Kultur, Bildung , Hochschule und Wissenschaft, Sport und Erholung, Tourismus, Soziales , Wohnungsbauförderung, Wirtschaftsförderung, Straßen- und Verkehrswesen , ÖPNV, Gesundheit usw. pro Jahr auflisten 10. Wie hoch ist das Gewerbesteueraufkommen der Stadt Frankfurt (Oder) in Jahren 2010-2014? 11. Im aktuellen Symmetriegutachten zur Begutachtung des kommunalen Finanzausgleichs in Brandenburg schlägt der Gutachter bei einer modifizierten Hauptansatzstaffel eine Einwohnergewichtung der kreisfreien Städte zwischen 160% und 170% vor. Wie wird dieser Vorschlag bewertet? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch ist die finanzielle Entlastung der Stadt Frankfurt (Oder) aufgrund entsprechender bundesgesetzlicher Regelungen in den Bereichen a. Übernahme der Kosten für die Unterkunft, b. Kindertagesbetreuung (Ausbau, Beteiligung an den Betriebskosten, Sprachförderung und ggf. weitere Programme), c. Übernahme der Ausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung , d. Bildungs- und Teilhabepaket? (Bitte jeweils jährliche Angabe für den Zeitraum seit Einführung der Entlastung bis für das Jahr 2015.) zu Frage 1a: In den Jahren ab Januar 2005 bis einschließlich Juni 2015 erhielt die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) folgende Bundeserstattungen an Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch. 2005 5.795.685,03 Euro 2006 6.547.161,47 Euro 2007 6.223.025,39 Euro 2008 5.860.186,16 Euro 2009 4.984.698,15 Euro 2010 4.283.391,86 Euro 2011 6.730.085,86 Euro 2012 6.903.473,57 Euro 2013 6.570.328,10 Euro 2014 5.887.922,55 Euro Januar - Juni 2015 3.248.089,40 Euro zu Frage 1b: Im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ sind in den Jahren 2008 bis 2014 an Träger von Kindertageseinrichtungen in Frankfurt (Oder) insgesamt 1.914.817 Euro ausgereicht worden. Mit diesen Mitteln konnten in 37 Projekten 109 Plätze neu geschaffen und 740 Plätze gesichert werden. Eine Zuordnung dieser Mittel zu konkreten Jahren ist bei diesen Investitionsvorhaben nicht möglich. Für die Förderung der Sprachentwicklung bei Kindern wurden der Stadt Frankfurt (Oder) im Jahr 2012 Mittel in Höhe von 40.000 Euro zugewiesen. zu Frage 1c: Der Bund erstattet den Ländern seit dem Jahr 2013 die laufenden Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (siehe § 46a Absatz 1 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch). Im Jahr 2013 betrug die Erstattungsquote des Bundes 75 %. Ab dem Jahr 2014 werden jeweils 100 % der laufenden Nettoausgaben vom Bund erstattet. Die Stadt Frankfurt (Oder) erhielt in diesen Zeitraum folgende finanzielle Entlastung: 2013 2.987.730,01 Euro 2014 4.267.226,88 Euro Januar - März 2015 1.256.808,80 Euro zu Frage 1d: Die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) erhält keine finanziellen Entlastungen auf Grund bundesgesetzlicher Regelungen für Bildungs- und Teilhabeleistungen. Bei den Leistungen für Bildung und Teilhabe handelt es sich nämlich um kommunale Leistungen, die ausschließlich aus kommunalen Mitteln erbracht werden. Die Kommunen erhalten eine finanzielle Entlastung vom Bund, die aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben im Wege der indirekten Finanzierung über eine Erhöhung der bestehenden Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) erfolgt. Eine weitergehende direkte Zweckbindung – also für Bildung und Teilhabe – kommt dieser erhöhten Quote der Bundesbeteiligung an den KdU nicht zu. Erstattet werden den Kommunen tatsächlich nur die anteiligen Ausgaben für KdU. Rechtsgrundlage hierfür ist § 46 Abs. 5 ff SGB II (Bundesgesetz). Frage 2: In den Jahren 2015 bis 2017 fließt jeweils eine Milliarde Euro hälftig über eine Aufstockung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und hälftig über einen höheren Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer zulasten des Bundes. Ebenso beschlossen wurde für die Jahre 2016 bis 2018 eine Aufstockung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ um 550 Millionen Euro und jährlich 100 Millionen Euro mehr für die Betriebskosten. Welche diesbezügliche finanzielle Entlastung ergibt sich für Frankfurt (Oder) ab dem Jahr 2015? zu Frage 2: Hinsichtlich der voraussichtlichen Summe der finanziellen Entlastung der Brandenburger Kommunen aufgrund des erhöhten Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch infolge des am 22. Dezember 2014 verabschiedeten Gesetzes zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung sowie zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage 221, Landtagsdrucksache 6/716, verwiesen. Die darin enthaltene Aussage für die Stadt Potsdam trifft auch für die Stadt Frankfurt (Oder) sowie ebenso für die weiteren Brandenburger Kommunen für die Haushaltsjahre 2015 bis 2017 zu. Mit Artikel 1 des vorgenannten Gesetzes wurde das Finanzausgleichsgesetz des Bundes in der Weise geändert, dass die Kommunen zusätzlich zu ihrem Anteil von 2,2 % am Aufkommen der Umsatzsteuer in den Jahren 2015 bis 2017 jeweils 500 Millionen Euro zusätzlich erhalten. Die Stadt Frankfurt (Oder) erhält davon in den Jahren 2015, 2016 und 2017 eine Entlastung in Höhe von jährlich 375.853,21 Euro. Mit der Aufstockung des Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“ sind in den Jahren 2015 bis 2017 weitere Bewilligungen an die Stadt Frankfurt (Oder) im Umfang von insgesamt 332.261 Euro geplant. Frage 3: Angesichts stark steigender Flüchtlingszahlen und Aufwendungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stellte der Bund den Kommunen für die Jahre 2015 und 2016 jeweils 500 Millionen Euro zur Verfügung. Welche diesbezügliche finanzielle Entlastung ergibt sich für Frankfurt (Oder)? zu Frage 3: Gemäß § 15a des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes erhält die Stadt Frankfurt (Oder) für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 aus den vom Bund zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln zur Entlastung der Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Flüchtlingen einen Betrag in Höhe von je 247.500 Euro. Frage 4: Welche weiteren Zuweisungen bzw. Förderungen, z.B. über das Zukunftsinvestitionsgesetz , hat die Stadt Frankfurt (Oder) seit 2010 vom Bund bekommen? zu Frage 4: Die Stadt Frankfurt (Oder) hat im Rahmen des Konjunkturpakets II aus dem Zukunftsinvestitionsgesetz eine Förderung von 33 Vorhaben für kommunalbezogene Aufgaben mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 10,2 Millionen Euro erhalten. Dazu erhielt sie Zuweisungen von Bundesmitteln in Höhe von 7,6 Millionen Euro und in Höhe von 1,6 Millionen Euro Landesmittel. Für den Kleist-Neubau hat die Stadt Frankfurt (Oder) Bundesmittel im Jahr 2011 in Höhe von 225.000 Euro und im Jahr 2012 345.000 Euro erhalten, die über das Land ausgereicht wurden. Daneben erhielt die Stadt Frankfurt (Oder) in den Jahren 2011 und 2012 insgesamt 570.000 Euro (2011 486.134 Euro und 2012 83.866 Euro) aus der dritten Tranche der Mittel aus dem Mauergrundstücksfonds für das Kleist-Museum. Über eventuelle weitere Förderungen, die die Stadt Frankfurt (Oder) direkt vom Bund und ohne Einbeziehung des Landes erhalten hat, liegen der Landesregierung aufgrund der alleinigen Zuständigkeit des Bundes keine Informationen vor. Frage 5: Wie hoch sind die Schlüsselzuweisungen des Landes im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs an die Stadt Frankfurt (Oder) in den Jahren 2010-2015? zu Frage 5: Folgende Schlüsselzuweisungen sind an die Stadt Frankfurt (Oder) in den Jahren 2010 bis 2015 geflossen: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 ** Schlüsselzuweisungen insgesamt * 41.813. 059 € 20.441.3 35 € 42.274.7 61 € 39.119.4 77 € 54.612.9 32 € 53.571.3 94 € * Die Schlüsselzuweisungen beinhalten die allgemeinen Schlüsselzuweisungen gem. § 6 Abs. 1 BbgFAG, die Kreisaufgaben gem. § 6 Abs. 2 BbgFAG und die investiven Schlüsselzuweisungen gem. § 13 BbgFAG ** Abschläge, die endgültige Festsetzung und Verrechnung erfolgt mit der Zahlung im August 2015 Frage 6: Wie hoch sind die Zuweisungen nach dem kommunalen Finanzausgleich Kapitel 20 030 enthaltenen Zuweisungstitel für die Jahre 2010-2015 (u.a. investive Schlüsselzuweisungen , Ausgleichsfonds, Schullastenausgleich, Theaterpauschale, Familienleistungsaus gleich, Zuweisungen als Ausgleich für die Wahrnehmung übertragener Aufgaben, Kostenerstattung für übertragene Aufgaben, Erstattung von Verwaltungskosten, Erstattung von Kosten für die Unterbringung, Sozialleistungen und Gesundheitsuntersuchungen für ausländische Flüchtlinge, Schülerbeförderung, Soziallastenausgleich, Jugendlastenausgleich und Weitergabe der Wohngeldersparnisse)? zu Frage 6: Die Zuweisungen nach dem Kapitel 20 030 für die Stadt Frankfurt (Oder) für die Jahres 2010 bis 2015 sind in der Anlage 1 aufgelistet. Die Anlage 1 umfasst die Angaben für alle Titel des Kapitels 20 030 „Kommunaler Finanzausgleich“. Das Haushaltskapitel 20 030 enthält auch Titel, die nicht Bestandteil des kommunalen Finanzausgleichs nach dem Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetz sind. Unter das Brandenburgische Finanzausgleichsgesetz fallen die nachfolgenden Titel: allgemeine und investive Schlüsselzuweisungen, Ausgleichsfonds , Zuweisungen für den Sozial- und Jugendhilfelastenausgleich, Schullastenausgleich , Theaterpauschale, Familienleistungsausgleich, Kostenausgleich für die Wahrnehmung vor dem 5. Dezember 1993 übertragener Aufgaben sowie Zuweisungen aus Bundesmitteln für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Flüchtlinge. Frage 7: Welche weiteren Mittel, Zuweisungen und Förderungen außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs hat die Stadt Frankfurt (Oder) jeweils in den Jahren 2010-2015 vom Land erhalten? Bitte einzeln für die Bereiche Kultur, Bildung, Hochschule und Wissenschaft, Sport und Erholung, Tourismus, Soziales, Wohnungsbauförderung, Wirtschaftsförderung, Straßen- und Verkehrswesen, ÖPNV, Gesundheit usw. pro Jahr auflisten zu Frage 7: Weitere Mittel, Zuweisungen und Förderungen außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs vom Land unmittelbar an die Stadt Frankfurt sind in der Anlage 2 aufgelistet . Frage 8: Wie hoch ist das Gewerbesteueraufkommen der Stadt Frankfurt (Oder) in Jahren 2010-2014? zu Frage 8: Die Stadt Frankfurt (Oder) hatte 2010 bis 2014 folgendes Ist-Aufkommen bei der Gewerbesteuer: 2010 2011 2012 2013 2014 IstAufkommen 24.260.074 € 30.525.614 € 7.775.969 € 10.828.101 € 11.312.475 € Aufkommen entnommen aus den Statistischen Berichten L II 7 – j für die Jahre 2010 bis 2013 vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg; Angaben für 2014 vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Ref. 21 Frage 9: Im aktuellen Symmetriegutachten zur Begutachtung des kommunalen Finanzausgleichs in Brandenburg schlägt der Gutachter bei einer modifizierten Hauptansatz- staffel eine Einwohnergewichtung der kreisfreien Städte zwischen 160% und 170% vor. Wie wird dieser Vorschlag bewertet? zu Frage 9: Das Gutachten „Begutachtung des kommunalen Finanzausgleichs in Brandenburg“ des FiFo-Instituts Köln enthält eine Option für eine Anpassung der Hauptansatzstaffel sowohl für den kreisangehörigen Raum als auch für die kreisfreien Städte, der auf Basis einer Analyse der Deckungsmittelverbräuche entwickelt wurde. Die Gutachter stellen klar, dass eine Anpassung der Hauptansatzstaffel keineswegs zwingend ist. Angesichts dieser Gutachtenergebnisse und vor dem Hintergrund der anstehenden Verwaltungsstrukturreform wird aktuell keine Notwendigkeit zur Anpassung der Hauptansatzstaffel gesehen. Spätestens in der nächsten Überprüfung des BbgFAG für das Ausgleichsjahr 2019 wird das Thema Hauptansatzstaffel auch im Zusammenhang mit der Verwaltungsstrukturreform erneut beleuchtet werden. kleine Anfrage 747 Anlage 1 zur Frage 6 Zuweisungen nach dem Kommunalen Finanzausgleich Kapitel 20 030 Titel Zweckbestimmung Zuweisungen an die Stadt Frankfurt (Oder) in den Jahren in EUR 2010 2011 2012 2013 2014 2015 613 11 Schlüsselzuweisungen an Gemeinden und kreisfreie Städte (§ 6 Abs. 1 und 2 BbgFAG) 34.903.962 18.033.039 37.295.170 35.180.616 49.232,268 48.965.120 * 613 13 Zuweisungen für Jugendhilfelastenausgleich 884.685 1.727.290 * 613 14/ 883 14 Ausgleichsfonds 0 0 22.000.000 1.242.500 4.441.000 613 15 Schullastenausgleich 2.416.058 2.351.812 2.330.484 2.299.616 2.350.630 2.292.415 * 613 16 Zuweisungen aus Bundesmitteln für Asylbewerber und Flüchtlinge 247.500 613 17 Theaterpauschale 1.800.000 1.880.000 2.180.000 2.180.000 2.180.000 2.180.000 613 18 Familienleistungsausgleich 2.028.244 2.209.138 2.681.446 2.265.543 2.339.851 2.220.508 * 613 19 Zuweisungen als Ausgleich für die Wahrnehmung übertragener Aufgaben 5.886.856 5.964.717 5.998.742 6.111.293 6.239.307 6,260.948 * 613 20 Wassergesetz 131.907 131.907 131.907 131.907 131.907 134.545 3. Funktionalreformgesetz Art. 1 - 4 11.541 11.541 11.541 11.541 11.541 11.771 Abfallrecht 16.217 16.217 16.217 16.217 16.217 16.541 Rindfleischetikettierung 2.247 2.247 2.247 2.247 2.346 2.392 Rinderkennzeichnung 935 1.251 1.203 1.244 1.244 1.323 Futtermittelüberwachung 2.000 1.316 1.218 1,110 1.185 1.364 Düngemittelrecht 1.042 1.042 1.042 1.042 1.042 1.101 Landesprogramme Landwirtschaft, KULAP 2.749 2.776 2.776 2.776 4.418 4.665 ** 633 10 Erstattung von Verwaltungskosten an die Landkreise und kreisfreien Städte für die Regelung offener Vermögensfragen 0 0 0 0 0 0 633 11 Erstattung von Kosten für die Unterbringung, Sozialleistungen und Gesundheitsuntersuchungen für ausländische Flüchtlinge und Aussiedler sowie nach § 108 SGB XII 425.932 554.908 737.193 759.108 1.241.815 940.919 *** 1 / 2 kleine Anfrage 747 Anlage 1 zur Frage 6 Zuweisungen nach dem Kommunalen Finanzausgleich Kapitel 20 030 Titel Zweckbestimmung Zuweisungen an die Stadt Frankfurt (Oder) in den Jahren in EUR 2010 2011 2012 2013 2014 2015 633 40 Zuweisungen für Soziallastenausgleich 6.631.053 6.410.242 4.743.497 5.019.606 5.245.585 * 5.491.175 * 633 42 Weitergabe der Wohngeldeinsparnisse abzüglich der Ust-Mindereinnahmen 852.559 976.624 1.054.148 1.955.821 1.318.239 * 1.939.986 " 883 12 Investive Schlüsselzuweisungen 6.909.097 2.408.296 4.979.591 3.938.861 5.380.664 4.606.274 * * Abschlagszahlung ** voraussichtlicher Betrag, da die Berechnung erst im Juli 2015 erfolgt ***Stand per 22. Juni 2015 2 / 2 Kleine Anfrage 747 Anlage 2 zur Frage 7 Mittel, Zuweisungen, Förderungen außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs vom Land Kapitel Titel Zweckbestimmung weitere Zuweisungen an die Stadt Frankfurt (Oder) in den Jahren in € 2010 2011 2012 I 2013 2014 2015 Ministerium Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft 10 105 633 20 Artenschutzzuständigkeitsverordnung 13.178 13.675 10.417 10.417 11.251 10 033 613 61 Etikettierung Fischerzeugnisse 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000 1022,22*****" Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung 11040 88330 SG Ehemalige Altstadt von Frankfurt (Oder) - Sanierung und Entwicklung 442.000 400.000 340.000 150.000 0 0 88331 SG Ehemalige Altstadt von Frankfurt (Oder) - Sanierung und Entwicklung 442.000 400.000 340.000 150.000 0 0 88330 SG Gubener Straße / Lindenstraße - Sanierung und Entwicklung 24.978 0 0 0 0 0 88331 SG Gubener Straße / Lindenstraße - (Sanierung und Entwicklung) 24.978 0 0 0 0 0 88327 Soziale Stadtinnenstadt -Beresinchen 362.950 426.929 258.400 261.150 211.500 270.000 88328 Soziale Stadtinnenstadt -Beresinchen 362.950 426.929 258.400 261.150 211.500 270.000 88340 Stadtumbau-Ost 965.839 1.206.212 1.664.500 1.936.088 1.485.703 793.500 88341 Stadtumbau-Ost 965.839 1.206.212 1.664.500 1.936.088 1.485.703 793.500 00023 00023 Nachhaltige Stadtentwicklung, Darlehen aus Stadtentwicklungsfonds 0 0 700.000 0 0 11460 88310 Kommunaler Straßenbau nach EntflechtG (Förderung) 1.374.145 433.130 297.036 0 0 1.156.000 11500 883 10 891 10 892 10 883 70 891 70 ÖPNV - RiLi ÖPNV Invest -***** (Förderung) 892 70 1.557.030 1.331.140 163.100 422.167 0 0 63360 ÖPNV-G (Zuweisung) 2.664.496 2.415.906 2.452.939 2.332.781 2.342.274 2.403.199 1 / 3 Kleine Anfrage 747 Anlage 2 zur Frage 7 Mittel, Zuweisungen, Förderungen außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs vom Land Kapitel Titel Zweckbestimmung weitere Zuweisungen an die Stadt Frankfurt (Oder) in den Jahren in € 2010 2011 2012 2013 2014 2015 88360 ÖPNV-G (Zuweisung) 365.000 330.946 336.019 531.284 1.333.744 1.340.719 08050 883 94 Güterverkehrszentrum - Kombinierter Verkehr (Zusage) 0 0 1.698.750 0 0 0 Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur 06 810 633 70 Betriebskostenzuschuss Staatsorchester Frankfurt (Oder) 1.837.000 2.378.640 2.407.000 2.378.640 2.457.615 2.677.600 883 70 Kleist-Neubau 105.000 86.593 Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 07 070 633 10* Kostenerstattungen für Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz 210.135 186.455 212.448 195.331 187.199 83.113 633 70* Kostenerstattungen an örtliche Sozialhilfeträger 11.326.634 13.438.158 13.747.399 14.270.982 15.104.465 7.630.271 07 080 633 10* Zuweisungen an Landkreise und kreisfreie Städte 821 633 65* Zuweisungen an Landkreise und kreisfreie Städte 50.000 50.000 130.000 170.000 50.000 25.000 10 040 633 81** Zuweisungen für laufende Zwecke an Gemeinden und Gemeindeverbände 650 16.050 2.751 16.420 18.420 0 633 86** Zuweisungen an Landkreise und kreisfreie Städte *' 87.000 87.000 87.000 87.000 87.000 21.750 07 040 633 86** Zuweisungen an Landkreise und kreisfreie Städte *** 21.750 10 040 883 90' Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände 17.600 7.800 8.006 0 Ministerium für Wirtschaft und Energie 08050 633 61 Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" 49.919 4.998.695 0 0 0 0 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport 05 050 TG 60 Landesjugendplan 143.478 142.905 183.473 183.397 186.414 189.758**** 05 050 633 10 Zuweisungen an Gemeinden und GV zur Förderung von Kindertagesbetreuung 3.524.319 4.595.137 4.591.831 4.839.477 5.184.127 5.587.164**** 2 / 3 Kleine Anfrage 747 Anlage 2 zur Frage 7 Mittel, Zuweisungen, Förderungen außerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs vom Land Kapitel Titel Zweckbestimmung weitere Zuweisungen an die Stadt Frankfurt (Oder) in den Jahren in € 2010 2011 2012 2013 2014 2015 05 070 633 60 Zuweisungen an die Landkreise und kreisfreien Städte zur 54.446 54.274 54.100 54.223 53.825 61.200 "*" Sicherung der Grundversorgung (BbgWBG) 05 300 633 30 Zuweisungen an die Schulträger gern. LernmittelVO 3.405 3.369 3.462 3.492 3.568 3.625 **** 633 50 Zuweisungen an die Schulträger für einen Schulsozialfonds 43.280 45.522 26.681 25.875 29.169 25.935 **** 883 10 Zuweisungen für Investitionen ... Zukunft Bildung und 0 0 72.000 0 0 0 Betreuung 05 810 TG 60 Zuwendungen zur Förderung des Sports 314.301 35.750 266.386 563.688 50.000 510.000 **" 20 030 633 12 Zuweisungen an die Landkreise und kreisfreien Städte zur 38.100 37.000 18.200 0 0 0 Finanzierung der Schülerbeförderung * Stand per 22.06.2015 ** Stand per 24.06.2015 *** Buchung aufgrund der Umressortierung im EPL 10 und EPL 07 **** Prognose ***** Trennung auf die einzelnen Titel in der Kürze der Zeit nicht möglich ****** nach Umressortierung seit 2015 im EPL 04 3 / 3 Page 1 Page 2 Page 1 Page 2 Page 3